Tja...es gab in der zwischenzeit schon ein weiteres Urteil.
Ich habe gestern eine News verfasst, die allerdings nicht veröffentlicht wurde
Das Oberlandesgericht Köln änderte das Urteil des Landgerichts Köln ab und setzte den eingeforderten Sorgfaltspflichten Rapidshares klare Grenzen. Nachdem der Rechtsstreit mit dem Oberlandesgericht Köln daraufhin die zweite Instanz erreicht hatte, ist eine Revision gegen das jetzt gefällte Urteil laut Rapidshare nicht möglich.
Naja......schien wohl unwichtig zu sein...oder es war schon in den News und ich habs übersehen.