Im Fahrzeugschein gar nicht. Wenn du eine Zulassungsbescheinigung Teil I hast im Feld K, falls es ausgefüllt ist. Ansonsten guck auf dem Typenschild am Fahrzeug nach.
Ist auf dem Typenschild oder Zulassungsbescheinigung Teil I eine Nummer mit einem kleinen "e" am Anfang, besitzt das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung. Alles andere ist über die nationale Zulassung in den Verkehr gekommen. Ausnahmen sind natürlich importierte Fahrzeuge. Diese erkennt man im Fahrzeugschein an der Ziffer "zu 3", bzw. dem Feld "2.2" in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die ausgenullt sind (000 000). Diese Fahrzeuge besitzen weder eine Typgenehmigung, noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO.