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gulli:News Redaktion
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 6.743
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Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
29 Tage Ordnungshaft aus 5 Verfahren sind abgesessen, Fastix wieder auf freiem Fuß und die Rotglut.org wieder erreichbar. Gegen den streitbaren Webautor wurde wegen mehrerer Aussagen und unterlassener Gegenerklärungen bzw. Löschungen Ordnungshaft verhängt. Fastix vermeldet beste Gesundheit, Freiheit von Zahnschmerz und Gerichtsbescheide über abgelehnte EVs seiner Gegner in großer Zahl, zugeschickt von Gerichten überall in Deutschland.
Drei Ordnungshaftanträge ergingen aus Kassel, 5, 7 und 6 Tage wurden dort verhängt. Fünf Tage aus Hamburg und deren sechs aus Frankfurt summieren sich auf 29 Tage Ordnungshaft, die "Fastix" angibt, gut überstanden zu haben. Einige der verhängten Strafen dürften seiner Ansicht nach mittelfristig auf die Antragsteller zurückfallen
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23. 02. 2007, 18:18
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#1
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Retro-Nerd-Hippie
Moderator
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 6.905
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Freut mich, daß er zurück ist. Na, dann erhol Dich erstmal ein wenig, Fastix.
Btw: Erster!
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23. 02. 2007, 18:21
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 24
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Freut mich ebenfalls
Da wird Fastix erstmal viel lesen müssen, Willkommen zurück.
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23. 02. 2007, 18:29
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#3
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Gast
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
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23. 02. 2007, 18:36
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#4
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Garfieldleser
Registrierungsdatum: Oct 2005
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2.477
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
als was arbeiten die akteure eigentlich so? sind die arbeitslos oder nehmen die sich für dne knast frei?
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23. 02. 2007, 18:47
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#5
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Edelfrosch
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 565
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Willkommen zu Hause, fastix!
Was ihn vielleicht interessieren wird: http://karl-tux-stadt.de/ktuxs/ mit dem armen Burschen zieht sein Kontrahent zurzeit das selbe Spiel durch wie mit ihm.
Wertheim, Düsseldorf, Wolfratshausen, Dresden, Brackenheim, Zehdenick, Ulm, Dresden. Überall hat er unter Missbrauch der Gerichte und mit Schädigungsabsicht innerhalb einiger Tage die selbe Klage eingebracht und trotz "Anordnung persönlichen Erscheinens" erschien er - wie bei fastix - nicht.. Mittlerweile scheint er auch nirgends mehr gemeldet zu sein um einer Vorladung zu entgehen (Verstoss gg. §13 MG zur Vereitelung von Gerichtsterminen??).
Zum Einklagen des Verdienstausfalles und der Fahrtspesen nicht unerheblich
Einen Rat möchte ich fastix noch mitgeben:
Unter emotionalen Stress lässt man sich allzuschnell auf eine Ebene herab die vom Gegner(n) gewünscht ist (Hint: das Sprichwort "Diskutiere nie mit Idioten, zuerst ziehn sie dich auf ihre Stufe herab und dann schlagen sie dich dort mit ihrer Erfahrung") und man begeht genau die erwarteten Fehler die Gegner jubeln lassen. Dsbzgl. solltest Du noch lernen auf deiner Stufe zu bleiben
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23. 02. 2007, 18:48
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von drfrank
Freut mich ebenfalls
Da wird Fastix erstmal viel lesen müssen, .....
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Z. B. einige Kostenfestsetzungbeschlüsse. Aber nicht nur lesen, sondern auch zahlen .....
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23. 02. 2007, 19:38
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#7
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Casanova
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: Slot 1
Beiträge: 2.874
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Sind die finanziellen Ansprüche mit Absitzen so einer Ordnungshaft eigentlich abgegolten oder bleiben die alle weiterhin bestehen und das war nur ein Druckmittel von Staatsseite?
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23. 02. 2007, 19:40
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#8
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Gast
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von plauzi
Sind die finanziellen Ansprüche mit Absitzen so einer Ordnungshaft eigentlich abgegolten ...?
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Das wäre schön, ist aber nicht so...
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23. 02. 2007, 19:44
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von plauzi
Sind die finanziellen Ansprüche mit Absitzen so einer Ordnungshaft eigentlich abgegolten oder bleiben die alle weiterhin bestehen und das war nur ein Druckmittel von Staatsseite?
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Es kommt darauf an welche " finanziellen Ansprüche" man meint. Die Ordnungs- bzw. Zwangsgelder sind damit erledigt, die div. Kostenfestsetzungbeschlüsse muss Mr. fastix natürlich bezahlen. Im übrigen ist davon auszugehen, dass die Gerichte bei weiteren Verstößen zukünftig gegen ihn keine Ordnungsgelder, sondern nur noch eine Haft verhängen. Den ersten derartigen Beschluss gibt es schon.
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23. 02. 2007, 19:51
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#10
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Casanova
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: Slot 1
Beiträge: 2.874
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Kann er denn für dieselben Zahlungsverweigerungen erneut eingebuchtet werden?
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23. 02. 2007, 19:52
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#11
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Casanova
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: Slot 1
Beiträge: 2.874
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Es kommt darauf an welche "finanziellen Ansprüche" man meint. Die Ordnungs- bzw. Zwangsgelder sind damit erledigt, die div. Kostenfestsetzungbeschlüsse muss Mr. fastix natürlich bezahlen.
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Sorry, ich bin Laie.
Wo ist der Unterschied zwischen einem Ordnungsgeld und einem Kostenfestsetzungbeschluss?
An wen muss man jeweils das Geld bezahlen?
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23. 02. 2007, 19:53
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 24
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
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23. 02. 2007, 19:58
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 523
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Es kommt darauf an welche "finanziellen Ansprüche" man meint.
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Gewährt die gnädige Frau Schwester die Unterkunft im Briefkasten gegen Bezahlung oder so ganz "privat"?
Ist das ein Dauermietverhältnis?
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23. 02. 2007, 19:58
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 1.611
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Herr G aus M in B wissen sie was mich beruhigt wenn sie und das dolzerchen noch lange ihr unwesen auf die art treiben wird das bald ein ende denn sie überspannen den bogen ganz schön und irgendwann kriegt jeder seine Strafe
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23. 02. 2007, 19:58
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von plauzi
Sorry, ich bin Laie.
Wo ist der Unterschied zwischen einem Ordnungsgeld und einem Kostenfestsetzungbeschluss?
An wen muss man jeweils das Geld bezahlen?
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Wenn jemand vor Gericht verloren hat muss er die Verfahrenskosten, also auch den Anwalt des Gegners zahlen. Dazu gibt es einen Kostenfestsetzungbeschluss. Das Geld geht an die Gegenseite, die gewonnen hat.
Wenn jemand vom Gerichts dazu verpflichtet wurde etwas zu unterlassen und er unterlässt es nicht, dann wird auf Antrag ein Ordnungsgeld und falls dieses nicht beitreibbar ist, eine Ordnungshaft verhängt. Das Ordnungsgeld bekommt die Justizkasse (= Staat). Es kann jedoch auch gleich eine Ordnungshaft verhängt werden.
Wenn jemand vom Gerichts dazu verpflichtet wurde etwas zu tun z.B. eine Gegendarstellung zu veröffentlichen und er macht dies nicht, dann wird auf Antrag ein Zwangsgeld und falls dieses nicht beitreibbar ist, eine Zwangshaft verhängt. Das Zwangsgeld bekommt auch die Justizkasse (= Staat). Es kann jedoch auch gleich eine Zwangshaft verhängt werden.
Jetzt alles klar?
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23. 02. 2007, 20:03
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 523
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Jetzt alles klar?
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Nö, hier noch nicht:
Gewährt die gnädige Frau Schwester die Unterkunft im Briefkasten gegen Bezahlung oder so ganz "privat"?
Ist das ein Dauermietverhältnis?
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23. 02. 2007, 20:04
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#17
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Der Artikel müsste mal überarbeitet werden, der ist etwas chaotisch. Da wird alles zusammen abgehandelt, also sitzungspolizeiliche Maßnahmen gegen Störer ebenso wie Ordnungsmittel gegen nicht erschiene Zeugen, wegen Versößen gegen gerichtliche Unterlassungsanordnunge etc.
Natürlich sind alles "Ordnungsmittel" - was bei WIKIPEDIA dabei rauskam ist aber ein "Eintopf".
Zur Vermeidung von "Anregungen": Nachdem bei WIKIPEDIA schon einige Überarbeitungen von mir gelöscht wurden, weil sie wohl der Rechtsprechung, nicht jedoch der "Stimmunglage" bei WIKIPEDIA entsprachen werde ICH das nicht machen.
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23. 02. 2007, 20:11
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 523
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Der Artikel müsste mal überarbeitet werden, ...
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Die Frage müsste mal beantwortet werden:
Gewährt die gnädige Frau Schwester die Unterkunft im Briefkasten gegen Bezahlung oder so ganz "privat"?
Ist das ein Dauermietverhältnis?
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23. 02. 2007, 20:15
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von plauzi
Kann er denn für dieselben Zahlungsverweigerungen erneut eingebuchtet werden?
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Wegen dem selben Ordnungsmittel beschluss: Nein. Wenn er aber weiterhin sich gegen gerichtliche Anordnungen stellt, dann können neue Beschlüsse ergehen. Die Obergrenze ist bei 6 Monaten Haft pro Beschluss insagesamt bei 2 Jahren Haft. Wenn die Ausgangsnews vom GULLI stimmt, dann sind es 5 Verfahren.
Mr. fastix kann es daher maximal auf 10 Jahre Haft bringen.
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23. 02. 2007, 20:16
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2000
Beiträge: 324
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
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Verstoss gg. §13 MG zur Vereitelung von Gerichtsterminen
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Bin jetzt im MG nicht so bewandert, aber ob's fuer soetwas auch im Weitesten Sinne "Beihilfe" gibt?
Anscheinend ist das MG ja auf Laenderebene geregelt. Da muesste mal einer der anwesenden Juristen in der Unibib kramen. Da gab es sicherlich schon zig Faelle.
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23. 02. 2007, 20:21
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 46
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von -deckel-
Die Frage müsste mal beantwortet werden:
Gewährt die gnädige Frau Schwester die Unterkunft im Briefkasten gegen Bezahlung oder so ganz "privat"?
Ist das ein Dauermietverhältnis?
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@Gravenreuth
warum antworten sie nicht wenn ihnen eine frage gestellt wird?
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23. 02. 2007, 20:23
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#22
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.804
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von -deckel-
Die Frage müsste mal beantwortet werden:
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Dann stellen Sie die Frage jenen, die sie beantworten können/wollen. Ich bin doch nicht der Sprecher meiner Schwester oder von MD!
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23. 02. 2007, 20:26
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 523
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
Ich bin doch nicht der Sprecher meiner Schwester oder von MD!
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Den Eindruck konnte man im 2. Fall bisher schon gewinnen.
Warum also plötzlich so sprachlos?
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23. 02. 2007, 20:28
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 1.611
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
Wenn sie damit nichts zu tun haben warum kümmern sie sich um die belange ihrer schwester ?
Sagen sei wenigstens einmal am tag die warheit?
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23. 02. 2007, 20:33
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#25
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 23:21 Uhr.
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