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gullinews
gulli:news
 
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Registrierungsdatum: Apr 2002
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Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Gestern wurde mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ein Urteil des OLG Hamburg vom letzten Juni rechtskräftig. Die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen ein Urteil des LG Hamburg wurde zurückgewiesen. Mit "gebrauchter" Microsoft-Software kann ohne Einschränkung Handel betrieben werden.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass Microsoft-Volumenlizenzen aufgesplittet und auch in Teilen weiterverkauft werden können. Gegenteilige Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzbedingungen seien unwirksam.

"Anderslautende Erklärungen der Fa. Microsoft sind juristisch unhaltbar und bewusst irreführend", kommentierte

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Alt 23. 02. 2007, 16:06 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
GFXman
Diplom DAU
 
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Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: .ch
Beiträge: 601
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Bravo!

Mal ein gutes Urteil.
Finde ich auch richtig so.
Nur, wie sieht dass wohl in der Zukunft aus.
Einem gebraucht Vist_a/Office2007 wird dann beim neuen Benutzer durch Microsoft die Aktivierung verweigert?

Geändert von GFXman (23. 02. 2007 um 22:32 Uhr).
Alt 23. 02. 2007, 16:34 GFXman is offline Mit Zitat antworten #2
SpacyNG
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Beiträge: 10
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Schönes Urteil
Interessant wäre auch, ob generell der Verkauf von Software eingeschränkt werden kann. Blizzard hat in der EULA für sein Spiel World of Warcraft ähnliche Lizenzbestimmungen, die dem Eigentümer verbieten, den Account (samt Spiel [CD's]) weiter zu verkaufen. Sicherlich gibt es dergleichen noch weitaus mehr.
Analog zu dem vorliegenden Microsoft Fall dürften diese Bestimmungen doch dann genauso unwirksam sein, oder?

Vor allem verstehe ich nicht, wieso immer wieder Software Unternehmen meinen, sie könnten die Marktwirtschaft umkrempeln. Wenn ich eine Software kaufe, kann ich sie auch wieder (teuer, billiger oder zum gleichen Preis) verkaufen. So funktioniert nunmal der Markt.
Alt 23. 02. 2007, 16:34 SpacyNG is offline Mit Zitat antworten #3
Ziggi
Ehrenmitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 590
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Zitat:
Zitat von SpacyNG 
...
Vor allem verstehe ich nicht, wieso immer wieder Software Unternehmen meinen, sie könnten die Marktwirtschaft umkrempeln. Wenn ich eine Software kaufe, kann ich sie auch wieder (teuer, billiger oder zum gleichen Preis) verkaufen. So funktioniert nunmal der Markt.

Nun ja, ganz so ist es leider nicht.
Software ist nach allgemeiner Auffassung kein Gegenstand, sondern ein immaterielles Gut.
Du erwirbst eigentlich nur eine Lizenz, d.h. ein persönliches, nicht veräusserbares Nutzungsrecht.

cu
Ziggi
Alt 23. 02. 2007, 16:49 Ziggi is offline Mit Zitat antworten #4
loop.in
ultralegendär
 
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Ort: Deutschland, Bayern
Beiträge: 216
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Hm, schön. Aber gab es heute nicht noch was interessanteres in Verbindung mit Microsoft zu berichten!? Alcatel-Lucent, Microsoft, MP3? ...

Schönen Gruß
Alt 23. 02. 2007, 16:53 loop.in is offline Mit Zitat antworten #5
USAIntern
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 90
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Zitat:
Zitat von Ziggi 
Nun ja, ganz so ist es leider nicht.
Software ist nach allgemeiner Auffassung kein Gegenstand, sondern ein immaterielles Gut.
Du erwirbst eigentlich nur eine Lizenz, d.h. ein persönliches, nicht veräusserbares Nutzungsrecht.

cu
Ziggi

Hm, fast. Hier wird nun das Nutzungsrecht als Ding angesehen.

Weiterverkauf von Software auf CD (gebraucht) ist schon möglich, da man ja selber nicht mehr das Nutzungsrecht besitzt und es somit abtritt.

Anders ist das mit einer Kopie. Diese ist auch der Grund um Nutzungsrechte einzuführen. Nutzungsrechte kann man nicht kopieren, die gibts nur einmal (und damit mein ich nicht die Weitergabe von Keys ).

Also,

Kopien = nicht veräußerbar, da nicht mit Nutzungsrechten versehen.
(original) CD und Nutzungsrechte = veräußerbar

Was Microsoft wollte ist ein Nutzungsrecht das nicht veräußerbar ist.

<-- Also ich kauf was und muss es behalten -->

Deshalb, gutes Urteil.
Alt 23. 02. 2007, 17:19 USAIntern is offline Mit Zitat antworten #6
miriamm
Sweet
 
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Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 272
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Zitat:
Zitat von SpacyNG 
Schönes Urteil
Interessant wäre auch, ob generell der Verkauf von Software eingeschränkt werden kann. Blizzard hat in der EULA für sein Spiel World of Warcraft ähnliche Lizenzbestimmungen, die dem Eigentümer verbieten, den Account (samt Spiel [CD's]) weiter zu verkaufen. Sicherlich gibt es dergleichen noch weitaus mehr.
Analog zu dem vorliegenden


Was so manche Firmen in Ihren Eulas schreiben interessiert deutsches Recht noch lange nicht. Blizzard kann viel wollen, den Weiterverkauf des Spiels jedenfalls können sie nicht verbieten, die Accountinhalte löschen schoon.
Alt 23. 02. 2007, 18:00 miriamm is offline Mit Zitat antworten #7
bazz_44
Mitglied
 
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Beiträge: 101
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Das wehre doch auch Schwachsinn, wenn man Software, wofür man teures Geld ausgegeben hat nicht weiter verkaufen darf. Das wehre so, als wenn man zum Flohmark geht, und seine legal gekauften Actionfiguren nicht weiter verkauft werden darf, da man sonst mit ner Anklage des Spielzeugkonzerns rechnen müsste.
Alt 23. 02. 2007, 19:15 bazz_44 is offline Mit Zitat antworten #8
Gravenreuth
Mitglied
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 2.497
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Zitat:
Zitat von gulli:news 
Gestern wurde mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ein Urteil des OLG Hamburg vom letzten Juni rechtskräftig. Die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen ein Urteil des LG Hamburg wurde zurückgewiesen. Mit "gebrauchter" Microsoft-Software kann ohne Einschränkung Handel betrieben werden.

Schön! Nur was soll daran neu sein? Das hat der BGH schon am 6. Juli 2000 im Zusammenhang mit OEM-Software entschieden: http://www.bettinger.de/urteile/bgh_oem.html

Ein ähnliches Urteil erging auch zugunsten eines Händlers aus München. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass dies sogar vor der o.g. Entscheidung war.

Dass MS das heute noch nicht umgesetzt hat wundert mich nicht - ist also auch nicht "neu".
Alt 23. 02. 2007, 19:51 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #9
m00h
Promovend
 
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Beiträge: 165
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Zitat:
Zitat von bazz_44 
Das wehre doch auch Schwachsinn, wenn man Software, wofür man teures Geld ausgegeben hat nicht weiter verkaufen darf. Das wehre so, als wenn man zum Flohmark geht, und seine legal gekauften Actionfiguren nicht weiter verkauft werden darf, da man sonst mit ner Anklage des Spielzeugkonzerns rechnen müsste.

Also, "wehre" kommt von "wehren".
Zitat:
wehren /Vb./
1. sich w. einem Angriff begegnen, sich verteidigen: sich verzweifelt, tapfer, mit aller Macht, heftig, mit aller Kraft, umg. aus Leibeskräften w.; er wehrte sich mit Händen und Füßen (mit aller Kraft)⌉; er konnte sich nicht w.; er wehrte sich, so gut er konnte; umg. sich seiner Haut w.⌉; /bildl./ Die gute Mutter hatte sich gegen die Armut nun so lange zu wehren ... gewußt G. Keller 6,540 (Verlor. Lachen); sich energisch gegen einen Verdacht, eine Anschuldigung w.; sich sträuben: er wehrte sich, der Anordnung Folge zu leisten

*scnr*

MfG
m00h
Alt 24. 02. 2007, 01:18 m00h is offline Mit Zitat antworten #10
Death Angel
Kritischer Beobachter
 
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 66
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

@ Gravenreuth stellen gewisse Bestimmungen von MS und anderen Firmen nicht auch in einem gewissen Umfang AGB´s dar die man mit §§305ff BGB sehr leicht aushebeln kann? oder gibts da noch mal speziellere Vorschrifen?
Alt 25. 02. 2007, 01:40 Death Angel is offline Mit Zitat antworten #11
frosch666
USD-Anhänger
 
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Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 106
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

We don't live in Amerika....
In DE ist einem der Verkauf seines Eigentum gestzlich zugesichert egal ob es jetzt materiell, immateriell bzw. geistiges Eigentum ist. Wenn ich Software Lizenzen besitze kann ich sie frei weiterverkaufen an wenn ich will.
Die Industrie behauptet zwar immer das Gegenteil und will Verunsicherung schaffen. Wenn ich z.b. mein Windows 2000 nicht mehr brauche, kann ich meine Lizenz weiterverkaufen selbst wenn es eine OEM Lizenz ist.
So Sprüche wie auf meiner PowerDVD-CD (vom Brenner) wo darauf steht Weiterverkauf untersagt sind hier nicht rechtskräftig und theoretisch kann sogar dagegen geklagt werden!
Alt 25. 02. 2007, 03:39 frosch666 is offline Mit Zitat antworten #12
Hippiel
Microsofthasser
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Im Norden
Beiträge: 213
Re: Gebrauchte Software: Handel trotz Microsofts Protest legal

Microsoft hat es immer schwerer erst das in Russland und jetzt das.
Es freut mich wenn Microsoft sein dicken Schädel nicht durchsetzten kann!

Die Zukunft gehört Linux!
Alt 25. 02. 2007, 12:40 Hippiel is offline Mit Zitat antworten #13
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