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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Neu ist die Idee nicht: Schutztechnik für Chip-Ausweise wird schon längere Zeit angeboten. ImmuneID bietet ebenfalls Schutz vor dem unberechtigten Auslesen elektronischer Dokumente und Ausweisen. Die Eigenwerbung ist indessen von unschlagbarer Ironie: Eigentlich waren die E-Pässe ja als Antiterrortechnik angekündigt. Dass man die Antiterrortechnik nun vor Missbrauch durch Terroristen schützen sollte, hat seinen ganz eigenen Charme.

    ImmuneID weist auf die häufig diskutierten Probleme der elektronischen Ausweispapiere hin: Dokumente könnten drahtlos und unbemerkt ausgelesen werden, die Informationen beispielsweise zum Identitätsdiebstahl verwendet werden. Besonders chic: ein Proof of Concept, ob RFID-Pässe zum gezielten Auslösen von Sprengfallen verwendet werden könnten, die nur auf Pässe der Bürger bestimmter Nationen reagieren.
    Während die "RFID-Schutzhüllen", die beispielsweise der FoeBuD vertreibt, rein passiv den RFID-Chip von Lesegeräten abschirmen, verspricht ImmuneID

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  2. #2
    DasFragezeichen
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Da in Deutschland keine Ausweispflicht gilt (Also man den Ausweis nicht ständig mitführen muss) werde ich meinen ausweis, wenn er eines Tages mit RFID ausgestattet ist immer zu Hause in einer Bleikiste liegen haben . Wenn die Polizei den dann mal sehen will, muss sie eben zu mir kommen. Erhöht halt bissel deren Arbeitsaufwand

  3. #3
    c3p
    Gast

    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    es gibt _keine_ ausweispflicht???

    überrascht mich jetzt schon etwas...dachte es gäbe die nur in der praxis wird ein auge zugedrückt...

  4. #4
    als Kind schon scheisse
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    das wir keine Ausweispflicht haben, ist auch mir neu ! Da frag mal den nächsten Schergen den Du triffst. Der wird Dir ne andere Version erzählen.

    Zum Thema:
    Auf RFID-Chips freue ich mich schon. Damit kann man jede Menge Scheisse bauen. Und die Dinger dann auf unseren Pässen.
    Big Brother lässt grüssen.

    so long
    -- nordisch by nature --

  5. #5
    ex-Moderator Avatar von kuxxx
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Es existiert zwar eine Ausweispflicht, jedoch keine Mitführpflicht. Aus gutem Grunde.

    @Topic:
    Auch wenn der FoeBuD jene nicht ähnlich ironisch bewirbt.
    Sollten sie aber.
    „Höflichkeit ist Weisheit.“Chinesisches Sprichwort

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  6. #6
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Polizeistreifen können in D jederzeit und nach eigenem Ermessen von dir verlangen, dich auszuweisen. Ist mir abends in der Stadt schon ein paar mal mit Zivilstreifen passiert.

    Wenn du dann keinen Ausweis dabeihast oder dich sonst nicht irgendwie ausweisen kannst (Führerschein langt im Zweifelsfall manchmal auch), können sie dich zur Identifizierung mitnehmen. Die Betonung liegt dabei auf "können".

    Ist mir zum Glück erspart geblieben.


    PS: Ein paar Sekunden Mikrowelle und es hat sich mit RFID ...
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  7. #7
    ex-Moderator Avatar von kuxxx
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Polizeistreifen können in D jederzeit und nach eigenem Ermessen von dir verlangen, dich auszuweisen.
    Das stimmt zum Glück nicht. Verdachtsunabhängig darf kein polizist, ausserhalb der allgemeinen personenkontrolle, deine Daten verlangen. Warum auch? Wurde allerdings gerade eine Bank in der Nähe ausgeraubt, oder siehst Du jemandem ähnlich der auf 'nem Steckbrief prangt (deshalb sieht darauf warscheinlich auch jeder aus wie Du mit Mütze), stehen die Dinge anders.
    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen

    1. zur Abwehr einer Gefahr,
    2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält,
    a) von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort
    aa)Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
    bb)sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
    cc)sich Straftäter verbergen, oder

    b) an dem Personen der Prostitution nachgehen,

    3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,
    4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten im Sinn von § 100a der Strafprozeßordnung (StPO) oder § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhindern,
    5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder
    6. zum Schutz privater Rechte (Art. 2 Abs. 2 ).
    Und:
    Auskunftspflicht

    1 Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, daß sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. 2 Zu weiteren Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. 3 Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.
    Der Knackpunkt hier ist die polizeiliche Aufgabe. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, Stichprobenartig nach Gutdünken die Identität von Personen festzustellen. Aus gutem Grund.
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  8. #8
    DasFragezeichen
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    OK, ich habe Ausweispflicht mit Mitführpflicht verwechselt (Kann passieren). Soweit ich gehört habe muss man den Ausweis nicht dabei haben, ABER man muss wissen wo man ihn findet, also beispielsweise zu Hause im Schrank, oberste Schublade, damit man sich gegenüber den Beamten auswesien kann.

    Da steht's ja auch: Wikipedia.de

  9. #9
    kwakbe
    Gast

    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    ...und wie ich mich erstmal freu wenn die kennung auf den geldscheinen angekommen ist (und eben jene ohne solche kennung entwertet ist)...

    von wegen in die microwelle ,HA !

  10. #10
    RST/ACK Avatar von MissAntroph
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    Standard Re: ImmuneID: Den angeblichen Terrorschutz vor Terroristen schützen

    Polizeistreifen können in D jederzeit und nach eigenem Ermessen von dir verlangen, dich auszuweisen.
    Das war im Osten so.
    La terre est couverte de gens qui ne méritent pas qu'on leur parle. - Voltaire
    ---
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