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06. 03. 2007, 17:37 #1
Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Am ersten März trat das neue Telemediengesetz in Kraft. Schon im Vorfeld beeilten sich zahlreiche Sites, Impressum und Datenschutzerklärungen zu erstellen, nun weist Jens Ferner darauf hin, dass dennoch Ungemach droht. Vom externen Statistiktool über die Flickr-Fotogalerie bis hin zu einem eingebundenen YouTube-Video lauern möglicherweise - abmahnfähige? - Verstöße.
Laut neuem TMG ist der Nutzer
"...zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein."
Nun funktionieren zahlreiche Dienste - Statistiktools, Videoeinbindungen, externe Fotogalerien bis hin zum Last.fm-Tracklisting - über die Einbindung von Scripten oder Grafiken Dritter
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06. 03. 2007, 17:58 #2Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
hab ich das jetzt richtig verstanden das man keine anderen Seiten einbinden darf?
Gilt das auch bei Funpic? weil die werbung von Funpic sofort eingeblended ist, aber man muss den User ja erst fragen oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Naja aufjedenfall ist das muell wenn man keine Youtube Videos mehr einbinden darf. Es gibt ja eine menge seiten, die darauf basieren, also auf Youtubes Videos.
Das schlimme ist ja das , das die Politiker etc. keine ahnung hat was im Internet ablaeuft, aber immer neue Gesetze Gesetze Gesetze. Sollten hoechstens nen Gesetz machen das man von den abmahnanwaelten bei eBay nicht belaestigt wird nur weil man z.B. irgend ne MarkenUhr verkaufen will und man dann ne abmahnung kriegt weil die Marke geschuetzt ist. Naja, ansonsten machen die nur schrott.
Gruss SerialMino
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06. 03. 2007, 18:34 #3
Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Ich lese da nur Inkompetenz Überbezahlt und Unkündbar.
Mfg<<<<< Wuala is DEAD - Hail to syncany >>>>>
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06. 03. 2007, 19:31 #4-inaktiv-
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Und wieder einmal reden die Blinden über die Farbe...

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06. 03. 2007, 20:04 #5
Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Ach Leute, wartet noch ein paar Dekaden ab, dann sind nur noch diejenigen Menschen übrig, die unter Internet mehr als nur ein Wort verstehen
PS: Oder macht ne spontane Protestaktion und lasst das ganze so ablaufen wie bei der Februarrevolution
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06. 03. 2007, 20:16 #6AO Spieler
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Äh ich versteh da nur das man den User darüber unterrichten muss das andere Webseiten via die die man betreten will Daten erheben könnten?
Also soooo schlecht find ich das jetzt gar nicht. Hier schreibt man immer gegen Überwachung und dann ist das dagegen sein plötzlich schlecht?---------------------------------
NSLU2 FAN
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06. 03. 2007, 20:28 #7Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
also muss mir eine seite eine möglichkeit lassen die werbung
und alle cookies zu umgehen?
klagen? yeah super
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06. 03. 2007, 20:50 #8Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Heute kann man gar nicht mehr eine richtige Seite mit .de domaine aufmachen
Gut, dann mach ich meine seite nur noch ohne impressum auf einem space wo man seine echten daten nicht angeben brauch, alles schön mit proxy
Das ist wirklich das letzte, das man seine identität verbergen muss um nicht in die krallen von bestimmten betrügern zu kommen

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06. 03. 2007, 22:41 #9
Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Ich glaube ihr versteht da was falsch, es geht um die erhebung Privater daten jeglicher form ! D.h. wenn auf dem Webserver ein Log/Counter-Script mitläuft welches auch die IP mitlogt, wie es ja bei Foren etc standard ist, oder per Cookie die automatische wiedereinwahl in einen Dienst ermöglicht wird muss Der User vorher explizit darauf hingewieden werden. UND es muss eine für ihn nicht nachteilige alternative seite geben bei der diese Daten nicht erhoben werden ! (Wie man das jetzt bei diversen Diensten umsetzen soll und wie man das ganze bie links like e.g. http://www.gulli.com/news/web2-0-und-das-2007-03-06/ verhindern soll ist die große frage) Und hier warnt der Autor vor der möglichkeit der Abmahnbarkeit von div. Anwälten die sich auf arme User mit kleinen nicht duch Star-Anwälte geprüften Seiten !
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06. 03. 2007, 23:08 #10Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Bin ich froh, dass ich nicht in Deutschland lebe!
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06. 03. 2007, 23:20 #11Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Ich hab gehört, gebrochene Knochen helfen ganz gut gegen Abmahn-Abzocker und schrecken andere Mitglieder derselben Szene recht wirksam ab.
Weiterhin hab ich gehört, dass man solche Dienstleistungen bei der Drogenszene um die Ecke für wenig Geld in Auftrag geben kann. Für einen geringen Aufpreis kann man auch Sonderwünsche angeben.
Wie gesagt, alles nur gehört.
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07. 03. 2007, 03:08 #12Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Zitat von thehed
Im grunde richtig
Nur must du dem nutzer eine alternative seite mit gleicher funktionalität bieten wenn dieser nicht will das irgendwo was erhoben werden kann
Und must du auch verhindern das ein solcher user durch direcktlinks auf eine seite kommen kann auf der daten erhoben werden
Eine video seite derren inhalt ausschließlich aus Youtoub und co videos besteht hat hier garnicht die möglichkeit eine alternative seite mit gleichem inhalt zu stellen ^^
nur wie die identifizierung solcher "ich will nicht identifiziert" werden stattfinden soll ist mir erlich gesagt unklar ^^
Da bleibt nur noch das setzen eines cookies für jeden der einwilligen tut
Sprich wir haben demnächst von jeder seite die wir mal besuchen erstmal die frage willst du oder willst du nicht
Und wenn wir wollen dann haben wir von jeder seite min 1 cookie eintrag *g*
Ach ist das leben schön wenn leute über dinge entscheinen die in anderen Universen gesehen von denen sie nicht mal im entferntesten eine vorstellung haben -.-
Und zum hier angesprochenen funpic ^^
Jeder der dort eine seite hat begeht laut TMG einen verstoß ^^
Kostenlose subdomains die wie .tk und co können auch nicht mehr genutzt werden (das find ich jetzt zwar nicht so schlimm aber geht ja ums prinzip)
Hier kann ein im ausland ansässiges unternehmen die daten speichern ^^ und das unabhänig davon ab die seite überhaupt online ist oder nicht *g*
Ich frag mich nur grade wie das für DNS server betreiber ist ^^
müssen die jetzt jeden dns inhaber fragen ob die ihre daten spiegel dürfen *g*
Man kann damit ja auch personen bezogene daten sammeln (wie sag ich jetzt aber nicht ^^)
Aber am besten sind jetzt die game server admins dran ^^
WIe will man den spieler vor dem verbinden über das loging informieren ^^
oder gar eine Mit/Ohne log version durchsetzen ^^
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07. 03. 2007, 04:23 #13Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Hallo,
wie man so liest, hat sich beim Thema Datenschutz durch das neue Gesetz nichts wesentliches geändert. Eine Abmahnung ist demnach so (un?)wahrscheinlich wie vorher.
Gruß
Krueger
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07. 03. 2007, 08:53 #14
Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Auf der einen Seite solche Gesetze "für den Datenschutz", aber auf der anderen Seite selbst diesen mit Bundestrojaner, Kamaraüberwachung und Co. verletzen. Zum kotzen.
Debilität ist lernbar
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07. 03. 2007, 09:18 #15
Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Der Artikel lässt das Stichwort "personenbezogene Daten" leider unter den Tisch fallen.
Die allermeisten Websites erheben keine personenbezogenen Daten (persönliche oder sachliche Daten, die mit einer bestimmbaren natürlichen Person verknüpft sind). Für diese Sites ist die Aufregung also substanzlos.
Die Websites, die personenbezogene Daten erheben (z.B. um einen Bezahlvorgang abwickeln zu können), sollen auch vernünftig mit diesen Daten umgehen.
Praktische Schwierigkeiten im Einzelnen will ich nicht abstreiten, aber hier geht es um ganz persönlichen Datenschutz von Millionen Nutzern, nicht um mögliche Gängelung vergleichsweise weniger Sitebetreiber.
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07. 03. 2007, 10:43 #16Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Zunächst möchte ich mich meinem Vorredner insoweit anschließen als dass
Tatsächlich gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen regelmässig nur für sogenannte personenbezogene Daten. Für diese Daten gilt grundsätzlich ein Erlaubnisvorbehalt, das heißt dass vor deren Erhebung (sprich Speicherung) das Einverständnis (nachweisbar) eingeholt werden sollte.
Zitat von mip
Entscheidende Vorfrage für die Anwendbarkeit etwaiger datenschutzrechtlicher Regelungen und damit auch des Erlaubnisvorbehalts, ist jedoch ob die im Artikel angesprochenen Sachverhalte tatsächlich eine Erhebung personenbezogener Daten bedeuten. Nachdem es im Onlinebereich bisher datenschutzrechtlich wenig Rechtsprechung gibt, sind viele der hier angesprochen Fragen noch nicht geklärt.
Insbesondere die Fragen ob der Einsatz von Cookies oder die Speicherung von IP´s tatsächlich einer Erhebung personenbezogener Daten gleichzustellen ist, dürfte als höchst fraglich bezeichnet werden. Der Beschluss des BGH v. 28.10.2006 (Az.: III ZR 40/06) trifft insoweit leider keine klaren Aussagen.
Darüber hinaus ist ganz klar festzustellen, dass das neue Telemediengesetz insoweit keine wesentlichen neuen Regeln aufstellt, da die bisher geltenden Regelungen des Teledienstedatenschutzgestzes (TDDSG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) weitgehend unverändert in das Telemediengesetz übernommen wurden (siehe auch "Die Regelungen des Telemediengestzes im Einzelnen").
Insofern handelt es sich lediglich um unbegründete Gerüchte, wenn - zumindest was den Datenschutz anbetrifft - das Telemediengesetz als neues "Schreckgespenst" dargestellt wird. Alle wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes fanden sich auch in den bisher geltenden Bestimmungen.
Eine Abmahnwelle ist völlig unabhängig von der Tatsache, dass angesichts der nicht eindeutigen Rechtslage derzeit wohl niemand entsprechende Abmahnungen versuchen wird, die Rechtsprechung zahlreicher Gerichte, die solche Verstösse gegen teledatenschutzrechtliche als nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig ansehen. So wurde besiepielsweise § 4 TDDSG als wertneutrale Vorschrift eingestuft, womit ein entsprechender Verstoss nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden kann (vgl. LG Essen Az. 44 O 18/03).
Bei nächster Gelegenheit werde ich mich auch in meinem Blog noch einmal dem hier aufgeworfenen Thema widmen.Geändert von culbricht (07. 03. 2007 um 11:59 Uhr)
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08. 03. 2007, 05:51 #17Mitglied
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Re: Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?
Vgl im Übrigen:
http://www.telemedien-und-recht.de/, insb. Punkt 10 (KLICK).
grtz
BuggerT
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08. 03. 2007, 07:39 #18cuhformationGast
Darauf gibt es erstmal einen Syntax-Error in Zeile 1

Naja, so richtig wird eh keiner durch das "Gesetz" durchsteigen
Bis dann...
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