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heischo
man trifft sich 2x
 
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Exclamation

Hallo alle Zusammen,
nachdem ich einige von Euren Threads zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich an dieser Stelle auch meinen "Senf" dazu beitragen.

Nehmt die Angelegnheit nicht als Kavaliersdelikt !!!

Warum es überhaupt WAREZ gibt und so weiter, darauf brauche ich an dieser Stelle wohl nix zu schreiben. Auch mir waren die Preise für Vollversionen einfach zu teuer. Warum bieten diese SW-hersteller nicht einfach kostengünstige Versionen für Privatleute an z.B. Photoshop Business 3000 und privat 300 oder so ähnlich)
Wie gesagt aus diesen Gründen habe ich auch diverse Programme mir aus dem Netz besorgt und damit gearbeitet.
Damals hatte ich jedoch keinen DSL-Zugang und somit kaufte ich einige CD´s bei sogenannten CD-Dealern.

Diesen hatten Sie dann irgendwann Hopp genommen und die staatlichen Organe versuchten mir über mehrere Instanzen an´s Bein zu pinkeln. Was Ihnen letzendlich auch gelungen ist.

Eines Tages klingelte es bei mir und auf die Nachfrage weran der haustür sei, kam die Antwort - die Post. Daraufhin öffnete ich und es standen 3 Männer vor meiner Tür. In der Hand einen Durchsuchungsbefehl. Da in anderen Thread oft die Glaubhaftigkeit der "Betroffenen" angezweifelt wurde - habe ich mir erlaubt, die Dokumente mal ins Netz zu stellen.

http://members.tripod.de/jansen123

Die Durchsuchung dauerte ca. 5 Stunden. Ich hatte dabei so ein rießiges Glück, da am Tag zuvor mein Rechner Platt war und ich in der Nacht nur einen Teil der Programme wieder installiert hatte. Bei der Durchsuchung des PC´s gingen die Beamten (1 Staatsanwalt + 2 Kripo-Beamte) ziemlich chaotisch vor und fanden dort nicht viel. Auf einer zweiten Platte hatte ich noch ne Menge an Software gespeichert - da die Installtion von Platte wesentlich schneller geht. Aber diese haben Sie nicht einmal gefunden. zum Glück.
Nachdem Sie auch die anderen Räume durchsucht hatten - und das taten Sie mehr als gründlich - wollten Sie die komplette EDV-technik beschlagnahmen. Ich muß wohl die gütige Ader des Staatsanwaltes getroffen haben, so daß er letztendlich nur die Raubkopien (CD´s) und eine Festplatte aus meinem Rechner mitnahm. Allerdings mit dem energischen Hinweis, daß ich die beschlagnahmten Gegenstände (auch die Festplatte) nicht wiedersehen werde.
Nach ca. 1 Monat erhielt ich dann den Strafbefehl (ebenfalls als Kopie uner obiger URL).
Ich wurde dazu verpflichtet, die illegalen Programme zu erwerben. Gar nicht so preiswert. Auf jeden Fall habe ich erstmal genug von unseren "Freunden".

Jetzt eine Frage an Euch, eventuell sind ja auch Juristen unter den Lesern.

Darf die Staatsanwaltschaft ohne neue Gründe eine weitere Hausdurchsuchung durchführen. Ich weis nicht, ob es dafür rechtliche Grundlagen gibt. Wenn ich der Staat wäre - würde ich bei solchen "Verbrechern" in gewissen Abständen - weitere Stichproben (Hausdurchsuchungen) durchführen. Den wenn man einmal, dann wird man immer wieder - oder so ähnlich. Dürfen die das - möglichst mit Rechtsmittelangaben, so daß ich bei einem erneuten Besuch gerüstet bin.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Heischo

Alt 07. 06. 2001, 19:49 heischo is offline Mit Zitat antworten #1
Brummbär
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Meines Wissenes nach ist dazu ein neuer hinreichender Tatverdacht notwendig.
Der scheint mir aber in deinem Fall nicht gegeben zu sein.
Gruß Turbolinde
Alt 07. 06. 2001, 20:12 Brummbär is offline Mit Zitat antworten #2
Klobürste
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sorry kann dir da nicht helfen! aber haben die "nur" die 3000DM für die 2 Progs haben wollen ???

und wie ist das wennn man die Progs nur auf CD's hat aber nicht installiert ist das auch strafbar ?
Alt 07. 06. 2001, 20:14 Klobürste is offline Mit Zitat antworten #3
Worce
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Zitat:
Original erstellt von Klobürste
und wie ist das wennn man die Progs nur auf CD's hat aber nicht installiert ist das auch strafbar ?

Hi

also AFAIK ist danicht strafbar wenn man sie nicht auf der pladde hat. Ich glaub sogar egal ob installiert oder nicht installiert, strafbar das was du auf CD hast, wenn ich das richtig sehe, nicht, aber du bist die CDs trotzdem los.

Ist nur ne schnell-Antwort, wenn sich jemand damit auskennt bitte melde dich, denn es interessiert sicher noch meherere hier, und ich bin mir (mal wieder ) nicht 100% sicher

CU
Alt 07. 06. 2001, 20:18 Worce is offline Mit Zitat antworten #4
heischo
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@Turbolinde - danke für deine meinung. hast du zufällig auch ne rechtliche grundlage dazu?

@Klobürste - natürlich nicht nur die 3000 märklie für die nachlizensierung. das war eine bedingung, daß nicht auch noch die firmen davon in kenntnis gesetzt werden und eine weitere klage anstreben. so hat es zumindest der staatsanwalt erzählt. kann mich da aber auch nicht mehr an die einzelnen wortlaute erinnern. zusätzlich gab es ja auch noch nen strafbefehl - und der war nicht gerade gering.
zu deiner zweiten frage kann ich nicht sagen, da ich kein jurist bin. ich gehe jedoch davon aus, daß auch der besitz von illegalen raubkopien strafbar ist. keene ahnung
Alt 07. 06. 2001, 20:20 heischo is offline Mit Zitat antworten #5
Simpel
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Tach auch !

Würde mich auch Interresieren wie das weitergeht.

Hast Du den "deine" Software ausschließlich nur bestellt,
Oder hast Du auch was runtergeladen?

Das mit der Post ist ja auch ziemlich frech,könnte ja auch einer von der GEZ sein ,oder ähnliches.

Vielleicht sollte man sich doch nen großen Nagel über der Pladde anbringen und bei bedarf einfach draufhaun´..

Alla wie gesagt werde die Sache weiterhin verfolgen soweit sie Public hier ist im Board

cu
Alt 07. 06. 2001, 20:50 Simpel is offline Mit Zitat antworten #6
hondocrx
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Hi Heischo!

Schön das einer mal seinen Befehl ins Nezt gestellt hat.

Beim durchlesen des Strafbefehls haben sich aber ein Paar Fragen aufgetan.

Der Strafbefehl begründet sich auf das Nutzen des Programmes und nicht auf das installieren ( das mit dem kopieren in den Arbeitsspeicher). Wie haben die Nachgewiesen das Du das Prog benutzt hast?

Weiterhi ist mri nicht klar wieweit ein Strafbefehl Fehlerfrei sein muss um wirksam zu werden. Im Hausdurchsuchungsbeschluss steht das Du alles über eine Firma beschäftigt bist, im Strafbefehl bist Du aber ohne Beruf. War das ein fehler vom Gericht?

Nach was Richten sich eigentlich die Preise die Dir in Rechnung gestellt werden ( für die Software ). Im Strafbefehl steht ja nicht mal eine Programmversion drin. So könnte man doch auch davon ausgehen das es "nur" Version 1 ist und somit viel billiger.

Hast du dich rechtlich beraten lassen?


cu hondocrx
Alt 07. 06. 2001, 22:54 hondocrx is offline Mit Zitat antworten #7
Kididio
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Also zu den CD´s: das ist egal du kannst 100e von CD´s (raubkopien) bei dir stehen haben, aber der Besitz ist nicht strafbar, NUR die anwendung!

Bei den auf der Platte bin ich mir nicht sicher.

Und dazu das du einige der Progs kaufen musst, da hätte ich wiederspruch eingelegt, denn was nützten dir die Progs wenn die deinen PC beschlagnahmt haben und du den eh nieee wieder siehst..

Hab ich da auf dem 2. Blatt richtig gelesen?? Amtsgericht Chemnitz ? wo wohnst du?
Alt 07. 06. 2001, 23:13 Kididio is offline Mit Zitat antworten #8
Klobürste
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Zitat:
Original erstellt von Kididio
Also zu den CD´s: das ist egal du kannst 100e von CD´s (raubkopien) bei dir stehen haben, aber der Besitz ist nicht strafbar, NUR die anwendung!

Bei den auf der Platte bin ich mir nicht sicher.

Und dazu das du einige der Progs kaufen musst, da hätte ich wiederspruch eingelegt, denn was nützten dir die Progs wenn die deinen PC beschlagnahmt haben und du den eh nieee wieder siehst..

Hab ich da auf dem 2. Blatt richtig gelesen?? Amtsgericht Chemnitz ? wo wohnst du?

die haben nur die CD's mitgenommen und die HDD
Alt 07. 06. 2001, 23:36 Klobürste is offline Mit Zitat antworten #9
heischo
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Question Suche Memberin Demonia

Hallo nochmal zusammen,
von einem Moderator eines anderen Boards wurde mir die Memberin "Demonia" als kompetente Rechtshilfe empfohlen. Jedoch hat Sie in Ihrem Nutzerprofil keine Möglichkeit angegeben, Sie irgendwie zu erreichen. Kennt jemand von Euch die empfohlene Dame?
Wenn ja, bitte ich Euch, ihr dieses Posting
http://board.gulli.com/showthread.php?threadid=72609

mit meiner eMail-Adresse heischo@gmx.li zukommen zu lassen. Ich würde mich gern über die Vorkommnisse mit Ihr darüber unterhalten.

Danke Heischo
Alt 08. 06. 2001, 08:04 heischo is offline Mit Zitat antworten #10
genial
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Zitat:
Original erstellt von Kididio
Also zu den CD´s: das ist egal du kannst 100e von CD´s (raubkopien) bei dir stehen haben, aber der Besitz ist nicht strafbar, NUR die anwendung!
das ist nicht so ganz richtig.
in den meisten lizenzverträgen steht, dass man nur eine sicherungskopie anfertigen darf.
wenn du nun 100 cds von einer software hast, liegt automatisch der verdacht nahe, dass du (raub)kopien verkaufst.
in dem fall liegt es dann an der staatsanwaltschaft dir das auch nachzuweisen und du musst eine glaubhafte erklärung dafür haben warum du 100 sicherheitskopien hast.
Alt 08. 06. 2001, 08:22 genial is offline Mit Zitat antworten #11
dlfa
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http://board.gulli.com/showthread.php?threadid=30263

ein leidensgenosse... und demonias rat.

http://board.gulli.com/showthread.php?threadid=53699

vielleicht fürs nächste mal ganz nützlich.

gruss,
dlfa
Alt 08. 06. 2001, 08:53 dlfa is offline Mit Zitat antworten #12
Kididio
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Hm genial, ich glaube kaum das man als normaler Mensch 100e von CD´s von der selben soft rumliegen haben hat, und selbst wenn, du darfst die CD´s in deinem Verwandten kreis verschenken, das geld is dann nur ne kleine spende , und auch wenn einer deiner Verwandten ein Original der Soft zu hause hat können die Bullen gleich wieder abziehn, ne erklärung dazu spar ich mir, denn wenn man logisch denken kann müsste man das eingentlich wissen, und ich bin mir da zu 100% sicher das das so ist, weil wir nen alten Familien Freund haben der bei der Kripo arbeitet, im Falschgeld Dezernat,is zwar nicht ganz das aber die müssen sich eh auf allen ebenen auskennen und den hab ich dazu mal gefragt...
Alt 08. 06. 2001, 09:20 Kididio is offline Mit Zitat antworten #13
genial
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@Kididio:
ich meinte damit ja auch nur, dass wenn man mehr kopien als eine hat, man nicht gegen ein gesetz verstossen hat, sondern nur gegen den lizenzvertrag.
das könnte im höchstfall eine privatrechtliche klage des herstellers nach sich ziehen.

erst wenn die staatsanwaltschaft nachweisen konnte, dass man die cds gewinnbringend verkauft hat, tritt der tatbestand der urheberrechtsverletzung ein. und das widerrum ist gesetzlich verboten und somit eine angelegenheit für den staatsanwalt.
Alt 08. 06. 2001, 09:34 genial is offline Mit Zitat antworten #14
SirChrist
<<<<--*-->>>>
 
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Ich habe da etwas gefunden....

"Shareware ist eine eingeschränkte Vollversion, die der Anbieter zur kostenfreien Nutzung bereitstellt. Der Anbieter legt damit fest, in welchem Umfang der Nutzer der Shareware die Software nutzen kann. Wer - etwa durch das Auslesen der Seriennummer - diese Sperre umgeht, verschaft sich auf kosten des Softwareanbieters einen Vorteil und begeht Computerbetrug.
Wer aus Shareware eine Vollversion macht, indem er in dem Programmcode der eingeschränkten Version eingreift, macht sich ebenfalls strafbar: Hier kommt zu der Strafbarkeit wegen Computerbetrugs auch noch ein Urheberrechtlicher Strafbestand hinzu: Denn es ist nicht gestattet, in dem Programmcode ohne Zustimmung des Programierers einzugreifen. Das ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz.

Warez-Software ist meistens Strafbar:
Wer Software ohne Zustimmung des Herstellers aus dem Internet herunterlädt, macht sich strafbar. Es kommt nicht darauf an, ob des Herunterladen in dem Land, in dem der Server liegt, verboten ist. Es genügt, dass das Herunterladen in Deutschland geschieht und hier eine verbotene Handlung ist."

Zitat von: Medienrechtler Dr. Gero H..., Münchner Anwaltskanzlei
aus: PC Professionell vom 6/2001, ab S.68

---

Auch mit das mit den "Kopien einer eigenen Originalen und dann das Verschenken an Verwandte" halte ich für nicht haltbar. Es handelt sich bei der Software meistens um Einplatz-Versionen, oder wie das heisst, und das sagt ja schon einiges. Anders ist es angeblich wenn man in seiner Zweitwohnung eine Kopie seiner eigenen Originalen verwendet....

Ansonsten
BGB §929
[Einigung und Übergabe]
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

ERGO: Eigentümer = Programierer | Erwerber = Endverbraucher
(der Einzelhandel spielt hier keine Rolle, er ist nur ein Bindeglied).
Da wir in Deutschland die Vertragsfreiheit haben, kann der Programierer "Klauseln" einbauen, solange diese nicht gegen geltenes Recht verstossen. Das tun sie manchmal aber auch und dann sind diese Einschränkungenen nichtig, die anderen gelten weiterhin.

---

Ich habe von der Juristerei nicht soviel Ahnung, da ich bisher nur 3 Vorlesungen besucht habe und es hier auch nur um Allgemeine Dinge ging. Aber ich behaupte, das ein wenig hängengeblieben ist :-).


Das war mein Senf ;-)
Alt 08. 06. 2001, 16:24 SirChrist is offline Mit Zitat antworten #15
tschubbl
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Smile Software-Hausdurchsuchung

Da wir uns in Seiten bewegen,die nicht sind was sie sein müßten,muß man eigentlich immer damit rechnen,daß da mal einer den Häschern in die Hände fällt und mit ihm die ganzen Unterlagen wie z.B.,die Anschrift und Namen der CD-Besteller.So ein Verhalten ist ist vergleichbar,mit dem Einbrecher,der am Tatort seinen Paß verliert.Eine Selbstanzeige wäre da billiger gekommen und hätte die Festplatte noch gerettet.
Was aber in dem Urteil unkenntlich gemacht,aber von Interesse gewesen wäre,war die Höhe der Geldstrafe,die in einem solchen Fall verhängt wird.

tschubbl

Laßt Euch nicht erwischen! 11.Gebot
Alt 09. 06. 2001, 23:14 tschubbl is offline Mit Zitat antworten #16
heischo
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Re: Software-Hausdurchsuchung

Hallo Tschubbl,

Deine Frage:

Zitat:
Original erstellt von tschubbl
... von Interesse gewesen wäre,war die Höhe der Geldstrafe,die in einem solchen Fall verhängt wird. ...

möchte ich Dir gern beantworten.

Das hängt wie bei jedem Strafbefehl vom Einkommen ab, welches die natürlich auch belegt haben wollen. Du kannst also nicht sagen ich verdiene 10 Pfennig am Tag, sondern die wollen eine Verdienstbescheinigung oder bei Selbständigen / Freiberuflern die Einkommenssteuererklärung haben.
Wenn Du z.B. DM 5000,00 / Monat verdienst, dann sind das ca. 250,00 DM / Tag x 80 Tagessätze = DM 20.000,00.

Bei mir waren es 80 Tagessäte.

Grüße Heischo


Alt 10. 06. 2001, 13:51 heischo is offline Mit Zitat antworten #17
Brummbär
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Und wenn ich als Student sage, ich beziehe nur Kindergeld?!?
Gibt es da sowas wie einen Mindesttagessatz?

Gruß Turbolinde
Alt 10. 06. 2001, 14:40 Brummbär is offline Mit Zitat antworten #18
heischo
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Mindesttagessatz

Hallo Turbolinde,

ich glaube,
Zitat:
Original erstellt von Turbolinde
... einen Mindesttagessatz? ...

gibt es, ich habe da mal was von 25,00 DM gehört - weis aber nicht 100%-ig, ob das stimmt.

Grüße Heischo
Alt 10. 06. 2001, 14:43 heischo is offline Mit Zitat antworten #19
Brummbär
Brumm
 
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Mmh, 25 * 80 = 2000
Das schmerzt schon irgendwie
Danke
Gruß Turbolinde
Alt 10. 06. 2001, 14:47 Brummbär is offline Mit Zitat antworten #20
JtK
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'ne Frage... bis jetzt is auf diesem Board sowas doch nur in fällen bekannt geworden wo irgendjemand Software auf CDs bestellt hat?
Alt 10. 06. 2001, 17:48 JtK is offline Mit Zitat antworten #21
tschubbl
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'ne Frage... bis jetzt is auf diesem Board sowas doch nur in fällen bekannt geworden wo irgendjemand Software auf CDs bestellt hat?
Antwort tschubbl
Vor einigen Monaten wurde in Stuttgart ein Boardbetreiber,den sie erwischten,verurteilt.Stand in der Tagespresse.Der Name ist mir leider entfallen,war irgend etwas mit Sun...o.ä.Ist schon mies,wenn so etwas passiert.Bin aber auch der Meinung,daß wenn so etwas gewerbmäßig betrieben wird der Spaß ganz einfach aufhört,denn nicht nur die Arbeitsplätze sind da in Gefahr,sondern auch die Firma selber,da durch den entgangen Gewinn,die Rücklage für schlechte Zeiten oder Unternehmungen,um wettbewerbfähig zu bleiben,geringer ausfällt.Dies soll nicht gegen Boardbetreiber gerichtet sein,über die ich sehr froh bin,sondern gegen diejenigen,die das im großen Stil und Gewinn betreiben.Da macht man aus einer Mark für einen Rohling,allein bei Microsoft für ein Betriebsystem,300 DM und für andere Software noch mehr.
tschubbl
Alt 10. 06. 2001, 23:25 tschubbl is offline Mit Zitat antworten #22
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