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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 662
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[Rechtliches] Webspace Anbieten
Hi,
ich bin gerade dabei einen Website Hosting Service zu eröffnen. Das ganze ist für die user kostenlos. Erstmal möchte ich das projekt als betaphase laufen lassen um zu sehen welche resonanz es findet. Vorerst werde ich auf Werbung verzichten, es entsehen also keinerlei Einnahmen.
Wobei ich bei der ersten Frage wäre, muß ich schon jetzt ein Gewerbe anmelden, auch wenn erstmal nix verdient wird? Bzw. muß ich in der Hinsicht sonst irgendwas beachten?
Und brauche ich denn zwingend ein Gewerbe sobald Werbung geschaltet wird?
Mein projekt richtet sich eindeutig an das website hosting, und ist nicht als filehoster gedacht (entsprechende vorkehrungen wurden getroffen).
Dennoch wird es wohl auch bei mir zu illegalem content kommen. Ich habe eine abuse stelle eingerichtet, an die man sich bei Verstößen nach deutschem Recht wenden kann. Innerhalb von 24h nach Kentnissnahme (Eintreffen der email) habe ich mich verpflichtet die Inhalte zu löschen. Genügt das?
Und wenn jemand eine website hochlädt, die warez links enthält, der warez aber nicht bei mir gehostet ist, ist die seite denn dann illegal? Bzw. bin ich verpflichtet bei Kenntnisnahme diese Seite zu löschen?
Zudem habe ich natürlich ein gültiges Impressum eingerichtet auf meiner Seite.
Ich frage mich nun, ob ich mich genügend abgesichert habe. Und woher soll ich eigentlich wissen, dass rechtlich alles einwandfrei ist?
Muß ich mir erstmal einen Anwalt holen, der mir das ganze als "sicher" zertifiziert?
Also, was brauche ich noch, außer ein Impressum und eine absuestelle, die innerhalb von 24h reagiert?
Bin dankbar für jeden Hinweis. Evtl. gibt es auch ein paar (glaubwürdige) Links zum thema?
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25. 03. 2007, 14:03
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#1
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.824
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Re: [Rechtliches] Webspace Anbieten
zum gewerbe...
musst du vorerst nicht anmelden, solltest aber! denn zu beginn hast du, wie du ja sagt, keine einnahmen, was wiederum bedeutet, dass du nur ausgaben und damit verlust hast. diesen verlust kannst du auf dein haupteinkommen übertragen, dh. dein netto-einkommen wird mehr!
solltest du schüler oder student sein gilt dies natürlich auch von einen minijob, bzw. du kannst deine verluste "anschreiben" lassen (ich glaube max. 3jahre) um sie dann, wenn du mal nen job hast zu übertragen.
eine gewerbeanmeldung wäre für dich also von vorteil!
zum illegalen conten...
ja genügt, es sei denn du reagierst nicht und sammelst die meldungen einfach. und ja, auch wenn nur die seite und die files bei RS liegen ist die seite und somit das hosten dieser illegal.
zum "Und woher soll ich eigentlich wissen, dass rechtlich alles einwandfrei ist?
Muß ich mir erstmal einen Anwalt holen, der mir das ganze als "sicher" zertifiziert?"
ich würde dir zu einem anwalt raten, der sollte aber auch internetrecht als fachgebiet haben, denn ein scheidungsanwalt hilft hier wenig. die kosten für die beratung kannst du, wenn du einen gewerbeschein hast, auch wieder von der steuer absetzen...
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25. 03. 2007, 15:45
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#2
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 662
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Re: [Rechtliches] Webspace Anbieten
Ich habe noch ein paar weitere Fragen:
ab wann braucht man denn agb? Wenn man sich beispielsweise rapidshare ansieht, die haben keine agb. Irgendwie kann ich mir agb bei one-click services auch schlecht vorstellen, da ja eigentlich kein vetrag oder ähnliches zustande kommt.
Oder andersrum gefragt, braucht mein website hosting service agb?
edit:
Hab mich mal noch weiter informiert. Wie ich das sehe sind, sind agb lediglich klauseln, die vom allgemeinen recht abweichen. Verwendet man also keine agb, so gilt einfach deutsches recht. Kann das jemand bestätigen? In dem Fall wäre es wohl geschickter, auf die verwendung von agb zu verzichten, und einfach deutsches recht gelten zu lasse.
Geändert von gunknown (27. 03. 2007 um 14:43 Uhr).
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27. 03. 2007, 14:03
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#3
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.824
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Re: [Rechtliches] Webspace Anbieten
Zitat:
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Zitat von gunknown
Wie ich das sehe sind, sind agb lediglich klauseln, die vom allgemeinen recht abweichen. Verwendet man also keine agb, so gilt einfach deutsches recht. Kann das jemand bestätigen? In dem Fall wäre es wohl geschickter, auf die verwendung von agb zu verzichten, und einfach deutsches recht gelten zu lasse.
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ja, du siehst das richtig... allerdings gibt es im deutschen recht nicht für alles eine regelung und schon gar nicht was inet angeht. es ist also nicht eine frage ob du agb´s haben musst, sondern du solltest welche haben! um eben in speziellen fällen darauf zu verweisen...
...und RS ist nicht das maß aller dinge, meinen augen eher ein pfuscher verein... such dir lieber mal etwas größere und seriösere unternehmen raus und sieh dir dort die agbs an. zb. t-kom, aol und co...
...wobei wenn es noch richtung webspace gehen sollte wäre einblick auf 1&1, strato, server4u etc. sinnvoll
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27. 03. 2007, 14:49
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#4
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 662
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Re: [Rechtliches] Webspace Anbieten
Die Sache ist nur die, dass ich selbst nicht in der Lage bin ordentliche agb zu schreiben. Und die kosten für einen Anwalt möchte ich auch nicht aufbringen.
Daher frage ich mich ernsthaft in wiefern ich soetwas brauche. Ohne agb ist es ja automatisch schon verboten, meinen service durch illegale aktionen zu mißbrauchen oder einbruchversuche durchzuführen. Soetwas muß ich also nicht sonderlich erwähnen...
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir das recht vorbehalten möchte accounts zu löschen, z.B. weil sie mir zuviel traffic erzeugen, oder zu ressourcenaufwendig sind?
Muß ich soetwas in den agb erwähnen?
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28. 03. 2007, 11:23
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#5
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.824
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Re: [Rechtliches] Webspace Anbieten
Zitat:
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Zitat von gunknown
Und die kosten für einen Anwalt möchte ich auch nicht aufbringen
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...mal ehrlich, wenn es schon daran scheitert solltest du es ganz lassen. auch wenn du nicht der weltgrößte hoster werden willst, so ist eine rechtsberatung mehr als nur pflicht... du sparst dir evtl. jetzt mal 100€, doch am ende irre ich mich bei all meinen aussagen und du zahlst dank einer abmahung 2000€ und dann?
Zitat:
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Zitat von gunknown
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir das recht vorbehalten möchte accounts zu löschen, z.B. weil sie mir zuviel traffic erzeugen, oder zu ressourcenaufwendig sind?
Muß ich soetwas in den agb erwähnen?
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ob du es "musst" kann ich dir nicht sagen, ich würde es, da es für dich doch von vorteil ist...
mal so unter uns...
auf mich macht es den eindruck, dass du ohne viel aufwand ans ziel kommen willst, wogegen ja erstmal nichts spricht, aber wenn aus dem"ohne viel" ein "zu wenig" wird, wonach es langsam den anschein hat, wird es schnell sehr teuer!
- meld nen gewerbe an, es für dich von vorteil!
- geh zum anwalt, es ist für dich von vorteil!
- und investier geld zu deiner absicherung, denn auch das ist für dich von vorteil!
edit: hast du dir mal andere freehoster angesehen? ich denke nicht, denn dann hättest zb. das gefunden... http://www.funpic.de/webhosting_regeln.php
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28. 03. 2007, 11:39
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#6
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