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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Mitstörerhaftung: Für wen haftet ein Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen?

    Wann ein Anschlussinhaber haftet, wenn über seine Leitung beispielsweise per P2P Files verbreitet wurde, ist auch nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Mannheim nicht vollständig klar. Keine Haftung liege nach einem nun vorliegenden Urteil vor, wenn der Anschluss auf die Eltern eines volljährigen Kindes gemeldet ist. In einem vorausgegangenen Urteil ließ das Gericht die Frage offen, ob eine Haftung für minderjährige Kinder vorliege, sah eine Haftung für die Nutzung über Freunde der Kinder jedoch als gegeben an.

    Mit Urteil vom 29.09.2006, Az. 7 O 76/06 haben die Richter verneint, dass die Eltern für dieHandlungen ihres volljährigen Kindes als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden konnten.
    "Fraglich ist allein die Annahme der Verletzung von Prüfungspflichten. Dabei ist zu beachten, dass die ursprünglich zwischen den Parteien umstrittene Frage einer Nutzung eines WLAN Netzes durch Dritte vorliegend nicht zu entscheiden ist.
    Der Beklagte hat im Laufe des Prozesses seinen diesbezüglichen Vortrag aufgegeben. Stattdessen hat er ohne sachlichen Widerspruch der Klägerin seinen volljährigen Sohn als Täter benannt.

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  2. #2
    kwakbe
    Gast

    Standard Re: Mitstörerhaftung: Für wen haftet ein Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen?

    und fon user unter uns ?!

    wie geht es damit weiter ?!

  3. #3
    Самозванец Avatar von m00h
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    Jan 2005
    Beiträge
    175

    Standard Re: Mitstörerhaftung: Für wen haftet ein Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzung

    Zitat Zitat von kwakbe
    und fon user unter uns ?!

    wie geht es damit weiter ?!

    Ich denke, dass in diesem Fall der Inhaber des Anschlusses zur Verantwortung gezogen wird.
    Ansonsten

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    ifconfig tun0 down

    MfG
    m00h

  4.  
     
     

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