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26. 01. 2007, 17:59 #1
Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Wer den Konflikt zwischen einigen Akteuren im deutschsprachigen Netz in den letzten Wochen und Monaten verfolgt hat, dürfte Anlaß zum Kopfschütteln gehabt haben. Nach Massen von Bloggründungen und -beiträgen, Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen und Vollstreckungen wurde nun eine neue Runde eingeläutet: gegen einen bekannten Netzkritiker wurde eine Woche Ordnungshaft verhängt. Der Grund: wiederholter Verstoß gegen Einstweilige Verfügungen.
Zur Beruhigung: Situationen wie die im folgenden beschriebene drohen in Deutschland nur in absoluten Ausnahmefällen. Man muss dazu eine intensive, öffentliche Auseinandersetzung im Netz betreiben, obgleich man viel sinnvollere und intelligentere Möglichkeiten hätte, den Tag herumzukriegen. Man muss dabei Gegner haben, die ähnlich denken und auch handeln. Im Folgenden streiche man die Vokabeln "verhältnismäßig" und "rational" aus dem Wortschatz und lasse den Konflikt eskalieren. Damit ist zu hoffen, dass der jetzige Vorfall ohne Nachahmer bleiben dürfte.
Der im gulli:board unter dem nick "fastix" schreibende Webseitenbetreiber war die eine Seite in einem Konflikt, der über die letzten Monate immer stärker eskalierte und in dem zuletzt Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen in großer Zahl erlassen und gegen letztere wiederum verstoßen wurde. Eine am 12.9.2006 gerichtlich untersagte Äußerung wurde am 26.9. erneut sinngemäß auf fastix' Website www.rotglut.org veröffentlicht
weiterlesenGeändert von gullinews (26. 01. 2007 um 18:17 Uhr)
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03. 02. 2007, 18:45 #501
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Das beantwortet er Dir erst, wenn der Herr Klostermaier seine Frage beantwortet hat.
Zitat von könnt kotzen
Ich nehm mir aber mal die Freiheit heraus und beantworte es einfach stellvertretend: Natürlich nicht!
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03. 02. 2007, 19:25 #502
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
.... oder die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen weiterhin mit Füssen zu treten.
Zitat von -deckel-
steht davon was i.d. Sign.??Er darf also hier bei voller Namensnennung mit Häme überschuttet werden und natürlich darf ein Organ der Rechtspflege ....
Diese Veröffentlichungen sind Mr. Fastix bekannt. Er hat nichts dagegen unternommen, obwohl..... aus dem Privatleben des Betroffenen recherchierte Bilder reinverlinken.
a)
er einen Anspruch hätte und
b)
der Störer in Deutschland gereifbar wäre.
Also ist er mit deren Veröffentlichung einverstanden.
Mr. Fastix ist ansonsten mit den Abmahnungen auch schnell zur Hand. MD hat er nach meiner Info min. 30mal abgemahnt.
Mr. Fastix der Serienabmahner!
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03. 02. 2007, 19:29 #503
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Natürlich? Auf welcher meiner Internetseiten ist Ihrer Ansicht nach etwas nicht in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht?
Zitat von könnt kotzen
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03. 02. 2007, 19:37 #504Mitglied
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Zitat von Gravenreuth
was soll er denn auch machen wenn der kleine feigling sich hinter einer scheinadresse versteckt? aber das brauch ich dir ja nciht zu erzählen, das weißt du ja selbst bestens.
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03. 02. 2007, 19:37 #505FS4ALL FANATIC
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Ich meinte eher die allgemein gültigen Spielregeln bezüglich Urkunden und Umgang mit Mandantengeldern. Gelten diese Spielregeln für Sie nicht?
Zitat von Gravenreuth
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03. 02. 2007, 19:46 #506Mitglied
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Natürlich. Wer am Boden liegt, muss mit Tritten rechnen. Anwaltliche Hilfe bei der Verteidigung von Persönlichkeitsrechten bekommt der Betroffene gegen Vorkasse, soweit ich das verstanden habe. Wer nicht vorauszahlen kann, muss eben die Tritte dulden.
Zitat von Gravenreuth
Das hier ist ganz nett zu lesen:
Ich bezweifele, dass der Betroffene zur bewussten Verbreitung von Herabsetzungen Anlass gegeben hat.§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf
keinen Anlaß gegeben haben.
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03. 02. 2007, 19:48 #507
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Zitat von dabigjonny
Wieso "Scheinadresse"??
Die Bilder sind auf: http://www.costima.de/aktuelles/free...in120403-1.htm
Die costima.de ist eingetragen auf:
...
Germany
Im Impressum dieser Seite steht:
...
Im Telefonbuchsteht:
...
Was soll da eine "Scheinadresse" sein???
Wenn Mr. fastix die Veröffentlichung nicht zusagt, kann er gegen an + Sophia Costima vorgehen.Geändert von Korrupt (03. 02. 2007 um 21:03 Uhr)
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03. 02. 2007, 19:52 #508
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Doch. Er bringt nur hin und wieder die Sportarten durcheinander.
Zitat von könnt kotzen
Das führt dann zu, sagen wir mal, wenig überzeugenden Regelauslegungen.
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03. 02. 2007, 19:56 #509
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Mit der Bitte an Korrupt die Boardregeln genauso kleinlich anzuwenden wie Herr Gravenreuth seine Paragrafen:
3. Wie werde ich garantiert vom gulli:board gekickt?
Wir sperren gelegentlich User wegen unerträglicher Blödheit. Das schlimme am Blödsein ist, dass die Betroffenen das meist selber nicht merken, aber wenn du von einem Moderator entsprechend verwarnt wirst, arbeite an deinem IQ.
Andere Kickgarantien: Ref-ID-Werbung, Diebspiele, kommerzielle Werbung in der Signatur, Porno-Links oder -werbung, Crosspostings (mehrere gleiche Anfragen in verschiedenen Foren), wiederholtes Posten von Anleitungen zum Rapidshare-Punktesammeln, Spamming, Veröffentlichen der Realdaten Dritter, rechtsextreme oder nationalistische Propaganda, Diffamierung von sogenannten Randgruppen, Behinderten, anderer Nationalitäten, Minderheiten, Religionen. Im Übrigen verbreiten wir keine Anleitungen zum Hacken anderer Leute Rechner, Mail- oder Messengeraccounts und ähnlichem. In der Regel sperren wir nach solchen Aktionen User ohne jede Vorwarnung. You have been warned.
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03. 02. 2007, 19:57 #510
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
..... oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Zitat von -deckel-
Da könnte man bei Mr. fastix in Tat bereits daran denken - immerhin hat er mich als "Callboy" bezeichnet etc. (wurde ihm gerichtlich untersagt). Darauf kommt es aber letztlich nicht einmal an. Sätze sollte man ganz lesen und nicht nur mit C+P übertragen. Wir wäre es wenn man den Satz ganz in Ruhe von Anfang an lesen würde: "Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung ......"Das hier ist ganz nett zu lesen:
Ich bezweifele, dass der Betroffene zur bewussten Verbreitung von Herabsetzungen Anlass gegeben hat.
Posten am Samstag im Gulliboard als meine "Berufsausübung" - da habe ich meine Zweifel!
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03. 02. 2007, 20:03 #511Mitglied
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Wer sich gegen Äußerungen gerichtlich wehrt, die er selbst vollständig zitiert, handelt aus meiner Sicht unglaubwürdig.
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03. 02. 2007, 20:07 #512Mitglied
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Zitat Froschauge
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. Wie werde ich garantiert vom gulli:board gekickt?
Wir sperren gelegentlich User wegen unerträglicher Blödheit. Das schlimme am Blödsein ist, dass die Betroffenen das meist selber nicht merken, aber wenn du von einem Moderator entsprechend verwarnt wirst, arbeite an deinem IQ....Veröffentlichen der Realdaten Dritter
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Ich haette eher User wegen unerträglicher Blödheit mit bold unterlegt.
Zitat Gravenreuth
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Posten am Samstag im Gulliboard als meine "Berufsausübung" - da habe ich meine Zweifel!
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Stimmt, Sie posten immer nur Samstags in Foren. Unter der Woche sind Sie ja mit blitzen beschaeftigt
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03. 02. 2007, 20:09 #513FS4ALL FANATIC
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Was sie angeht habe ich da gar keine Zweifel....Wobei man Ihre Tätigkeiten nur sehr bedingt als "Beruf" bezeichnen kann.
Zitat von Gravenreuth
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03. 02. 2007, 20:15 #514FS4ALL FANATIC
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Dir ist aber schon klar wer Gullis Anwalt ist bzw. war?
Zitat von Froschauge
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03. 02. 2007, 20:24 #515
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
[Humor]
Ach, seid doch nicht so! Herr G. wollte durch das Zitieren persönlicher Daten inkl. Denic-Eintrag ("Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt") doch nur seine Eignung als Datenschutzbeauftragter eines Herrn beweisen, der so viele beliebte Internetangebote hat.
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03. 02. 2007, 20:34 #516
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Seine Verständnisproblem sind bekannt. Vielleicht sollten wir gemeinsam mit ihm den Absatz:
Zitat von Dialerwatch
"Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt."
ausführlich disskutieren. Aber ich fürchte, er will dann lieber wieder die seine Frage an den Herrn Klostermaier beantwortet wissen
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03. 02. 2007, 20:36 #517
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Mr. Fastix und die Post
Interessant wird es, wie Mr. fastix seine Post mit Fristen händeln will. Allein in meinem Bereich bekam er in den letzten Tagen:
a)
Eine neue einstweilige Verfügung wegen einer weiteren Gegendarstellung zugestellt.
b)
Eine Kostenfestsetzungsbeschluss in einer anderen Sache.
c)
Einen Hinweis nach § 11 TDG.
Man kann darüber streiten ob der Mediendienst auf der rotglut.org seinem geschäftlichen Bereich zuzurechnen ist. Zumindest die it-schule.de ist seinem geschäftlichen Bereich zuzurechnen. Da gilt dann, dass ein Geschäftsmann seinen Betrieb so einrichten muss, dass er ggf. auch innerhalb von 24 Stunden auf eine Abmahnung reagieren kann (OLG Hamburg 3 W 90/97).
„Er hat durch organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen, dass wichtige Geschäftsentscheidungen entweder ohne ihn getroffen werden oder er informiert wird.“
LG Oldenburg WRP 2001,1365 „abwesender Teppichhändler“.
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03. 02. 2007, 20:39 #518
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
Das ist ziemlich schäbig jemanden, von dem man weiss, das der keine Fristen einhalten kann weil man ihn selbst hinter Gittern brachte, auch noch etwas zuzustellen, in der Hoffnung, er versäumt ja die Fristen.
Zitat von Gravenreuth
Ich kanns mir nicht mehr verkneifen, sie sind ein Charakterloser und ziemlich boshafter Mensch.
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03. 02. 2007, 20:40 #519Mitglied
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Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
eines hat G. auf jeden Fall erreicht, jeder der seine trolligen Kommentare gelesen hat weiss, dass G. eine mieselsüchtige Kretze ist die offensichtlich von schlimmen Neurosen geplagt im Web sein völlig unnötiges Dasein pflegt.
Eigentlich sollte diese unglückliche Erscheinung einem leid tun, aber nur eigentlich.
Maschendrahtzaun und Knallerbsenstrauch und G. und so weiter und so fort... kotz
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03. 02. 2007, 20:45 #520
Re: Knast für Blog-Krieger: Netzkonflikt eskaliert
In ihrer Gesamtheit oder wesentliche Teile hiervon als Datenbank ja. Welche Rechtsnorm greift nach Ihrer Ansicht für diese Adressdaten aus einem einzigen Datensatz? Ein Datensatz ist insoweit keine Datenbank!
Zitat von Froschauge
Alleine wenn jemand verkündet: "Mein kariertes Papier ist urheberrechtlich geschützt!" entsteht obj. noch kein Schutz. Ich sah auch schon karrierte Blöcke mit dem eingedruckten Text: "Copyright bei Firma .....".
a) Habe ich was bei mir gespeichert?Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt."
b) Habe ich es für "Werbe- oder ähnlichen Zwecken" verwendet?
Auf diese dünne Eis wird der geschätzte Kollege Wenzel von der DENIC sich nicht begeben.



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