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KingKakadu
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 100
Hilfe Anlieger Frei !!

So habe die suchfunktion benutz aber nichts entsprechendes gefunden.

Also wir waren gestern mit einer riesen Gruppe an Leuten (23 Autos) auf Grund einer von unserm Verein veranstalteten Osterrally unterwegs.
Jetzt sind einige von uns, das sie den genauen Zielort schon rausgefunden hatten einen anderen Weg gefahren um schneller am Ziel zu sein, ich war auch mit darunter. Leider beinhaltet dieser Teil der Strecke einen kleine Abschnitt der mit dem Schild "Anlieger Frei" versehen ist und wir sind trotzdem mal ganz geschmeidig dadurch gefahren .. ich habe das Schild überhaupt nicht gesehen.. es wurde mir nachher berichtet das dort eins steht!
Okay soweit so gut, richtig Lustig wurde es erst, als einer unser Leute einen Kerl (älterer Mann) am Straßenrand gesehen haben, der sich wohl alle unsere Nummernschilder aufgeschrieben hat auf die Frage meines Freundes der dann dort anhielt und fragte was der Mann dort machen würde, antwortete er nur, dass er die Kennzeichen für die Anzeige bräuchte, weil wir halt das schild übersehen/Nicht beachtet haben.

So da ich noch nicht aus der Probezeit raus bin, wollte ich euch mal Fragen, wenn es zu einer Anzeige kommt, was erwartet mich da?
Geldstrafe?? oder sogar auch Punkte???
Oder kann man da irgendwas gegen machen? da der Mann ja keinerlei Bilder zum beweis hat!!

Hoffentlich kennt sich jemand von euch damit aus ... bräuchte echt rat!!
Danke im vorraus

greez KingKakadu
Alt 07. 04. 2007, 12:00 KingKakadu is offline Mit Zitat antworten #1
MSX
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Beiträge: 5.429
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Fünf Sekunden => Zehn Sekunden, bzw hier (zweites Ergebnis)
Ein "Probezeit" statt "Bußgeld" kommt ziemlich auf das gleiche raus. Zumindest bei den anfänglichen Ergebnissen. Aber ich denke, Du weißt worauf ich hinaus will.
Alt 07. 04. 2007, 12:07 MSX is offline Mit Zitat antworten #2
KingKakadu
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Re: Hilfe Anlieger Frei !!

okay danke, dann hat sich das ja hier alles schon geklärt ...

Besten dank für die schnelle antwort ...

Greez KingKakadu
Alt 07. 04. 2007, 12:17 KingKakadu is offline Mit Zitat antworten #3
Harry Hard
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Beiträge: 889
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Es passiert euch garnichts denke ich.

Eine Person behauptet das sie euch gesehen hat und anzeigt. Du behauptest dann natürlich niemals dort lang gefahren zu sein und hast auch deine Freunde als Zeugen. Solang er kein Foto gemacht hat kann garnichts passieren.
Aussage gegen Aussage.....

Es ist ungefähr genau das gleiche wenn einer am Straßenrand sich euer Nummernschild aufschreibt und behauptet ihr seid 30 zu schnell gefahren... da passiert auch nichts da er es nicht beweisen kann.
Alt 07. 04. 2007, 12:20 Harry Hard is offline Mit Zitat antworten #4
Mace
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Beiträge: 1.866
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Tb.-Nr.: 141166
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250 gesperrt war.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

Verwarnungsgeld: 15,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---



Allerdings handelt es sich hier um einen nicht punktebewährten Verstoß. Wenn der Halter des Fahrzeugs also angibt, sich nicht erinnern zu können, wer gefahren ist und auch der Anzeigeerstatter sich nicht mehr erinnern kann, so wird das Verfahren nach §47 Abs. 1 OWiG (hilfsweise nach §170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Eine Fahrtenbuchauflage ist wegen der Geringfügigkeit der Ordnungswidrigkeit nicht möglich.

Es war also relativ irrsinnig, auch noch anzuhalten und dem Anzeigeerstatter brav das Gesicht vor die Nase zu halten. Wärt ihr alle durchgefahren und die Halter hätten sich nicht an die jeweils verantwortlichen Fahrer erinnern können, hättet ihr wesentlich bessere Karten.


Zitat:
Zitat von Harry Hard 
Solang er kein Foto gemacht hat kann garnichts passieren.
Aussage gegen Aussage.....
Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Der Richter hat freie Beweiswürdigung. Ich habe durchaus schon Verfahren gesehen, in denen sich ein Zeuge gegen vier Zeugen durchgesetzt hat..

Zitat:
Zitat von Harry Hard 
Es ist ungefähr genau das gleiche wenn einer am Straßenrand sich euer Nummernschild aufschreibt und behauptet ihr seid 30 zu schnell gefahren... da passiert auch nichts da er es nicht beweisen kann.
Das ist korrekt. Das liegt allerdings nur daran, dass in Deutschland Geschwindigkeitsverstöße nicht (bzw. nur unter sehr strengen Anforderungen und sehr eingeschränkt) geschätzt werden dürfen.
Alt 07. 04. 2007, 12:22 Mace is offline Mit Zitat antworten #5
nathan west
********
 
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Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Nix passiert da, schlimmstenfalls bekommt ihr Post.
Ihr wolltet dort halt jemanden besuchen, habt euch aber in der Strasse geirrt.

Mit Querulanten wie dem alten Herrn weiss die Polizeistelle schon umzugehen, keine Sorge.
Alt 07. 04. 2007, 21:24 nathan west is offline Mit Zitat antworten #6
23766426
Sonnenkönigin
 
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Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Zitat:
Zitat von nathan west 
Mit Querulanten wie dem alten Herrn weiss die Polizeistelle schon umzugehen, keine Sorge.
Pustekuchen, in der Gegend wohnt eine alte Frau die alle Autos aufschreibt die vor ihrem Haus parken. Inzwischen braucht die nur noch Kennzeichen und Foto ans Ordnungsamt schicken und schon geht ein Schreiben an den Halter raus mit einer Zahlungsaufforderung für das Vergehen.
Alt 08. 04. 2007, 12:03 23766426 is offline Mit Zitat antworten #7
Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Zitat:
Zitat von 23766426 
Pustekuchen, in der Gegend wohnt eine alte Frau die alle Autos aufschreibt die vor ihrem Haus parken. Inzwischen braucht die nur noch Kennzeichen und Foto ans Ordnungsamt schicken und schon geht ein Schreiben an den Halter raus mit einer Zahlungsaufforderung für das Vergehen.
Das ist ja wieder etwas anderes. Bei Parkverstößen gibt es eine Halterhaftung, im fließenden Verkehr nicht. Bei dem "Anlieger frei"-Schild müsste also der Fahrer ermittelt werden. Der Halter sagt also, er kann sich nicht mehr erinnern, wer damals mit dem Fahrzeug unterwegs war und man möge doch bitte ein Foto schicken. Damit dürfte sich die Sache erledigt haben.
Im Notfall sucht man sich aus dem Telefonbuch einen beliebigen Anwohner der betroffenen Straße raus und sagt einfach, dass man den besuchen wollte. Damit darf man ganz legal die Straße befahren.
Alt 08. 04. 2007, 12:27 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #8
saoirse
Dr. Dr. Schäuble
 
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Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Oder ihr wolltet Zigaretten an nem Automaten oder irgendwas andres in nem Geschäft in der Straße kaufen. Das wäre auch ein "Anliegen".
Alt 08. 04. 2007, 14:24 saoirse is offline Mit Zitat antworten #9
TabulaRasa Spender
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Beiträge: 5.842
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Zitat:
Zitat von saoirse 
Oder ihr wolltet Zigaretten an nem Automaten oder irgendwas andres in nem Geschäft in der Straße kaufen. Das wäre auch ein "Anliegen".
Man merkt, dass Du keine der verlinkten Seiten angeschaut hast.
Alt 08. 04. 2007, 15:09 TabulaRasa is offline Mit Zitat antworten #10
westberliner
einsame Seele des Lebens
 
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Beiträge: 5.348
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Schenkt dem Typ einen Korb (ca10€) für Ostern und der soll glücklich sein und nix machen
Alt 08. 04. 2007, 16:35 westberliner is online now Mit Zitat antworten #11
MSX
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Beiträge: 5.429
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Zitat:
Zitat von saoirse 
Oder ihr wolltet Zigaretten an nem Automaten oder irgendwas andres in nem Geschäft in der Straße kaufen. Das wäre auch ein "Anliegen".
Jetzt, da Du es erwähnst: Ich könnte mich nicht daran erinnern, jemals ein Geschäft in einem Gebiet gesehen zu haben, das in einem "Anlieger Frei"-Bereich steht. Da muß ich mal die nächsten male schauen gehen, ob ich so etwas finde. Wie gesagt, das ist kein Anliegen.
Alt 08. 04. 2007, 17:02 MSX is offline Mit Zitat antworten #12
Inet-freak
lupatus
 
Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: #7
Beiträge: 384
Re: Hilfe Anlieger Frei !!

Bei solchen Schildern fahre ich generell durch
Die laden dazu ja gerade ein. Wenn das Kennzeichen dann auch noch aus der Gegend ist ... . Wäre ich Kölner oder sonst was, würde ich es aber nicht in Berlin oder München versuchen.
Alt 09. 04. 2007, 14:44 Inet-freak is offline Mit Zitat antworten #13
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