aufgrund solcher hinweise, für die der hinweisgebende auch noch bezahlt wird, wird kein deutscher richter einen durchsuchungsbefehl ausstellen.
wie bereits gesagt wurde "gebrannte dvds + regal =strafbar" 0.o
sonst könnte ich mich ja auch auf den aldiparkplatz stellen und kennzeichen aufschreiben von denen die rohlinge gekauft haben XD
oh lol, das mach ich nächstes jahr am 1.april
"guten tag, welchen verwendungszweck gedenken sie den rohlingen zuzuführen..."