seit dem 1.3.2007 ist für Privatpersonen nur noch eine An- bzw. Ummeldung am Hauptwohnsitz möglich (siehe
§ 6 Abs. 1 FZV in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 FZV).
Die alte Standortregelung aus der StVZO gibt es nicht mehr. Damals musste man in der entsprechenden Stadt einen Zweitwohnsitz angemeldet haben (musstest auch die Meldebestätigung vom Einwohnermelderamt zur KFz-Zulassungstelle mitbringen) und der regelmässige Standort des KFz muss dann natürlich auch der Zweitwohnsitz sein und nicht der 1. Wohnsitz. (kostete glaub ich 15 € falls du erwischt wirst, dass du nur "zum Spass" dein Auto beim 2. Wohnsitz angemeldet hast, aber der Standort ein anderer ist)
Aber wie gesagt, dass ist jetzt nicht mehr möglich und jetzt gilt nur noch das Wohnsitzprinzip aus der neuen FSV, sobald eine Änderung vorgenommen wird bzw. werden muss.
Und dein Freund ist natürlich auch verpflichtet im Falle eines Umzuges etc. die Adresse zu ändern.
Lange Rede kurzer Sinn, dein Freund ist verpflichtet sein KFz zum Hauptwohnsitz umzumelden, da er ja scheinbar keinen 2. Wohnsitz mehr dort hat bzw. dieser sich geändert hat - selbst wenn er einen anderen 2. Wohnsitz in Dortmund hätte(und dort das KFZ nicht vor dem 1.3.2007 umgemeldet hatte), müsste er das KFz jetzt zum Hauptwohnsitz ummelden, da die neue Regelung ab der 1. Änderung der Anschrift fällig wird.
Achja, falls der damalige 2. Wohnsitz bei seiner Freundin noch besteht, dann muss er den natürlich auch abmelden (was je nach Stadt eigentlich innerhalb von 1-2 Wochen nach Auszug passieren muss, sonst kann er sich da durch auch noch ein Bußgeld einfangen)