Thema: GEZ-Sammelthread
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15. 11. 2007, 12:49 #201entmagnetisierter Kompass
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Re: GEZ-Sammelthread
Doch, steht es (leider.)
Zitat von Everson
§ 1 Abs. 2 des RGebStV sagt eindeutig, dass JEDER ein Rundfunkteilnehmer ist, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält.
In § 5 werden dann die Ausnahmen, wie beispielsweise Ehepartner genannt.
Quelle siehe im ersten Posting des Threads oder auch nochmal hier:
RGebStV
Das würde also bedeuten, wenn du 9 Geschwister mit Einkommen über der besagten Grenze hättest, die allesamt noch zuhause bei euren Eltern wohnen und ein TV-Gerät betreiben, aus eurer Wohnung dann 11x GEZ-Gebühren zu zahlen sind (Eltern + 10 Kinder, jedes davon mit eigenem Einkommen und Empfangsgerät).
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15. 11. 2007, 13:50 #202Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Aber was soll denn das genau heißen:
"... Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereit hält."
Meiner Meinung nach ist da nicht richtig definiert, wer den jetzt derjenige ist, der das Gerät zum Empfang bereit hält?
Ich oder meine Eltern, die das Gerät gekauft haben und mir zur Verfügen stellen?
Könnte man es nicht auch so formulieren, dass sie für mich das Gerät zum Empfang bereit halten?
Ist jetzt der Besitzer der "Bereithalter" oder der, der das Teil in seinem Zimmer stehen hat (das eigentlich nur ein Teil der Wohnung ist, die wiederum meinem Vater gehört, der mir sämtliche Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Rundfunksempfangsgeräte, zur Verfügung stellt).
Und nochmal wegen den Ausnahmen:
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-funkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rund-funkgebühr
zu entrichten ist;
Ich verstehe nicht ganz, warum ich nach diesem Gesetz keine natürliche Person bin, die in der Wohnung seines Vaters lebt (also des Rundfunkteilnehmers der bereits GEZ zahlt).
Vielleicht verstehe ich aber auch den Begriff "natürliche Person" nicht ganz richtig.
Oder zählt mein Zimmer etwa als eigene Wohnung und ich falle deswegen nicht darunter?
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15. 11. 2007, 13:53 #203Ente statt Hut!
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Re: GEZ-Sammelthread
Dieses "Natürliche Person" bezieht sich auf den ursprünglichen Gebührenzahler des hier benannten Haushalts. Ist dieser keine natürliche Person, sondern eine Juristische (Firma, e.V., etc) muss er, mit einigen Ausnahmeregelungen, grundsätzlich für JEDES Gerät zahlen.
Zitat von Everson
Ein Gerät ist eindeutig einer Person, die nicht mit dem Eigentümer identisch ist zuzuordnen, wenn sie die tatsächliche Kontrolle darüber dauerhaft ausübt. Da du den Fernseher in deinem Zimmer ja alleine oder mit Freunden nutzt, übst du diese Kontrolle aus.
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15. 11. 2007, 14:33 #204Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Ok, ich glaube das würde auf jedenfall mein Problem mit dem "Bereithalter" klären.
Zitat von Der Entenmann
Nach deinem Posting und ewigem hin und her Überlegen, habe ich jetzt auch glaube ich endlich herausgefunden was wohl mit dem ...
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-funkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rund-funkgebühr
zu entrichten ist;
... eigentlich gemeint ist. Und ich glaube das man das auf zweilerlei Arten verstehen kann.
Gemeint ist wohl:
...dass für Zweitgeräte, die einer naturlichen Person (dem Rundfunkteilnehmer) oder dem Ehegatten dieser natürlichen Person gehören, und in der Wohnung der natürlichen Person stehen, nicht gezahlt werden muss.
Was ich immer verstanden habe:
Für Zweitgeräte, die einer x-beliebigen natürlichen Person oder "Ihrem" Ehepartner gehören(mit dem "Ihrem" hätte ich gedacht würde der eigentliche Rundfunkteilnehmer direkt angesprochen und würde sich nicht auf die natürliche Person beziehen. Aber da es wohl im Gesetzt nicht groß geschrieben ist, ist es wohl anscheinend eindeutig formuliert und nur ein Verständnisfehler von mir), die in "Ihrer" Wohnung stehen, muss nicht gezahlt werden.
Gut vielen Dank schonmal soweit. Ich glaube diese beiden Punkte haben sich schonmal geklärt.
Ich wäre aber noch sehr dankbar, wenn mir einer sagen könnte, ob man die eine Hälfte des BaFögs, die ja eigentlich nur ein Kredit ist, den man irgenwann wieder zurückzahlen muss, zum Nettoeinkommen zählen kann bzw. muss.
Und ob es weitere (Außer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) Belastungen, monatliche Zahlungen etc. gibt, die man von seinem Bruttoeinkommen abziehen muss (kann) um auf das Nettoeinkommen zu kommen.
Bzw. welche Einkünfte oder Ausgaben alles im Sozialhilferegelsatz berücksichtigt werden (bzw werden können).
Und muss ich der GEZ nachweisen, welche Einkünfte ich habe (z.B Bafögbescheid), wenn ich ankreuze dass ich unter diesem Regelsatz liege? (oder müsste dass die GEZ einfach glauben)
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15. 11. 2007, 15:15 #205
Re: GEZ-Sammelthread
mensch Everson, du machst das aber alles kompliziert

Die GEZ interessiert das nicht, ob das brutto oder netto is, du kriegst Bafög und fertig,...Bafög is das, was du monatlich bekommst, völlig egal, was du davon noch abziehst oder ob du damit (sozusagen) einen Kredit zahlst (is bei Sozialhilfe, ALG auch nicht anders, da kannst du von den 345 Euro jeden Monat 300 euro Raten zahlen müssen, juckt keinen, du kriegst 345 und basta).
Die juckt es nicht, was du davon zahlst oder ob das ein "Kredit" is. Du bist halt in dem Moment drüber, auch wenn du von dem Geld nicht viel hast
Is aber bei allen staatl. Zuschüssen so.
Ich frag mich aber eh die ganze Zeit, warum du das so dringend anmelden willst? Deine eltern sind doch schon angemeldet oder? Die haben dich doch noch garnicht aufn Kieker? Lass das doch so weiterlaufen.....
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15. 11. 2007, 15:24 #206entmagnetisierter Kompass
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Re: GEZ-Sammelthread
Du bekommst jeden Monat (in der Regel) einen Betrag X auf dein Konto. Dieser Betrag ist maßgebend und kein wenn oder aber oder sonst. Es ist in keinster Weise relevant, ob du einen Teil deines Einkommens irgendwann wieder zurückzahlen musst oder was für Abzüge vom Bruttogehalt abgegangen sind. Es zählt genau das Einkommen im Berechnungszeitraum, was ganz klar auch in der RGebStV steht.
Zitat von Everson
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15. 11. 2007, 15:59 #207Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Naja, ich hab nen Brief von denen bekommen, indem ich aufgefordert werde meine Runfunkgeräte anzumelden. Den muss ich eigentlich beanworten, sonst kommen doch diese 2 weiteren Ermahnschreiben (mit der 1000€ Drohung und so).
Zitat von Atraxia
Und mit dem Totstellen, wollen meinen Eltern nicht machen, das ich das mache.^^
Also muss ich mich doch, wohl oder übel bei denen anmelden oder verstehe ich da schon wieder was falsch?
@ Kulgan:
Naja, mich hat bloß gewundert, weshalb die dann in ihrem Schreiben, an der Stelle mit dem Sozialhilferegelsatz, von Nettoeinkommen und nicht einfach nur vom Einkommen sprechen.
Aber wenn ihr alle der Meinug seid, dass da einfach nur das, was man monatlich aufs Konto bekommt ne Rolle spielt und keine sonstigen Abzüge zählen, dann wird's da wohl nicht's dran zu rütteln geben.
Und ähmm ... wie ist das jetzt noch mit dem BaFög-bescheid, falls ich an der Stelle mit dem Einkommen lügen würde.
Ist das wie mit den Geräten, dass die einem nachweisen müssten, dass man welche hat, die das aber, solange man die nicht in die Wohnug lässt, wahrscheinlich nie könnten?
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15. 11. 2007, 16:46 #208Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Zitat von Everson
Edit:
Ok mein Vater hat jetzt mal bei uns in der Gemeinde nachgefragt, wie das ist mit BaFög und GEZ, weil die sich angeblich damit auskennen sollen.
Der Mitarbeiter dort, (er hat auch einen Sohn mit dem gleichen Problem und sich angeblich schon damit beschäftigt) hat gemeint, dass wenn man BaFög empfängt man Sozialleistungen empfängt. (Ok steht auf jedenfall auch auf dem Antragsformular für das BaFög, also soweit stimmts schonmal)
Und dass derjenige, der Sozialleistungen empfängt keine GEZ zahlen müsse.
Ich habe allerdings keine Ahnung auf welches Gesetz er sich dabei beruft. Vielleicht spricht er eine der Punkte in dem Formular an, mit dem man eine Befreiung von der GEZ-Gebühr bezahlen kann an, kA.
Naja, ich habe jetzt einfach angekreuzt, dass ich unter dem Sozialregelsatz liege und meine Unterschrift druntergesetzt und fertig.
Die werden sich schon wieder melden falls irgendwas nicht passt ...
Ich poste es, falls die wieder was schicken sollten.
(Hoppla, jetzt hab' ich irgendwie mit dem Editieren scheiße gebaut, aber ich finde keinen Löschbutton)
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15. 11. 2007, 16:52 #209Ente statt Hut!
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Re: GEZ-Sammelthread
Geringes Einkommen ist seit einiger Zeit kein Grund mehr für eine Befreiung.
Du als Bafög-empfänger kannst dch aber wegen Bezug dieser sozialleistung befreien lassen.
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15. 11. 2007, 17:49 #210
Re: GEZ-Sammelthread
Willkommen im Club der "Steuer"ZahlerNaja, ich habe jetzt einfach angekreuzt, dass ich unter dem Sozialregelsatz liege und meine Unterschrift druntergesetzt und fertig.
Die werden sich schon wieder melden falls irgendwas nicht passt
Die werden zu 100% einen Bescheid von dir haben wollen,..könnt ja sonst jeder kommen und sagen "zahlen? wieso bin unter Sozialhilfesatz".....
und DANN entscheiden die, ob du wirklich befreit wirst, da du ja scheinbar nicht unter der Grenze liegst mit den 350(?) Euro, vorallem, wenn du noch daheim wohnst.
tjaaa, jetzt hast du´s verschissen, da kommst jetzt so schnell nimmer raus
hier nochmal das zitat von deren Seite:
(der ja bei 278 nochwas liegt....)Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
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15. 11. 2007, 18:52 #211Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Naja werd' ich sehen.
(Da das ganze eh einer impulsiven Handlung meines Vaters entspringt, ist wenigstens er Schuld, wenns schiefgeht^^)
Naja, auch wenn die nen Bafögbescheid haben wollen, was machen die wenn die ganz einfach von mir keinen kriegen?
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15. 11. 2007, 19:36 #212
Re: GEZ-Sammelthread
hmm, was macht das Finanzamt, wenn du denen die Belege nicht mitschickst bei der Einkommensteuererklärung?

Spaß beiseite
Kommt drauf an, ob du jetzt mitangegeben hast, ob du Geräte hast oder nicht. Wenn ja, dann zahlst du eben,...weil du ja nicht nachweisen willst, ob du drunter liegst.
Wenn nein, dann hast du dich auch nicht angemeldet und dann isses ja eh hinfällig.
Also ich geh jetzt mal davon aus.
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15. 11. 2007, 19:48 #213Ente statt Hut!
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Re: GEZ-Sammelthread
Ganz klar: Gebührenbefreiung verweigern.
Zitat von Everson
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16. 11. 2007, 11:01 #214Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Hi,
nach mehreren Schreiben der GEZ auf welche ich nicht reagierte kam jetzt eines mit Vollstreckungsankündigung.
Muss ich nun auf jeden Fall auf dieses Schreiben reagiere, per Einschreiben.
Können die mir was, wenn ich nicht reagiere?
Vielen dank.
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16. 11. 2007, 11:05 #215entmagnetisierter Kompass
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Re: GEZ-Sammelthread
Öhm... ist das eine Gebührenrechnung?
Zitat von Allanon74
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16. 11. 2007, 11:21 #216Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Da steht was von, dass ich wenn ich bis dann u. dann nicht zahle, die Gebühren per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden können.
Muss nochmal genau schauen, hab das Schreiben hier leider nicht vorliegen.
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16. 11. 2007, 11:31 #217Ente statt Hut!
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Re: GEZ-Sammelthread
Die Vollstreckungsankündigung heisst, der Bescheid ist nicht mehr weit.
Problem: Die GEZ darf sich die Dinger selber ausstellen, ohne Gericht. Wenn jetzt die Ankündigung kommt, hast du definitiv zu spät gegen den Gebührenbescheid widersprochen (oder gar nicht, oder kein Einschreiben, eigenhändig).
Um was für Summen geht es denn?
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16. 11. 2007, 11:42 #218Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Es geht um ca. 250 euro.
Habe mich vor ca. 2 Monaten umgemeldet.
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16. 11. 2007, 12:40 #219Ente statt Hut!
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Re: GEZ-Sammelthread
Und diese Rechnung ist für was genau? Ist es für die alte Wohnung, die Neue, nichtvorhandene Geräte...
Fest steht, du hast dem Gebührenbescheid nicht widersprochen, oder der Widerspruch ist verschwunden, da kein Einschreiben. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
Ganz davon abgesehen... 250€, da muss man doch schon mindestens ein Jahr nicht gezahlt haben trotz Rechnungen, oder?
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17. 11. 2007, 13:27 #220PinselpupsGast
Re: GEZ-Sammelthread
Hi zusammen
gestern hatte ich netten Besuch und ließ mich dummerweise auf ein Gespräch unten an der Haustür ein.....Um es kurz zu machen: ich unterschrieb blöderweise ne Anmeldung für Radio und zwar zurückdatiert auf sieben Jahre. Macht ne Nachzahlung von knapp 500€.
Wenn ich mir recht überlege, war mein Radio aber jahrelang kaputt und ich habs vielleicht doch nur vier Jahre genutzt. Kann ich Widerspruch einlegen oder ist das völliger Quatsch?
Andere Möglichkeit währe: der hat mich so bequatscht das wir uns leider völlig missverstanden haben. Ich wohne zwar seit 7 Jahren in dem Ort aber erst seit Sommer 2006 in der Whg (was ich per Mietvertrag nachweisen könnte)
Was meint ihr?
Gruß
Pp


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