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Fo0L
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Registrierungsdatum: Sep 2006
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Arrow Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Ab dem 1. juni oder juli gibts auch in baden-württemberg den führerschein ab 17 und ein paar kumpels von mir wollen den machen. ich persönlich seh keinen großen sinn darin vorallem weil ich schon dem 125er führerschein hab.
jetzt aber zur angeblichen gesetzteslücke:
der hauptgrund den führerschein zu machen besteht (auf jedenfall bei einem von den affen ) darin das er dann auch ohne begleitung 50er roller, quads und micro cars fahren darf.
kennt sich da jemand aus? Is dem so? wie siehts in anderen bundesländern aus?

mfG

Geändert von Fo0L (22. 01. 2007 um 19:08 Uhr).
Alt 22. 01. 2007, 18:44 Fo0L is offline Mit Zitat antworten #1
-lupus-
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Re: Bleitetes Fahren - Gesetzteslücke? (BaWü)

falsches forum...
Alt 22. 01. 2007, 19:00 -lupus- is offline Mit Zitat antworten #2
Fo0L
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Re: Bleitetes Fahren - Gesetzteslücke? (BaWü)

nuja.... politik?! getze?! würd wohl eher in auto und motorrad passen aber hier isses auf jeden fall auch nich gaaaaanz flasch
Alt 22. 01. 2007, 19:05 Fo0L is offline Mit Zitat antworten #3
shokolade
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Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

in deutschland kann man nur noch additive kaufen die man dem sprit zusetzt, falls das auto nur verbleitetes benzin verträgt
Alt 22. 01. 2007, 19:09 shokolade is offline Mit Zitat antworten #4
Fo0L
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Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

lol was hatn das damit zu tun xDDD
Alt 22. 01. 2007, 19:23 Fo0L is offline Mit Zitat antworten #5
Georg89
Mitglied
 
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Beiträge: 257
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Du hast beim Führerschein ab 17 auch den 50er Schein (M), den S (Quads, bis zum 18. Lebensjahr nur 50ccm soweit ich weis, ab 18 alle Quadklassen) und den L.
Die darfst du ohne Begleitung fahren.
So ists jedenfalls in Bayern
Alt 22. 01. 2007, 19:29 Georg89 is offline Mit Zitat antworten #6
JNK
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Beiträge: 324
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

jo ist so, also auf jeden fall in nrw und wie mein vorposter sagt in bayern


also wirds wohl überall so sein!
Alt 22. 01. 2007, 19:47 JNK is offline Mit Zitat antworten #7
Cheater1478
ex-Moderator
 
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Beiträge: 6.032
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Ja, wenn Du den Führerschein der Klasse B mit 17 machst, darfst Du schon mit 17 Jahren den Füherschein M fahren, der schließlich bei B dabei ist.
Ebenfalls darfst Du dann den kleinen Trecker (L, 25Km/h), soweit ich weiß, fahren.
Zudem hast Du gleichzeitig S, d.h. Quad, Trike & Microcar bis 45km/h.

mfg

Cheater1478
Alt 22. 01. 2007, 20:19 Cheater1478 is offline Mit Zitat antworten #8
Mental-Damage Spender
IRC ist die Macht
 
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Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Naja eien wirkliche Gesetzeslücke ist das ja nicht.

Hab den selbst am Freitag gemacht (Hessen) und es war ja schon immer so, dass man mit B niedere Klasse wie M,L und S beinhaltet. Da wäre es außerdem sehr sinnfrei, nur begleitet fahren zu dürfen x)
Alt 22. 01. 2007, 20:24 Mental-Damage is offline Mit Zitat antworten #9
daHooligan
tatütata tatütatü
 
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Beiträge: 2.681
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

andere Frage: seit wann ist der S da mit dabei, ich hab jetzt knapp drei Jahre den Lappen und hab den nicht...
Alt 24. 01. 2007, 14:04 daHooligan is offline Mit Zitat antworten #10
Duchemin
Nicht menschenlieb
 
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Ort: Costa Blanca (ESP)
Beiträge: 1.436
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Die Fahrerlaubnisklasse S gibt es in Deutschland seit dem 1.2.2005.

(Aber die schrottigen, langsamen und total überteuerten Klasse-S-Fahrzeuge (bis auf ein paar Ausnahmen) will -Gott sei Dank- so gut wie keiner in Deutschland fahren.)





D.
Alt 24. 01. 2007, 17:39 Duchemin is offline Mit Zitat antworten #11
Mace
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Zitat:
Zitat von daHooligan
andere Frage: seit wann ist der S da mit dabei, ich hab jetzt knapp drei Jahre den Lappen und hab den nicht...
Die Fahrerlaubnisklasse S hat jeder Autofahrer in seinem B-Führerschein implizit, auch wenn dies auf dem Führerschein aufgrund der fehlenden Möglichkeit zum Vermerk (alte Führerscheine) nicht vermerkt ist.

Das vom Threadstarter angesprochene Thema ist keinesfalls eine Regelungslücke, sondern vom Gesetzgeber so vorgesehen, da die betreffenden Fahrerlaubnisklassen bereits ab einem geringeren Alter erworben werden können, als es für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B notwendig ist.

Das Begleitete Fahren sollte aus diversen Gründen allerdings abgelehnt werden, aber das ist hier nicht Gegenstand des Threads.
Alt 25. 01. 2007, 00:19 Mace is offline Mit Zitat antworten #12
LambdaCplus
Charmantes Teilchen
 
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 150
Re: Bleitetes Fahren - Gesetzeslücke? (BaWü)

Zitat:
Zitat von Duchemin
Die Fahrerlaubnisklasse S gibt es in Deutschland seit dem 1.2.2005.

(Aber die schrottigen, langsamen und total überteuerten Klasse-S-Fahrzeuge (bis auf ein paar Ausnahmen) will -Gott sei Dank- so gut wie keiner in Deutschland fahren.)D.

richtig man soll ja auch fahren und nicht schleichen
Alt 25. 01. 2007, 12:20 LambdaCplus is offline Mit Zitat antworten #13
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