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19. 03. 2007, 21:40 #41
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
@Saugfisch: Es werden alle zur Wohnung gehörenden Räume durchsucht, also auch Keller, Dachboden und Garage. Selbstverständlich schauen die in alle Schränke und sonst wo hin. Datenträger werden in der Regel wohl alle mitgenommen, ebenso Rechner und anderer Technikkram wie Digicam etc - alles schon dagewesen. Deutlich erkennbar legale Sachen nehmen die aber wohl nicht mit.
Wenn sich ein Gesetz ändert, dann hat man Pech. Nur als Beispiel: Vor Jahren waren Butterflys noch erlaubt, heutzutage bekommt man eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz.--
MfG, MSX
The Internet used to be a university. Then, it became
a shopping mall. But now, it's a war zone.
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24. 03. 2007, 15:56 #42
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
falls da noch was zivilrechtlich (Abmahnung) nachkommt - dann melde dich bitte !
Zitat von Betablocker
Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch das der Verlauf der Zeit abhängig ist vom Standpunkt des Beobachters im Raum. Als Beispiel - Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon ab auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre man sich befindet. (A. Einstein)
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24. 03. 2007, 17:26 #43
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Naja, eine leere Drohung ist das ganz und gar nicht. Denn wenn man dich wirklich nochmal wegen Urherrechtsverstößen erwischt, dann kannst du sicher davon ausgehen, dass das Verfahren nicht einfach so eingestellt wird. Zumindest wirst du dann vermutlich was zahlen müssen, damit das Verfahren eingestellt wird.
Zitat von Betablocker
Eingestellt wird ein Verfahren meist nur bei Ersttätern, bei denen man davon ausgeht, dass der Schrecken ausreicht. Stört sich aber jemand offensichtlich nicht daran und macht munter mit der gleichen Straftat weiter, dann geht's eben eine Stufe oder zwei höher. Und eine Stufe wäre eben die erwähnte Einstellung gegen Zahlung.
Muss im Endeffekt jeder selber wissen und das Risiko einschätzen, aber eine leere Drohung ist das wie gesagt nicht.
Weil es da einen Ermessensspielraum beim zuständigen Staatsanwalt/Richter gibt. Zunächst entscheidet der Staatsanwalt ob es überhaupt ein Verfahren gibt, dann der Richter wie hoch das Strafmaß ist. Das alles zwar innerhalb der durch's Gesetz vorgegebenen Grenzen, aber da ist wie man sieht eben doch einiges an Abweichung drin.Ich mein, wieso kann es in unserem Rechtssystem überhaupt möglich sein, dass ziemlich identische Fälle so unterschiedlich verlaufen?
Eklatante Unterschiede gibt es bspw bei der Behandlung von Verstößen gegen das BtmG, während man im Norden sogar mit 15g oder mehr Gras mit Einstellung des Verfahrens davonkommen kann, geht's im Süden bei ein paar Gramm eventuell schon gut zur Sache. Im Gesetz steht halt nicht exakt was passieren muss, sonst wären Staatsanwälte/Richter ja auch überflüssig und die Rechtsprechung teilweise eventuell recht "unmenschlich"...oO0[[Feinste Downloadwaren - nur heute im Angebot]]0Oo..
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24. 03. 2007, 19:27 #44Mitglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
hallo hab mich grad frisch angemeldet hier weil ich auch eine vorladung bekommen habe, komischeweise telefonisch(an alle die es nicht glauben, der polizist is bekannt und ist hier von der örtlichen wache).
Wie soll ich mich verhalten, ich habe vor, zu vorladung zu erscheinen, will aber die aussage verweigern. oder sollte ich etwas dazu sagen.
Bzgl. Ersttat, wenn es jetzt fallengelassen werden sollte und in nem jahr kommt die nächste urheberrechtverletzung die im jahre 2006 stattgefunden haben soll, dann ist das wiederrum ja auchn witz....
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24. 03. 2007, 19:59 #45
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
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Geändert von Saugfisch (15. 01. 2008 um 19:24 Uhr) Grund: erledigt
Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch das der Verlauf der Zeit abhängig ist vom Standpunkt des Beobachters im Raum. Als Beispiel - Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon ab auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre man sich befindet. (A. Einstein)
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25. 03. 2007, 15:02 #46
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Abstreiten würde ich das nicht unbedingt, wenn es eindeutige Beweise gibt, dann sieht sowas immer schlecht aus und darf dir auch von StA/Richter negativ ausgelegt werden. Sagt man dagegen gar nichts, darf das nicht negativ bewertet werden.
Zitat von Saugfisch
Also hingehen, freundlich die Aussage verweigern und wieder gehen. Wenn's nur um ein paar Dateien geht, wird'd wohl eingestellt werden. Problematischer sind in solchen Fällen oft eher die eventuell folgenden Zivilklagen des Rechteinhabers. Denn da geht es dann nicht um eine (meist kleine) Strafe, sondern um Schadensersatz...oO0[[Feinste Downloadwaren - nur heute im Angebot]]0Oo..
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25. 03. 2007, 15:35 #47
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
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Geändert von Saugfisch (15. 01. 2008 um 19:22 Uhr) Grund: erledigt
Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch das der Verlauf der Zeit abhängig ist vom Standpunkt des Beobachters im Raum. Als Beispiel - Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon ab auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre man sich befindet. (A. Einstein)
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26. 03. 2007, 13:21 #48Mitglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
mir haben sie direkt ein angebot unterbreitet, "kleine" geldbuße, dafür wirds eingestellt. der sachwert in meinem falle beträgt ca 850 euro, ich weiss jetzt nicht ob ichs annehmen soll, um weitere kosten zu "sparen" oder soll ich besser abwarten und sie lassen die sache fallen.
und das die geschädigten schadenersatzklage gegen mich einreichen können, ist auch nicht grad schön...
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26. 03. 2007, 19:13 #49Mitglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
wer hat dir ein angebot unterbreitet die polizei oder der Staatsanwalt. Denn so viel ich weiß. ist die Polizeit nicht befugt dir ein solchen angebot zu unterbreiten, nur der Staatsanwalt. Oder sehe ich das falsch
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26. 03. 2007, 19:59 #50Mitglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
das angebot stammt wohl ursprünglich von der staatsanwaltschaft, unterbreitet wurde es mir aber von der polizei bzw vom hauptkomissar
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27. 03. 2007, 12:21 #51Mitgroßemglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
wie siehts das eigentlich aus wenn ne anzeige fallen gelassen wird? vorbestraft oder noch braver Bürger?
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27. 03. 2007, 20:56 #52
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Überleg mal
Ne keine Vorstrafe. Ermittlungsverfahren eingestellt= Schuld konnte nich bewiesen werden=> Unschuldsvermutung= Unschuldig
If you live without remorse or anything to regret any decision is a good decision.
Erster bewunderer des rHamsys
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27. 03. 2007, 21:06 #53Mitgroßemglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
klingt einleuchtend ^^
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27. 03. 2007, 21:42 #54
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Wobei das trotzdem beim StA in der Akte steht, auch wenn das Verfahren eingestellt wird. Wenn du dann nämlich später nochmal auffällig wirst, dann wird das Verfahren voraussichtlich nicht mehr eingestellt.
Zitat von g0rdOn
Wie lange das allerdings gespeichert bleibt, weiß ich nicht.
Bei sowas sollte man immer ein bischen vorsichtig sein, denn die Polizei verspricht gerne was ("gib alles zu und nenn die Mittäter, dann fällt die Strafe geringer aus"), obwohl sie da absolut keinen Einfluss drauf hat. Nur der StA/Richter kann sowas entscheiden. Daher bei Angeboten der Polizei immer vorsichtig sein.das angebot stammt wohl ursprünglich von der staatsanwaltschaft, unterbreitet wurde es mir aber von der polizei bzw vom hauptkomissar
In deinem Falle (Einstellung gegen Geldzahlung) wird das allerdings schon seine Ordnung haben. Wobei die Entscheidung wie gesagt nicht bei der Polizei liegt und du erst endgültig Bescheid weißt, wenn ein entsprechender Brief vom StA kommt...oO0[[Feinste Downloadwaren - nur heute im Angebot]]0Oo..
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28. 03. 2007, 12:28 #55
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
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Geändert von Saugfisch (15. 01. 2008 um 19:28 Uhr) Grund: erledigt
Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch das der Verlauf der Zeit abhängig ist vom Standpunkt des Beobachters im Raum. Als Beispiel - Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon ab auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre man sich befindet. (A. Einstein)
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28. 03. 2007, 12:30 #56
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Ich habe Sirtaki runtergeladen!!!!!!
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28. 03. 2007, 14:14 #57
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
... und dir ist's nicht gut bekommen.
Zitat von Sirtaki-Man
<cnr>
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28. 03. 2007, 17:11 #58Gesperrt
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
was hast du denn verbrochen?
ich würde zu den bullen gehen und alles auspacken, und wenn dir nichs einfällt dann denk dir was aus was du gemacht haben könntest wo man dir aber die unschuld nur sehr schwer beweisen kann. das hilft immer. einen anwalt brauchst du nicht der ist viel zu teuer und macht fast nichts, bzw. nur sachen die man quasi auch selbst erledigen kann.
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28. 03. 2007, 17:11 #59Mitglied
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Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
wie sieht des denn aus, sollte ein wanwalt dazugezogen werden, oder erst ab dem zeitpunkt wo wirklich ne hds stattfindet bzw. das verfahren nicht fallen gelassen wird.??
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28. 03. 2007, 22:11 #60
Re: Vorladung von Polizei bekommen ... Wegen Saugen ???
Im Prinzip ist ein Anwalt ntürlich immer nützlich. Nur kostet der halt Geld und deshalb musst du selber überlegen was du selber hinkriegst und was nicht. Spätestens wenn es vor Gericht geht, musst du sowieso einen haben. Ich persönlich würde mir wegen einer HD keinen nehmen, wenn zu erwarten ist, dass höchstens eine Geldstrafe folgt.
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