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gulli:News Redaktion
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 6.743
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Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Eben mal die Kreditkartendaten von Millionen Bürgern durchzurastern, um neben Käufern kinderpornografischen Materials auch Unschuldige zu erwischen: das dürfte ungefähr die Kurzfassung der "Mikado"-Aktion sein, die immerhin 322 "Ergebnisse" lieferte. Dafür die komplette kreditkartenbesitzende Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, störte Lawblogger Udo Vetter etwas.
Seine Musterbeschwerde führte zu einer Stellungnahme der StA Halle, die nach Ansicht Vetters hingegen nicht geeignet ist, "die Einwände gegen die beanstandete Maßnahme zu widerlegen". Mehrere Tatbestände deuten laut Vetters Erwiderung auf die Stellungnahme darauf hin, dass Mikado sehr wohl rechtswidrig war.
Fast noch interessanter als die juristischen Implikationen ist, dass die Rasterfahndung offenbar recht dilettantisch aufgezogen wurde: die Art der Datenanalyse
weiterlesen
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22. 02. 2007, 16:24
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 1.951
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
hier ist der link zur antragserwiderung der staatsanwaltschaft:
http://www.lawblog.de/index.php/arch...s-395-gs-3407/
mfg
chronoton
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22. 02. 2007, 16:45
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#2
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Sublim
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 573
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Wieso bin ich nicht überrascht ob der Argumentation ?
Nach Studium des links muss man sich in Zukunft als 19 Jahriger der mit einer 17 jährigen zusammen ist Gedanken um Strafbarkeit im Sinne von Jugendpornographie machen.
Am besten kein Sex vor der Ehe --- Wer es doch tut und erwischt wird [Eltern die ihre Tochter per Anzeige beschützen] muss mit Vergewaltigung im Jugendknast rechnen ...
? !
Geändert von Mr.Harmlos (22. 02. 2007 um 17:35 Uhr).
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22. 02. 2007, 17:18
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Christinendorf
Beiträge: 43
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Ich muss aber leider sagen, dass die Formulierung "Generalverdacht gegen 20 mio Bundesbürger" schlichtweg falsch ist. Es wurde ja nicht davon ausgegangen, dass alle diese 20 mio Bürger Kinderpornohändler bzw. -konsumenten sind, sondern nur eine Stichprobe durchgeführt. Genauso werden ja nicht alle Leute, die bei einer Streifenfahrt kurz beobachtet werden unter Generalverdacht gestellt...
Und ausserdem, wenn ich das richtig verstanden habe (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wurden nicht wirklich sehr persönliche Daten freigegeben. Und da muss ich leider sagen, dass ich "Datenschutz um des Prinzips willen" falsch finde, wenn die Möglichkeit besteht, Kinderpronographen zu fassen. Das einzige, wo ich Udo Vetter recht gebe ist, dass die positiven Ergebnisse bei der Aktion sehr fragwürdig finde.
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27. 02. 2007, 16:58
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 1.951
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Zitat:
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Ich muss aber leider sagen, dass die Formulierung "Generalverdacht gegen 20 mio Bundesbürger" schlichtweg falsch ist.
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natürlich war es ein generalverdacht gegen alle deutschen kreditkartenbesitzer.
es wurden alle überprüft und nach bestimmten kriterien gesucht. wären bestimmte kreditkartenbesitzer nicht verdächtig gewesen, so wären die unverdächtigen personen erst gar nicht in den pool der verdächtigen aufgenommen werden müssen. auch ist nicht einmal ein anfangsverdacht erkennbar gewesen. irgendwo auf der welt wurde dieses material angeboten. die staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass auch deutsche von diesem angebot gebrauch machen und initiiert OHNE richterliche absegnung so einen massenscan. das für ein vergehen, dass mit höchstens 2 Jahren strafe bewehrt ist. wenn das schule macht und rechtens ist, dann ist einer permanentüberwachung sämtlicher zahlungsströme naheliegend, denn es gibt genug illegale taten von deutschen staatsbürgern. der eine bezieht aus dem eu ausland kaffee ohne dafür steuern zu zahlen. der andere läßt sich zigaretten senden, der andere holt sich bei diversen anbietern mp3s usw. anlaßfälle gäbe es mehr als genug.
Zitat:
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Und ausserdem, wenn ich das richtig verstanden habe (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) wurden nicht wirklich sehr persönliche Daten freigegeben.
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natürlich unterstehen diese daten dem datenschutz. sie sind sogar von dem in deutschland mittlerweile real nicht mehr existierenden bankgeheimnis geschützt. es war sogar so, dass die arbeit von privaten firmen erledigt wurde. es besteht keine gewissheit darüber, ob nicht datensätze verfälscht, hinzugefügt, oder entfernt wurden.
Zitat:
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Und da muss ich leider sagen, dass ich "Datenschutz um des Prinzips willen" falsch finde, wenn die Möglichkeit besteht, Kinderpronographen zu fassen.
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das sind genau die argumente, die die politik hören will, um noch mehr überwachung und bespitzelung einzuführen. sind solche maßnahmen erst einmal für besonders abscheuliche taten genehmigt, ist es ein leichtes diese auch auf andere tatbestände auszuweiten. der staat darf nicht nach gutdünken entscheiden, wann er welche maßnahmen für gerechtfertigt hält. er unertliegt selbst den gesetzen. ein mehr als zweifelhaftes vorgehen eines staatsanwaltes stärkt wohl kaum das vertrauen des bürgers in die staatsgewalt. auch möchte ich noch einmal erwähnen das der besitz von kinderpornografischem material mit höchstens 2 jahren freiheitsstrafe geahndet wird. das ist also kein schwerverbrechen, wie es die politik immer gerne sieht. terrorismus und kinderpornografie müssen immer für das begehren nach mehr überwachung herhalten, obwohl es sich im falle von kipo um ein delikt handelt, dass in der liga von sachbeschädigung spielt. wie wäre es mit einem scan aller finanztransaktionen um einen pflastersteinewerfer ausfindig zu machen, weil dieser MÖGLICHERWEISE diese steine in einem baumarkt per kreditkarte erstanden hat?
mfg
chronoton
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27. 02. 2007, 17:47
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Christinendorf
Beiträge: 43
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Ok ich hab mich eben nochmal besser informiert... Chronoton hat recht, die Daten sind doch sehr persönlich und die hatten absolut kein Recht dazu.
In einem muss ich dir aber widersprechen (kann aber auch sein dass ich dich da falsch verstanden habe):
Zitat:
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auch möchte ich noch einmal erwähnen das der besitz von kinderpornografischem material mit höchstens 2 jahren freiheitsstrafe geahndet wird. das ist also kein schwerverbrechen
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Nur weil die (meiner Meinung nach volkommen unrelationierte) Strafgesetzgebung nur 2 Jahre für den Besitz von Kinderpornos, heisst das noch lange nicht, dass der Besitz von kinderpornographischem Material kein Schwerverbrechen (zumindestens moralisch gesehen) ist.
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27. 02. 2007, 20:12
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 1.951
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
@Ser!0us
ich möchte hier keine diskussion über eine angemessene strafobergrenze anleiern, aber ich möchte ein paar ansatzpunkte liefern.
der besitz von realen vergewaltigungsvideos ist straffrei.
der besitz von realen tötungs- und foltervideos (auch von kindern!) ist straffrei.
der besitz von (phantasie)geschichten mit erotischem inhalt, in denen kinder vorkommen ist strafbewehrt.
der besitz von pornos von unter 18jährigen! ist strafbewehrt. selbst posing ist rechtlich bedenklich.
der besitz von zeichnungen mit erotischem inhalt, in dem kinder vorkommen ist strafbewehrt. und so weiter und so fort.
das tut mir persönlich weh, zu sehen wie ein tatbestand verteufelt wird und ein anderer strafrei durchgeht.
ABER vorsicht! legt man die selben maßstäbe auch an die gewaltdarstellung an, dann ist es mit den gewaltspielen, krimis und actionfilmen vorbei.
nehmen wir 2 computerfreaks an, die erstellen eine computergenerierte sequenz. der eine orientiert sich an einem kettensägenmassaker, der andere fröhnt seiner perversen leidenschaft und erstellt kinderpornografische schriften. beide stellen es konstenfrei ins netz. keiner person wurde schaden zugefügt, aber der kipo ersteller muß 5 jahre gefängnis fürchtem. handelt er nicht alleine kann ihm bandenmäßiges verbreiten unterstellt werden, dass mit 10 jahren geahndet werden kann. die gewaltdarstellung ist jedoch nicht zu beanstanden.
menschlich ist diese ungleichbehandlung verständlich, aber für mich trotzdem nicht nachvollziehbar.
mfg
chronoton
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27. 02. 2007, 21:17
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Christinendorf
Beiträge: 43
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Re: Mikado: Udo Vetter gegen die Rasterfahndung
Ich rede ja auch nicht von Zeichnungen oder derartigen Dingen sondern von Videos in denen Kinder zum Sex gezwungen wurden...
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27. 02. 2007, 22:10
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#8
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