|
|
|
|
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 306
|
Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Hallo,
ich bin noch Eigentümer einer FSK III. Ich darf Krafträder bis zu 50 ccm fahren.
Mit denen darf ich aber nicht auf die Autobahn oder?
Welches ist das kleinste Kraftrad, mit welchem ich auf die Autobahn darf?
Welchen FS brauch ich dafür?
Muss ich dafür nochmal die Theoriebank drücken oder kann ich gleich zu einer Fahrschule gehen und sagen "Hier bin ich, gebt mir ein Motorrad und ich zeig euch wie gut ich fahren kann"?
Was würde nur das Führerscheinupdate mich kosten (gesetzt dem Fall, dass ich ein guter Schüler bin)?
Gruß
Bifi
|
06. 04. 2007, 18:58
|
#1
|
|
gar. nicht *************
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.499
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Du brauchst A1, für 125 ccm.
Ja da ist ein kompletter Führerschein und der ist verdammt teuer, so 1000-1500 €. Auch wenn du den hast, darfst du net mit ner 50 ccm Maschine auffe Autobahn.
MfG
|
06. 04. 2007, 19:02
|
#2
|
|
...
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 543
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Du brauchst mindestens die Führerscheinklasse A1 (125 ccm) und ein Zweirad mit bauartlich bestimmter Höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h, um auf die Autobahn zu dürfen. Wobei es wohl sinnvoller ist gleich den normalen A zu machen, soll sich preislich nicht viel nehmen dann darfst du auch größere Maschinen fahren.
Theorie musst du dann auch nochmal machen, was das alles kostet keine Ahnung
|
06. 04. 2007, 19:02
|
#3
|
|
Einfach dufte!
Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 48
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Also es dürfen meines Wissens nach alle Fahrzeuge auf die Autobahn, die mindestens eine Bauartbedingte und eingetragene Höchstegeschwindigkeit von 61 km/h haben.
Da 50 ccm Fahrzeuge glaube ich nie schneller als 50 km/h sind, würde ich sagen, dass du damit nicht auf die Autobahn darfst. Aber wie gesagt: Alles was mindestens 61 km/h fährt (und auch eingetragen ist bzw. in der Betriebsanleitung steht), darf auf die Autobahn. Bin mir jedenfalls ziemlich sicher...
// edit
da war wohl jemand schneller
Wenn du deinen Führerschein Klasse III vor dem 01.04.1980 gemacht hast, dann darfst du auch noch 125 ccm Fahren.
|
06. 04. 2007, 19:02
|
#4
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 261
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Falls du den Führerschein vor dem 01.04.1980 bekommen hast, darfst du Motoräder bis 125ccm fahren
|
06. 04. 2007, 19:04
|
#5
|
|
Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 306
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Vielen Dank euch allen.
Ich wollte, da ich kein Auto habe, eigentlich Geld sparen, indem ich auf 2 Rädrige KFZ umsteige. Aber bei den Kosten für den FS.... ne ne ne. Dann muss ich mir wohl ne 50er zulegen und auf Landstraßen ausweichen.
|
06. 04. 2007, 19:12
|
#6
|
|
Nicht menschenlieb
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Costa Blanca (ESP)
Beiträge: 1.446
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Es gibt auch Krafträder, die mit 50ccm (also FE-Klasse M = "Mopedführerschein") eine bbH von 60 km/h haben dürfen (z.B. Ex-DDR "Schwalbe").
Aber auch dies nützt dir nix, da Kraftfahrstraßen/ABs eine bbH von mindestens 61 km/h vorschreiben (wie oben schon richtig erwähnt).
D.
|
07. 04. 2007, 07:53
|
#7
|
|
Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 451
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
... hm selbst wenn du mit irgendeinem Moped ( welches Bauartbedingt 61 Kmh ) bringt auf die BAB wollen würdest, wäre dies schon fast mit einem Selbstmordversuch gleichzusetzen. Solch Test - allerdings mit nem PKW ( geschweige denn mit nem Moped ) kam neulich im TV. Übrigens wurde dort gesagt das alle Fahrzeuge ( Bauartbedingt 61 Kmh ) auf die BAB dürfen, man dann aber auch 50 Kmh fahren darf - so war der Test - die fuhren mit doch glatt 50 auf der BAB ...
Gruss Clon
|
07. 04. 2007, 11:20
|
#8
|
|
...
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 543
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
Man hat ja laut StVO so schnell zu fahren, das man den Verkehrsfluss nicht unnötig behindert. Deshalb fällt man bei der Führerscheinprüfung auch durch wenn man mit 25 km/h durch die Stadt schleicht oder eben mit 50 die Autobahn blockieren würde.
Wie es allerdings aussieht wenn das Moped 61 km/h läuft und auch so eingetragen ist wäre mal interessant zu wissen. Der muss ja dann den Verkehrsfluss behindern da er ja nicht schneller kann. Ob es allerdings solche Mopeds gibt? Meines Wissens nach kommen ja nach den 50ccm Mopeds schon die 80er, die laufen auch alle schneller wie 61.
|
07. 04. 2007, 11:43
|
#9
|
|
tatütata tatütatü
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.816
|
Re: Autobahnzulassung für 2Rädrige KFZ
sobald dein moped mit über 60km/h eingetragen ist darfst du auch auf die Autobahn...
Aber das Moped will ich sehn 
Mach doch gleich den A, dann darfst du ne Menge mehr fahren und viel mehr kostet der glaub auch nicht.
btw: kann man Ü18 überhaupt noch den A1 machen? der ist doch nur für die Kiddies
|
07. 04. 2007, 17:46
|
#10
|
|
Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 02:46 Uhr.
|
|