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29. 03. 2007, 14:35 #1
Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
"Das "Recht zu antworten" ist Gegenstand eines Gesetzesentwurfs, den Frankreich bei der EU-Kommission eingereicht hat. Eigentlich dazu gedacht, um im Netz eine Entsprechung zur Gegendarstellung in den Printmedien zu schaffen, können die Entwürfe auch in Richtung eines Rechts auf Trolltum gelesen werden. Die nächsten Bauchschmerzen für Webmaster?
Der Entwurf basiert auf dem Artikel 6 IV des Gesetzes zur Digitalen Ökonomie vom 21. Juni 2004, abgekürzt LCEN. Es sieht vor, dass jede natürliche oder juristische Person, die auf einer Online-Plattform genannt wird, das Recht hat, sich auf derselben Plattform zu äußern. Die französische Bürgerrechtsgruppe IRIS hatte sich gegen diese weitreichende Auslegung des Gesetzes ausgesprochen und gefordert, das "Recht zu antworten" solle nur dann Anwendung finden, wenn Falschinformationen verbreitet oder ehrenrührige Aussagen gemacht wurden.
Der französische Entwurf sieht vor, dass das "Recht zu antworten" auch dann Anwendung findet
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29. 03. 2007, 14:38 #2
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Wenn das in der BRD Gesetz wird, dann wird sich HEISE aber freuen wer dann alles in diesen Fällen wieder posten darf ...
Zitat von gulli:news

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29. 03. 2007, 15:40 #3Mitglied
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
War ja klar, wer hier wieder sein "persönliches Grundproblem" 'reinzerrt und als erstes darauf anspringt....
Zitat von Gravenreuth

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29. 03. 2007, 19:42 #4
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Das betrifft Sie nicht. So sehr Sie sich auch wünschen dort wieder mitquasseln zu dürfen, vergessen Sie dabei nicht, dass Sie selbst "fast freiwillig" eine "Verzichtserklärung" unterzeichnet haben. Die ist nun rechtlich verpflichtend und kann nicht so ohne weiters widerrufen werden *Ätschbätsch*
Zitat von Gravenreuth

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29. 03. 2007, 19:55 #5
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Eben.
Zitat von Froschauge
Hat Heise über Ihre Verurteilung wegen Unterschlagung von Mandantengeldern berichtet?Es sieht vor, dass jede natürliche oder juristische Person, die auf einer Online-Plattform genannt wird, das Recht hat, sich auf derselben Plattform zu äußern.
(Auch) für Heise sind Sie schlicht zu einer uninteressanten Unperson geworden
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29. 03. 2007, 21:07 #6
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Nix *Ätschbätsch* aus der Froschperspektive!
Zitat von Froschauge
Mein Standardtext ist:
"Namens und im Auftrag von ... wird folgende Erklärung abgegeben:
...
verpflichtet sich gegenüber
...
rechtsverbindlich jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jede Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung oder besserer Rechte Dritter beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig, es zukünftig zu unterlassen, ....."
Ich müsste in der Akte nachsehen, mich würde es aber wundern wenn ich nicht o.g. Text verwendet hätte.
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29. 03. 2007, 21:25 #7
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Oh, schon so oft abgegeben oder aus dem Formularbuch?
Zitat von Gravenreuth
Und wenn Heise weiterhin nicht über Sie berichtet? Werden Sie Ihre Frustration dann wieder im Alkohol ertränken oder sich auf wehrlose Opfer stürzen?
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29. 03. 2007, 22:02 #8
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Nun, das Recht zu trollen nehmen Sie ja schon jetzt wahr. Sie bekommen bei heise.de einen Link außerhalb des Forums. "Zur allfreitäglichen Gegendarstellung des Günter Freiherr von Gravenreuth" - Wird dann von Leuten gelesen, die irgendeinen Blödsinn für ihre Blogs brauchen und noch nichts gefunden haben, über was man sich lustig machen könnte. Oder gar nicht erst muss...
Zitat von Gravenreuth
Im Übrigen könnten sich dann die Gerichte zunehmend mit den §442 und vor allem §226 BGB anfreunden. Es kann und wird das Argument des "Rechtsmissbrauches", im Falle des §226 mit Schädigungsabsicht (im Falle der lügnerischen Gegendarstellung) öfters angewendet werden. Die Richterfortbildung hinsichtlich der besseren Erkennung von Missbrauch ist -wie ich das sehe- nicht zu Ihren Gunsten.
Zudem haften die Gegendarstellenden dann mit Sicherheit für ihre Gegendarstellung. Also wird die Gegendarstellung impressumspflichtig...
Richtig interessant wird es dann, wenn zu Ihrer Gegendarstellung eine Gegendarstellung verlangt wird. Ich meine, bei der Tatsachennähe von dem, was Sie verbreiten, wäre das ja im Rahmen des zu Erwartenden. Und weil Sie die Gegendarstellung verlangt haben, es dem Betreiber aber nicht zuzumuten ist, auch die Ihnen obliegenden Pflichten zur Gegendarstellung zu Ihrer Gegendarstellung und deren Gegendarstellungen zu alimentieren, werden Sie wohl ab der ersten Gegendarstellung zu Ihrer Gegendarstellung einen gewissen Obolus zu bezahlen haben... Kann sein, Sie verlieren ganz schnell die Lust, 10 Euro für das Setup und weitere 2 Euro pro Monat für das Hosting pro Gegendarstellung zu der wieder gegendargestellt wird zu zahlen.
Bleiben denn dann die richtigen Organe der Rechtspflege (Staatsanwaltschaften, Heise-Justitiare...) von Ihren nervigen Samstags-Faxen verschont?
fragt: fastix®
P.S. Einen Vorteil hat das Ganze: Die Content-Frage ist ganz einfach zu lösen.
Artikel:
"Gravenreuth außer Haus!
Günter Freiherr von Gravenreuth soll heute morgen das Haus verlassen haben. Sein Weg führte ihn angeblich in den Parellistraße"
.1...2...3... und schon kommen 200 "Zeilen" Gegendarstellung
Geändert von fastix (29. 03. 2007 um 22:25 Uhr)
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29. 03. 2007, 22:15 #9
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Aha. Da wurde also Ihr Standardtext verwendet als Mario Dolzer mir gegenüber anno 2006 die Unterlassungserklärung abgab?
Zitat von Gravenreuth
Gut zu wissen.
fastix®
Ich hab das Post-Script-File schon erzeugt.
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29. 03. 2007, 23:27 #10Mitglied
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Der stürzt nirgendwo mehr hin, höchstens vom Thron herunter.
Zitat von Ermittler
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30. 03. 2007, 09:16 #11Hansguckindieluft
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Welcher Thron bitte?
Ich denk mal den gibts nur in Günnis Kopf
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30. 03. 2007, 10:22 #12Mitglied
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
machmal bezeichnet man die Kloschüssel auch als solchen...............
Zitat von Cholerik

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30. 03. 2007, 15:17 #13
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Auf mich wirkt es langsam schon fast masochistisch, wie Herr G. es einfach nicht lassen kann hier immer wieder zu posten

Geändert von [Dr`Gonzo] (30. 03. 2007 um 16:06 Uhr)
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30. 03. 2007, 19:14 #14Mitglied
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Das ist garantiert auch in Foren verwendbar, dann verstummt er bald http://www.gulli.com/news/luegendete...nd-2007-03-30/
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30. 03. 2007, 21:02 #15
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Jemand hat nichts besseres zu tun als drei Minuten nach dem Posten einer Newsmeldung diese zu kommentieren und alle stürzen sich auf den Kommentar statt auf die Meldung - erinnert mich an Fälle aus dem Handbuch des Komintern zu Desinformationsstrategien: Sublimierung einer Information durch Anti-Information.
Konzentriert euch auf diesen irrwitzigen Gesetzentwurf!
Gleiche Position wird gefordert, das heisst auf gleiche Scrollhöhe wie die das Originalposting! Synoptische Zweitspalte mit Antwort, bei Gegenrede darauf wird es noch haariger. In den Printmedien ist das lösbar, einfach an die gleiche Stelle in der nächsten Ausgabe, aber im Web? Popups? Popupkaskaden bei Trolllawinen?
Was ist mit SMS-Boards - kriege ich dann zig ZwangsSMS auf mein Handy wenn ich eine bestimmte Msg abrufe? Gilt das auch für Gästebucheinträge? Müssen die Historien der Wikiseiten das auch berücksichtigen?
Können wir das ausbauen? Eine Pflicht dass ich eine Kopie aller privaten EMails bekomme in denen ich erwähnt werde und die Empfänger die Pflicht haben meinen Kommentar dazu zu lesen bzw meine Antwort an gleicher Stelle des Postfachs einsortiert zu bekommen...
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30. 03. 2007, 21:07 #16
Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Zitat von Gravenreuth
Dann wundern Sie sich doch bitte:
Quelle: http://www.foren-und-recht.de/urteil...-20061025.html
Zitat von LG München
(Immer mit Link zitieren!)
Ist doch noch gar nicht so lange her... Schon vergessen? Also ein schlechtes Kurzzeitgedächtnis, und es gibt Anhaltspunkte dafür, dass dieses bei Ihnen nicht mehr ganz so gut funktioniert ([1], [2], [3]), ist der erste Verdacht für... Kommen Sie noch mit Münzen und Geldscheinen klar?
Aber wenn Sie mal wieder Fragen über Ihre Vita haben:
Das Webarchiv kennt noch die löbliche und vielbeachtete Faq von Herrn Klostermaier:
http://web.archive.org/web/200304082...e/fvg/faq.html
Hier Teil 6 der Klostermaier-Faq, den ich anderswo nicht funktionierend gefunden habe:
http://web.archive.org/web/200306221...dfaq/faq6.html
Wikipedia hat einiges kurz und unvollständig:
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BC...on_Gravenreuth
Sie können einfach den fastix fragen.
Oder bei Urs Vac nachschauen, der sich für die neueren Sachen zuständig fühlt:
http://gravenreuth.blogspot.com/
Da wäre noch was:
In einem anderen Thread harren direkt an Sie gestellte Fragen einer Antwort.
fastix®Geändert von fastix (30. 03. 2007 um 21:55 Uhr)
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31. 03. 2007, 13:58 #17Mitglied
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Re: Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?
Weil wir hier über trollen reden, wer droht hier wohl unsinnigerweise?, bei anderen Bloggern sind ähnliche Drohungen aufgetaucht. Na Holla, ich würd dem Herrn Handkäs, der stetig neue GMX-Adressen benutzt, aber nicht weiss, das er seine IP hinterlässt, nur raten es besser sein zu lassen.
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