Thema: NZB Dateien Strafbar?
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28. 01. 2007, 20:49 #1Mitglied
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NZB Dateien Strafbar?
Ist die Bereitstellung von NZB Dateien auf Internetseiten verboten?
Diese NZB Dateien verweissen auf Spiele, Filme u.s.w. Die im Usenet liegen.
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29. 01. 2007, 05:34 #2
Re: NZB Dateien Strafbar?
Genau kann ich es nicht sagen, aber ich würde spontan erst mal ja sagen.
Wenn ich schon auf die Idee komme dich auf Mittäterschaft und dem wissentlichen verteilen von lizenzierter und kopiergeschützter Materialien zu verklagenm dann sicherlich auch tausende andere
Und ein Disclaimer hilft dir da auch nicht
Auch auf die Gefahr hin das ich Boardurlaub erhalte
kannst du ja mal einen kurzen "Wie macht ihr das?" Text ins Kontaktformular hacken (nicht häcken, hacken im Sinne von tattern).
Oder du machst es wie alle anderen, Freespace und eine DL.AM Domain.
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29. 01. 2007, 08:53 #3Mitglied
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Re: NZB Dateien Strafbar?
Danke für deine Antwort.
QuelleUsenet-Indexe
Als legal darf man wohl gerade noch die so genannten NZB-Dateien bezeichnen. Sie enthalten Informationen über ein binäres Posting. Lädt man eine solche Datei in einem NZB-kompatiblen News-Client, kann man damit das Posting downloaden ohne eine Gruppe öffnen zu müssen. NZB-Dateien werden auf zahlreichen Webseiten angeboten. Eine der berüchtigsten, die sich schon jahrelang im Netz befindet, ist Newzbin (www.newzbin.com). Die Betreiber haben das NZB-Format erfunden, das von mehr und mehr Clients unterstützt wird. Allerdings lässt sich Newzbin diesen Service mit einigen Dollar pro Monat bezahlen.
Newzbin ist ein so genannter Index-Dienst. Usenet-Index-Dienste unterhalten eine Datenbank mit Informationen darüber, welche Postings in welchen Gruppen erscheinen, bieten aber selbst keine Dateien zum Download an (außer NZB-Dateien).
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13. 05. 2011, 16:17 #4Mitglied
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Re: NZB Dateien Strafbar?
Ich möchte gerne einige Ausführungen zum Thema machen, ob der Download von NZB-Dateien in D strafbar sind oder nicht.
Zuerst muss man unterscheiden nach
- strafbar nach dem Strafgesetzbuch
und
- zivilrechlich verfolgbar nach dem Urhebergesetz (urhG)
1. Der Besitz einer NZB-Datei ist mbMn NICHT strafbar. Es gibt im Bereich des Strafgesetzbiuches eigentlich nur eine strafbare (vom Staatsanwalt verfolgte Handlung) und das ist der "Kopierschutzparagraph" §202c StgB. Den Staat interessiert es nur, ob jemand Software in Umlauf bringt, welche geeignet ist den "Kopierschutz" oder ähnliche Maßnahmen auszuhebeln. Hier geht es hauptsächlich um "in Umlauf bringen". Und das tut man auf keinen Fall, wenn man etwas herunterlädt oder besitzt. Nur wenn man das verbreitet läuft man Gefahr, dass einem die Polizei die Wohnung auf den Kopf stellt.
2. Nach dem UrhG §95a darf der Kopierschutz nicht umgangen oder ausgehebelt werden. Meiner bescheidenen Meinung nach (mbMn) ist eine NZB-Datei nicht in der Lage einen Kopierschutz zu umgehen.
Evtl. kann Sie auf ein Programm verweisen, das diesen Schutz umgeht. ABER das ist wiederum im Sinne der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit (siehe Heise-Uteil in Bezug auf eine Link auf den Hersteller von anydvd) nicht zivilrechtlich verfolgbar. (und natürlich schon gar nicht strafrechtlich. Das wäre ja wie, wenn man jemand verhaftet, nur weil der weiss, wo sich das Messer befindet. Strafrechtlich relevant sind nur Vorgänge, in denen das Messer "benutzt" wird) Weil das Wissen, wo sich Software befindet, die den Kopierschutz umgeht nicht gleichzusetzen ist, mit der Software selbst.
Jetzt kommen wir zur "Benutzung" der NZB-Datei.
Die meisten UseNet-Provider bieten SSL-Zugang an. Wenn man diesen verwendet, ist es extrem schwierig und unverhältnismäßig aufwendig dies nachzuweisen.
Jetzt könnte jemand die Datei selbst "finden" (Nicht die NZB-Datei). Das könnte in der Tat ein ZIVIL-rechtliches Problem werden. Aber auch nur, wenn man diese weiterverbreitet. (Stichwort File-Sharing-Netzwerke)
Ich habe noch nie von einer Verurteilung wegen Herunterladens gehört. dabei ging es IMMER um Weiterverbreiten. (Was Filesharing-Netzwerke ja immer automatisch machen.)
Zusammenfassend ist zu sagen:
Der Besitz einer NZB-Datei ist zu 0% strafbar
Der Besitz einer NZB-Datei ist zu 1% zivilrechtlich verfolgbar
Die Weiterverbreitung einer NZB-Datei ist zu 0% strafbar
Die Weiterverbreitung einer NZB-Datei ist zu 1% zivilrechtlich verfolgbar
Das "Benutzen" der NZB-Datei ist zu 0% strafbar.
Das "Benutzen" der NZB-Datei ist zu 1% zivilrechlich verfolgbar.
Das Weiterverbreiten von NZB-Dateien ist zu 0% strafbar. (Evtl. könnte theoretisch eine Strafbarkeit bestehen, wenn es auf eine Programm verweist, das den Kopierschutz umgeht. Aber auch nur höchstens zu 5%)
Das Weiterverbreiten von NZB-Dateien ist zu 0% zivilrechlich verfolgbar, weil es keine rechteverletztenden Inhalte enthält. Es enthält ja nur Verweise.
Das Ende vom Lied ist, die Musik- und Filmindustrie hat es schwer gegen NZB-Dateien und Newsprovider vorzugehen.
Gruß
Bastian
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13. 05. 2011, 17:15 #5Gesperrt
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Re: NZB Dateien Strafbar?
Na dann fang am besten mal damit an, dich über die Gesetze zu informieren.1. Der Besitz einer NZB-Datei ist mbMn NICHT strafbar. Es gibt im Bereich des Strafgesetzbiuches eigentlich nur eine strafbare (vom Staatsanwalt verfolgte Handlung) und das ist der "Kopierschutzparagraph" §202c StgB. Den Staat interessiert es nur, ob jemand Software in Umlauf bringt, welche geeignet ist den "Kopierschutz" oder ähnliche Maßnahmen auszuhebeln.
Bei § 202c geht es sicherlich nicht um einen Kopierschutz.
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15. 05. 2011, 13:05 #6
Re: NZB Dateien Strafbar?
soweit ich weiß ist es ne grauzaune. explizit illegal ist es nicht, aber in der regel wird man abgemahnt oder verklagt und da gewinnt derjenige der das meiste geld hat und das sind meistens die kläger. falls alles scheitert wird es vorm trottel gericht hamburg verhandelt, da haben die richter meistens keine ahnung von der materie oder sind von der contentindustrie gekauft worden und urteilen dann gegen den angeklagten.
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17. 05. 2011, 23:43 #7
Re: NZB Dateien Strafbar?
Webdesign? -> Netzwelt.
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