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Maitschi
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

will hier wer WEBSPACE kaufen?
oder was muss ich tun um von GvG Toilettenpapier zugeschickt zu bekommen?



achja, und impressum hab ich auch keins auf meiner HP... *fürcht*
Alt 12. 03. 2007, 16:28 Maitschi is offline #951
Dialerwatch
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von br-fl 
Möglich / richtig und dann geht man ins Hauptverfahren und alles fliegt auf und die EV wird zurückgenommen.
Ja, aber die Gegendarstellung muss in der Zwischenzeit in aller Regel trotzdem veröffentlicht werden, weil dies zeitnah nach dem Erscheinen eines umstrittenen Textes zu geschehen hat.
Rechtsabteilungen von Verlagen wissen aus der Praxis, dass sich die Veröffentlichung (fast) nie abwenden lässt, selbst wenn Unsinn in der Gegendarstellung steht. Deshalb liest man ja so oft den sog. Redaktionsschwanz, der meist lautet:
Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung
Fast nur der SPIEGEL schafft es immer wieder, Gegendarstellungen in Leserbriefe "umzubiegen".
Alt 12. 03. 2007, 16:33 Dialerwatch is offline #952
br-fl
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Dialerwatch 
Ja, aber die Gegendarstellung muss in der Zwischenzeit in aller Regel trotzdem veröffentlicht werden, weil dies zeitnah nach dem Erscheinen eines umstrittenen Textes zu geschehen hat.
Rechtsabteilungen von Verlagen wissen aus der Praxis, dass sich die Veröffentlichung (fast) nie abwenden lässt, selbst wenn Unsinn in der Gegendarstellung steht. Deshalb liest man ja so oft den sog. Redaktionsschwanz, der meist lautet:
Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung
Fast nur der SPIEGEL schafft es immer wieder, Gegendarstellungen in Leserbriefe "umzubiegen".

Klar, zunächst gilt die EV und auch klar, dass ist bei Zeitschriften so, aber man kann im Netz ja auch durchaus eine "gegendarstellung" mit folgendem Zusatz versehen:

Diese Gegendarstellung erfolgt aufgrund einer erlassenen einstweiligen Verfügung. Der Verfasser belibt bei seiner Darstellung. Wir werden weiter informieren.

Und im Netz besteht - im Gegenstz zu Zeitschriften - die Möglichkeit nach erfolgreicher Hauptverhandlung die Gegendarstellung wieder zu löschen.
Alt 12. 03. 2007, 16:37 br-fl is offline #953
Provokateur
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Mehr noch!
Eine EV kann, wenn man die Gegendarstellung geschickt nutzt als hervorragendes PR-Mittel genutzt werden.
Beispiel Gysi. Der hat an die 350 Gegendarstellungen bei Gericht erstritten mit dem Erfolg das heute jeder Gysi und Stasi assoziert! Ähnlich ist es bei dem Ex-Minister Stolpe und vielen Anderen.

Gegendarstellungen geschickt verpackt bewirken genau das Gegenteil! Dann schreibt man noch einen netten Satz dazu und klärt zudem die Leser auf wie eine EV zustanden kommt.

Die Leser bilden sich dann schon eine eigene (gewünschte) Meinung.
Alt 12. 03. 2007, 16:49 #954
fettes_Aspirin
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Registrierungsdatum: Feb 2007
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von br-fl 
Möglich / richtig und dann geht man ins Hauptverfahren und alles fliegt auf und die EV wird zurückgenommen.


na ei gucke da und bis dahin ist sie aber gültig, ergo hast deinen Schwachsinn von vorhin selbst weiderlegt
Alt 12. 03. 2007, 16:55 fettes_Aspirin is offline #955
Hans002
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat br-fl
----------------------------------------
Sehe ich aber vollkommen anders!
----------------------------------------

Klar! Denn Du stehst auf Mindermeinungen wie der Herr GvG. Prof. Puppe haette Dir mal gut getan.

1. Du kennst Fastix nicht und hast keinerlei Wissen noch Einsicht ob Fastix unter Paragraph 20 StGB faellt.

2. Dazu fehlen Dir auch noch juristische Grundkenntnisse.

Schau Dir andere Studienabbrecher bei StudiVZ an und lasss uns hier in Ruhe. Du bist seit Jan07 hier angemeldet und seit Deiner Anmeldung kommen nur pseudojuristische Kommentare, die Dir jeder in 2 Minuten mit der Becksdatenbank o. jur. Zeitschriften widerlegen kann.
Alt 12. 03. 2007, 16:58 Hans002 is offline #956
br-fl
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Hans002 
1. Du kennst Fastix nicht und hast keinerlei Wissen noch Einsicht ob Fastix unter Paragraph 20 StGB faellt.

... habe ich das so behauptet? Nein!

Zitat:
Zitat von br-fl 
Ich persönlich halte Dich aber für nicht ungeschickt, da Du Dich offenbar zielgerichtet dahin bewegst, Dich im nächsten Fall auf § 20 StGB berufen zu können.


Bitte genau lesen und nicht mit Unterstellungen / Verdrehungen arbeiten! Danke!

Zitat:
Zitat von Hans002 
2. Dazu fehlen Dir auch noch juristische Grundkenntnisse.

Du bist ja ein ganz Schlauer, was?

Zitat:
Zitat von Hans002 
.... kommen nur pseudojuristische Kommentare, die Dir jeder in 2 Minuten mit der Becksdatenbank o. jur. Zeitschriften widerlegen kann.

Dann fang' doch einfach mal an!
Alt 12. 03. 2007, 17:07 br-fl is offline #957
Provokateur
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Mir sind hier im Board nur vier Volljuristen bekannt. Glaube auch nicht das es darum geht ob jemand nun Volljurist ist oder seine Meinung zu dem Gesamtkomplex aus seinem eigenen Empfinden wiedergibt.
Alt 12. 03. 2007, 17:16 #958
Gravenreuth
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Dialerwatch 
Fast nur der SPIEGEL schafft es immer wieder, Gegendarstellungen in Leserbriefe "umzubiegen".

Dafür habe ich es geschafft, dass der SPIEGEL "fast freiwillig" etwas schwärzen durfte.
Alt 12. 03. 2007, 17:20 Gravenreuth is offline #959
ichauchda
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Dafür habe ich es geschafft, dass der SPIEGEL "fast freiwillig" etwas schwärzen durfte.


Diese "Selbstbeweihräucherung" ist ja fast nicht mehr auszuhalten
Alt 12. 03. 2007, 17:26 ichauchda is offline #960
Hans002
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat br-fl:
... habe ich das so behauptet? Nein!

Zitat:
Zitat br-fl: Ich persönlich halte Dich aber für nicht ungeschickt, da Du Dich offenbar zielgerichtet dahin bewegst, Dich im nächsten Fall auf § 20 StGB berufen zu können

Fetter Text und "offenbar" deuten eindeutig darauf hin worauf Du hinaus willst.

"Es gibt Leute, die behaupten", "ich bin einhelliger Meinung", "offensichtlich", "offenbar" sind Klauseln, die hier nicht hingehoeren, wenn Du nichts zu sagen hast.

Also lass es bleiben, denn "man hoert Leute reden und es draengt sich mir auf, dass Du Dich offenbar in Richtung Intelligenzminderung verschiedenen Grades bewegst, was nach einhelliger Auffassung auch als Oligophrenie bezeichnet wird und u.a. im Strafrecht in Paragraph 20 S.2 StGB zur Schuldunfaehigkeit wg. Schwachsinns fuehrt.


Zitat:
Zitat br-fl: Du bist ja ein ganz Schlauer, was?

Richtig! Deshalb verbreite ich auch keine juristisches Halbwissen in einem Board, wo sich hauptsaechlich Nichtjuristen aufhalten. Genau dies ist Dein und GvGs Vorgehensweise. Ihr taeuscht den Lesern vor, dass Ihr rechtlich (besonders im Strafrecht) bewandert seid.

Zitat:
Dann fang' doch einfach mal an!

Fuer heute reichts mir. Morgen wieder, wenn ich "offensichtlich" wieder Zeit habe mich mit Moechtegerns zu beschaeftigen.
Alt 12. 03. 2007, 17:51 Hans002 is offline #961
plauzi Spender
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Korrupt 
Aber wer noch nicht bemerkt hat, dass es mir darum geht, dass es keine weiteren Verfahren mehr gibt, ist nahe an der unertraeglichen Bloedheit, die nebenan als ineressanter Klagegrund angefuehrt wurde.
Ich verstehe nicht, warum man die Protagonisten hier überhaupt weiter schreiben lässt.
Das Ganze führt zu rein gar nichts mehr. Es ist alles gesagt. Die Beschuldigungen werden noch und nöcher wiederholt und immer krasser, aber das war es dann auch schon. Nur noch Dummschwatz. Für Außenstehende (wie mich) zwar immer mal wieder etwas zum Schmunzeln, aber im Grunde sinnlos.

Warum tragen die Beteiligten ihren Streit nicht sauber vor Gericht zu Ende aus und gut ist es? Korrupt, wenn du den fastix hier vor sich selber schützen möchtest, dann mach den Thread zu und auch alle weiteren, in denen sich die Streithähne hier die Köpfe einhauen. Und wenn sie trotzdem weiter hacken, sitzt du am längsten aller Hebel.

Zitat:
Zitat von Korrupt 
Wenn du unbedingt wieder einfahren willst, ist das nicht mein Problem, aber das sollte auf ne Art und Weise hinzukriegen sein, bei der wir nicht ne EV aufs Auge kriegen.
Auch deshalb.
Alt 12. 03. 2007, 18:02 plauzi is offline #962
fastix
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von br-fl 
Wenn es Lügen sind und diese für Dich "allzu leicht widerlegbar" sind brauchst Du doch überhaupt keine Alternative.

Wenn dem so ist besteht doch keine Verpflichtung zur Gegendarstellung und kein Gericht wird eine solche bejahen

Hör mal. Dein Halbwissen ist Praxisfremd. Es gibt Richter, die sind einfach mal sagen wir "klägerfreundlich" und nehmen ihre Freiheit in der Entscheidung auf besondere, oft kurios empfundene Weise wahr. Buske, LG HH zum Beispiel.

Dann gibt es Richter, die lesen scheinbar Verfügungsanträge nicht, weil sie ach so überlastet sind. LG Berlin

Dann gibt es Richter, die dem Studienkollege keins auswischen wollen. Und ebenfalls einfach durchwinken. Ich kenne da einen am LG Kassel.

Im EV-Verfahren wird grandios geschlampt. Zum Beispiel steht eigentlich beim EV-Antrag auf eine Gegendarstellung mangels der besonderen Eilbedürftigkeit normalerweise eine Hörung an. Nicht jedoch bei einigen Richtern, deren Namen sich in der Rechtsmissbraucherbranche schnell rumsprechen. Die werden dann von Anwälten wie z.B. Gravenreuth missbraucht. Das ist die Realität. Gibt es keine Hörung, dann hat als Verfügungsbeklagter auch keine Chance. Der Anwalt lügt das Blaue vom Himmel herunter und bekommt die Verfügung. Zum Beispiel Gravenreuth, der behauptet hatte, er hätte dem LG Hamburg die frühe Kenntnis meines Artikels weder verleugnet noch verschwiegen. Der musste das nicht mal nicht mal glaubhaft machen- durch Vorlage seines Antrages zum Beispiel. Dann hätte der Richter nämlich mit einem Blick auf die Versicherung an Eides statt im Antrag vom 19.6.2006 an das LG HH erst mal die Stirn gerunzelt. Die in meinem Artikel erwähnte Abmahnung vom 21.10.2005 und die Unterlagen aus dem Prozeß vor dem AG und LG München wäre vorgelegt worden und: Peng!

Ohne Hörung hätte der Richter wenigstens die Glaubhaftmachung, dass Gravenreuth den Artikel erst am 25.5.2006 zum ersten mal sah und dass es die von mir beschriebene Abmahnung nicht gab, durch eine weitere eidesstattliche Versicherung fordern müssen. Dann wäre Gravenreuth in der Zwickmühle gewesen: Meineid oder Verlust des Verfahrens.

Also: Gähnen, durchwinken, fertig.

Der Richter war zu faul. Das ist eindeutig. Das ist ausgenutzt worden.

Daneben muss man sich fragen was denn eine eidesstattliche Versicherung noch taugen soll, wenn die Verfolgung der Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt nach §154 (1) StPO abgelehnt wird. Da kann ja jeder, dem aus einer anderen Sache eine Strafe droht, unter Eid lügen was das Zeug hält. Hier konterkariert sich die Justiz mal wieder selbst. Meineid wird zu oft nicht bestraft- was soll dann der Eid für eine Beweiskraft haben? Oder gar erst die anwaltliche Versicherung der Richtigkeit eines Vorbringens?

Die Richter - oft weltfremde Artgenossen - sagen sich: "Soll der Verfügungsbeklagte doch Widerspruch einlegen... Wenn nicht habe ich die Arbeit gespart, die das Lesen dieses doofen umfänglichen Antrages macht." - Für die gibts auch extra-dicke Anträge um die eigentlich entscheidungsrelevanten Dinge gut im Text, am besten im Nebensatz, zu tarnen. Nicht wahr Gravenreuth?

Gravenreuth weiß auch sehr genau, warum er seine Anträge -ebenso wie Kleinjung, der durch Neuber vertreten wird- auf verschiedene Gerichte verteilt.

Sonst könnte nämlich auch ein eigenwilliger, überlasteter oder fauler Richter die Stirn runzeln und sagen "He! Was ist denn da los?" - und genauer hinschauen. Und dann bemerken was für eine Scheiße Gravenreuth eigentlich schreibt. Mit seinen Anträgen, wo oft genug nicht mal das Datum auf dem Blatt stimmt, hätte er keine Chance.

Ich kann an zwei Verfahren zeigen, dass Dolzer-Anwalt Andreas Neuber aus Krefeld- in Kostentreibungs- und wohl auch Schädigungsabsicht - eine zusammengehörende Sache auf zwei Gerichte, das LG Krefeld und das LG Kassel verteilte. Beides hätte, wenn nicht der Rechtsmissbrauch nach §226 BGB beabsichtigt gewesen wäre, vor dem LG Kassel abgehandelt werden können und auch müssen. So handelt es sich um "Prozessökonomie auf besondere Weise".

Ich kann die nahezu gleich lautenden Anträge vom gleichen Tag vorlegen: LG Kassel: Gegendarstellung, LG Krefeld Unterlassung in genau der selben Sache. Rechtsmissbrauch in der allerbesten Reinform. Sogar die Anlagen waren gleich bezeichnet, der Text des Antrages war auch über sehr weite Strecken der selbe. Der erste Antrag wurde ein wenig verändert und einfach noch einmal ausgedruckt.

Die beiden Verfahren stehen auch auf meiner Agenda. Zumal Mario Dolzer da ein "kleines" Erklärungsproblem bekommen wird. Neuber kann schon mal die Forderungen ausbuchen.

Das, was Gravenreuth betreibt, ist Law-Hunting in bester Reinkultur. Es wird in der Literatur mit Stalking gleichgestellt, leider nicht im StGB. Dolzer hatte noch die kleine Nebenaufgabe echtes Stalking zu betreiben. Leider bevor die passende Änderung des StGB in Kraft trat, sonst wäre er gleich zum Präzedenzfall aufgestiegen.

Ich kann es beweisen.

fastix®

Geändert von Korrupt (13. 03. 2007 um 09:43 Uhr).
Alt 12. 03. 2007, 18:04 fastix is offline #963
fastix
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von br-fl 
Ich persönlich halte Dich aber für nicht ungeschickt, da Du Dich offenbar zielgerichtet dahin bewegst, Dich im nächsten Fall auf § 20 StGB berufen zu können.

Jetzt wird es komisch. Das ist doch haargenau die Argumentation Dolzers, die auf seinen Verleumdungsblogs zu lesen war.

fastix®

Geändert von Korrupt (13. 03. 2007 um 09:44 Uhr).
Alt 12. 03. 2007, 18:08 fastix is offline #964
fettes_Aspirin
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Dafür habe ich es geschafft, dass der SPIEGEL "fast freiwillig" etwas schwärzen durfte.

Sie sind ein richtiger Held, nun zählen Sie bitter auch ihre verlorenen Fälle auf. Wie ich hörte vertraten sie erst letztens Frau Schwester erfolglos. Mussten Sie sich deshalb betrinken oder weshalb lagen die Bier neben ihren Unterlagen?
Alt 12. 03. 2007, 18:11 fettes_Aspirin is offline #965
plauzi Spender
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von fastix 
Das ist jedenfalls mein Eindruck, wenn -wie geschehen- ein krimineller Münchner Anwalt und Gerichtstourist mir erst ohne jede Not oder Grund ein verlogenes Schreiben an die Anwaltskammer München zukommen lässt und dann kurz nach Veröffentlichung eine EV in Berlin beantragt.
fastix, das ist ja alles schön und gut.
Aber verrate mir bitte mal eines:
Was bringt es dir, wenn du hier noch und nöcher immer wieder das Gleiche niederschreibst?
Das ist alles schon gesagt und jeder weiß, was du von den "anderen" hältst.
Warum musst du dich immer tiefer in den juristischen Sumpf reinreiten?
Wie lange soll das noch so weitergehen?
Möchtest du nicht mal wieder ein normales Leben führen können?

Wie dem auch sei, wenn du schon hier schreiben musst, dann halte dich vielleicht mal an den Grundsatz, immer erst eine Nacht über eine mögliche Reaktion zu schlafen. Am nächsten Morgen sieht alles etwas anders aus und du kannst deine Worte bedachter wählen.
Alt 12. 03. 2007, 18:12 plauzi is offline #966
fastix
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von br-fl 
Und im Netz besteht - im Gegenstz zu Zeitschriften - die Möglichkeit nach erfolgreicher Hauptverhandlung die Gegendarstellung wieder zu löschen.


Falsch, falsch, falsch. Lese Gesetzbücher. Bei der Gegendarstellung gibt es keine Hauptsache. Nur den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung und natürlich die Berufung.

fastix®
Alt 12. 03. 2007, 18:15 fastix is offline #967
Maitschi
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Dafür habe ich es geschafft, dass der SPIEGEL "fast freiwillig" etwas schwärzen durfte.

mit anschwärzen, scheinen sie sich ja auszukennen...
Alt 12. 03. 2007, 18:29 Maitschi is offline #968
fettes_Aspirin
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Maitschi 
mit anschwärzen, scheinen sie sich ja auszukennen...


uups der hat gesessen
Alt 12. 03. 2007, 18:36 fettes_Aspirin is offline #969
Maitschi
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von fastix 
Dann gibt es Richter, die lesen scheinbar Verfügungsanträge nicht,

Dann gibt es Richter, die dem Studienkollege keins auswischen wollen. Und ebenfalls einfach durchwinken.

Das ist die Realität.

Also: Gähnen, durchwinken, fertig.

Die Richter - oft weltfremde Artgenossen sagen sich: "Soll der Verfügungsbeklagte doch Widerspruch einlegen... Wenn nicht habe ich die Arbeit gespart, die das Lesen dieses doofen umfänglichen Antrages macht." -

Für die gibts auch extra-dicke Anträge um die eigentlich entscheidungsrelevanten Dinge gut im Text, am besten im Nebensatz, zu tarnen.


und SO ists allgemeingültig. weltweit.

Alt 12. 03. 2007, 18:36 Maitschi is offline #970
A John
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Dafür habe ich es geschafft, dass der SPIEGEL "fast freiwillig" etwas schwärzen durfte.

Anwalt Günni im Gerichtssaal

Geheiligt werde Deine Klagschrift,
Dein Antrag komme,
Deine Rechtsmeinung geschehe,
wie im Gericht so im Gesetz.
Unsere tägliche Abmahnung gib uns heute.
Und vergib uns useren Widerspruch,
wie auch wir vergeben Deiner Kostennote.
Und führe uns nicht in Berufung,
sondern erlöse uns durch ein Endurteil.
Denn Dein ist das Recht und das Urteil und der
Kostenfeststellungsbeschluß bis zum jüngsten Gericht.

Amen Die Sitzung ist geschlossen.
Alt 12. 03. 2007, 19:51 A John is offline #971
fettes_Aspirin
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

das lässt sich aber auch umdrehen ;-)
Alt 12. 03. 2007, 19:51 fettes_Aspirin is offline #972
Death Angel
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

@ Fastnix. Ruhig bleiben und machs wie ne Schlange, warte auf dein Opfer und schlag dann richtig tötlich, im rechtlichen Sinne, zu.

Und zu den Kritikern die Fastnix hier hart angehen, ey lernt erstmal die Gesetze und dann plappert und net andersrum ich weiss wovon ich spreche da ich Referenzen vorzuweisen habe die einigen hier nicht geläufig sein dürften auch ist es auffällig dass ein gewisser GvG mir fast nie antwortet auf fundierte Fragen weiss auch net warum.

Einige Leute haben hier das geistige Niveau von Magerquark und blöcken munter gegen Fastnix sag nur 099 anscheinend ein Fall von braindead "achtung sarkasmus" also Leute sammelt Erfahrung und kommt dann ausm Sandkasten.

Ansonsten haltet bitte den Mund und erspart euch weitere Peinlichkeiten
Alt 12. 03. 2007, 21:09 Death Angel is offline #973
Binichs
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Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Wie bereits in einem Parallel zu dem hiesigen geschrieben:

Macht den Thread zu! Er ufert aus und führt zu nichts, da auch nichts neues dazu kommt. Bitte!!!
Alt 12. 03. 2007, 21:22 Binichs is offline #974
Gravenreuth
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Re: Knast oder Gravenreuths Lügen verbreiten- Wer entscheidet wie?

Zitat:
Zitat von fastix 
Also: Gähnen, durchwinken, fertig.

Der Richter war zu faul. Das ist eindeutig. Das ist ausgenutzt worden.

Darf man diese These auch bei jenen EV´s, welche Mr. fastix gegen Herrn Dolzer erwirkt hat, aufstellen?

Zitat:
Ich kann es beweisen.
fastix®

Das glauben wir Ihnen doch alle - wie die 407 Abmahnungen aus der Marke WEBSPACE oder die in bar in der Kanzlei gefundenen € 700.000,- - ganz ruhig sein, wir glauben Ihnen ja (fast) alles.
Alt 12. 03. 2007, 21:44 Gravenreuth is offline #975