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Alt 23. 02. 2007, 18:18   #1201
gullinews
gulli:News Redaktion
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Benutzerbild von gullinews
 
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Standard Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

29 Tage Ordnungshaft aus 5 Verfahren sind abgesessen, Fastix wieder auf freiem Fuß und die Rotglut.org wieder erreichbar. Gegen den streitbaren Webautor wurde wegen mehrerer Aussagen und unterlassener Gegenerklärungen bzw. Löschungen Ordnungshaft verhängt. Fastix vermeldet beste Gesundheit, Freiheit von Zahnschmerz und Gerichtsbescheide über abgelehnte EVs seiner Gegner in großer Zahl, zugeschickt von Gerichten überall in Deutschland.

Drei Ordnungshaftanträge ergingen aus Kassel, 5, 7 und 6 Tage wurden dort verhängt. Fünf Tage aus Hamburg und deren sechs aus Frankfurt summieren sich auf 29 Tage Ordnungshaft, die "Fastix" angibt, gut überstanden zu haben. Einige der verhängten Strafen dürften seiner Ansicht nach mittelfristig auf die Antragsteller zurückfallen

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gullinews ist offline  
Alt 15. 03. 2007, 21:18   # 1202
fettes_Aspirin
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Registriert seit: Feb 2007
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von vvnfe
Ich verstehe die Diskussion um Lolita usw. nimmer. Es wurde doch von einem User 1MD zugestanden,dass die Seiten existierten, halt nur nicht bewusst.
http://board.gulli.com/thread/511726-heise-abmahnung-moderatoren-in-der-haftung/11/#264

Wow, ein ziemlich gutes Tool, es schreibt wilde Suchbegriffe aus der "Suchmaschiene" in Quellcode und es achtet dabei sogar auf die Satzsemantik. Es schreibt als "very very young girl sex picture" und nicht "young very girl very picture sex". Klar wir ziehen die Hosen mit der Beisszange an. Was wäre aber geschehen, wenn der böse User der das eingeben hätte deutsche Wörter benutzt hätte, ein wirklich intelligentes Tool.
........................................................................... ................
Wenn ich diese Anwälte nur sehe, könnte ich kotzen. Von ihrem hohen Ast pissen sie auf die Justiz herab und verhöhnen sie. John Grisham "The Rainmaker"
fettes_Aspirin ist offline  
Alt 15. 03. 2007, 21:52   # 1203
Bell
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Registriert seit: Jan 2007
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von fettes_Aspirin
und wieder ein Nebelkrieger! Im ersten Absatz wird nicht behauptet, dass keine Geschäfte damit gemacht wurden, sondern nur das dort keine derartigen Angebote gehostet wurden und der gewisser Herr wohl kein Kinderfi**** ist. Warum sollte er im Knast sitzen?
Aha, verstehe ... Sie behaupten also allen Ernstes:

1) MD hat Geschäfte mit Kindersex gemacht und

2) Dies ist in der BRD auch kein Problem. Man kommt aufjedenfall nicht in den Knast, wenn man Geschäfte mit Kindersex macht.

Und studiert haben Sie auch ... dachte ich mir doch gleich.
Bell ist offline  
Alt 15. 03. 2007, 21:55   # 1204
fettes_Aspirin
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 390
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Bell
Aha, verstehe ... Sie behaupten also allen Ernstes:

1) MD hat Geschäfte mit Kindersex gemacht und

2) Dies ist in der BRD auch kein Problem. Man kommt aufjedenfall nicht in den Knast, wenn man Geschäfte mit Kindersex macht.

Und studiert haben Sie auch ... dachte ich mir doch gleich.

Ja und Sie anscheinend nicht, ihr Zitatversuch zeigt dies q.e.d
........................................................................... ................
Wenn ich diese Anwälte nur sehe, könnte ich kotzen. Von ihrem hohen Ast pissen sie auf die Justiz herab und verhöhnen sie. John Grisham "The Rainmaker"
fettes_Aspirin ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 00:10   # 1205
Gravenreuth
Gesperrt
 
Benutzerbild von Gravenreuth
 
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Beiträge: 3.705
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

.
Dann kann man den Kollegen gleich fragen warum man einen 14jährigen über einen externen Anwalt abmahnt und nicht über die eigenen Rechtsabteilung. Ist die dazu nícht in der Lage oder sind die anderweitig überlastet.

Schade, das ich nur noch am Samstabg a.d CeBIT bin.
Gravenreuth ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 00:16   # 1206
fettes_Aspirin
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Registriert seit: Feb 2007
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
.
Dann kann man den Kollegen gleich fragen warum man einen 14jährigen über einen externen Anwalt abmahnt und nicht über die eigenen Rechtsabteilung. Ist die dazu nícht in der Lage oder sind die anderweitig überlastet.

Schade, das ich nur noch am Samstabg a.d CeBIT bin.

aha, lustig sollten Sie nicht morgen vor Gericht sein? Nur noch am Samstag, bedeutet ja sie wären jetzt auch schon dort.
........................................................................... ................
Wenn ich diese Anwälte nur sehe, könnte ich kotzen. Von ihrem hohen Ast pissen sie auf die Justiz herab und verhöhnen sie. John Grisham "The Rainmaker"
fettes_Aspirin ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 00:50   # 1207
Hans002
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Registriert seit: Aug 2000
Beiträge: 321
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Was soll der GvG vor Gericht. Er ist auf der Cebit und tested gerade ein neues Produkt: http://www.reputationdefender.com/ :-)
Hans002 ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 01:18   # 1208
erfolgas
Sabbatical
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 9
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Und wieder geht ein Tag voller intellektueller Beiträge zu Ende.

Tagesablauf:
Irgendwann schreit einer mal wieder "Jehovah".
Alte Webseiten werden ausgebraben. Cay D. lässt sich auf das Niveau herab und diskutiert über angebliche Kinderpornoseiten.

Nur die, um die es sich in diesem Thread dreht - schreiben nicht.

Zitat aus dem Film "Im Auftrag des Teufels":

"Freiheit ist, sich nicht entschuldigen zu müssen."

Also immer weiter so.
erfolgas ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 05:10   # 1209
-deckel-
Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 527
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Dann kann man den Kollegen gleich fragen warum man einen 14jährigen über einen externen Anwalt abmahnt
Wie oft wurde diese Frage schon gestellt, um Heise wider besseren Wissens übel nachzureden?

Beispiele:

http://forum.de.selfhtml.org/archiv/...15853/#m741843

http://board.gulli.com/thread/503643-haftung-fuer-forenbeitraege-weitere-abmahnungen/4/#79

Der Vorgang wurde unmittelbar nach Bekanntwerden von Heise nobel geklärt:

http://www.heise.de/extras/foren/go....&forum_id=7262

Die Abmahnung wurde berechtigt ausgesprochen gegen eine Person, deren Alter nicht bekannt oder ersichtlich war. Als das Alter sichtbar war, hat Heise umgehend reagiert.

Ich halte es für eines Anwaltes unwürdig, diesen Vorgang in verkürzter Form so in die Öffentlichkeit zu bringen, dass bewusst ein falscher Eindruck zum Nachteil von Heise entstehen soll.

PS: Wie oft hat Tanja auf die Zahlung von Abmahngebühren verzichtet, weil die Abgemahnten minderjährig waren?
-deckel- ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 09:40   # 1210
mboettcher
Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 286
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von br-fl
Welchem der abgebildeten Dokumente entnimmst Du, dass er vor dem 22.05.- wie behauptet Kenntnis von dem Inhalt hatte?
Welchen Teil der Aussagen des RA

Der unter 3.2 beschriebene Beitrag stammt wohl schon vom 12. Juli 2005. Der Antragsteller hat jedoch erst bei der Ausarbeitung einer Klage gegen den Antragsgegner am 25. Mail 2006 hier von Kenntnis erlangt. ... Diese Ausführungen werden hiermit an Eides statt versichert.

und

Der Beitrag "Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post", aus dem dem verantwortlichen Redakteur ebenfalls Äußerungen untersagt worden sind, stammt vom 12. Juli 2005. Von diesem habe ich jedoch erst bei der Ausarbeitung einer Klage am 25.5.2006 Kenntnis erlangt. Die gegenteilige Behauptung, wonach ich diesen Text schon "sehr lange" bzw. über acht Monate gekannt haben soll, ist unwahr.

hast Du nicht verstanden? Oder anders gefragt: hat der Anwalt G. wegen Formulierungen des Textes vom 12.07.2005 dessen Verfasser bereits vor dem 25.05.2006 abgemahnt oder nicht?- Er hat! Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.

Zitat:
Zitat von br-fl
Möglich, dass er hätte haben können – das steht aber wohl nicht zur Diskussion.

Was aber nun wenn er tatsächlich nicht weiter gelesen hat? Und vor allem wie soll man jemandem beweisen, wie weit er selbst gelesen hat?

Sicherlich wäre der Sachverhalt ein anderer wenn er schon im vorhergehenden Schreiben den entsprechenden Passus miterwähnt hätte – hat er aber nicht.
Ihm ist laut eigener Aussage (s.o.) der Internetbeitrag, welcher von 2005 stammt, angeblich erst am 25.05.2006 zur Kenntnis gelangt. Jedenfalls versichert er genau das an Eides statt. Da er nun in Bezug auf diesen Beitrag bereits zuvor abgemahnt hatte, ist das schlicht und einfach unwahr. Es ist m. E. unerheblich, ob er erst später festgestellt haben will, dass man eine weitere Formulierung in dem Schreiben als Beleidigung auffassen könnte. Er kannte den Text. Das genügt, um festzustellen, dass die Behauptung, er hätte von diesem erst am 25.05.2006 Kenntnis erlangt, jedenfalls falsch ist.

Zitat:
Zitat von br-fl
Es ist eben alles ein Problem der Beweisführung und die sehe ich hier zumindest sehr sehr fraglich!
Der RA betreibt in vielen seiner Abmahnschreiben m. E. Haarspalterei. Und er liest so genau, dass er sich sogar durch Gänsefüßchen beleidigt fühlt. Dass er selbst oft genug krauses Zeug schreibt, ist bekannt. Aber warum soll ausgerechnet eine seiner glasklaren Formulierungen mit Bezug auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme eines Internetbeitrags Probleme in der Beweisführung machen? Wenn Du schreiben würdest, dass die Standeskollegen sich u. U. schwer tun werden, ihn deshalb zu verurteilen oder überhaupt Ermittlungen aufzunehmen: gekauft! Der Satz von den Krähen, die sich bekanntlich wechselseitig kein Auge auskratzen, ist gerade in Bezug auf Juristen immer noch gültig. Da werden schon 'mal alle Augen feste zugedrückt. Aber das ändert doch an den Tatsachen kein Jota.

M. Boettcher
mboettcher ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 10:08   # 1211
br-fl
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Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 517
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von mboettcher
Der unter 3.2 beschriebene Beitrag stammt wohl schon vom 12. Juli 2005. Der Antragsteller hat jedoch erst bei der Ausarbeitung einer Klage gegen den Antragsgegner am 25. Mail 2006 hier von Kenntnis erlangt. ... Diese Ausführungen werden hiermit an Eides statt versichert.
Es ist und bleibt eine Frage der Beweisfähigkeit und Beweiswürdigung.

Beweisbar ist, dass er Teile des beschriebenen Beitrages am 12.7.2005 abgemahnt hat.

Diese Abmahnung beinhaltet aber keine Informationen über die Sachverhalte von denen er behauptet erst am 25.5.2006 Kenntnis erlangt zu haben.

Wie wollen Sie beweisen, dass er am 12.7.2005 den Beitrag tatsächlich ganz gelesen hat?


Zitat:
Zitat von mboettcher
Der Beitrag "Günter v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post", aus dem dem verantwortlichen Redakteur ebenfalls Äußerungen untersagt worden sind, stammt vom 12. Juli 2005. Von diesem habe ich jedoch erst bei der Ausarbeitung einer Klage am 25.5.2006 Kenntnis erlangt. Die gegenteilige Behauptung, wonach ich diesen Text schon "sehr lange" bzw. über acht Monate gekannt haben soll, ist unwahr.

hast Du nicht verstanden? Oder anders gefragt: hat der Anwalt G. wegen Formulierungen des Textes vom 12.07.2005 dessen Verfasser bereits vor dem 25.05.2006 abgemahnt oder nicht?- Er hat! Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
Eben wie Du so schön ausführst wegen "Formulierungen des Textes" ... aber eben anderen als im Jahr darauf

Zitat:
Zitat von mboettcher
Ihm ist laut eigener Aussage (s.o.) der Internetbeitrag, welcher von 2005 stammt, angeblich erst am 25.05.2006 zur Kenntnis gelangt. Jedenfalls versichert er genau das an Eides statt.
Nach meinem Dafürhalten bezieht sich die eidesstaatliche Versicherung lediglich auf den Punkt 3.1 der Abmahnung.

Genau diesen Punkt (3.1.) finde ich aber komplett in den veröffentlichten Scans nicht.

Du?

Zitat:
Zitat von mboettcher
Das genügt, um festzustellen, dass die Behauptung, er hätte von diesem erst am 25.05.2006 Kenntnis erlangt, jedenfalls falsch ist.
Wie willst Du feststellen, dass eine eidesstattliche Versicherung falsch ist, wenn Du - und auch ich - nicht einmal den Text kennen auf den sie sich bezieht?

ICH jedenfalls traue mir das nicht zu und bleibe dabei: Anhand der bekannten (veröffentlichten) Unterlagen sehe ich keinerlei Beweisführung möglich.

Und es drängt sich doch die Frage auf, wenn so viele Dokumente veröffentlicht wurden, warum dann ausgerechnet nicht die wichtigste Passage aus der Abmahnung komplett, auf die sich gerade die eidesstattliche Versicherung bezieht?
br-fl ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 10:54   # 1212
tashima
Mensch
 
Registriert seit: Sep 2006
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Eigentlich sollte man davon ausgehen können, das sich ein Anwalt Texte, gegen die er vorgehen möchte, mit der nötigen Sorgfalt durchliest.
Wollen Sie diese "anwaltliche Sorgfaltspflicht" Ihrem " Kollegen " absprechen?
Vielleicht wäre eine Berufsumschulung angebracht?
tashima ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 11:24   # 1213
br-fl
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Registriert seit: Jan 2007
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von tashima
Eigentlich sollte man davon ausgehen können .....
Klar sollte man .... aber es geht hierum die Beweiskraft

Zitat:
Zitat von tashima
Wollen Sie diese "anwaltliche Sorgfaltspflicht" Ihrem " Kollegen " absprechen?
Ich möchte niemandem etwas absprechen - nur kann man es beweisen?

PS.
Auch an Sie die Frage: Kennen Sie die Passage 3.1. aus der Abmahnung auf die sich die Versicherung bezieht?
br-fl ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 11:56   # 1214
A John
Coming back soon
 
Benutzerbild von A John
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: in Bayern
Beiträge: 954
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von br-fl
Klar sollte man .... aber es geht hierum die Beweiskraft
Ich möchte niemandem etwas absprechen - nur kann man es beweisen?
Es gilt in der seriösen Wissenschaft als bewiesene Tatsache, daß die Erdkugel an den Polen abgeflacht ist, also eigentlich keine exakte Kugel per Definition ist.
Es ist demnach nur eine akademische Frage, ab welchem Abflachungsgrad der Beweis für eine tatsächliche geometrische Form erbracht ist.
Im Umkehrschluß nach br-fl scher Logik bedeutet das: Die Erde ist eine Scheibe!
A John ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 12:08   # 1215
Jupp_Schmitz
Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
(...)
8. Dringlichkeit

Der unter 3.1 beschriebene Beitrag stammt vom 10. Juni 2006. Der unter 3.2. beschriebene Beitrag stammt wohl schon vom 12. Juni 2005. Antragsteller hat jedoch erst bei der Ausarbeitung einer Klage gegen den Antragegner am 25. Mai hiervon Kenntnis erlangt. Er ist heute noch online. Diese Ausführungen werden hiermit an Eides statt versichert.

(...)
Nun noch einmal gaaaanz laaaangsam für unseren kleinen Nebelkerzenwerfer br-fl:

1. Die Versicherung an Eides statt befindet sich unter dem Hauptpunkt "8. Dringlichkeit" um die Dringlichkeit des gesamten Antrages zu begründen.

2. Die Versicherung an Eides statt bezieht sich, da sie am Ende des Absatzes steht, ganz eindeutig auf die vorher gemachten Äußerungen in ihrer Gesamtheit. Deshalb ist es vollkommen unerheblich für die Bewertung was unter Punkt 3.1 steht. Allein Punkt 3.2 kann für die Bewertung des Wahrheitsgehaltes herangezogen werden...

3. Es soll schon vorgekommen sein, dass Einlassungen, die wesentlich glaubwürdiger begründet waren und vorgetragen wurden, von Richtern als "lebensfremd" hinweggewischt wurden.
"Cui bono?"
Jupp_Schmitz ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 13:10   # 1216
mboettcher
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Registriert seit: Oct 2006
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von br-fl
Beweisbar ist, dass er Teile des beschriebenen Beitrages am 12.7.2005 abgemahnt hat.

Diese Abmahnung beinhaltet aber keine Informationen über die Sachverhalte von denen er behauptet erst am 25.5.2006 Kenntnis erlangt zu haben.

Wie wollen Sie beweisen, dass er am 12.7.2005 den Beitrag tatsächlich ganz gelesen hat?
Das muss man nicht. Man erlangt üblichlicher Weise Kenntnis von einem Schreiben, wenn es einem zugeht. Diesen "Zugang" hat der Anwalt bereits mit der ersten Abmahnung bestätigt, weil er Teile davon zitiert. "Kenntnis" erhält man juristisch nicht erst dadurch, dass man etwas (verspätet) versteht. Sonst könnten vor allem dumme Leute jeder Frist in den Arm fallen. Auch die Erfahrung, mit der m. W. häufig in Strafprozessen und -urteilen argumentiert wurde und wird, ergibt, dass er den ganzen Text gelesen hat. Es handelt sich ja schließlich nicht um eine langweilige Schwarte mit mehreren hundert Seiten oder einen seiner eigenen, meist ziemlich öden, von Fehlern strotzenden und gewiß ermüdenden Texte. Ein Gericht würde ein Bestreiten ähnlich beurteilen können, wie in http://www.abzockwelle.de/m_016.htm beschrieben, wo es zu einem Anwalt heißt: Als nachteilig für den Angeklagten wurde dessen, laut Staatsanwalt und Gericht, "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" gewertet.

In der Versicherung an Eides statt geht es auch nicht um den Inhalt der Positionen 3.1 oder 3.2 seines Schreibens, sondern darum, wann die Texte durch den Antragsgegner publiziert wurden und dass er (der RA) von diesen angeblich erst am 25.05.2006 Kenntnis erhielt. Eben dies wird versichert. Das aber ist erkennbar die Unwahrheit.

M. Boettcher
mboettcher ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 13:11   # 1217
br-fl
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Jupp_Schmitz
Es soll schon vorgekommen sein, dass Einlassungen, die wesentlich glaubwürdiger begründet waren und vorgetragen wurden, von Richtern als "lebensfremd" hinweggewischt wurden.
In dem Punkt gebe ich Dir völlig recht!

Ein anderer Richter hätte möglicherweise so entschieden bzw. entscheiden können.

Das betrifft aber das Zivilverfahren - hier hätte entsprechend von der Beklagtenseite argumentiert werden können oder müssen. M.E. hätte dies möglicherweise auch erfolgreich sein können.

Ist aber wohl nicht passiert!

Aktuell sprechen wir hier aber von der Beweisbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ...
br-fl ist offline  
Alt 16. 03. 2007, 13:50   # 1218
Jupp_Schmitz
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 189
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von br-fl
(...)
Aktuell sprechen wir hier aber von der Beweisbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ... (...)
Spielen in Strafprozessen "Beweiswürdigungen" von "Einlassungen" durch Richter keine Rolle???
"Cui bono?"
Jupp_Schmitz ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 08:22   # 1219
plauzi
Casanova
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Was ist mit dem Rebellen fastix passiert?
Hand gebrochen oder wieder im Urlaub?
Seit Tagen keine Reaktion mehr.
Hat er sich plötzlich so gut unter Kontrolle?
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
plauzi ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 08:41   # 1220
Katzenfresser
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Wie man an "seinen" diversen Blog-Beiträge sieht, hat er sich sicher nicht die Hand gebrochen !
The first thing we do,
let's kill all the lawyers. (SHAKESPEARE Henry VI)
Katzenfresser ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 08:54   # 1221
plauzi
Casanova
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Wo gibt es denn neuere?
Ich kenne nur die hier:
http://www.it-schule.de/nachrichten.php?bereich_id=3
vom 08.03.

rotglut.org ist ja weiterhin down.
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
plauzi ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 10:27   # 1222
Katzenfresser
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von plauzi
Wo gibt es denn neuere?
Ich kenne nur die hier:
Na, das hier ist doch auch von ihm:

http://**************************/2007...io-dolzer.html
The first thing we do,
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Katzenfresser ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 11:13   # 1223
Gravenreuth
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Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von plauzi
Was ist mit dem Rebellen fastix passiert?
Hand gebrochen oder wieder im Urlaub?
Seit Tagen keine Reaktion mehr.
Hat er sich plötzlich so gut unter Kontrolle?
Nö er ist nur schwer beschäftigt. Gestern sollte er

a)
wegen einer von ihm beantragten EV um 11:00 Uhr vor dem AG Kassel und
b)
wegen einer von Herrn Dolzer beantragten EV um 13:?? vor dem AG München sein.

In beiden Fällen wurde sein persönliches Erscheinen angeordnet.

Vor dem AG Münchne lies er sich durch den "Bürgermeister" vertreten weil er angeblich mit seinem Wagen a.d. Strecke liegen geblieben ist. Der "Bürgermeister" hat- nach den mir vorliegenden Informationen- (nach einem Hinweis des Gerichts) "fast freiwillig" für Herrn Reinholz eine Unterlassungserklärung zugunsten von MD abgegeben.

Da Mr. fastix in Kassel nicht im Termin war (und keinen Vertreter benannte) erging ein Versäumnisurteil gegen ihn. Da sein persönliches Erscheinen angeordnet war, muss er nun mal wieder mit einem Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft rechnen.

Ist ja auch dumm vom Mr. fastix eine EV zu beantragen und dann nicht hinzugehen!
Gravenreuth ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 11:28   # 1224
Katzenfresser
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Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 22
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Nö er ist nur schwer beschäftigt. Gestern sollte er

a)
wegen einer von ihm beantragten EV um 11:00 Uhr vor dem AG Kassel und
b)
wegen einer von Herrn Dolzer beantragten EV um 13:?? vor dem AG München sein.

In beiden Fällen wurde sein persönliches Erscheinen angeordnet.

Vor dem AG Münchne lies er sich durch den "Bürgermeister" vertreten weil er angeblich mit seinem Wagen a.d. Strecke liegen geblieben ist. Der "Bürgermeister" hat- nach den mir vorliegenden Informationen- (nach einem Hinweis des Gerichts) "fast freiwillig" für Herrn Reinholz eine Unterlassungserklärung zugunsten von MD abgegeben.

Da Mr. fastix in Kassel nicht im Termin war (und keinen Vertreter benannte) erging ein Versäumnisurteil gegen ihn. Da sein persönliches Erscheinen angeordnet war, muss er nun mal wieder mit einem Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft rechnen.

Ist ja auch dumm vom Mr. fastix eine EV zu beantragen und dann nicht hinzugehen!

So lange der Bürgermeister das nicht bestätigt, habe ich an der Mitteilung meine Zweifel
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Katzenfresser ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 11:33   # 1225
Jupp_Schmitz
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 189
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Katzenfresser
So lange der Bürgermeister das nicht bestätigt, habe ich an der Mitteilung meine Zweifel
Dem schließe ich mich an und füge noch das Wort "berechtigte" hinzu...
"Cui bono?"
Jupp_Schmitz ist offline  
Alt 17. 03. 2007, 11:38   # 1226
koffein
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 84
Standard Re: Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Ist ja auch dumm vom Mr. fastix eine EV zu beantragen und dann nicht hinzugehen!
Wie viel Mal dümmer ist dann MD nach dieser Aussage von Ihnen hinsichtlich all seiner EVs und seiner gerichtlichen Nichterscheinungen? Wäre er dann Ihrer Meinung nach überhaupt noch in der Lage am Morgen vorm Spiegel mit der Zahnbürste seinen Mund zu treffen?
koffein ist offline  
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