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Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Moin!

Komme gerade nach längerer Zeit mal wieder an mein Briefkasten ( War länger unterwegs! ). Find ich da Post von der lieben Polizei in meinem Kasten ... Ich in nun ein wenig ratlos was die von mir wollen?

hier mal der schrieb..... http://tinyurl.com/3y9xj8

ist das was wegen leechen oder watt ? Weil bei ereignisort steht meine Adresse - und die Uhrzeit ist ja auch schon komisch ... 2 tage lang geleecht oder watt????

Ich bin völlig ratlos.... Ist ja auch schon 2 Jahre her das ganze da ......

Evtl hat jemand nen Tip oder schonmal son schrieb bekommen...

Gruß

Beta
Alt 14. 02. 2007, 15:19 Betablocker is offline Mit Zitat antworten #1
wtfbbq
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

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Alt 14. 02. 2007, 15:21 wtfbbq is offline Mit Zitat antworten #2
HifiNick
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
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hä bei mir klappt das bild wunderbar
Alt 14. 02. 2007, 15:22 HifiNick is offline Mit Zitat antworten #3
corsab
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Du mustest aber schon gestern dahin oder sehe ich das Datum falsch?

corsab
Alt 14. 02. 2007, 15:23 corsab is offline Mit Zitat antworten #4
Greeco
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

jo bei mir klappt das bild auch.
lso zunächst mal keine panik.
würde den schrieb ignorieren, nciht ganz aber vorladungen sind nich so ernst.
würde mal anrufen und sagen du hättest keine zeit an dem ausgemachten termin und sie am telefon fragen worum es denn geht und ob sie dir bitte auskunft geben könnten.
für normal sagen sie das geht nich und du solltest runter kommen.
is aber nich deine pflicht, also wenn du nciht gehst passiert nichts.
würde zum anwalt gehen.
oder falls du doch runtergehn solltest NICHTS sagen ausser anschrift name etc pp.kurz anhören was dir vorgeworfen wird -KEINE AUSSAGE MACHEN- und dann wieder gehen.
wenn es ernst is kannste dann immer noch zum anwalt.
und aussagen kann man dann im nachhinein immer noch machen.wenn man sich z.b mit dem anwalt besprochen hat
man belastet sich immer selber is dummes geschwätz von wegen wäre besser für sie und vorteilhaft blablablub...
Alt 14. 02. 2007, 15:28 Greeco is offline Mit Zitat antworten #5
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Yo! Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Es ist auch nicht so das ich mir jetzt in die Hosen mache deswegen ....


@ corsab
Ja ich war heute da vorgeladen - bin aber heute nachmittag gerade erst nach Hause gekommen da ich über 14 Tage nicht zuhause war.... habe just angerufen und gesagt wie es ist ... werd da morgen nen neuen Termin vereinbaren bzw. versuchen etwas über das Telefon rauszubekommen.

Ich werd wie Greeco garnicht hingehen und morgen meine Rechtsschutz anrufen - das die sich darum kümmern.....

Habe mal nach dem Gesetz geschaut --> http://tinyurl.com/3c9cem

"UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 17 UWG
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen"

^^^ das ist ja spannend - Verrat von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen also .... komisch da ich die letzten 5 Jahre nicht gearbeitet habe sondern nur studiert habe.....

Gruß

Beta
Alt 14. 02. 2007, 15:55 Betablocker is offline Mit Zitat antworten #6
1bast4
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

ich stimme Geeco voll zu, aber man braucht sich nicht rechtfertigen warum man nicht erschienen ist^^, is aber auch egal da nach eigener erfahrung solche infos durch die polizei nicht am telefon rausgegeben werden dürfen, da nicht gewährleistet werden kann ob der anrufer tatsächlich der beklagte ist.

ruf trotzdem an, vereinbare nen termin(hab nicht aufs datum geachtet im pic^^),
dem kommste nach gibst wie gesagt deine addresse usw. an und läßt dir den genauen vorwurf schildern, dann gehste nach hause und kannst dir dann in ruhe überlegen wie du weiterverfahren willst.

laß dich auf keinen fall auf eine sofortige aussage ein, auch wenn diese dir noch soch schmackhaft und plausibel gemacht wird. es ist dein gutes recht ersteinmal auf eine aussage zu verzichten. als beklagter bist du generell nicht zu einer aussage zu zwingen, aber das würde ich dann alles mit einem anwalt abkaspern,
erkundige dich ersteinmal was du genau getan haben sollst.

edit//
da war ich wohl wieder etwas lahm in den fingern^^
Alt 14. 02. 2007, 15:57 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #7
grem
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

wird wohl die gute alte bockwurst sein... zumindest wenn man vom datum ausgeht.
Alt 14. 02. 2007, 16:11 grem is offline Mit Zitat antworten #8
corsab
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von grem 
wird wohl die gute alte bockwurst sein... zumindest wenn man vom datum ausgeht.

bei sowas ?

Zitat:
"UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
§ 17 UWG
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen"

isr das wohlkaum die BW Sache....

corsab
Alt 14. 02. 2007, 16:21 corsab is offline Mit Zitat antworten #9
grem
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von corsab 
bei sowas ?



isr das wohlkaum die BW Sache....

corsab

ich sag ja, was das datum angeht.. imho sind das doch genau die 3 tage, an denen bw geloggt wurde?

und wg dem grund: die hauptsache ist ja "Sonstige Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen". vielleicht sind die aufzählungen dahinter ja nur beispiele was darunter fällt. das versteh ich nämlich so.. und illegales saugen zählt zum ersten punkt "urheberrechtsG"

aber sind alles nur vermutungen.. kam mir nur als erstes in den sinn
Alt 14. 02. 2007, 16:41 grem is offline Mit Zitat antworten #10
Licher
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von grem 
und wg dem grund: die hauptsache ist ja "Sonstige Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen". vielleicht sind die aufzählungen dahinter ja nur beispiele was darunter fällt. das versteh ich nämlich so..

Korrekt.

Wenn's vom Datum her passt, ist es sicher wegen Bockwurst oder aber wegen anderen Downloads.
Alt 14. 02. 2007, 17:07 Licher is offline Mit Zitat antworten #11
Sotho Tyg Ian
Stygian
 
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von corsab 
bei sowas ?



isr das wohlkaum die BW Sache....

corsab
Aber sowas von. Schon mal den ganzen Paragraphen durchgelesen?


Stygian
Alt 14. 02. 2007, 17:19 Sotho Tyg Ian is offline Mit Zitat antworten #12
DerBiber
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

*Hust* Jetzt ne Vorladung von ner Sache vor 2 Jahren?
Pfff... evtl mal PC und Sicherheitskopien-Sammlung aufräumen und dann können se ja gern mal vorbeikommen
Ohne irgendwelche Beweise aufm Pc können die ja sowieso nix machen?
Von daher... hingehen, zuhören... wieder heimgehen
Logs dürften als Beweise wohl nicht ausreichen...
Ab wann verjährt sowas überhaupt?
Alt 14. 02. 2007, 19:22 DerBiber is offline Mit Zitat antworten #13
corsab
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Gute Frage, aber ich denke mal nach 2 Jahren wirds wohl kaum noch Beweise geben, wenn es denn doch mal zu einer Anklage kommt wird die bestimmt fallen gelassen.

corsab
Alt 14. 02. 2007, 20:10 corsab is offline Mit Zitat antworten #14
pehlilabelle
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Wann verjährt sowas eigentlich?
Alt 14. 02. 2007, 21:25 pehlilabelle is offline Mit Zitat antworten #15
bin_nur_gast
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Das hängt vom angedrohte Strafmaß ab.
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverjährung
Zitat:
Verfolgungsverjährung im Strafrecht

Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 78 Abs. 3 StGB:

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.


Mord (§211) und Völkermord (§220) verjähren nie (§ 78 Abs. 2)

Der Beginn der Verjährungsfrist ist in § 78 a StGB, das Ruhen in § 78 b StGB und die Unterbrechung in § 78 c StGB geregelt.

Höchstmaß bei Urheberrechtsverletzungen sind 3 Jahre + Geldstrafe (wäre dann Punkt 4.), aber für den Download bzw. Vervielfälltigen (von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle) von ein paar Dateien fällt das unter 5.
Alt 14. 02. 2007, 22:49 bin_nur_gast is offline Mit Zitat antworten #16
BuggerT
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Natürlich ist das Bockwurst. Übrigens zahlt deine Rechtsschutzversicherung natürlich nicht. Das kannst dir also sparen.




grtz
BuggerT
Alt 14. 02. 2007, 22:52 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #17
BuggerT
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von Sotho Tyg Ian 
Aber sowas von. Schon mal den ganzen Paragraphen durchgelesen?
§ 17 UWG tut hier aber in der Tat nichts zur Sache. Genauso wenig wie der ganze Rest (MarkenG, PatG usw usf). Wird halt so ein Standardwisch sein, der immer dann genommen wird, wenn es um gewerbliche Schutzrechte u.ä. geht.

Interessant ist hier einzig und allein das Urheberrecht.


grtz
BuggerT
Alt 14. 02. 2007, 23:00 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #18
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

So - habe den Freund und Helfer mal angerufen, um mich zu informieren was da los ist. Tatsächlich Bockwurst! - hab da anscheind 5 Tools geleecht - Opera ... Epestpatrol und was weiss ich... Hab keine Aussage gemacht. Der Polizist war extrem entspannt... hat mich nicht vollgelabert oder sowas und mir sofort Informationen zur Sache gegeben.

Weiss jemand wie es da jetzt weitergeht ?

Kriege ich jetzt in nächster Zeit besuch von den Jungs und die durchsuchen meine Bude/Rechner nach illegalen Daten - oder genau diesen Daten?
Oder was hab ich zu befürchten?

Gruß

beta
Alt 15. 02. 2007, 14:41 Betablocker is offline Mit Zitat antworten #19
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
Zitat von Betablocker 
So - habe den Freund und Helfer mal angerufen, um mich zu informieren was da los ist. Tatsächlich Bockwurst! - hab da anscheind 5 Tools geleecht - Opera ... Epestpatrol und was weiss ich... Hab keine Aussage gemacht. Der Polizist war extrem entspannt... hat mich nicht vollgelabert oder sowas und mir sofort Informationen zur Sache gegeben.

Weiss jemand wie es da jetzt weitergeht ?

Kriege ich jetzt in nächster Zeit besuch von den Jungs und die durchsuchen meine Bude/Rechner nach illegalen Daten - oder genau diesen Daten?
Oder was hab ich zu befürchten?

Gruß

beta

Wenn du was in deiner Bude liegen hast was Die lieber nicht sehen sollten, dann würde ich das mal ganz schnell woanders hinbringen. Und räum deine Festplatte mal auf.

Sicher ist sicher...
Alt 15. 02. 2007, 14:56 Mit Zitat antworten #20
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Respekt wie locker du bleibst..
Alt 15. 02. 2007, 15:08 Silver111 is offline Mit Zitat antworten #21
sezoph
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Zitat:
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So - habe den Freund und Helfer mal angerufen, um mich zu informieren was da los ist. Tatsächlich Bockwurst! - hab da anscheind 5 Tools geleecht - Opera ... Epestpatrol und was weiss ich... Hab keine Aussage gemacht. Der Polizist war extrem entspannt... hat mich nicht vollgelabert oder sowas und mir sofort Informationen zur Sache gegeben.

Weiss jemand wie es da jetzt weitergeht ?

Kriege ich jetzt in nächster Zeit besuch von den Jungs und die durchsuchen meine Bude/Rechner nach illegalen Daten - oder genau diesen Daten?
Oder was hab ich zu befürchten?

Gruß

beta
Da du Student bist , denke ich solltest du dein(e) PC(s) mal zu deinen Eltern oder Großeltern bringen. Danach sagst der Polizei du hättest seit ein paar Monaten keinen Rechner mehr da dir der letzte kaputt gegangen ist.
Alt 15. 02. 2007, 15:14 sezoph is offline Mit Zitat antworten #22
DerBiber
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Ach, und wenn die dann auf die Idee kommen, mal zu schaun, ob da auch der DSL-Anschluss usw. noch besteht?
Dann fragen se einfach beim Provider an und dann sieht man ja, dass von dort aus gesurft worden ist.
Von daher nicht das wahre. Einfach komplett aufräumen und gut...
Alt 15. 02. 2007, 17:21 DerBiber is offline Mit Zitat antworten #23
nathan west
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Dann war ein Freund mit Laptop da. Aber das ist egal, du musst dich sowieso nicht selber belasten - also selbst wenn ein Richter anordnet dass der Provider Auskunft zu geben hat, und sich dann ergibt dass von ihm aus gesurft worden ist - was sollen die Ermittler dann machen? Richtig. nada.
Alt 15. 02. 2007, 20:44 Mit Zitat antworten #24
BuggerT
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???

Die Auskunft des Providers liegt doch längst vor. Wie sollte man sonst an die Identität gekommen sein? Die Zuordnung geloggte IP => Anschlussinhaber kann nunmal nur der Provider vornehmen.


grtz
BuggerT
Alt 16. 02. 2007, 00:40 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #25
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