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t3h64shl0r
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 8
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Hallo,
hätte gerne mal eure meinung zu einem widerspruch gegen einen bußgeldbeschied. aaalso das ganze ist eigentlich schon etwas kurios, aber eigentlich auch nicht witzig, da die strafe, sollte sie so durchgesetzt werden drastisch ist.
zu anfang ist mal zu sagen, dass ich seit ca einem halben jahr meinen führerschein habe (also noch probezeit) und in meinem ganzen leben noch keinen strafzettel bekommen habe, also nicht einmal weil ich ohne licht am rad gefahren bin oder so. auch mit dem auto habe ich mir bisher noch nichts geleistet.
mein problem war nun, dass ich laut bescheid einen bahnübergang trotz schranke überquert habe. klingt ja jetzt erstmal wirklich schäbig und nach gefährdung.
die genauen umstände waren jedoch dann doch sehr anders. habe mittlerweile nun seit knapp 12 jahren fast täglich mit diesem bahnübergang zu tun da er auf meinem schulweg liegt und kenne somit die abläufe dort sehr genau.
kam also morgens um ca 20 nach sieben dort an, habe mein rad angeschlossen und bin in richtung schranke gegangen. der bahnhof ist ein provinzbahnhof in der nähe von hamburg und liegt in der mitte der beiden gleise. habe dann gesehen, dass die bahn auf dem gegenüberliegenden gleis gerade wegfuhr und schon über 100 meter entfernt war und bin an der schranke vorbei ohne mir etwas böses dabei zu denken einfach auf den bahnsteig in der mitte gegangen, auf dem von mir unbemerkt polizisten standen und mein vergehen dann aufgenommen haben.
dazu genauer noch einmal: seit 12 jahren ist der ablauf an diesem bahnübergang morgens gleich. die schranke geht für die bahn auf dem gegenüberliegenden gleis herunter, die bahn/kommt, fährt weg, die schranken gehen wieder hoch und 4 minuten später kommt dann meine bahn in richtung schule. dies war auch an diesem morgen so. also zeitablauf: ich komme an, bahn kommt, fährt, DANN (wie gesagt 1 schrankenphase pro bahn) gehe ich an der schranke vorbei und ca 5-6 sekunden nach mir geht die schranke hoch, ohne das noch etwas anderes passiert. habe selbstverständlich zusätzlich auch noch geguckt ob auf dem einen gleis das ich überquerte doch wider erwarten eine bahn kam, was nicht der fall war (sichtweite min 300 meter in beide richtungen, provinzbahn (fährt allerhöchstens 80, also kein hochgeschwindigkeitsverkehr).
für mich würde dies nun folgende strafe nach sich ziehen:
225€ plus gebühren (insg ca 250) bußgeld und aufgrund der probezeit und dem fakt, dass man für das überqueren auch 4 punkte bekommt noch einmal:
aufbauseminar, kosten bei den lokalen fahrschulen ca 450€ plus bearbeitungsgebühr des bescheids (vermutlich ca 25-30€?)
also läuft es auf eine gesamtstrafe von insgesamt ca 730 € hinaus.
da ich das irgendwo nicht ganz angemessen finde, werde ich da vermutlich widerspruch einlegen. habe nun noch weitere punkte, die dies begründen und würde gerne mal ein paar meinungen zu hören und fragen, ob sonst noch wer tipps/erfahrungen auf dem bereich der widersprüche hat, vielleicht auch wie ich eurer meinung nach bewerten sollte (worauf konzentriere ich den widerspruch)
-grund für geschlossene schranke (bahn auf dem (nicht einmal überquerten) gleis war schon aufgehoben, sehr wenige sek. nach übertritt ging schranke hoch [somit keine gefährdung von irgendjemandem, weiter abgesichert durch blick links+rechts, mehr als ausreichende sichtweite]
-routine, also seit knapp 12 jahren gleicher ablauf: 1 schrankenphase pro bahn, dazwischen 4 minuten pause
-gesetz erst seit einem halben jahr in kraft (strafen DEUTLICH verschärft), sowohl mehrere fahrlehrer (meiner auch) und auch die polizei hamburg [aufgenommen von p. norderstedt] wussten nichts davon, konnten keine auskunft geben.
-seitdem eingetragen ins bundestatregister, da von vorsatz und nicht mehr von fahrlässigkeit gesprochen wird (relativ, zb 120 im ort, 1/10 des mindestabstand (bspw 7,5!!!! meter abstand bei tempo 150?!?!?!?!) ist fahrlässig? [quelle:http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...talog-2006.php
dazu dann halt, dass ich kein hindernis überwunden habe, sondern fahrlässig an ihm vorbeigegangen bin, was nach den baulichen gegebenheiten mehr als einfach ist
-ansonsten in meinem ganzen leben noch nicht negativ aufgefallen (kein strafzettel o.ä)
-dann am ende als schlussfolgerung die frage nach der angemessenheit, die meiner meinung nach hier nicht gegeben ist
-und halt danach etwas wie "mir ist bewusst das mein handeln nicht richtig war und ich somit auch eine strafe für richtig halte, die höhe der strafe für das vergehen jedoch eine unangemessene härte darstellt", was nebenbei sogar der wahrheit entspricht. mir war schwere dieses vergehens nicht bewusst (nebenbei war das eine längere kontrolle (ca 22 leute aufgegriffen in 3 1/2 stunden ca) und mittlerweile mach ich es auch nicht mehr.

schon im voraus danke für alle antworten

gruß

edit: link war falsch

Geändert von t3h64shl0r (21. 04. 2007 um 17:09 Uhr).
Alt 21. 04. 2007, 15:22 t3h64shl0r is offline Mit Zitat antworten #1
Hitboss
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Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 1.049
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

1. Der Text ist total beschissen formatiert und geschrieben

Aber zum Thema: Du hast ganz schlicht und ergreifend gelitten Du kommst da nicht drumherum und auch der Widerspruch nützt nichts!
Da nützen jetzt auch keine Diskussionen, ist einfach so, hinnehmen oder ewig damit rummachen!
Alt 21. 04. 2007, 20:31 Hitboss is offline Mit Zitat antworten #2
daHooligan
tatütata tatütatü
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.068
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

du bist zu fuß über den bahnübergang und sollst deswegen den lappen weg bekommen??
wenn du widersprechen willst weil du die abläufe "so gut kennst" drehen die dir da draus nen strick indem sie sagen, dass du dann ja auch weißt dass nur ein paar sekunden später die schranke hoch geht.
Alt 22. 04. 2007, 14:06 daHooligan is offline Mit Zitat antworten #3
noba
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Beiträge: 181
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Zitat:
Widerspruch gegen Bußgeldbescheid
wogegen möchtest du widerspruch einlegen? gegen dein vergehen oder das bußgeld?
dein verstoß steh fest und sie halten sich nur an den geltenden bußgeldkatalog in deutschland. -> http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-...dkatalog.htm#5

aber wenn du fast täglich über den bahnübergang gehst, warum wartest du nicht einfach die 3 minuten?
Alt 22. 04. 2007, 16:06 noba is offline Mit Zitat antworten #4
t3h64shl0r
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 8
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

welche 3 minuten? text gelesen? aber ist schon egal, hat sich schon erledigt.
also meinetwegen an die admins:
CLOSE/DELETE
Alt 23. 04. 2007, 17:23 t3h64shl0r is offline Mit Zitat antworten #5
Master Edoras
Die D-Mark_Muschi
 
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Registrierungsdatum: Feb 2007
Ort: Zuhause
Beiträge: 92
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Musstest du jetz zahlen oder hat sich alles zum Guten gewendet?
MfG Master Edoras
Alt 24. 04. 2007, 14:18 Master Edoras is offline Mit Zitat antworten #6
Ludwig_Van
Leptob-Besitzer
 
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Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 92
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Also verstehe ich das richtig, dass man seinen Führerschein aufs Spiel setzt, wenn man zu Fuß einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert?
Alt 24. 04. 2007, 20:07 Ludwig_Van is offline Mit Zitat antworten #7
LambdaCplus
Charmantes Teilchen
 
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 152
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

du setzt auch deinen führerschein aufs spiel wenn du zu fuß über rot gehst. egal wie du am verkehr teilnimmst (zu fuß, auto oder fahrrad) kann alles auf deine verkehrstüchtigkeit (führerschein) zurückgeführt werden.
Alt 24. 04. 2007, 20:19 LambdaCplus is offline Mit Zitat antworten #8
noba
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Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 181
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Zitat:
Also verstehe ich das richtig, dass man seinen Führerschein aufs Spiel setzt, wenn man zu Fuß einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert?
ja und man bekommt sogar ohne führerschein die punkte "gutgeschrieben"
Alt 24. 04. 2007, 20:27 noba is offline Mit Zitat antworten #9
Mace
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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

Zunächst mal ist festzustellen, dass der Regelsatz laut Tatbestandskatalog korrekt ist.
@Noba: Im Bußgeldkatalog ist dieser Verstoß nicht festgeschrieben, somit kann sich die Verwaltungsbehörde auch nicht am Bußgeldkatalog orientieren.

Tb.-Nr.: 119506
Sie überquerten als Fußgänger den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke / Halbschranke.
§ 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG

Bußgeld: 225,- € zzgl. Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle
Punkte: 4
Fahrverbot: ---
Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A


Dann ist weiter festzustellen, dass du keinen Widerspruch, sondern einen Einspruch einlegen willst.

Außerdem überzeugen deine Argumente nicht; im Gegenteil, sie können ungünstigerweise noch negativere Folgen für dich bringen:

Zitat:
-grund für geschlossene schranke (bahn auf dem (nicht einmal überquerten) gleis war schon aufgehoben, sehr wenige sek. nach übertritt ging schranke hoch [somit keine gefährdung von irgendjemandem, weiter abgesichert durch blick links+rechts, mehr als ausreichende sichtweite]
Der Grund für die Geschlossene Schranke ist nicht maßgeblich. Es ist dir nicht überlassen zu entscheiden, ob die Schranke berechtigt oder unberechtigt geschlossen ist. Die Schranke ist geschlossen; das hast du hinzunehmen.

Zitat:
-routine, also seit knapp 12 jahren gleicher ablauf: 1 schrankenphase pro bahn, dazwischen 4 minuten pause
Routine darf an Bahnübergängen keine einkehren. Außerdem kann es sein, dass gerade an dem Tag, wo du es nicht erwartest, etwas verändert wird. Und sei es nur, dass ein Schienenreinigungsfahrzeug durchfährt oder was auch immer...

Zitat:
-gesetz erst seit einem halben jahr in kraft (strafen DEUTLICH verschärft), sowohl mehrere fahrlehrer (meiner auch) und auch die polizei hamburg [aufgenommen von p. norderstedt] wussten nichts davon, konnten keine auskunft geben.
Das ist ja schön und gut. Aber zum Zeitpunkt der Tat waren die erhöhten Regelbußgeldsätze schon in Kraft und somit maßgeblich.

Zitat:
-seitdem eingetragen ins bundestatregister, da von vorsatz und nicht mehr von fahrlässigkeit gesprochen wird (relativ, zb 120 im ort, 1/10 des mindestabstand (bspw 7,5!!!! meter abstand bei tempo 150?!?!?!?!) ist fahrlässig? [quelle:http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...talog-2006.php
dazu dann halt, dass ich kein hindernis überwunden habe, sondern fahrlässig an ihm vorbeigegangen bin, was nach den baulichen gegebenheiten mehr als einfach ist
Was willst du uns damit sagen? Es gibt kein Bundestatregister; höchstens einen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Dieser sieht in der Tat Regelsätze für fahrlässige Tatbegehung vor. Bei dem Überqueren des Bahnüberganges trotz geschlossener Schranken geht der Katalog aber ausnahmsweise von Vorsatz aus. Der Regelsatz für das Überqueren ist somit schon auf Vorsatz ausgelegt. Kannst du - wie auch immer - nachweisen, dass du fahrlässig gehandelt hast (was aus tatsächlichen Gründen wohl kaum gehen dürfte), würde der Regelsatz ermäßigt. Ich kann dir aber versichern, dass dir das nicht gelingen wird, zumal du ja sagtest, dass du extra links und rechts geschaut hast (vorsätzlicher geht es nicht mehr).

Zitat:
-ansonsten in meinem ganzen leben noch nicht negativ aufgefallen (kein strafzettel o.ä)
Die Regelsätze im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog beziehen sich im Regelfall auf die Begehung durch Ersttäter.

Zitat:
-dann am ende als schlussfolgerung die frage nach der angemessenheit, die meiner meinung nach hier nicht gegeben ist
Es handelt sich um amtliche Regelsätze. Da diese legislativ erlassen wurden, musst du dich daran binden lassen. Ob angemessen oder nicht.

Zitat:
-und halt danach etwas wie "mir ist bewusst das mein handeln nicht richtig war und ich somit auch eine strafe für richtig halte, die höhe der strafe für das vergehen jedoch eine unangemessene härte darstellt", was nebenbei sogar der wahrheit entspricht. mir war schwere dieses vergehens nicht bewusst (nebenbei war das eine längere kontrolle (ca 22 leute aufgegriffen in 3 1/2 stunden ca) und mittlerweile mach ich es auch nicht mehr.
Das ist ja alles schön und gut. Aber bedenke, dass es sich um amtliche Regelsätze handelt, von denen nur in Ausnahmefällen abgewichen wird. Auch dein Bedauern ändert da nichts.


Ich würde als Sachbearbeiter deinem Einspruch nicht abhelfen.
Sollte der Sachbearbeiter in deinem Fall das genauso sehen (was höchstwahrscheinlich ist), geht die Sache automatisch an die Staatsanwaltschaft und dann unweigerlich vors Amtsgericht zum Bußgeldrichter. Der wird dann auch nichts ändern, vielleicht mit sehr viel Glück allenfalls die Strafe um ein paar Euro mindern und du darfst die Gerichtskosten tragen, die es durchaus saftig in sich haben.

Um die Probezeitverlängerung und die Nachschulung wirst du nicht herumkommen.
Hak die ganze Sache einfach unter "dumm gelaufen" ab. Pech gehabt, so kanns halt mal gehen im Leben.
Alt 25. 04. 2007, 00:17 Mace is offline Mit Zitat antworten #10
Schnubbi1702
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Beiträge: n/a
Re: Widerspruch gegen Bußgeldbescheid

bei mir hat das ganze Aufbauseminar "nur 250 Euro" gekostet! Man da muss ich in Zukunft aber aufpassen bei sowas
Alt 29. 04. 2007, 15:55 Mit Zitat antworten #11
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