Hallo,
hätte gerne mal eure meinung zu einem widerspruch gegen einen bußgeldbeschied. aaalso das ganze ist eigentlich schon etwas kurios, aber eigentlich auch nicht witzig, da die strafe, sollte sie so durchgesetzt werden drastisch ist.
zu anfang ist mal zu sagen, dass ich seit ca einem halben jahr meinen führerschein habe (also noch probezeit) und in meinem ganzen leben noch keinen strafzettel bekommen habe, also nicht einmal weil ich ohne licht am rad gefahren bin oder so. auch mit dem auto habe ich mir bisher noch nichts geleistet.
mein problem war nun, dass ich laut bescheid einen bahnübergang trotz schranke überquert habe. klingt ja jetzt erstmal wirklich schäbig und nach gefährdung.
die genauen umstände waren jedoch dann doch sehr anders. habe mittlerweile nun seit knapp 12 jahren fast täglich mit diesem bahnübergang zu tun da er auf meinem schulweg liegt und kenne somit die abläufe dort sehr genau.
kam also morgens um ca 20 nach sieben dort an, habe mein rad angeschlossen und bin in richtung schranke gegangen. der bahnhof ist ein provinzbahnhof in der nähe von hamburg und liegt in der mitte der beiden gleise. habe dann gesehen, dass die bahn auf dem gegenüberliegenden gleis gerade wegfuhr und schon über 100 meter entfernt war und bin an der schranke vorbei ohne mir etwas böses dabei zu denken einfach auf den bahnsteig in der mitte gegangen, auf dem von mir unbemerkt polizisten standen und mein vergehen dann aufgenommen haben.
dazu genauer noch einmal: seit 12 jahren ist der ablauf an diesem bahnübergang morgens gleich. die schranke geht für die bahn auf dem gegenüberliegenden gleis herunter, die bahn/kommt, fährt weg, die schranken gehen wieder hoch und 4 minuten später kommt dann meine bahn in richtung schule. dies war auch an diesem morgen so. also zeitablauf: ich komme an, bahn kommt, fährt, DANN (wie gesagt 1 schrankenphase pro bahn) gehe ich an der schranke vorbei und ca 5-6 sekunden nach mir geht die schranke hoch, ohne das noch etwas anderes passiert. habe selbstverständlich zusätzlich auch noch geguckt ob auf dem einen gleis das ich überquerte doch wider erwarten eine bahn kam, was nicht der fall war (sichtweite min 300 meter in beide richtungen, provinzbahn (fährt allerhöchstens 80, also kein hochgeschwindigkeitsverkehr).
für mich würde dies nun folgende strafe nach sich ziehen:
225€ plus gebühren (insg ca 250) bußgeld und aufgrund der probezeit und dem fakt, dass man für das überqueren auch 4 punkte bekommt noch einmal:
aufbauseminar, kosten bei den lokalen fahrschulen ca 450€ plus bearbeitungsgebühr des bescheids (vermutlich ca 25-30€?)
also läuft es auf eine gesamtstrafe von insgesamt ca 730 € hinaus.
da ich das irgendwo nicht ganz angemessen finde, werde ich da vermutlich widerspruch einlegen. habe nun noch weitere punkte, die dies begründen und würde gerne mal ein paar meinungen zu hören und fragen, ob sonst noch wer tipps/erfahrungen auf dem bereich der widersprüche hat, vielleicht auch wie ich eurer meinung nach bewerten sollte (worauf konzentriere ich den widerspruch)
-grund für geschlossene schranke (bahn auf dem (nicht einmal überquerten) gleis war schon aufgehoben, sehr wenige sek. nach übertritt ging schranke hoch [somit keine gefährdung von irgendjemandem, weiter abgesichert durch blick links+rechts, mehr als ausreichende sichtweite]
-routine, also seit knapp 12 jahren gleicher ablauf: 1 schrankenphase pro bahn, dazwischen 4 minuten pause
-gesetz erst seit einem halben jahr in kraft (strafen DEUTLICH verschärft), sowohl mehrere fahrlehrer (meiner auch) und auch die polizei hamburg [aufgenommen von p. norderstedt] wussten nichts davon, konnten keine auskunft geben.
-seitdem eingetragen ins bundestatregister, da von vorsatz und nicht mehr von fahrlässigkeit gesprochen wird (relativ, zb 120 im ort, 1/10 des mindestabstand (bspw 7,5!!!! meter abstand bei tempo 150?!?!?!?!) ist fahrlässig? [quelle:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...talog-2006.php
dazu dann halt, dass ich kein hindernis überwunden habe, sondern fahrlässig an ihm vorbeigegangen bin, was nach den baulichen gegebenheiten mehr als einfach ist
-ansonsten in meinem ganzen leben noch nicht negativ aufgefallen (kein strafzettel o.ä)
-dann am ende als schlussfolgerung die frage nach der angemessenheit, die meiner meinung nach hier nicht gegeben ist
-und halt danach etwas wie "mir ist bewusst das mein handeln nicht richtig war und ich somit auch eine strafe für richtig halte, die höhe der strafe für das vergehen jedoch eine unangemessene härte darstellt", was nebenbei sogar der wahrheit entspricht. mir war schwere dieses vergehens nicht bewusst (nebenbei war das eine längere kontrolle (ca 22 leute aufgegriffen in 3 1/2 stunden ca) und mittlerweile mach ich es auch nicht mehr.
schon im voraus danke für alle antworten
gruß
edit: link war falsch