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Crack0r
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 49
Quad ausleihen/mieten

Hallo Leute,

ich und meine Freunde haben beschlossen für das kommende Wochenende ein Quad auszuleihen.

Deshalb wollte ich fragen ob es überhaupt möglich ist es auszuleihen von guten Vermietern?
Kennt ihr vielleicht eine gute Firma in Düsseldorf?
Worauf muss ich bei so einer Aktion achten.


PS: Helm zu tragen ist nicht PFlicht oder? Und gibt es einen Mindestalter oder so für das ausleihen?


MFG
Alt 24. 04. 2007, 22:15 Crack0r is offline Mit Zitat antworten #1
HackaZ[gB]
hat Sonderzeichen im Nick
 
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Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: BERLiN
Beiträge: 5.518
Re: Quad ausleihen/mieten

Zitat:
Zitat von Crack0r 


PS: Helm zu tragen ist nicht PFlicht oder? Und gibt es einen Mindestalter oder so für das ausleihen?


MFG
Auch wenn es nciht Pflicht wäre, ist es ratsam ein Helm zu tragen (Knautschzone=0) und für ein Quad 50cm³ muss man mind. 16 Jahre sein bzw den Führerschein S besitzen.
Alt 24. 04. 2007, 22:53 HackaZ[gB] is offline Mit Zitat antworten #2
thommyyy
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 188
Re: Quad ausleihen/mieten

1. Google hilft(glaub aber Düsseldorf ist recht schwierig)
2.Habt ihr nen Führerschein
3.Wollt ihr damit auf der Straße fahren?
4.Zitat von § 21a II StVO
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
5.Mindestalter hängt denk ich von der Versicherrung ab,weiß nicht ob das wie beim Auto mieten erst ab nem bestimmten Alter geht
Alt 24. 04. 2007, 22:58 thommyyy is offline Mit Zitat antworten #3
Crack0r
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 49
Re: Quad ausleihen/mieten

Zitat:
Zitat von thommyyy 
1. Google hilft(glaub aber Düsseldorf ist recht schwierig)
2.Habt ihr nen Führerschein
3.Wollt ihr damit auf der Straße fahren?
4.Zitat von § 21a II StVO
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
5.Mindestalter hängt denk ich von der Versicherrung ab,weiß nicht ob das wie beim Auto mieten erst ab nem bestimmten Alter geht

Hallo,

1.ja ich habe bei Google nachgeschaut aber wie du vermutest habe in Düsseldorf nichts gefunden. Ich habe etwas in Mülheim gefunden aber wie soll ich es nach Düsseldorf bringen
2. Ja ich habe einen Führerschein Klasse S( Habe Führerschein mit 17 incl. Klasse T/S)
3. Ja wir möchten gerne auf der Straße fahren
5.JA das mit dem Mindestalter ist kein Problem mein Bruder ist 20 der könnte auch für mich ausleihen. Ich darf ja LEGAL Quad fahren mit meinem Führerschein.

MFG
Alt 25. 04. 2007, 15:34 Crack0r is offline Mit Zitat antworten #4
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