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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Es könnte so einfach sein, mit Computern ausgestattete Terroristen, Pädophile, Extremisten und - natürlich - Raubkopierer zu finden: Sind ihre Rechenknechte verbunden mit dem Internet, könnten sie von den jeweils zuständigen Behörden auf verdächtige Inhalte untersucht werden. Und damit die potentiellen Straftäter nicht gewarnt werden, sollte dies unbemerkt geschehen. So geht in etwa die Vision derer, für die der Staat an erster Stelle nicht für individuelle Freiheit, sondern Sicherheit zu sorgen hat.

    Im November 2006 hatte sich Ulrich Hebenstreit, der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof ist, dagegen gewandt, das klandestine Ausspähen von Daten einer offenen Hausdurchsuchung, die in der Regel mit dem Wissen des mit ihr Beglückten und unter Anwesenheit von Zeugen stattfindet, gleichzusetzen und auf diese Weise zu genehmigen. Seine Entscheidung zeigte freilich wenig Wirkung, denn es fanden sich Politiker, deren Mißtrauen in die, die sie wählen sollen, grenzenlos genug ist, auf die Online-Durchsuchung zu setzen

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von ugurano
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    Angry Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    ichsag doch die wollen ns den gar ausmachen

  3. #3
    DasFragezeichen
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Schäuble wird`s richten. Aber hey: Wer nichts zu verbergen hat ... außerdem trifft es eh nur die, die sich verdächtig machen (duck und schnell wegrenn ...)

  4. #4
    Mitglied Avatar von ghostuser
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Ab Herbst diesen Jahres kommt die Vorratsdatenspeicherung... Internet, Mail, SMS, Telefon..... alles soll überwacht und aufgezeichnet werden, hat uns da einer gefragt, ist irgendwer dagegen erfolgreich angegangen (außer einige wenige private Initiativen)???

    Dieser Trojaner wird auch zum Einsatz kommen...wenn nicht öffentlich zugelassen dann eben heimlich....denkt ihr die machen sich um den jammernden Bürger dieses Landes Gedanken????
    Wir haben in diesem Land kein Mitbestimmungsrecht mehr und die Zeiten der Bürgerentscheidung sind schon lange vorbei.....man will sich doch nicht auch noch mit dem Pöbel beschäftigen müssen!!!

    Gruß ghostuser

  5. #5
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    hehe ich sag euch eins: besorgt euch auf irgendnem flohmarkt ne gebrauchte SIM karte fürs handy, verschlüsselt eure festplatten, verschlüsselt eure mails, nutzt TOR und ähnliches, und schäuble kann euch nix zudem wäre es doch fein den WLAN anschluss des nachbarn mitzubenutzen, dann kann man im notfall sagen: it wasn't me fies, aber so mach ich es zumindest.

    dir werd ichn schnippchen schlagen, penisneidiger rollstuhlfahrer!

  6. #6
    Mitglied Avatar von ghostuser
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    @nelson.inc

    Wenn es so einfach wäre dem Ganzen zu entgehen wäre das schön....!

    Realistisch gesehen kann man zwar verschlüsseln, ist ja auch richtig so...
    aber Tor z.B. wird genauso verpflichtet Daten im Falle der Untersuchung heraus zu geben...ohne wenn und aber!!!
    Was die Behörden nicht offiziell dürfen machen sie eben ohne das es der Normalbürger weiß... da fragt doch keiner mehr!

    Gru0 ghostuser

  7. #7
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Tor != JAP.

  8. #8
    getalife Avatar von naxkay
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Zitat Zitat von Korrupt
    Tor != JAP.
    Gibts das auch für noobs?

  9. #9
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    In meinen Augen ist das alles das allerletzte.
    Ich finde es echt traurig wie mitten in Europa die Stasi unter den Deckmantel der Terror Bekämpfung wieder eingeführt wird. Ich finde die Privatsphäre ist das höchste GUT was wir Menschen haben und das darf nicht wieder verlogen gehen nur weil eine Lobby ( Musik und Film Lobby ) mehr Geld machen will.
    Wenn die alle ein vernünftiges Konzept hätten dann würde es all so was nicht geben. In meinen Augen ist trotz dem Terror es nicht zulässig so etwas zu erlauben.
    Es muss dringend eine Partei her die das bekämpft sonst ist es bald so wie in vielen Filmen. Eine Freie Meinungsäußerung ist heute schon nicht mehr gegeben weil viele Angst haben dann verklagt zu werden. Nein Stoppt diese Art der Spionage.
    Das geht einfach zu weit.

  10. #10
    Killerspiele Spieler Avatar von Mephisto74
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Zitat Zitat von naxkay
    Gibts das auch für noobs?
    hier kannst du dich schlau machen:
    TOR

    JAP
    “Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to contact us.”

  11. #11
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    mephisto ich glaube er meint "!=" das bedeutet soviel wie "ist nicht gleich" oder "ungleich"

    realapophis: schau dir mal die piratenpartei an, die geht in die richtung viel spaß (ich wähle die jedenfalls)

  12. #12
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    ghostuser: wen willst du bei tor verpflichten daten rauszugeben? tor ist dezentral, eine herausgabe verschlüsselter daten wenn sie denn geloggt werden machen nicht viel sinn, denke ich (man müsste schon große teile des tor netzwerkes unter seiner kontrolle haben um das zu realisieren)

    oder bin ich falsch informiert?

  13. #13
    getalife Avatar von naxkay
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Zitat Zitat von Mephisto74
    hier kannst du dich schlau machen:
    TOR

    JAP
    Ah alles klar. Nutze aber nen Router zusammen mit W-Lan. Hängen drei PCs dran und nur meiner würde mit Tor ins Inet gehen. Funzt das überhaupt, wegen Proxy in Verbdinung mit Router und beschneidet mich das beim Surfen (Speed, Seitenaufbau, Downloads)?

  14. #14
    selbsthilfe durch google

    ex-Moderator

    Avatar von natbornkiller
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Zitat Zitat von ghostuser
    @nelson.inc

    aber Tor z.B. wird genauso verpflichtet Daten im Falle der Untersuchung heraus zu geben...ohne wenn und aber!!!
    Es gibt keine Daten zum herausgeben, daher war schon die bisherige Beschlagnahmung blödsinnig, und Deine Aussage ist somit auch falsch.

    Das ganze incl Tor und Jap ist ausführlich im Secforum hier beschrochen worden, Bei Fragen einfach mal suchen oder unten posten
    mfGr
    To be a misanthrop and a nihilist rulez the world.
    Wer lesen und denken kann, ist klar im Vorteil.
    Auf Wunsch der Admins also in kurz: Los bedanken!
    Mein PGP Schlüssel sporadisch online

  15. #15
    kovalski
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Es wird aber geschehen. Vor wenigen Jahren war auch was dieser Staat an Bürgerrechten - ohne Not - bereits zerstörte unvorstellbar.

    kovalski

  16. #16
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    kovalski: die technische unmöglichkeit (noch) ist hier aber im moment leider haushoch überlegen

  17. #17
    Mitglied Avatar von cyhyryiys
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Hehe, ich zitiere mal einen Forennutzer eines anderen Boards. Hier fehlt eine differenziertere Betrachtung. Ich finde das Thema sehr zweischneidig. Die Hürden für die Verletzung der Privatsphäre bei Normalbürgern darf nicht verletzt werden. solche Aktionen billige ich in meinem Rechtsverständnis nur dann, wenn ähnlich zwingende Gründe vorliegen, die auch für eine Hausdurchsuchung benötigt würden. Andererseits darf man organisierten Kriminellen im Internet auch nicht die Zukunft überlassen, daher muss der Staat, um seine Fürsorge für die Gemeinschaft überhaupt nachkommen zu können, gewisse Mittel zugestanden bekommen. Diese müssen dann auch auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, so dass diese nicht, je nach politischem Schönwetter, missbraucht werden können.

    Zitat Zitat von "RoyalTS@dachboden-wg.de
    Wenn man das so liest, bekommt man schon ein wenig das Gefühl, dass sich kaum jemand wirklich für die Hintergründe interessiert. Reflexartig werden Begriffe wie "Überwachungsstaat", "1984" oder "Big Brother" genannt, man unterstellt dem Staat reine Schlechtigkeit. Tiefergehende Informationen? Sind nicht nötig bzw. schaden nur.

    Der BGH hat festgestellt, dass es die gegenwärtige Rechtslage nicht gestattet, Computer heimlich zu durchsuchen. Wer sich wenigstens die Begründung des Urteils einmal ansieht, der bekommt schon eine kleine Ahnung, was der BGH meint. Es geht nicht darum, dass die Demokratie fällt, wenn der erste PC von der Polizei gehackt wurde, es geht darum, dass es feststehende Regelungen, sprich Gesetze, für diesen Fall geben muss, was im Moment nicht der Fall ist.

    Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Die Filesharerromantik in allen Ehren, um die geht es erst, wenn alles andere abgearbeitet ist. Nicht alles, was im Internet passiert, kann schließlich als "Bürgerrechtsbewegung" durchgehen. Im Internet werden handfeste Verbrechen begangen, einige "Branchen" haben durch das Internet überhaupt erst einen echten Boom erfahren. Kinderpornografie ist vielleicht das erschreckendste Beispiel, aber Betrug oder ähnliches finden dort ebenfalls im großen Stil statt. Die Ermittlungsbehörden benötigen Regelungen, mit denen sie dieser Entwicklung begegnen können. Nichts anderes wäre ein solches Gesetz.
    Welcher Logik entspringt da die Argumentation, dass dies nur zu einem technischen Hochrüsten der Straftäter führen würde und daher Zwecklos sei? Zum einen erhöht sich schließlich somit die Komplexität, zum anderen erhöhen sich die Kosten des Gesetzesverstoßes. Bei beidem können die Behörden - wenn man ihnen endlich Handlungsregeln an die Hand gibt - Schritt halten. Und wer ernsthaft glaubt, eine Firewall schütze vor professionellen Hackern, der macht sich wohl keine Vorstellung von dem, was da im Netz mit weniger Ressourcen als die Ermittlungsbehörden erfolgreich kreucht und fleucht.
    Zudem kann es doch nicht ernsthaft im Sinne einer Gesellschaft sein, dass man gegenüber Straftätern von vornherein resigniert und auf Strafverfolgung verzichtet.

    In Deutschland gilt man so lange als unschuldig, bis man von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wird. Das bedeutet aber nicht, dass man einen Anspruch darauf hat, nicht verdächtigt zu werden bzw. nicht in den Fokus einer Ermittlung zu geraten. Verkehrskontrollen, Steuerprüfungen, Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung oder gar Untersuchungshaft - für alle diese Dinge gibt es Regelungen. Also ist es nur logisch, auch für das durchsuchen von PCs eine Regelung zu finden. Das diese mit dem Grundgesetz im Einklang sein muss, versteht sich dabei von selbst.

    Da es dieses Gesetz aber noch nicht gibt, ist alles weitere erstmal reine Spekulation, gepaart mit Vorurteilen gegen Politiker. Eine interessante Mischung, wie ich finde. Link
    Wer sich in Deutschland damit brüstet, laut und unverblümt die Wahrheit zu sagen, war schon immer mehr als nur ein gewöhnlicher Lügner. Das Großmaulgetue, das sich auf Wahrheit beruft, ist nichts anderes als das Ressentiment des Autoritären gegen all das, wovon es sich verfolgt fühlt.

  18. #18
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Also müssen sie ihre "Bundestrojaner" wieder zurück in ihren Stall holen ?!
    Was ist mit NRW? Die dürfen weiterhin ihre Aktionen durchführen?

  19. #19
    Chronoton
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Also müssen sie ihre "Bundestrojaner" wieder zurück in ihren Stall holen ?!
    Was ist mit NRW? Die dürfen weiterhin ihre Aktionen durchführen?
    so gewonnene informationen wären vor gericht nicht verwertbar.
    was aber die geheimdienste machen bleibt leider verborgen.

    mfg
    chronoton

  20. #20
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    Standard Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt

    Zitat Zitat von cyhyryiys
    Hehe, ich zitiere mal einen Forennutzer eines anderen Boards. Hier fehlt eine differenziertere Betrachtung.
    Wenn du das als differenzierte Betrachtung bezeichnest dann bist du ziemlich einfach gestrickt. Der von dir zitierte Text ist amüsant... das wars dann aber auch schon.

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