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05. 02. 2007, 11:10 #1
BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Es könnte so einfach sein, mit Computern ausgestattete Terroristen, Pädophile, Extremisten und - natürlich - Raubkopierer zu finden: Sind ihre Rechenknechte verbunden mit dem Internet, könnten sie von den jeweils zuständigen Behörden auf verdächtige Inhalte untersucht werden. Und damit die potentiellen Straftäter nicht gewarnt werden, sollte dies unbemerkt geschehen. So geht in etwa die Vision derer, für die der Staat an erster Stelle nicht für individuelle Freiheit, sondern Sicherheit zu sorgen hat.
Im November 2006 hatte sich Ulrich Hebenstreit, der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof ist, dagegen gewandt, das klandestine Ausspähen von Daten einer offenen Hausdurchsuchung, die in der Regel mit dem Wissen des mit ihr Beglückten und unter Anwesenheit von Zeugen stattfindet, gleichzusetzen und auf diese Weise zu genehmigen. Seine Entscheidung zeigte freilich wenig Wirkung, denn es fanden sich Politiker, deren Mißtrauen in die, die sie wählen sollen, grenzenlos genug ist, auf die Online-Durchsuchung zu setzen
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05. 02. 2007, 22:09 #21
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Nach den ersten paar visuellen Denkanstößen in wackligen aber liebevoll geführten Zeilen war klar, wer hier die Feder geschwungen hat.
Sorry, aber von mir aus mach das wo Du willst, aber in den News finde ich es ehrlich gesagt nervig, weil ich es dann lesen muß. Mich würde allerdings echt mal interessieren, ob Du genauso überzogen betont redest, wie Du schreibst.
Zum Thema ansich: Soweit schön, aber warten wir den nächsten Versuch ab, diesen Beschluß wieder zu umgehen.
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05. 02. 2007, 22:53 #22Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
cyhyryiys
wäre dem so, dann hätte das bgh nicht so entschieden. eine verdeckte durchsuchung ist keine "normale" hausdurchsuchung, sondern sie ist eher dem großen lauschangriff zuzuordnen. hier sind die gesetzlichen regelungen sehr viel strenger. selbst hier gibt es kernbereiche des lebens, die vom lauschangriff ausgeschlossen sind.solche Aktionen billige ich in meinem Rechtsverständnis nur dann, wenn ähnlich zwingende Gründe vorliegen, die auch für eine Hausdurchsuchung benötigt würden.
das sehe ich doch zum großteil anders. gehen wirs anZitat von "RoyalTS@dachboden-wg.de
genau das gleiche könnte man behaupten, wenn man sich die populistischen und aktionisgeladenen pläne mancher politiker anhört. wenn ich die kommentare von schäuble, von der polizeigewerkschaft so durchlese, dann beschleicht mich der verdacht, dass auch von dieser seite purer populismus betrieben wird. in der tat wäre eine sachliche aufarbeitung nötig. das bgh tut dies meiner meinung nach. von der politik kann man das leider (zur zeit) nicht erwarten.Wenn man das so liest, bekommt man schon ein wenig das Gefühl, dass sich kaum jemand wirklich für die Hintergründe interessiert. Reflexartig werden Begriffe wie "Überwachungsstaat", "1984" oder "Big Brother" genannt, man unterstellt dem Staat reine Schlechtigkeit. Tiefergehende Informationen? Sind nicht nötig bzw. schaden nur.
das internet ist kein rechtsfreier raum. eher das gegenteil ist der fall. user müssen damit rehnen sich an mehr als einen rechtsstandard zu halten. als aktuelles beispiel kann man hier das hin und her um die auslieferung eines britischen hackers nennen. dieser muß sich vielleicht einer hohen gefängnisstrafe stellen, obwohl seine taten nach britischem recht weit weniger schwer wiegen würden. eben weil 2 rechtssprechungen involviert sind.Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Die Filesharerromantik in allen Ehren, um die geht es erst, wenn alles andere abgearbeitet ist.
auch sehe ich keine filesharingromatik. die urheberrechtsverletzungen spielen in der liga von kinderpornografie (bei besitz bis zu 2 jahre, verbreitung bis zu 5 jahre). die content industrie wird schon ihre lobbyisten in stellung bringen, wenn es ihren interessen dient. wieso sollte hier aus strafprozessualer sicht eine ausnahme gemacht werden ? diese würden auch genauso wie die anderen delikte in den katalog der onlinedurchsuchung aufgenomen werden. eine ausnahmestellung besitzt diese deliktgruppe ja wohl nicht.
da stimme ich fast vollumfänglich zu. die frage bleibt dennoch bestehen, wie dies geschehen soll. es müssen sowohl die verhältnismäßigkeit, als auch die grundrechte gewahrt bleiben. das werden die gerichte zu entscheiden haben. fern ab von der lamentiererei eines inneministers und der polizeigewerkschaft, sie wären hilflos im kampf gegen die mächte des bösen. den behörden stehen jetzt noch nie dagewesene möglichkeiten zur verfügung. hier von einem ungleichgewicht, oder sogar von machtlosigkeit zu sprechen ist reine panikmache.Die Ermittlungsbehörden benötigen Regelungen, mit denen sie dieser Entwicklung begegnen können. Nichts anderes wäre ein solches Gesetz.
das wollen uns die behörden weissmachen. dem ist aber nicht so. die behörden haben jetzt schon genug möglichkeiten betrüger, rechtspornotauscher und kinderradikale ausfindig zu machen. die gute alte hausdurchsuchung war bis jetzt auch zufriedenstellend. auch ist die deliktgruppe der onlinekriminalität von ca 1% an der gesamtstatistik nur am rande beteiligt. ich sehe somit keinerlei veranlassung die befugnisse der beamten aufzustocken, um im gegenzug die bürgerlichen freiheiten einzuschränken. hier wird eher zwietracht zwischen den bürger und dem staat gesät. wer würde denn noch staatlichen stellen in bezug auf online sicherheit vertrauen, wenn man fürchten muß, dass ihm wertvolle informationen vorenthalten bleiben, weil man jemand anderen mit einem trojaner infizieren will.Zudem kann es doch nicht ernsthaft im Sinne einer Gesellschaft sein, dass man gegenüber Straftätern von vornherein resigniert und auf Strafverfolgung verzichtet.
aber das individuum hat das recht in seiner lebensführung nicht vom staat unnötig eingeschränkt zu werden. nicht nur der staat hat den auftrag seine bürger zu schützen. auch der bürger hat ein recht darauf vor dem staat geschützt zu werden. an dieser stelle wäre wieder an die verhältnismäßigkeit der eingesetzten mittel zu erinnern.In Deutschland gilt man so lange als unschuldig, bis man von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wird. Das bedeutet aber nicht, dass man einen Anspruch darauf hat, nicht verdächtigt zu werden bzw. nicht in den Fokus einer Ermittlung zu geraten
das sehe ich auch so.Also ist es nur logisch, auch für das durchsuchen von PCs eine Regelung zu finden. Das diese mit dem Grundgesetz im Einklang sein muss, versteht sich dabei von selbst.
bedenklich bleibt aber der zunehmende aktionismus der politik. zuert werden tatsachen in form von gesetzen geschaffen, die dann erst im nachhinein verworfen werden können. was sagt das dem bürger ? das die politik unfähig ist gesetze von bestand zu verabschieden? das die politik wenig ahnung von der materie hat und deshalb aktionismus und populismus vorschub leistet? das sich die politik wenig um höhere rechtsgüter schert? das sich der bgh schützend vor die bevölkerung stellen muß, weil die gewählten volksvertreter dies nicht tun? schlußendlich wirft es ein schlechtes licht auf die parlamentarier.
mfg
chronoton
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05. 02. 2007, 23:24 #23
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Zitat von Stefan S.
Wunderbar argumentiert und sehr schön mit neuen Erkenntnissen unterlegte Aussage! In drei Zeilen wird jegliche kritische Anmerkung dahingebügelt. Die Welt und allem voran politische Vorgänge sind scheinbar einfach zu erklären
Lob an Chronoton, der schon mehr von Diskussionskultur ind differenzierter Urteilsfindung verstehen zu scheint!
Im Grunde vertreten wir hier wohl die selbe Ansicht. Es ist in der Tat aber auch so, dass Hausdurchsuchungen nicht eben mal so genehmigt werden. Der Schutz der Wohnung ist eines der höchsten Güter, die der Bürger im Grundgesetz in den Grundrechten zugestanden bekommt. Damit staatliche Organe eine Wohnung betreten dürfen bedarf es besonderer Anforderungen (Gefahr im Verzug, Eindeutige Beweislast), so z.B. gab es in Bezug zu P2P, "Warez" usw. meines Wissens noch keine Hausdurchsuchungen bei "Normalos", sondern ausschließlich bei kommerziellen Waresseitenetreiber oder Vielsharer (z.B. in dc++).
Zitat von chronoton
Zu dem Abschnitt Schäuble:
Schäuble als Innenminister ist Politiker. Er ist jedoch nicht der Staat und er kann selbst auch keine Gesetze erlassen: Dies kann nur die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Schäuble vertritt hier allenfalls die evtl. vorherrschende Meinung der CDU/CDU Fraktion Meinung. Sachliche Auseinandersetzungen finden meist nicht in den Medien, den hauptsächlichen Informationsträgern der Politik statt, sondern in einer Vielzahl von Ausschüssen. Da ist Schäubles Meinung nicht so gewichtig, wie es die Medienlandschaft vordergründig vermittelt. Dieses Gewäsch zielt auch mehr auf Profilierung der jeweiligen Akteure ab, das BGH ist zum Glück unabhänging von der politischen Großwetterlage und einzig auf die bestehende Gesetzgebung angewiesen.
Zum Internet als rechtsfreier Raum:
Hier kann ich dir beipflichten. Auch ich sehe das Internet nicht als völlig rechtsfreien Raum. Dennoch ermöglicht es Betrügern u.ä. Konsorten eine einfachere Arbeitsweise. Ein Teufelswerk ist es deswegen allemal nicht. Gerade Terror und Kinderpornografie sind beliebte Totschlagargumente, um internetrelevante Gesetze durchzudrücken. Das sehe ich ähnlich wie Du.
Allerdings ist mir bisher kein Fall in Deutschland bekannt, wo ein Filesharer, der nichtkommerziell agiert strafrechtlich härter bestraft wurde wie ein Pädophiler. Durch zivilrechtliche Belange wird ein Filesharer wohl finanziell schlechter davon kommen wie ein Pädophiler, diese können logischerweise jedoch nicht zivilrechtlich belangt werden.
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06. 02. 2007, 00:08 #24deleted userGast
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Diese Kritik habe ich erwartet und deshalb tangiert mich dein provokantes Zitat auch nicht. Wenn ich mich auf eine argumentative Diskussion bei jedem Dünnpfiff der hier im Forum gepostet wird einlassen würde säße ich noch übermorgen da. Wenn du meine Beitragsstatistik ansiehst wirst du Beiträge finden die zum Teil länger sind als alle deine bisher in diesem Forum geposteten Beiträge zusammen genommen. Ich habe also kein Problem argumentativ eine falsche Behauptung zu widerlegen. Aber das von dir angeführte Zitat ist weder intellektuell ansprechend noch enthält es Passagen die ich als inhaltlich wertvoll bezeichnen würde. Da sind Textpassagen aus der BILD schon literarisch wertvoller, weil sie zumindest eine gewisse Komik beherbergen, als der von dir zitierte Dünnpfiff.
Zitat von cyhyryiys
Deshalb bleibt es bei meiner Aussage. Wenn du das als differenzierte Betrachtung bezeichnest dann bist du ziemlich einfach gestrickt.
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06. 02. 2007, 00:34 #25Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
@cyhyryiys
dem ist leider nicht so.Damit staatliche Organe eine Wohnung betreten dürfen bedarf es besonderer Anforderungen (Gefahr im Verzug, Eindeutige Beweislast), so z.B. gab es in Bezug zu P2P, "Warez" usw. meines Wissens noch keine Hausdurchsuchungen bei "Normalos", sondern ausschließlich bei kommerziellen Waresseitenetreiber oder Vielsharer (z.B. in dc++).
für eine wohnungsdurchsuchung reicht schon ein begründeter anfangsverdacht aus. glaubt ein drogenjunkie bei dir drogen gekauft zu haben, dann wird man dir deine möbel auf den kopf stellen. seine glaubhaftigkeit wird nicht weiter untersucht, bevor man bei dir vorstellig wird. so ein vorgehen ist leider praxis. hier ist ein link, den jeder kreditkarteninhaber aufmerksam lesen sollte. http://www.faz.net/s/RubCD175863466D...~Scontent.html
einige "normalos" sind auch schon zum handkuss gekommen, da bei hausdurchsuchungen die urheberrechtsverstöße als zufallsfunde gewertet wurden und somit gerichtlich verwertet werden konnten. der eigentliche durchsuchungsgrund spielte dabei dann keine rolle mehr. wer gras raucht, sollte auch seine daten gut sichern, ansonsten gibt es noch einen strafbafehl wegen verstoßes gegen das urheberrecht hinterher.
mfg
chronoton
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06. 02. 2007, 13:07 #26
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Ich hab eine gute Methode. Wer "illegale" Daten auf seinem PC hat soll sich eine Wireless Festplatte zulegen (ca. 350 €)
Die Festplatte wird über den Wireless Router angefunkt und die Daten übertragen.
Also liegt es nahe die Festplatte auf dem Dachboden Keller oder sonst wo zu verstecken und Online zu haben.
Die Daten die vertraulich sind kommen auf diese Platte. Die Daten die legal sind bleiben auf dem PC. Somit kann einem im Falle einer Hausdurchsuchung (PC Beschlagnahmt werden) und nichts passieren
Was haltet ihr davon ?Geändert von Monster Beat (06. 02. 2007 um 14:27 Uhr)
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06. 02. 2007, 19:48 #27Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
das bringt wenig bis gar nichts.
selbst bei einer normalen hausdurchsuchung ist es wahrscheinlich die externe platte zu finden. da sie im strahlungsbereich des routers liegen muß, kann sie nicht gut versteckt sein. auch ist ein wireless router ein weiterer verdachtsmoment, welcher die beamten hellhörig werden läßt.
gegen eine verdeckte online durchsuchung wird so eine maßnahme gar nicht wirksam sein.
mfg
chronoton
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08. 02. 2007, 19:29 #28
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Fakt ist der BGH hat gesagt "dudu Pc-screening vie inet ohne wissen der betroffenen verstößt gegen die verfassung"
fakt ist auch das unser bullterrier der nation (Otto S) gerne die verfassung ändern möchte
und fakt ist auch das das ohne weiteres geschehen wird.
ps: in einer nachrichtensendung von phoenix wurde gesagt das der vermeindliche "bundestrojaner" via mail mit anhang auf die pc's gelangen soll und wer so doof ist und diesen öffnet der tut mir wirklich leid
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01. 03. 2007, 19:23 #29Mitglied
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Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Naja, aber es gibt ja neben Anhägen in Emails auch noch andere Möglichkeiten, ihn auf den PC zu bekommen (Ich meine, jemannd der jetzt Filesharing usw. macht, der wird ja wohl auch wissen, das man das nicht öffnet). Wenn dann würden ja nur die Leute es öffnen, die wenig ahnung von sowas haben. Aber das sind ja dann zum großteil "normale" Bürger, die eigentlich nichts zu verbergen haben? Also würde das alleine ja dennen so gut wie nichts bringen,oder?
Zitat von Oj1
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01. 03. 2007, 20:12 #30
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Ich bezweifle mal, dass das LKA NRW die nötigen personellen Ressourcen und die Fachkompetenzen besitzt um derartiges durchzuführen.
Der Bundestrojaner ist de facto eine Hausdurchsuchung aus der Ferne. Eigentlich wäre der Aufwand geringer Beamten vor Ort zu schicken und dort einfach alles mitzunehmen was nach Speichermedium aussieht. Aber darum geht es ja garnicht.
Es geht um den Vollzugriff. Jederzeit. Nach Belieben.
Das kann man mit einer konventionellen Hausdurchsuchung nicht, die Freiheiten hat der Rechtstaat hier nicht. Also darf die Dame oder der Herr in grün nicht durch unsere Haustüre wenn ihm danach ist, sondern verschafft sich den Zugang über eine Leitung. Das ist ja schließlich was völlig anderes, und der Demokratie-liebende User hat keine Einwände weil ja nicht die Privatsphäre in seinen eigenen 4 Wanden verletzt wurde, sondern nur die Integrität meiner Klapperkiste mit Online-Zugang.
Und weil das so viel Arbeit ist, einen Beamten durch die Leitung zu schleusen, Sicherheitsbarrieren zu überwinden, könnten diese Schritte folgen:
- Jeder Bürger muss dem LKA einen Zugang gewähren. Das heisst: Wir müssen einen Account auf unserem Heimrechner einrichten (natürlich Passwort-geschützt, es darf ja nich jeder an meine Daten)
- oder wir fertigen Kopien unserer gesamten Festplatte an und der Blockwart kommt alle 4 Wochen und nimmt sich die Kopie mit, und durchsucht sie nach illegalen Inhalte.
Schöne, virtuelle Welt.
PS:
Was bedeutet eigentlich Willkür?
edit:
http://www.welt.de/politik/article743349/Verfassungsbeschwerde_gegen_Online-Durchsuchungen.html
Wir drücken die Daumen...!Geändert von Fabbs3k (02. 03. 2007 um 18:07 Uhr)
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03. 03. 2007, 22:46 #31GommelGast
Re: BGH-Entscheidung: Heimliches Ausspähen von Computern (noch) untersagt
Ein sehr interessanter Artikel zu dem Bundestrojaner:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24766/1.html
Gommel


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