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entmagnetisierter Kompass
Registrierungsdatum: May 2003
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GEZ-Sammelthread
Jeder kennt sie, (fast) keiner ist mit ihr einverstanden - die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ. Da es zu diesem Thema viele Meinungen, Gerüchte und immer wieder neue Beiträge hier im Forum gibt, soll dieser Thread als Sammelstelle für Informationen rund um die GEZ dienen. Ziel soll es dabei sein, das Forum von GEZ-Beiträgen zu „entschlacken“ und Fragenden bzw. Hilfesuchenden zu dem Thema einen schnellen Überblick zu verschaffen.
Ich werde versuchen, den Thread immer aktuell zu halten und Änderungen etc. einzuarbeiten. Verbesserungsvorschläge oder Kritik sind gern erwünscht, sofern es sich um sachliche Beiträge handelt. Mein Postfach steht dafür jedem offen. Sollten sich (gerade in den ersten Tagen / Wochen dieses Themas) noch Fragen ergeben, stellt diese einfach. Absprachegemäß werde ich den Thread ähnlich aufbauen wie den von St@tic erstellten Beitrag bzgl. der Internet-Abzocke - zum einen sind dann alle schon mit dem grundlegenden Aufbau vertraut, zum anderen habe ich weniger Arbeit Anmerkung: Dieser Thread soll nicht als Anleitung dazu dienen, wie man sich am besten vor den GEZ-Gebühren drücken kann. Idealerweise werden hier nur Tatsachen wiedergegeben - was dann jeder daraus macht ist seine Sache. Auch sind die hier gesammelten Infos und Beiträge sicher keiner vollwertigen Rechtsberatung gleichzusetzen, auch wenn ich mich bemühe alles mit §§ zu belegen. Sollten meine Texte manchmal zur einen oder anderen Seite wertend erscheinen, so mag das daran liegen, dass ich schon die eine oder andere persönlcihe Erfahrung mit der GEZ machen durfte.
Newsticker zum Thema GEZ: Im Oktober 2007 wird über eine Reform der GEZ-Gebühren bzw. Gebührenpflicht diskutiert. In einem scheinen sich aber alle einig zu sein: Geringer wird die GEZ-Gebühr nicht ausfallen. Näheres dazu findet ihr hier. Inhaltsverzeichnis
Im Folgenden zitiere ich öfters aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Dieser wird abgekürzt mit RGebStV. Was ist die Gebühreneinzugszentrale überhaupt? Die GEZ ist ein Dienstleistungszentrum und verantwortlich für den Gebühreneinzug der öffentlich-rechtlichen Gebührenanstalten. Diese setzen sich zusammen aus den neun Landesrundfunkanstalten der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio. Die GEZ ist damit keine staatl. Behörde und gehört auch nicht zur Post. Sie ist lediglich ein Teil der o. g. Anstalten, keine eigenständige Organisation und für sich allein nicht rechtsfähig. Quelle: Homepage der GEZ Wofür werden die GEZ-Gebühren verwendet? Zitat:
Wer muss Rundfunkgebühren zahlen und wie hoch sind diese? Gem. § 1 des RGebStV ist gebührenpflichtig, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält. Ein Rundfunkgerät kann kann jedes Gerät sein, das Rundfunksendungen empfangen kann, wie etwa ein Fernseher, ein Radio oder seit dem 01.01.2007 auch ein internetfähiger PC. Es ist nicht relevant, ob man die betreffenden Sender auch schaut oder ob der Fernseher vom Freund geliehen ist. Sobald man in seinen eigenen Räumen ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält (bedeutet: sobald ein solches Gerät vorhanden ist), hat man die Gebühren dafür zu bezahlen. Spoiler:
Es wird pro Teilnehmer (pro zahlender Person) im Normalfall nur ein TV-Gerät berechnet, was die Gebühren für alle weiteren Geräte beinhaltet (siehe unten). Des Weiteren ist man verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt unverzüglich mitzuteilen, sobald man ein Gerät neu erworben hat. In der Praxis meldet man sich bei der GEZ an, welche ja wie bereits beschrieben diese Funktion für die Rundfunkanstalten übernimmt. Spoiler:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Vorhandensein der Geräte. Als Grundgebühr für ein Radio, sofern kein TV vorhanden ist, hat man EUR 5,52 je Monat zu zahlen. Alle weiteren Radios, internetfähigen PC´s etc., welche selbst zum Empfang bereit gestellte Geräte in der Wohnung sind damit beitragsfrei. Ist ein TV-Gerät vorhanden, so beträgt die Gebühr EUR 17,03 je Monat. Dies beinhaltet dann alle weiteren selbst zum Empfang bereit gestellte Geräte, wie weitere TV-Geräte, Radios, internetfähige PC´s etc. Auf dieser Basis entstehen die üblichen Gebührenbescheide in Höhe von EUR 51,09 pro Quartal. Quelle: Homepage der GEZ (Ehe-)Partner in einem Haushalt: Wer muss seine Geräte anmelden? Von den in einer Wohnung lebenden (Ehe-)Paaren braucht nur einer der Partner die Gebühren zu zahlen. Weitere Geräte sind gebührenfrei. Spoiler:
Müssen weitere im Haushalt lebende Personen GEZ-Gebühren zahlen? Zitat:
Bedeutet: Wenn ihr noch bei euren Eltern wohnt und z.B. Auszubildender, Zivil-, Wehrdienstpflichtiger oder Student seid, eigene Einkünfte habt, die den Betrag von EUR 276,00 übersteigen und ein TV-Gerät (Radio) in eurem Zimmer habt, dann seid ihr wie oben beschrieben verpflichtet, dieses zu melden und die GEZ-Gebühr zu zahlen. Rundfunkgeräte in der Zweitwohnung Rundfunkgeräte in Zweitwohnung müssen extra angemeldet werden und verursachen dadurch extra Gebühren. Als Zweitwohnung gelten u. a. auch Unterkünfte für Zivildienst- oder Wehrdienstleistende sowie Zweitwohnsitze für Auszubildende. Zitat:
Die Gebührenbefreiung Es gibt eine ganze Reihe von möglichen Gründen für eine Befreiung von der GEZ-Gebühr. Welche Personengruppen von der GEZ-Gebühr befreit werden können, könnt ihr hier nachlesen. Als wichtigste bzw. grösste Gruppen sind hier ALG II Empfänger und Schwerstbehinderte zu nennen. Eine Gebührenbefreiung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag kann hier hier ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Im Zweifel muss man nachweisen können, dass der Antrag der GEZ zugegangen ist. Was muss ich bei einer Gebührenbefreiung alles beachten?
Hat man den Befreiungsbescheid bekommen, sollte dieser sehr genau durchgelesen werden. Hier hat die GEZ eine Möglichkeit gefunden, sogar von mittellosen (aber unachtsamen) Mitbürgern noch Geld zu kassieren. Eine Gebührenbefreiung wird in der Regel gewährt für drei Monate. Im Bescheid ist oft schriftlich festgehalten, dass weiterhin für die darauf folgenden drei Monate eine Befreiung vorgemerkt wird, unter der Voraussetzung, dass die Gründe für die Gebührenbefreiung zu dem Zeitpunkt immer noch vorliegen und der befreite Rundfunkteilnehmer (also i. d. Regel man selbst) rechtzeitig innerhalb dieses dritten Monats der Vormerkung der GEZ diese Gründe anzeigt. Beispiel: Heute erhalte ich die Befreiung. Diese gilt von Juni-August (3 Monate). Für September bis November (weitere 3 Monate) ist die Befreiung vorgemerkt. Wenn ich nicht im November ohne erneute Aufforderung nachweise, dass nach wie vor Gründe für eine Befreiung vorgelegen haben (in den Monaten Sept.–Nov.), dann muss ich rein rechtlich für diese vergangenen 3 Monate auch zahlen, egal ob ich in diesem Zeitraum hätte befreit werden können oder nicht. Da der November von heute aus (Erhalt des Bescheides) aber noch sechs Monate in der Zukunft liegt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass ich es im November vergesse. Also Bescheid gut durchlesen und Vorsorge treffen, dass man rechtzeitig erinnert wird (Kalender, Handy etc.). Ich habe einen Fragebogen von der GEZ erhalten, ob ich unangemeldete Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte - muss ich antworten? Muss man nicht, nein. Adressen, bzw. Namen, welche sich nicht in der Datenbank der GEZ befinden, werden mit einem Standardschreiben angeschrieben, ob es nicht evtl. nichtangemeldete Geräte im Haushalt gibt. Lässt man dieses Schreiben unbeantwortet, folgt ein zweites Schreiben. In diesem zweiten Schreiben wird auf die Auskunftspflicht des Bürgers hingewiesen und auf mögliche Strafen. Reagiert man auch hierdrauf nicht, folgt ein drittes Schreiben. Das dritte Schreiben wird charakterisiert durch die fettgedruckte Zeile "Ordnungsgeld von bis zu EUR 1.000,00". Ein solches Ordnungsgeld ist zwar theoretisch möglich (siehe weiter unten), praktisch aber nicht umsetzbar. Deshalb dient das Schreiben hauptsächlich zum Einschüchtern. Antwortet man auch auf dieses dritte Schreiben nicht, erfolgt kein weiteres, die Adresse wird aus der Datenbank der GEZ wieder gelöscht. Es gibt (auch nach eingehender Recherche) keinen mir bekannten Fall, nach welchem eine Nichtreaktion auf alle drei Briefe ein negative Folgen gehabt hätte. Der Rundfunkgebührenbeauftragte Die Rundfunkgebührenbeauftragten (ich nenne sie im Folgenden mal "Rufu´s") sind im Namen der GEZ für Neuanmeldungen zuständig. Sie gehen von Tür zu Tür und gleichen im ersten Step praktisch die angemeldeten Daten mit den tatsächlichen ab. Wenn ein Rufu dann klingelt, ist es egal, was dieser euch erzählt, Tatsachen sind folgende:
Muss ich den Beauftragten in meine Wohnung lassen? / Die Hausdurchsuchung. Niemand muss den GEZ-Beauftragten in seine Wohnung lassen, egal was dieser sagt oder womit er droht! Auch wenn er mit der Polizei oder einer Hausdurchsuchung droht könnt ihr ruhig bleiben. Der Rufu darf zwar theoretisch Amtshilfe in Anspruch nehmen, d. h. mit einem Polizeibeamten bei euch vor der Haustür auftauchen. Dadurch dürfen beide aber noch lange nicht in eure Wohnung! Auch die Polizei braucht zum Betreten eurer Räumlichkeiten einen richterlichen Beschluss (--> Durchsuchungsbefehl). Dieser wird aber nur ausgestellt für erfolgte Straftaten nach dem StGB oder bei Gefahr in Verzug. Der alleinige Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (dem unangemeldeten Bereithalten eines Rundfunkgerätes) reicht hierfür nicht aus. Das Recht auf die Privatsphäre in seinen eigenen vier Wänden hängt weit höher als die "Provisionsgier" eines Freiberuflers. Was kann ich tun, wenn der Rundfunkgebührenbeauftragte zu aufdringlich wird? Zunächst einmal: Wie oben beschrieben ist der Rufu keine Person, vorder man sich fürchten muss, wird er pampig, werdet ihr es auch. Wenn er droht, tut ihr dies auch, nur dass ihr eure Drohungen auch wahrmachen könnt. Sollte er euch des öfteren "belästigen", könnt ihr ihm Hausverbot nach § 123 StGB erteilen. Dies am besten schriftlich, um im Nachhinein einen Nachweis dafür zu haben. Bei Zuwiderhandlung (erneutem Betreten eures Grundstückes) könnt ihr die Polizei rufen und den Rufu entfernen lassen. Bei folgenden Tatbeständen könnt ihr dem Rufu mit einer Strafanzeige drohen bzw. die Strafanzeige auch wirklich bei der Polizei zur Anzeige bringen: Spoiler:
Eine Strafanzeige ist kostenlos, die Ermittlung wird seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft übernommen. Natürlich sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass man diese Schritte nicht nur durchziehen sollte, weil sie "cool" erscheinen, sondern aus einem tatsächlich vorliegenden Grund heraus. Was hat es mit dem angedrohten Ordnungsgeld auf sich? Gem. § 9 RGebStV stellt die "Nichtauskunft" eines vorhandenen Rundfunkgerätes bis spätestens einen Monat nach der Anschaffung eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann auch tatsächlich mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 1.000,00 geahndet werden. Spoiler:
Praktisch ist es aber so (man mag mich hier gerne korrigieren, denn jetzt wirds knackig), dass die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten keine Möglichkeit haben, das Ordnungsgeld durchzusetzen, denn:
Klischee: "Ich werfe GEZ-Post ungeöffnet in den Müll". Ganz falsch bzw. geradezu dumm. Die oftmals verschickten drei Schreiben der GEZ bleiben wie oben beschrieben ohne Folgen. Jedoch kann in einem der Umschläge auch eine Anmeldebestätigung, ein Gebührenbescheid oder gar eine Vollstreckungsandrohung stecken, welche ungeöffnet in der Ablage P verschwunden, Riesenärger machen kann. Eine Anmeldebestätigung ist in letzter Zeit öfter versandt worden, obwohl gar keine Anmeldung des Betreffenden erfolgt ist. Diese sogenannten Zwangsanmeldungen entstehen entweder durch Fehler der GEZ oder durch übereifrige Rufu´s, die dringend ihre Neuanmeldungen "pushen" wollen. Solch einer Anmeldung am besten einmalig per Einschreiben widersprechen, dann hat man Ruhe, ist aber zumindest auf der sicheren Seite. Als nächster Step kommt logischerweise irgendwann ein Gebührenbescheid. Dieser wird (egal, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht!) nach vier Wochen rechtskräftig und könnte erstmal vollstreckt werden, sollten die angeforderten Gebühren nicht beglichen werden. Auch wenn ihr der Meinung seid, dass ihr die Gebühren nicht zu zahlen braucht, dann widersprecht dem Bescheid einmalig, aber per Einschreiben. Nichtstun ist in dem Fall das dümmste was man machen kann. Reagiert man aber nicht auf den Bescheid, dann kommt die Vollstreckungsankündigung. Als Träger des öffentlichen Rechts benötigt die GEZ keinen weiteren Titel und kann direkt aus dem Bescheid vollstrecken. Dies wird dann üblicherweise durch einen Beamten vor Ort / aus der Gemeinde durchgeführt. Also: Öffnet eure Post und schmeisst sie danach erst weg, wenn ihr der Meinung seid, es ist Müll. Will man euch ans Leder, dann reagiert bestimmt darauf und widersprecht der Forderung. Aber bittet niemals um Hilfe, weil ihr monatelang ungeöffnete Post wegwerft und die GEZ euch dann ans Bein pinkelt - dann seid ihr selbst Schuld. Das Märchen vom Peilwagen. Hier gibt es nicht viel zu erklären. Peilwagen, welche durch die Gegend fahren und eure Geräte entdecken gibt es definitiv nicht. Anderenfalls müsste die GEZ auch nicht auf zwielichtige Freiberufler (Rufu´s) zurückgreifen. Peilwagen gibt es nicht! Nachweisbare Leitungen / Anschlüsse und eine außen am Haus angebrachte Sat-Schüssel Die außen am Haus angebrachte Sat-Schüssel oder ein evtl. regelmäßig gezahlter Kabel-, Internetanschluss bedeuten nicht, dass man GEZ-Gebühren zahlen muss. Nur das Vorhandensein von rundfunkfähigen Geräten ist Grundlage für die Erhebung der Gebühren. Mit einer Sat-Schüssel allein könnt ihr nichts empfangen, ebensowenig wie mit einer Internetleitung. Es kann nicht automatisch vorausgesetzt werden, dass auch ein TV-Gerät vorhanden ist, nur weil ihr eine Sat-Schüssel habt. Was ist bei einer Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zu beachten? Die Abmeldung von Rundfunkgeräten muss schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam am Ende des Monats, in welchem die Abmeldung bei der GEZ eingeht (§ 4 Ziffer 2 RGebStV). Das Abmeldeformular gibt es hier. Bei der Abmeldung muss ein Grund für die Abmeldung angegeben werden. Es soll Fälle gegeben haben, bei denen "Gerät defekt" als Grund nicht ausgereicht hat. Denn das würde ja voraussetzen, dass das Gerät noch vorhanden ist und u. U. ohne grossen Aufwand weiterhin zum Empfang bereit gehalten werden würde (z.B. durch eine kleine Reparatur). Deshalb als Abmeldegrund am besten angeben: "Gerät ist defekt und wurde ordnungsgemäß entsorgt". Geändert von Kulgan (04. 10. 2007 um 06:38 Uhr). |
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 49
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Re: GEZ-Sammelthread
So hallo erstmal ...
Brauche dringend kompetente Hilfe ![]() Also Sachlage ist jetzt folgende: GEZ-Beauftragter stand hier vor der Tür, hat mit meiner Mutter gesprochen; die ihm jediglich erzählte das ich mich seit dem 01.08.2006 in einem Ausbildungverhältnis befinde. Der Typ wollte einen Tag später nochmal wiederkommen um mit mir persönlich zu reden, was er auch tat ... ein persönliches Gespräch kam ab wieder nicht zustande, da ich wieder nicht zuhause war. Meine Mutter gab keinerlei Unterschrift über irgendwas ab. Daraufhin kam nach 2 Wochen ein Schreiben "Bestätigung der Anmeldung" über 1 Fernsehgerät, berechnet vom 01.08.2006. Ich habe daraufhin ein Brief an die für mich zuständige Landesrundfunkanstalt (NDR) verfasst auf dem ich die Anmeldung widerrufen habe und auf Hamburger Gerichtsurteil verwiesen habe indem die Landesrundfunkanstalt bzw. die GEZ die Beweispflicht trägt und mit Anzeige § 252 StgB Gebührenerhebung für nicht geleistete gebühren oder so ähnlich (wie auf www.gez-abschaffen.de zu finden) In der Zwischenzeit kam ein weiterer Brief von denen -> "Abmeldebestätigung" "Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats Juli 2007" und dem Vermerk das mein Teilnehmerkonto einen Rückstand von ~190 Euro aufweist. Heute kam eine Antwort auf den von mir verfassten Brief an das NDR, die den Brief wohl an die GEZ direkt weitergeleitet haben: - Antwort Seite 1 - Antwort Seite 2 - rechtsverbindliche Bestätigung Den fast identischen Brief; nur mit anderer Formulierung und anderem Bestätigungsvordruck hat meine Mutter auch bekommen: - Brief an Mutter Seite 1 - Brief an Mutter Seite 2 - rechtsverbindliche Bestätigung Mutter Was sollte ich am besten jetzt machen ??? auf der rechtsverbindlichen Bestätigung kann man ja nach deren Vordruck jediglich einen "ja-ich-hatte-/habe-empfänger"-Feedback geben, also das ich irgendwann mal Rundfunkempfänger zum Empfang bereit gehalten haben muss ??? Habe ich ja aber nicht... Danke im Vorraus für jede zügige und hilfreiche Antwort ;-) Müsste wenn die rechtsverbindliche Bestätigung schon bis nächste Woche an den GEZ-Gebietsleiter zurückschicken ... |
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#2
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böses dickes Kind
Registrierungsdatum: Mar 2003
Beiträge: 2.466
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Re: GEZ-Sammelthread
Moin,
du bzw. deine Mutter setzt einfach ein Schreiben auf in welchem deine Mutter der Behauptung des GEZ-Schergens widerspricht sie hätte ihm mitgeteilt du würdest ein Fernsehgerät besitzen. Deine Mutter hat sich schon richtig verhalten, ohne Unterschrift können die euch rein gar nichts. Zusätzlich lässt du dir die Identität des GEZ-Schergens offenlegen und erteilst ihm danach Hausverbot. Das Schreiben schickt ihr per Einschreiben an die GEZ und gut ist. mfg JP |
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#3
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Boardpsychopath
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: GEZ-Sammelthread
@hi kulgan.
der text ist schon sehr gut. ich möchte mich aber mal erdreisten und ein paar weitere punkte vorschlagen. was meiner meinung nach noch reingehört die drohung mit hausdurchsuchung usw. ist zwar erwähnt aber ich finde ein extra punkt unter dem peilwagen wäre nicht schlecht. auch was man gegen die gez-schergen unternehmen kann: soweit ich weiß, kann man denen hausverbot erteilen und wenn sie wieder kommen bzw die frechheit besitzen ihren fuß in die tür zu stellen wenn man diese schließen will, kann man ja anzeige wegen hausfriedensbruch erstatten. oder was passiert, wenn man von fremden bzw familienmitgliedern (zwangsangemeldet wurde) was passiert wenn der gez-scherge durchs fenster schaut und ein tv-gerät sieht und einen zwangsanmeldet bzw was zu tun ist wenn die gez einen absolut nicht abmelden will. tut mir leid wenn es etwas unstrukturiert ist, das ist jetzt nur ein brainstorming gewesen, mit fragen die hier im gulli schon öfters mal gestellt wurden |
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Ort: Nürnberg
Beiträge: 417
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Re: GEZ-Sammelthread
zum letzten punkt hätte ich noch was.
hab mich neulich auch abgemeldet mit dem grund: geräte defekt und verschrottet. außerdem möchte ich, dass sie meine daten unwiderruflich vernichten und von weiteren kontaktaufnahmen absehn (so stand das auf der gez abschaffen seite und ich fands ganz gut). nur leider hat das nicht viel gebracht,...sie haben mir zwar innerhalb 2 wochen die abmeldung geschickt (habs per einschreiben/rückschein geschickt, fax solltet ihr NICHT machen! das "kriegen" die grundsätzlich nicht), aber dann jeden monat einmal einen brief: "sie haben sich bla abgemeldet, 90% der leute haben sich wieder angemeldet,.sie auch??" weggeschmissen (NICHT drauf antworten!!) 2. brief: "wir haben sie am bla gefragt, ob sie ein gerät haben,..haben sie mittlerweile doch eins??" weggeschmissen,...ich denke einer kommt noch, dann wars das... NICHT mehr antworten!! garnichts. P.S meldet euch einfach ab, sie können euch nix, habt keine angst vor denen, das is nurn sauhaufen, die angst machen wollen. (ich hab 16 jahre gez-ahlt, bis ich eben diese seite gefunden habe) (sollte marktforschung anrufe, ihr habt keine geräte, die an der tür gleich wieder gehen lassen) |
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#5
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entmagnetisierter Kompass
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Ort: Hochparterre
Beiträge: 1.675
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Re: GEZ-Sammelthread
Zitat:
Genau den Fall hatte mein Bruder mal. Unsere Mum hat ihn an der Haustür "angemeldet". Wir haben das dann im Nachhinein widerrufen und klargestellt, dass mein Bruder kein Rundfunkgerät zum Empfang bereit stellt, sondern die Geräte unserer Eltern nutzt. Es kam auch die Bestätigung, die er abgeben sollte. Die Bestätigung ist nochmal so geflickt, dass man sich mit Pech nochmal selbst belastet. Auf der Bestätigung streichst oder x-st du die beiden freien Felder durch, um deutlich zu machen, dass du früher wie heute keine Geräte besitzt. Deine Mum macht das dann entsprechend und du bist die GEZ los. Zitat:
Ist auch ausdrücklich so erwünscht. Der Text ist auch erstmal nur der "Rumpf", alles weitere wird ab sofort Step für Step eingearbeitet. Habe einige deiner Punkte schon eingebaut, der Rest folgt auch noch dieses WE. Morgen gehts erstmal nach Schweden zu IKEA, danach gehts weiter
Geändert von Kulgan (20. 07. 2007 um 18:45 Uhr). |
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#6
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Anonymer Weltstar
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 562
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Re: GEZ-Sammelthread
ist es eigentlich rechtens das jeder jeden anmelden kann auf der gez homepage?
also angenommen ich melde mich jetzt ab und ein paar tage später meldet mich irgendein typ da wieder an, müsste ich dann auch gebühren zahlen? ich dacht man muss seine anmeldung zumindest persönlich unterschreiben. kann doch wohl nicht warsein das da jeder jeden anmelden kann. |
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#7
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entmagnetisierter Kompass
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Ort: Hochparterre
Beiträge: 1.675
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Re: GEZ-Sammelthread
Zitat:
Naja, das ist wie überall anders auch. Wenn dich wer anmeldet, dann erhälst du danach eine Anmeldebestätigung. Dieser solltest du dann schriftlich widersprechen (schriftlich weil es die GEZ ist... die Ablage P ist gross) und das Thema ist für dich gegessen. Reagierst du aber auf die Anmeldung nicht, kommt wohl ein Gebührenbescheid. Reagierst du auch hier nicht, wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Ab dann wirds psychologisch... aber soweit brauchst du es ja nicht kommen lassen. Was meinst du, warum die Pizzalieferanten heutzutage immer zurückrufen nach einer Bestellung?
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 441
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Re: GEZ-Sammelthread
Also dann stelle ich meine Frage aus nem anderen Thread nochmal hier, weil ich noch keine hundertprozentige Antwort bekommen hab:
Mal theoretisch angenommen, man informiert den GEZ Beauftragten an der Tür dass man keine Empfangsgeräte besitzt und kurz oder später darauf öffnet man dem Kerl ein zweites Mal die Tür und im Hintergrund läuft deutlich hörbar Musik/Fernseher. Was passiert dann, wie reagiert man am besten und kann der GEZler jemanden dann ohne sein Einverständnis anmelden? Im anderen Thread meinte jemand es könnte ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, ist das realistisch? |
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#9
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Seit über einem Jahr da
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 3.934
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Re: GEZ-Sammelthread
Das hab ich doch schon x-mal gesagt:
Ja...kann es. Dazu wirds allerdings nicht kommen,da die GEZ beweisen müsste dass ein Gerät da ist. Zumindest für die Vertgangenheit ist dies aber kaum möglich. Wird in diesem Verahren dann tatsächlich festgestellt das du ein Gerät hast müsstest du für dieses eine Monat bezahlen.Danach kündigen und wieder 2 Jahre nix zahlen ![]() Ich glaube nicht dass die überhaupt ein Verfahren einleiten,mir wäre kein einziger Fall bekannt. |
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#10
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Master of Desaster
Registrierungsdatum: Jul 2006
Ort: Schwabenland
Beiträge: 2.095
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Re: GEZ-Sammelthread
Zitat:
Du hörst die Musik doch nur über MP3-Player und dein Boxensystem. Und Filme schaust du grundsätzlich nur auf mobilen DVD-Playern mit denen man kein Rundfunk empfangen kannst, oder nicht? |
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 441
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Re: GEZ-Sammelthread
Selbstverständlich, nur ist die Frage ob es sinnvoller ist dem Rufu lang und breit zu erklären dass man einen DVD Player an einen alleinstehenden PC Monitor gekoppelt hat oder ob man einfach die Tür zuknallt mit den Worten: "ich hab keine meldepflichtigen Geräte und werde mir auch in Zukunft keine anschaffen."
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 128
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Re: GEZ-Sammelthread
Weder noch
Besser: "Ich erteile ihnen hiermit Hausverbot, verlassen sie sofort mein Grundstück" und dann Tür zu. Sollte dann doch Post kommen....siehe oben
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#13
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Turbocharged
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 406
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Re: GEZ-Sammelthread
Ja, ist wie vor Gericht, wenn man ungefragt allen möglichen Mist erzählt, kommt am Ende nichts gutes dabei raus. Also nur kurz und knapp antworten, was man gefragt wird."Halten Sie anmeldepflichtige Rundfunkgeräte bereit?" -"Nein-Hausverbot-Auf nimmerwiedersehn!"
![]() Aber noch ein Vorschlag für die FAQ: Wenn man sich durchringen sollte, GEZ zu zahlen, dann sollte man das nicht per Lastschrift machen sondern manuell überweisen. Dafür gibt es zwei sehr gute Gründe: 1. Will man sich irgendwann wieder abmelden, kann nicht weiterhin Geld abgebucht werden. 2. Überweisungen verursachen bei der GEZ wesentlich höhere Kosten als Lastschriften. Auf einigen Internetseiten wird vermutet, das das bequeme Lastschriftverfahren der GEZ ganze 80 Cent/Teilnehmer/Jahr kostet. Ein Teilnehmer, der selbst überweist soll dagegen knapp 17 €uro/Jahr an Kosten verursachen. Ist doch ein bemerkenswerter Unterschied, der hochgerechnet schon einiges ausmachen würde. Schließlich wollen wirs der GEZ nicht ganz so leicht machen. |
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#14
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Seit über einem Jahr da
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 3.934
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Re: GEZ-Sammelthread
Beim Kündigen macht Lastschrift keine Probleme.
Ab auf die Bank...Rückbuchungen sind für die GEZ teuer,wenn keine Einzugsermächtigung/grund vorliegt. |
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#15
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Anonymer Weltstar
Registrierungsdatum: May 2007
Beiträge: 562
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Re: GEZ-Sammelthread
Zitat:
muss ich bei einer kündigung den unbedingt warten bis ich eine antwort b.z.w. bestätigung von der gez bekomme? oder kann ich auch so eine rückbuchung in auftrag geben wenn sie weiterhin geld abbuchen ohne das ich eine abmeldebestätigung bekommen habe? |
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#16
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Seit über einem Jahr da
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 3.934
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Re: GEZ-Sammelthread
Wenn du es als Einschreiben geschickt hast,ja,denn damit hast du gekündigt,es besteht kein Grund zur Abbuchung.
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#17
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Take on the World!!
Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: Trier
Beiträge: 589
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Re: GEZ-Sammelthread
Mal meine Erfahrung:N Gez Typ war bei mir im Studentenwohnheim.
Hab ihn nicht reingelassen, er von wegen blah durchsuchungsbefehl ich ok bis dann schönen tag noch.Tür zu und nie wieder was von denen gehört (ist jetzt 10Monate her )e:achja wenn einer von denen versucht rein zu kommene bloß nicht gefallen lassen.Am besten direkt ins Gesicht schlagen oder beim Fuß in der Tür mal die Tür richtig fest zu schlagen. Dein Hausrecht ist ein Notwehrfähiges Gut^^ |
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#18
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Seit über einem Jahr da
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 3.934
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Re: GEZ-Sammelthread
Aber bitte keine übermässigen Verletzungen...
Könnte Sauerei und evtl. sogar Ärger geben. Dass man seine Rechte dem Typen aufzeigt ist eines,sinnlose Gewalt bringt aber gar nix. |
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#19
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