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reddevil1983
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Datenschutz - GEZ

Einen "Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" beim Einwohnermeldeamt stellen und gleichzeitig die GEZ auffordern die bestehenden persönlichen Daten löschen. (sofern man abgemeldet ist) . Dies geschieht dann nach einem Jahr.

Und man wird nie wieder belästigt
Alt 05. 04. 2007, 13:10 reddevil1983 is offline Mit Zitat antworten #1
Kulgan
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Re: Datenschutz - GEZ

Wenn es nur so einfach wäre...

Was die GEZ mit dem Einwohnermeldeamt schafft, das kann sie auch ohne erreichen... nicht ohne Grund gehen die "GEZ-Beauftragten" von Tür zu tür und gleichen die dort an der Klingel befindlichen Namen mit ihrer Liste ab...
Alt 05. 04. 2007, 13:17 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #2
Harlekin2005
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von reddevil1983 
Einen "Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" beim Einwohnermeldeamt stellen und gleichzeitig die GEZ auffordern die bestehenden persönlichen Daten löschen. (sofern man abgemeldet ist) . Dies geschieht dann nach einem Jahr.

Und man wird nie wieder belästigt

Nö! Da gesetzlich verankerte Übermittlung damit ausgeschlossen sind. Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet die Daten zu schicken.

Die Beauftragten GEZ´ler die Tür zu Tür gehen - die sind nur dazu da um Falschmeldungen auf den Grund zu gehen.

Die bekommen aufjedenfall die Meldung das man irgendwo eingezogen ist. Irgendwann geht jemand vorbei um zu sehen / prüfen ob vielleicht ein Hausanschluss / Antennen / Sat Schlüssel vorhanden ist - wenn man sich nicht selber angemeldet hat. (Das kann in manchen Städten dauern).
Alt 05. 04. 2007, 13:27 Harlekin2005 is offline Mit Zitat antworten #3
reddevil1983
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von Kulgan 
Wenn es nur so einfach wäre...

Was die GEZ mit dem Einwohnermeldeamt schafft, das kann sie auch ohne erreichen... nicht ohne Grund gehen die "GEZ-Beauftragten" von Tür zu tür und gleichen die dort an der Klingel befindlichen Namen mit ihrer Liste ab...


Eben nicht , die GEZ hat durch Ausschluss kein Recht auf Auskunft. Da viele nicht wissen das es extra ein Ausschluss Formular gibt, wird dies auch nicht angewandt. Sollte die GEZ trotzdem Daten bekommen ist dies ein Fall für das BDSG.

Das einzige was passieren kann ist das Gezler mit seinen Karteikarten von tür zu tür geht. sollte er klingeln , wird er mehr oder weniger freundlich auf das hausrecht hingewiesen.
Alt 05. 04. 2007, 13:47 reddevil1983 is offline Mit Zitat antworten #4
23766426
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Re: Datenschutz - GEZ

Ich habe nach dem Umzug der Weitergabe meiner Daten widersprochen, trotzdem musste ich die Briefe von der GEZ in den Müll werfen.
Alt 05. 04. 2007, 13:48 23766426 is offline Mit Zitat antworten #5
reddevil1983
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von 23766426 
Ich habe nach dem Umzug der Weitergabe meiner Daten widersprochen, trotzdem musste ich die Briefe von der GEZ in den Müll werfen.

Es gibt fünf fälle die ALLE angekreuzt werden müssen beim Einwohnermeldeamt.
Alt 05. 04. 2007, 13:53 reddevil1983 is offline Mit Zitat antworten #6
Harlekin2005
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von reddevil1983 
Es gibt fünf fälle die ALLE angekreuzt werden müssen beim Einwohnermeldeamt.


..und noch einmal ... das bringt nichts!!

Meldegesetzte und Meldeübermittlungsverordnungen der Bundesländer und Bundesdatenschutzgesetz erlauben bzw. verpflichten die Einwohnermeldeämter zur Übermittlung. Es ist per Gesetz vorgeschrieben! Somit ist es auch per BDSG auch in Ordnung (Rechlicher Zweck ist vorhanden).
Alt 05. 04. 2007, 14:03 Harlekin2005 is offline Mit Zitat antworten #7
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von Harlekin2005 
..und noch einmal ... das bringt nichts!!

Meldegesetzte und Meldeübermittlungsverordnungen der Bundesländer und Bundesdatenschutzgesetz erlauben bzw. verpflichten die Einwohnermeldeämter zur Übermittlung. Es ist per Gesetz vorgeschrieben! Somit ist es auch per BDSG auch in Ordnung (Rechlicher Zweck ist vorhanden).


Die GEZ hat aber mit dem Staat *überhauptnichts* zu tun...
Alt 05. 04. 2007, 14:17 nathan west is offline Mit Zitat antworten #8
sebamed
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von nathan west 
Die GEZ hat aber mit dem Staat *überhauptnichts* zu tun...

richtig!!
aber dank der meldedatenübermittlungsverordnung und ein urteil welches die rechtmässige weitergabe der daten an dieser private organisation bestätigte, kann sich die gez trotzdem die daten angeln...
Alt 05. 04. 2007, 14:30 sebamed is offline Mit Zitat antworten #9
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von nathan west 
Die GEZ hat aber mit dem Staat *überhauptnichts* zu tun...

habe ich das gesagt?!?

aber danke an sebamed er hat es ja auch schon entsprechend geschrieben.
Alt 05. 04. 2007, 14:35 Harlekin2005 is offline Mit Zitat antworten #10
RealLuder
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Re: Datenschutz - GEZ

Der eine sagt es geht, der andere sagt es geht nicht.


So könnt ihr noch ein paar Seiten fühlen.


Wie wäre es mit entsprechenden §Paragraphen§

Hilft einer guten Diskussion weiter.


Denn von meinem Schwager, die Schwerster, deren Beste Freundin hat mal gehört.....
Alt 05. 04. 2007, 14:38 RealLuder is offline Mit Zitat antworten #11
Harlekin2005
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von RealLuder 
Wie wäre es mit entsprechenden §Paragraphen§

ich habe schon geschrieben "Meldegesetzte und Meldeübermittlungsverordnungen" selber diese suchen wird wohl noch möglich sein oder?
Alt 05. 04. 2007, 14:40 Harlekin2005 is offline Mit Zitat antworten #12
neumannskontor
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Re: Datenschutz - GEZ

Vielleicht erklärt mir dann einer, wenn die GEZ nichts mit dem Staat zu tun hat, warum steht dann nicht irgendwann der Gerichtsvollzieher bei einer berechtigten Forderung vor der Tür;
sondern der Eintreiber der Stadt.

Dieser erklärte mir es wäre eine öffentlich rechtliche Institution,
deren Forderungen er beitreiben muss, nicht unbedingt will.

Bei absoluter Weigerung wäre er sogar berechtigt Zwangshaft
anzudrohen und durchzuführen.

Das schaft keine private Organisation.
Alt 05. 04. 2007, 14:43 neumannskontor is offline Mit Zitat antworten #13
RealLuder
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von Harlekin2005 
ich habe schon geschrieben "Meldegesetzte und Meldeübermittlungsverordnungen" selber diese suchen wird wohl noch möglich sein oder?


Warum suchen wenn du damit kommst. Wenn ich behaupte das man in Deutschland Links überholen muß schreib ich doch auch das in der StVo §5 steht. Sag aber bestimmt nicht, sucht es euch in der StVo selber.

Dazu kommt es noch das jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz hat.

Danke noch mal für deinen konstruktive Beitrag
Alt 05. 04. 2007, 15:04 RealLuder is offline Mit Zitat antworten #14
Harlekin2005
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Re: Datenschutz - GEZ

Zitat:
Zitat von RealLuder 
Warum suchen wenn du damit kommst. Wenn ich behaupte das man in Deutschland Links überholen muß schreib ich doch auch das in der StVo §5 steht. Sag aber bestimmt nicht, sucht es euch in der StVo selber.

Dazu kommt es noch das jedes Bundesland sein eigenes Meldegesetz hat.

Danke noch mal für deinen konstruktive Beitrag

Sehr konstruktiv von deiner Seite...

Wie du selber feststellst hat jedes Bundesland eigenes Meldegesetz. Soll ich nun alle raussuchen und einzeln posten? Witz komm raus!

Das Leben kann so einfach sein wenn man Google bemühmt oder sogar direkt zu Wiki geht:

Zitat:
Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.

Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung errichtet.

Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig.

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.

Somit die Begründung warum es nicht staatlich ist aber wiederum doch staatliche Aufgaben erfüllt und entsprechend kein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Hier noch ein paar links:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm

Weiterhin hat das ULD gute infos:
https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm
Alt 05. 04. 2007, 16:22 Harlekin2005 is offline Mit Zitat antworten #15
frogger9 Spender
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Re: Datenschutz - GEZ

Ein Gerichtsvollzieher erhält seinen Auftrag auf Grund eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsbefehl. Ihm ist es egal ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist, er hält sich nur an den Vollstreckungsbefehl.

§758 a) ZPO kann ihn zur Wohnungsöffnung berechtigen.

Zitat:
Es gibt ein Gesetz, das zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Diese öffentlich-rechtliche Zwangsabgabe ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungsgemäß (BVerfG - 1999-09-06 - 1 BvR 1013/99).

Die GEZ ist keine Behörde im staatsrechtlichen Sinne, zudem ihre Gebührenfahnder freiberuflich arbeiten.

Die GEZler haben nicht das Recht, ein privates Grundstück, Wohnung oder Gebäude zu betreten ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder Mieters. Ergibt sich aus §13 GG.

Der Datenschutz durch die Meldeeinwohnerämter in Bezug auf die GEZ wurde leider entsprechend eingeschränkt, weil es sich als Einnahmenquelle für die Gemeinden/Städte nützlich macht. Die GEZ zahlt für jede Adresse.

Allerdings wandern sämtliche GEZ Briefe, man kennt die grünen Umschläge, grundsätzlich ins Altpapier.

Weitere Links:
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/...429962,00.html
http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/?p=24
http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/t...verfahren.html
http://www.gez-abschaffen.de/twilight/Twilight.htm
Alt 05. 04. 2007, 16:34 frogger9 is offline Mit Zitat antworten #16
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