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BifiRanger
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 306
Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Hallo,

ich bin noch Eigentümer einer FSK III. Ich darf Krafträder bis zu 50 ccm fahren.

Mit denen darf ich aber nicht auf die Autobahn oder?
Welches ist das kleinste Kraftrad, mit welchem ich auf die Autobahn darf?

Welchen FS brauch ich dafür?
Muss ich dafür nochmal die Theoriebank drücken oder kann ich gleich zu einer Fahrschule gehen und sagen "Hier bin ich, gebt mir ein Motorrad und ich zeig euch wie gut ich fahren kann"?
Was würde nur das Führerscheinupdate mich kosten (gesetzt dem Fall, dass ich ein guter Schüler bin)?

Gruß
Bifi
Alt 06. 04. 2007, 18:58 BifiRanger is offline Mit Zitat antworten #1
NinJa-Ham
gar. nicht *************
 
Benutzerbild von NinJa-Ham
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.499
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Du brauchst A1, für 125 ccm.
Ja da ist ein kompletter Führerschein und der ist verdammt teuer, so 1000-1500 €. Auch wenn du den hast, darfst du net mit ner 50 ccm Maschine auffe Autobahn.

MfG
Alt 06. 04. 2007, 19:02 NinJa-Ham is offline Mit Zitat antworten #2
Woidmensch
...
 
Benutzerbild von Woidmensch
 
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 543
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Du brauchst mindestens die Führerscheinklasse A1 (125 ccm) und ein Zweirad mit bauartlich bestimmter Höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h, um auf die Autobahn zu dürfen. Wobei es wohl sinnvoller ist gleich den normalen A zu machen, soll sich preislich nicht viel nehmen dann darfst du auch größere Maschinen fahren.

Theorie musst du dann auch nochmal machen, was das alles kostet keine Ahnung
Alt 06. 04. 2007, 19:02 Woidmensch is offline Mit Zitat antworten #3
krasses-pferd
Einfach dufte!
 
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 48
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Also es dürfen meines Wissens nach alle Fahrzeuge auf die Autobahn, die mindestens eine Bauartbedingte und eingetragene Höchstegeschwindigkeit von 61 km/h haben.

Da 50 ccm Fahrzeuge glaube ich nie schneller als 50 km/h sind, würde ich sagen, dass du damit nicht auf die Autobahn darfst. Aber wie gesagt: Alles was mindestens 61 km/h fährt (und auch eingetragen ist bzw. in der Betriebsanleitung steht), darf auf die Autobahn. Bin mir jedenfalls ziemlich sicher...

// edit

da war wohl jemand schneller

Wenn du deinen Führerschein Klasse III vor dem 01.04.1980 gemacht hast, dann darfst du auch noch 125 ccm Fahren.
Alt 06. 04. 2007, 19:02 krasses-pferd is offline Mit Zitat antworten #4
Georg89
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 261
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Falls du den Führerschein vor dem 01.04.1980 bekommen hast, darfst du Motoräder bis 125ccm fahren
Alt 06. 04. 2007, 19:04 Georg89 is offline Mit Zitat antworten #5
BifiRanger
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 306
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Vielen Dank euch allen.

Ich wollte, da ich kein Auto habe, eigentlich Geld sparen, indem ich auf 2 Rädrige KFZ umsteige. Aber bei den Kosten für den FS.... ne ne ne. Dann muss ich mir wohl ne 50er zulegen und auf Landstraßen ausweichen.
Alt 06. 04. 2007, 19:12 BifiRanger is offline Mit Zitat antworten #6
Duchemin
Nicht menschenlieb
 
Benutzerbild von Duchemin
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Costa Blanca (ESP)
Beiträge: 1.446
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Es gibt auch Krafträder, die mit 50ccm (also FE-Klasse M = "Mopedführerschein") eine bbH von 60 km/h haben dürfen (z.B. Ex-DDR "Schwalbe").

Aber auch dies nützt dir nix, da Kraftfahrstraßen/ABs eine bbH von mindestens 61 km/h vorschreiben (wie oben schon richtig erwähnt).





D.
Alt 07. 04. 2007, 07:53 Duchemin is offline Mit Zitat antworten #7
Clontarf
Mitglied
 
Benutzerbild von Clontarf
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 451
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

... hm selbst wenn du mit irgendeinem Moped ( welches Bauartbedingt 61 Kmh ) bringt auf die BAB wollen würdest, wäre dies schon fast mit einem Selbstmordversuch gleichzusetzen. Solch Test - allerdings mit nem PKW ( geschweige denn mit nem Moped ) kam neulich im TV. Übrigens wurde dort gesagt das alle Fahrzeuge ( Bauartbedingt 61 Kmh ) auf die BAB dürfen, man dann aber auch 50 Kmh fahren darf - so war der Test - die fuhren mit doch glatt 50 auf der BAB ...

Gruss Clon
Alt 07. 04. 2007, 11:20 Clontarf is offline Mit Zitat antworten #8
Woidmensch
...
 
Benutzerbild von Woidmensch
 
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 543
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

Man hat ja laut StVO so schnell zu fahren, das man den Verkehrsfluss nicht unnötig behindert. Deshalb fällt man bei der Führerscheinprüfung auch durch wenn man mit 25 km/h durch die Stadt schleicht oder eben mit 50 die Autobahn blockieren würde.

Wie es allerdings aussieht wenn das Moped 61 km/h läuft und auch so eingetragen ist wäre mal interessant zu wissen. Der muss ja dann den Verkehrsfluss behindern da er ja nicht schneller kann. Ob es allerdings solche Mopeds gibt? Meines Wissens nach kommen ja nach den 50ccm Mopeds schon die 80er, die laufen auch alle schneller wie 61.
Alt 07. 04. 2007, 11:43 Woidmensch is offline Mit Zitat antworten #9
daHooligan
tatütata tatütatü
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.816
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ

sobald dein moped mit über 60km/h eingetragen ist darfst du auch auf die Autobahn...
Aber das Moped will ich sehn
Mach doch gleich den A, dann darfst du ne Menge mehr fahren und viel mehr kostet der glaub auch nicht.
btw: kann man Ü18 überhaupt noch den A1 machen? der ist doch nur für die Kiddies
Alt 07. 04. 2007, 17:46 daHooligan is offline Mit Zitat antworten #10
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