gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
synnaz
Mitglied
 
Benutzerbild von synnaz
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 9
Zulassungserkennung

Hallo zusammen !!!
Hab mal ne Frage !!!
Woran erkennt man im Fahrzeugschein ob das Motorrad nach deutschem Recht oder nach EG Recht zugelassen wurde ???
Alt 14. 04. 2007, 12:42 synnaz is offline Mit Zitat antworten #1
doctor666 Spender
Moderator
 
Benutzerbild von doctor666
 
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 647
Re: Zulassungserkennung

Im Fahrzeugschein gar nicht. Wenn du eine Zulassungsbescheinigung Teil I hast im Feld K, falls es ausgefüllt ist. Ansonsten guck auf dem Typenschild am Fahrzeug nach.

Ist auf dem Typenschild oder Zulassungsbescheinigung Teil I eine Nummer mit einem kleinen "e" am Anfang, besitzt das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung. Alles andere ist über die nationale Zulassung in den Verkehr gekommen. Ausnahmen sind natürlich importierte Fahrzeuge. Diese erkennt man im Fahrzeugschein an der Ziffer "zu 3", bzw. dem Feld "2.2" in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die ausgenullt sind (000 000). Diese Fahrzeuge besitzen weder eine Typgenehmigung, noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO.
Alt 14. 04. 2007, 14:57 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #2
synnaz
Mitglied
(Threadstarter)
 
Benutzerbild von synnaz
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 9
Re: Zulassungserkennung

Herzlichen Dank !!!!
Alt 14. 04. 2007, 16:03 synnaz is offline Mit Zitat antworten #3
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 14:35 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
borderline.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 1998-2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory