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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
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Volljährigkeit bei Paketannahme
Hallöchen Gullianer,
Ich hab mir bei amazon.de ein Spiel ab 18 bestellt (God of War ll). Ich selbst bin 17, der Account läuft auch über meinen Namen (Volljährigkeit vorgetäuscht). Nun kam das Paket heute per DHL an, da ich es vor längerer Zeit vorbestellt hatte, habe ich nicht so recht gewusst worum es sich handelt, auf jeden Fall sollte und habe ich meinen Ausweis mitgenommen. Der doch recht unfreundliche Bote notierte die Ausweisnummer auf einen Bescheid, dass ich 18 bin und verlangte meine Unterschrift, die ich ihn als Bestätigung dann vllt. dummerweise auch gegeben habe. Nun meine Frage, inwiefern kontrolliert der DHL die Ausweisnummer um zu überprüfen, ob ich 18 bin. Und falls wirklich etwas auf mich zukommen sollte, wäre der Bote schuld, da er es mir trotzdem gegeben hat, da er ja offensichtlich nicht auf das Datum (Juni 1989) geschaut hat und mich auch nicht darauf hingewiesen hat, dass ein 18 jähriger das Paket entgegenzunehmen hat.
Außerdem würde es mich interessieren, ob Amazon letzendlich auch noch eine Meldung bekommt, sodass der Konzern dann merkt, dass ich noch nicht 18 bin...
Danke schonmal im Vorraus.
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03. 05. 2007, 12:32
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#1
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Bosanac
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.172
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
ne du bist schuld.Sowas nennt man Betrug.Du hast was unter falschen geburtsdatum bestellt und nicht der Dhl bote!!
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03. 05. 2007, 12:42
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#2
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Das ist ja einerlei, allerdings hat der Bote es mir ohne weitere Kontrolle übberreicht. Deswegen frag ich mich, inwiefern das DHL kontrolliert. Dass die Info's an Amazon gehen, glaube ich eher weniger, nur weiss es halt nicht genau.
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03. 05. 2007, 12:51
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2000
Beiträge: 370
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Naja so einfach ist das aber nicht!
Der Bote hätte schon kontroliere müssen ob du auch 18. bist ! Dazu dienst das ganze ja schließlich!
Was hast du denn genau unterschrieben ? Nur deine Ausweisnummer ? Wenn ja, dann hast du ja nichts falsches unterschrieben.
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03. 05. 2007, 12:52
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#4
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 107
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Ich hab unterschrieben: Hiermit bestätige ich meine Volljährigkeit.
Allerdings, muss der Postbote da eigentlich auch unterschreiben? Weil der bestätigt doch im Prinzip, dass er es gesehen hat...
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03. 05. 2007, 12:59
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#5
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wozu eigentlich?
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Heidelberg
Beiträge: 2.505
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Mag schon sein, dass der Bote sich falsch verhalten hat und deswegen Ärger bekommen könnte.
Aber warum glaubst du, dass dein Betrug dadurch weniger illegal wird ?
Das kannst du vergessen...
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03. 05. 2007, 12:59
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#6
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Bosanac
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.172
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
ja genau .Sorry der bote hat wichtigers zutun als nachzugucken wie alt du bist.Würde mich nicht wundern wenn deine Eltern ein nettes Briefchen vom Amtsgericht bekommen .
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03. 05. 2007, 13:04
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#7
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 107
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Ich glaub nicht, dass er weniger Illegal ist/wird. Deswegen ist ja meine Frage, wie groß die Chancen sind, dass die Sache ans Tageslicht kommt. Ich denke mal Wenn nur DHL davon Wind bekommt, dürfte es nicht allzu schlimm sein, weil der Bote seiner Pflicht weniger nachgekommen ist. Ich Frage mich halt nur wegen Amazon... Accountsperre ok, Anzeige, weniger schön :P
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03. 05. 2007, 13:05
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#8
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 107
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von StolacBosna
ja genau .Sorry der bote hat wichtigers zutun als nachzugucken wie alt du bist.Würde mich nicht wundern wenn deine Eltern ein nettes Briefchen vom Amtsgericht bekommen . 
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In diesem Fall hat der Bote nichts anderes zu tun zu haben! Schließlich steht nicht umsonst auf dem Zettel "Bestätigung der Volljährigkeit"! Das beinhaltet ja wohl die Kontrolle meines Alters auch durch den Boten!
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03. 05. 2007, 13:06
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#9
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Gesperrt
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.394
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
naja eigentlich ist es doch kein Betrug.
Betrug ist doch das erschleichen von Leistungen bzw das Schädigen Dritter.
Er hat sich was bestellt und hat es doch auch bezahlt.
Aber seit wann kann man bei Amazon einfach sowas bestellen?
Jedes zwölfjährige Mädel kann sich in der Discothek ins Koma saufen, aber im Internet kann man sich zumindest in Deutschland nichts mit FSK18 ohne Postident kaufen.
Also zum einen müsste sich Amazon dann böse ärger kriegen, da sie ohne Kontrolle Medien verbreiten welche für Minderjährige nicht bestimmt sind
dann der Bote, der es ausgehändigt hat
und dann erst der threadstarter wegen falsch angaben.
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03. 05. 2007, 13:14
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#10
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Bosanac
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.172
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
ja gut trotzdem Geschäftsfähig ist man erst ab 18!Es ist leider Betrug.Genauso wenn du mit falschen Namen bestellst
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03. 05. 2007, 13:16
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#11
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von St@tic
naja eigentlich ist es doch kein Betrug.
Betrug ist doch das erschleichen von Leistungen bzw das Schädigen Dritter.
Er hat sich was bestellt und hat es doch auch bezahlt.
Aber seit wann kann man bei Amazon einfach sowas bestellen?
Jedes zwölfjährige Mädel kann sich in der Discothek ins Koma saufen, aber im Internet kann man sich zumindest in Deutschland nichts mit FSK18 ohne Postident kaufen.
Also zum einen müsste sich Amazon dann böse ärger kriegen, da sie ohne Kontrolle Medien verbreiten welche für Minderjährige nicht bestimmt sind
dann der Bote, der es ausgehändigt hat
und dann erst der threadstarter wegen falsch angaben.
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Naja, die Kontrolle ist ja eigentlich durch die Postidentität gegeben, oder? Aber jetzt frage ich mich immernoch, wie das weitergeht, wenn das Formular beim DHL eingegangen ist. Ausweisnummernkontrolle? usw. usw. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass die dann die Identitätsinformationen an Amazon weiterleiten...
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03. 05. 2007, 13:20
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#12
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Bosanac
Registrierungsdatum: Jan 2006
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Wenn du bezahlt hast ist das auch für Amazon egal ob du 18 oder 17 bist.Die wollen halt nur ihr Geld
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03. 05. 2007, 13:21
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#13
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 107
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von StolacBosna
Wenn du bezahlt hast ist das auch für Amazon egal ob du 18 oder 17 bist.Die wollen halt nur ihr Geld
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Wenn es egal wäre, würde die Last demnach nur auf dem Boten liegen. Das Paket kann z.B. auch von meiner Mom auf meinem Namen bestellt werden, ist zwar hier nicht der Fall, aber möglich ist es. Also ist der Bote seiner Pflicht nicht nachgekommen, hat es mir ausgehändigt, trotz Minderjährigkeit.
Allerdings gibt es da noch meine Unterschrift...
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03. 05. 2007, 13:25
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#14
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4 Promille
Registrierungsdatum: Jan 2005
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Beiträge: 3.497
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von StolacBosna
ja gut trotzdem Geschäftsfähig ist man erst ab 18!
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schwachsinn, wäre da nicht die alterseinschränkung bei dem spiel, hätte er es auch mit 12 schon kaufen können.
und von wegen betrug, der bengel wollte ein spiel welches ab 18 war und hat halt ein wenig bei der altersangabe geschummelt, na und? das prüft im nachhinein kein mensch nach, selbst wenn, nicht ein richter würde wegen sowas auch nur einen finger krumm machen.
in erster linie hat amazon dafür sorge zu tragen, das "minderjährige" da nicht ohne weiteres drankommen. und auch dhl muß dafür sorgen, das der bote auch das geburtsdatum auf dem ausweis prüft. um dann ggf eine rausgabe der ware zu verneinen.
dem boten wird es schlicht egal gewesen sein, denn das wäre sicher mit mehr aufwand verbunden gewesen.
wenn ich mit 17 in den edeka gehe und mir dort eine flasche schnaps kaufe kann mir auch niemand etwas, wenn ich auf die frage nach dem alter 18 angebe und die flasche dann kaufen kann. da wäre es auch pflicht des verkäufers die angabe zu überprüfen.
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03. 05. 2007, 13:26
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#15
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Gesperrt
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.394
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von Sneek
Naja, die Kontrolle ist ja eigentlich durch die Postidentität gegeben, oder?
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ja, deswegen ist dieses verfahren ja anerkannt. aber soweit ich weiß wird dies nur durchgeführt um die Volljährigkeit zu prüfen. Und sofern man keinen Schwager bei der Post hat, glaub ich kaum dass ein P-Man so ein Formular mit Falschangaben füttert
außerdem woher weiß der P-Man eigentlich ab wieviel Jahren das paket ist?
Das schlimmste was passieren kann, ist das ein Spiel/Film etc via Einschreiben und Eigenhändig ausgeliefert wird.
Ich selbst hab bei ofdb und ovideo allerdings ne Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass keine Minderjährigen im Haushalt wohnen (was auch stimmt), daher krieg ich alles 18er mäßiges normal via Post
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03. 05. 2007, 13:28
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#16
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Bosanac
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 1.172
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
das ist ja auch das Problem in Deutschland .Kriegst ja schon alkohol mit 13 !!
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03. 05. 2007, 13:36
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#17
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 107
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Also,
1bast4:
Genau so habe ich mir das auch gedacht, der DHL-bote ist seiner Tätigkeit nicht richtig nachgekommen. Kann ja nur sein, dass es irgendwo im DHL-Gebäude nocheinmal nachgeprüft wird, oder ob dem Boten vertraut wird.
Also meinst du es passiert nichts in Richtung Anzeige/Bußgeld...?
St@tic:
Der Bote weiss ja durch das Formular, welcher Altersfreigabe das Paket unterliegt...
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03. 05. 2007, 13:38
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 1.892
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Also ich geh schon davon aus, dass Amazon das Original des Formulars bekommt, dass du unterschrieben hast. Denn die Post ist in dem Fall nur Dienstleister von Amazon, und Amazon selbst hat dafür zu sorgen, das FSK18-Sachen nur Leute über 18 erreichen. Und das werden die im Fall einer Nachfrage nachweisen müssen, daher bekommen die auch das Formular. So jedenfalls meine Vermutung.
Die Frage ist, inwieweit Amazon selbst da jeden Wisch der da von der Post zurückkommt wirklich überprüft.. ich würd mir da nicht sonderlich viel Sorgen machen. Hast halt Glück gehabt, dass der Postbote nicht richtig hingeguckt hat.
Aber wie gesagt nur Vermutung das ganze.
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03. 05. 2007, 13:41
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#19
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Imperator
Registrierungsdatum: Sep 2000
Ort: Monaco
Beiträge: 31.248
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Laut Jugendschutzgesetz sind Onlineunternehmen dazu angehalten, eine Alterprüfung durchzuführen.
Das einzige was geprüft werden muss bei der Auslieferung über den Zustelldienst, das die Person, dem oder die er das Paket aushändigt, über 18J. ist.
Bei deiner Mutti hätte er wohl kaum einen Ausweis verlangt.
Sofern hat St@tic recht, das sich ein Unternehmen auch damit absichern kann.
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03. 05. 2007, 13:55
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 71
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Also ich bezweifel, dass es Mitarbeiter gibt, die jeden Wisch nachschauen, deine Nummer in einen Calculator hauen um zu schauen ob du over 18 bist. Ich denke das wird ne Zeit lang gelagert und wenn es Probleme gibt, dann werden die sich das anschauen.
Denke net, dass da was passiert.
cYa
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03. 05. 2007, 13:58
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#21
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2006
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von frogger9
Laut Jugendschutzgesetz sind Onlineunternehmen dazu angehalten, eine Alterprüfung durchzuführen.
Das einzige was geprüft werden muss bei der Auslieferung über den Zustelldienst, das die Person, dem oder die er das Paket aushändigt, über 18J. ist.
Bei deiner Mutti hätte er wohl kaum einen Ausweis verlangt.
Sofern hat St@tic recht, das sich ein Unternehmen auch damit absichern kann.
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Versteh das nicht so ganz, heißt das jetzt es folgt nochwas? :P
Muss erstmal weg
bb
Glaub ehrlich gesagt auch nicht so recht, dass was passiert, wollte mich nur nochmal absichern
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03. 05. 2007, 14:01
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#22
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.256
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von StolacBosna
ja gut trotzdem Geschäftsfähig ist man erst ab 18!Es ist leider Betrug.Genauso wenn du mit falschen Namen bestellst
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Unter falschem Namen zu bestellen ist noch lange kein Betrug. Kannst du mal aufhören hier aus der Luft gegriffenen Quatsch zu erzählen?
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03. 05. 2007, 14:14
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#23
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Gesperrt
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 8.394
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Re: Volljährigkeit bei Paketannahme
Zitat:
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Zitat von frogger9
Laut Jugendschutzgesetz sind Onlineunternehmen dazu angehalten, eine Alterprüfung durchzuführen.
Das einzige was geprüft werden muss bei der Auslieferung über den Zustelldienst, das die Person, dem oder die er das Paket aushändigt, über 18J. ist.
[...]
Sofern hat St@tic recht, das sich ein Unternehmen auch damit absichern kann.
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echt? ich dachte es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man ohne Altersnachweis (Postident) keine Medien mit dem Zusatz FSK18 versenden darf. Bzw werden diese nur via Einschreiben - Eigenhändig versendet um zu verhindern, dass Minderjährige das Paket annehmen können.
Die Österreicher haben es da gut, bei denen muss man nur nen Scan von dem Ausweis schicken und gut ist
Wobei die Deutschen Kontrollen sind ja nicht schlecht, hab ich auch nix dagegen. Nur wieso endet dieser Wille zur Kontrolle beim Internet und wird nicht bei Discotheken und Discountern weitergeführt.
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03. 05. 2007, 14:26
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#24
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 17:42 Uhr.
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