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Jokatschu
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Thumbs down Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Nikara 
Wie lange dauert es ungefähr bis die aufgeben??
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die doch rechtlich Anspruch auf das Geld haben??


Mein Gutster,

die GEZ gibt nie auf!!!

Eine Freundin von mir hatte bei Bezug von Hartz IV noch einen kleinen Zuschlag für die Übergangszeit von Arbeitslosengeld zu Hartz IV bekommen. Exakt 5,80 Euro!!

Daraus haben die GEZ-Ler ihr einen Strick gedreht, der sich gewaschen hat!
Sie hatte sich ganz offiziell als Hartz IV Empfängerin bei der GEZ abgemeldet.
Weil Sie aber diesen Zuschlag erhielt, haben diese GEZ - Abzocker dann zwei Monate nach dem Meldetermin geschrieben, das sie ja nicht nur Hartz IV Einkommen hat, sondern auch Zuschläge und das deshalb automatisch wieder Gebührenpflicht besteht in Höhe der bekannten 17 Euro etwas im Monat.
Soweit so gut. Sie sollte also dann für zwei Monate GEZ nachzahlen.
Dann ist sie umgezogen in eine Wohngemeinschaft und hat diesen Wechsel der Wohnung auch rechtzeitig bei der GEZ gemeldet. Der Zuschlag zum Hartz IV wurde auch nur befristet bezahlt, fiel also weg. Sie hat dann in der neuen Wohnung ebenfalls nochmals zusätzlich den Befreiungsantrag über das Amt eingereicht.

Auch gut, dachten alle.

Nun, nach über zwei Jahren kommt dann ein Bescheid von der GEZ, sie hätte sich nicht abgemeldet und auch nicht auf die Mahnungen der GEZ reagiert, die allesamt wohl noch an die alte Adresse geschickt worden sein sollen!!

Nachforderung an GEZ Gebühren für zwei Jahre und Gebühren für Einholung der neuen Anschrift wurden verlangt, alles zusammen deutlich über 400 Euro!!

Und das beste ist jetzt: Da meine Freundin nicht beweisen konnte, das sie den Befreiungsantrag damals rechtzeitig gestellt hat (GEZ bestreitet, jemals einen Antrag bekommen zu haben!!) und auch das Hartz IV Amt sich seltsamer Weise nicht an den Vorgang erinnern konnte (wollte???) muß sie jetzt diese für einen Hartz IV Empfänger gewaltige Summe an die GEZ abstottern!!!

Ist doch toll, wie weitreichend dieser Laden arbeitet!! Von wegen, die geben auf!
Die betrügen sogar offiziell!!

Ich habe meinen Anwalt dazu befragt, ob da was möglich ist für meine Freundin.
Er hat dies verneint! Als guten Rat gab er noch mit, das man mit der GEZ NIEMALS
OHNE EINSCHREIBEN schriftliche Dinge abwickeln sollte. Denn sonst hat man keinen BEWEIS dafür und muß BEZAHLEN! auch wenn es nicht rechtens wäre!

Schöne Welt, in der wir leben....
Alt 29. 02. 2008, 07:59 Jokatschu is offline Mit Zitat antworten #426
Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Jokatschu 
Ist doch toll, wie weitreichend dieser Laden arbeitet!! Von wegen, die geben auf!
Die betrügen sogar offiziell!!

Ich habe meinen Anwalt dazu befragt, ob da was möglich ist für meine Freundin.
Er hat dies verneint! Als guten Rat gab er noch mit, das man mit der GEZ NIEMALS
OHNE EINSCHREIBEN schriftliche Dinge abwickeln sollte. Denn sonst hat man keinen BEWEIS dafür und muß BEZAHLEN! auch wenn es nicht rechtens wäre!....

Naja, deine Freundin hat sich halt (damals unwissend) bissl blöde angestellt. Selbst wenn sie einen Befreiungsantrag gestellt hat... ist es ihr niemals komisch vorgekommen, dass dieser nie beantwortet (=angenommen) wurde? Als halbwegs vernünftig denkender Mensch (und das soll bei weitem keine Beleidigung sein) fasse ich irgendwann mal nach, gerade um späteren Ärger zu vermeiden. Das handhabt man doch überall so... wenn man etwas möchte, dann muss man sich drum kümmern bis man ein Ergebnis hat. (Anm.: Ich bin nicht halb so weise, wie sich das vielleicht anhört

Und wieso betrügen die offiziell? Es wurde deiner Freundin eine Gebührenrechnung gestellt für einen Zeitraum, in dem Gebühren zu zahlen waren. Sofern deine Freundin sagt, sie habe einen Befreiungsantrag gestellt, so muss sie dieses mit den damaligen Belegen nachweisen. Das kann sie nicht, also muss sie zahlen. Das hat in diesem Fall auch gar nicht mal was mit der GEZ als "unfairem Gebühreneintreibungsklotz" zu tun, sondern ist eine reine rechtlich grundlegende Sache.

Eine nachträgliche Gebührenbefreiung ist nicht mehr möglich - aber hiernach hattest du ja auch nicht gefragt.

Was mich auch stutzig macht: Hat deine Freundin damals keinen Nachsendeantrag gestellt? Denn sonst wären die GEZ-Schreiben auch am neuen Wohnort angekommen...
Alt 29. 02. 2008, 10:19 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #427
Fanatec
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Kulgan 
Sei mir nicht böse, aber hättest du das erste Posting hier genau gelesen oder mal durch die weiteren Beiträge gestöbert, wo die Frage auch schon ca. x-mal gestellt worden ist, dann hättest du nicht fragen müssen.

Die Regelungen der GEZ sind doch einwandfrei:

Das Rundfunkgerät (=der Tv, das Radio etc.) muss ohne grossen technischen Aufwand zum Empfang bereit sein. In deinem Fall trifft dies zu - also kannst du dir die Antwort selber geben

naja so ganz trifft das ja nicht zu und ich glaube nicht das das hier schonmal gestellt wurde

was ich mein, der fernseher könnte zwar empfangen aber nicht mehr in der heutigen zeit... das stink normale alte analoge terrestrische signal gibt es nicht mehr...
dvb t tuner hat er keinen drin, also müsste ich entweder einen kaufen oder ein kabel zum übergabepunkt des kabelanschlussanbieters ziehn bzw. mir einen sat receiver kaufen damit er in der lage wäre zu empfangen...

deswegen mein ich ja das er normal nicht ohne weiteres hier im haus betrieben werden könnte (ganzes haus nur sat, kein kabelanschluss) und somit keine gez fällig ist.

ich hoffe du weisst was ich meine

mfg, fanatec

ps:ich hab schon das front post und auch viele andere gelesen nur bei 18 seiten kann man auch mal etwas übersehen (falls doch schonmal das selbe thema hier behandelt wurde)
Alt 29. 02. 2008, 15:17 Fanatec is offline Mit Zitat antworten #428
myfriendjack
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Re: GEZ-Sammelthread

Folgende Frage/Situation, die ich per Googlen und lesen von Höckers Buch nicht wirklich klären konnte:
Hatte einen Rundfunkbeautragten hier, dem ich die Tür geöffnet habe, kann leider bei mir nicht sehen wer davor steht. Er war etwas "tricky", aber nicht besonders aufdringlich (vielleicht weil ich auch nicht grad der "kleinste" bin ).
Weiß nicht warum, aber anstatt Tür zuzuhauen hab ich recht freundlich Auskunft gegeben, dass ich weder internetfähigen PC, noch Fernseher oder Autoradio hätte, was natürlich nur eingeschränkt der Wahrheit entspricht...

--> Frage: Ändert sich dadurch was am empfohlenen Vorgehen bzw. was ist nun zu erwarten (er schien mir eig. fast zu glauben und hat nix gesehen o.ä.)?

Ich würde wohl bald einen Türspion einbauen und ihm einfach nicht mehr aufmachen, so richtig? Oder soll ich lieber beschwichtigend bald einen Radio/Internet-PC melden (hab derzeit sogar wirklich keinen Fernseher?

Danke für jeden Hinweis
Alt 05. 03. 2008, 23:19 myfriendjack is offline Mit Zitat antworten #429
Filou975
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Re: GEZ-Sammelthread

Hallo,
ich habe auch so meinen lieben Ärger mit der GEZ... So allmählich wird die Angst vor Konsequenzen/plötzl. Besuch zu groß...

Gibt es hier denn Leute, bei denen die GEZ ein Mahnverfahren beschritten hat???

Also ich habe meine Geräte kurz vor e. Umzug abgemeldet. Nach über 1 Jahr bemerkte ich, dass die weiter Geld vom Konto einziehen.
Ich habe das dann durch die Bank sperren lassen und der GEZ 'nen Brief geschrieben.
In dem forderte ich sie dreist auf, mir mein Geld zurückzuüberweisen, ich hätte keine Geräte. Eine Kopie habe ich noch im PC. Aber per Einschreiben habe ich es wohl nicht geschickt. Für die Abmeldung habe ich keinen Beweis mehr - leider...
Die stellten sich dumm: "Wir können Sie ohne Angabe ihrer Teilnehmernr. nicht ermitteln."
Mich rief einmal jemand von denen hier an. Ich sah es gerade noch rechtzeitig, als ich die Tel auf dem Display zurückgerufen habe...

Na ja, mich beunruhigen die vielen Briefe. Ich mache sie garnicht auf, werfe sie weg...
Der nächste Schritt wäre ansich ja ein Vollstreckungsbescheid. Steht das auf dem Umschlag? Macht die GEZ sowas?
Steht auf e. Mahnung nicht aussen Mahnung drauf?
Beim Klingeln öffne ich nicht. Aber was ist das für ein Leben? Ich bekomme Besuch von Schülern - was ist, wenn mit dem Schüler die GEZ hochkommt?
Mach ich die Verbindungstüre nicht zu - dann kann man vom Eingang her den TV sehen...

Auf der 1. Seite dieses Threads habe ich Infos gesehen... Vielleicht beruhigen mich die ja...
Ich frage mich die ganze Zeit, ob ich - ohne deren Briefe gelesen zu haben - schreiben soll, dass ich mein Geld zurück will, ich längst gekündigt habe, dass ich deren Flut v. Post ignorieren werde, keine Pflicht zur Beantwortung bestünde, dass sie doch entlich rechtliche Schritte einleiten sollen und ich im Gerichtsverfahren Kopien der Abmeldung etc vorlegen werde...

Ein gewisser Schutz vor exorbitant hohen Forderungen müssten doch Verjährungsregeln sein... Sind es nicht 2 Jahre?

Dann denke ich wieder, es wäre am besten, nix zutun...
Aber irgendwie bekomme ich bald Alpträume!
Alt 12. 03. 2008, 21:51 Filou975 is offline Mit Zitat antworten #430
AllesBeschiss
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Filou975 
Na ja, mich beunruhigen die vielen Briefe. Ich mache sie garnicht auf, werfe sie weg...

Sorry, aber das ist ja wohl saublöd!
Alt 12. 03. 2008, 22:07 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #431
Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Fanatec 
was ich mein, der fernseher könnte zwar empfangen aber nicht mehr in der heutigen zeit... das stink normale alte analoge terrestrische signal gibt es nicht mehr...
dvb t tuner hat er keinen drin, also müsste ich entweder einen kaufen oder ein kabel zum übergabepunkt des kabelanschlussanbieters ziehn bzw. mir einen sat receiver kaufen damit er in der lage wäre zu empfangen...

Das Gerät ist und bleibt dennoch empfangsbereit. Ich kann auch mit meinem "normalen" Fernseher ohne Sat-Schüssel oder den Kabelanschluss aus der Wand nicht vernünftig TV kucken... was aber nichts daran ändert, dass das Gerät zum Rundfunkbetrieb bereit gehalten wird.

Und genau das ist die Voraussetzung laut der GEZ.

Zitat:
Zitat von Filou975 
Dann denke ich wieder, es wäre am besten, nix zutun...
Aber irgendwie bekomme ich bald Alpträume!

Nichts zu tun ist wie (fast) alles im Leben genau falsch.

Und genau genommen hast du so ziemlich alles falsch gemacht, was geht.

Wann werden die Leute endlich begreifen, dass man die erhaltene Post öffnet ehe man sie wegwirft?

Natürlich wird die GEZ auf ihr Geld bestehen - denn durch die von dir (in Unkenntnis) begangenen formellen Fehler hat sie sogar ein Recht drauf - oder sagen wir eher, du kannst gegen deren Behauptungen nichts gegenteiliges vorbringen.

Wieso sollte auf einer Mahnung aussen auf dem Umschlag "Mahnung" draufstehen? Bei einer Einladung steht das ja auch nicht drauf... oder haben deine Rechnungen auf dem Umschlag "Rechnung" stehen? Ein Mahnbescheid wird übrigens per gelbem Brief vom Postboten zugestellt.

Die GEZ kann Forderungen der letzten 4 Jahre nachfordern. Wohlbemerkt können es auch weit mehr sein, sollte sich z.B. dein Fall noch 5 Jahre hinziehen.

Warum zahlst du nicht einfach die GEZ-Gebühr, wenn du anscheinend schon Paranoia deswegen bekommst?

Um das Ding rund zu bekommen: Schreibe im März eine Abmeldung (Einschreiben!) beginnend mit dem April. Dann zahlst du bis inkl. diesem Monat noch die Gebühren(was der GEZ sowieso zusteht, so wie du es schilderst) und hast ab dem April 2008 Ruhe...
Alt 13. 03. 2008, 06:58 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #432
Winf
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Kulgan 

Die GEZ kann Forderungen der letzten 4 Jahre nachfordern. Wohlbemerkt können es auch weit mehr sein, sollte sich z.B. dein Fall noch 5 Jahre hinziehen.


Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Das ist die Meinung, die GEZ-Schergen natuerlich immer behaupten...

Egal ob der in die Wohnung kommt oder nicht. Einfach nicht mit dem Typen reden und ansonsten des Hauses verweisen. Man kann ja auch die Polizei rufen, weil man meinte, dass jemand einbrechen wollte usw., weil das bei denen manchmal wirklich so aussieht... und manchmal solll es ja auch vorkommen, das ein Kinderschaender oder Vergawaltiger (im einfachen Fall Stalker genannt) die Nachbarschaft durchstreift... und der Verdacht liegt dann doch auch sehr Nahe, wenn sich jemand so verhaelt...
Und die paar wenig wirklich serioesen Typen machen die eh keinen Stress (hab ich auch schon mal gehabt).

Ich habe 2 Besuche vom Gerichtsvollzieher hinter mir. Raus gekommen ist nichts. Nach 3 Jahren kamen auch keine Briefe mehr und mittlerweile bin ich auch wo anders hingezogen, wo der Typ bei mir gar nicht mehr klingelt... OK ich habe eine Kamera und sehe wer da steht... ist schon ein gewisser Vorteil...

Das mit der Post ist richtig - es geht nicht darum, ob man es gelesen hat oder nicht. Da kann ich nur immer sagen: Dummheit schuetzt vor Strafe nicht. Nur weil man behauptet keinen Fueherschein gemacht zu haben, wusste ich nicht das man bei rot nicht ueber die Ampel geht ware z.B. genauso clever!

Und zum Schluss noch: Fuer die, die es wirklich nicht lassen koennen, mit dem Typen zu reden. Einfach nie irgendwas utnerschreiben und schon gar nicht in die Wohnung lassen. Oder lasst ihr jeden Penner der bei euch klingelt auch mal kurz bei euch in die Wohnung? Also warum dann immer die, wenn so ein dubioser GEZ-Papier-Karton vorgehalten wird?
Alt 13. 03. 2008, 07:22 Winf is offline Mit Zitat antworten #433
Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Winf 
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Das ist die Meinung, die GEZ-Schergen natuerlich immer behaupten...

Egal ob der in die Wohnung kommt oder nicht. Einfach nicht mit dem Typen reden und ansonsten des Hauses verweisen. Man kann ja auch die Polizei rufen, weil man meinte, dass jemand einbrechen wollte usw., weil das bei denen manchmal wirklich so aussieht... und manchmal solll es ja auch vorkommen, das ein Kinderschaender oder Vergawaltiger (im einfachen Fall Stalker genannt) die Nachbarschaft durchstreift... und der Verdacht liegt dann doch auch sehr Nahe, wenn sich jemand so verhaelt...
Und die paar wenig wirklich serioesen Typen machen die eh keinen Stress (hab ich auch schon mal gehabt).

Genau das habe ich auch im ersten Posting dieses Threads geschrieben...

Rein rechtlich ist es aber korrekt, dass die Ansprüche nach vier Jahren verjähren. Natürlich auch nur dann, wenn heute ein RuFu kommt und das "Opfer" zugibt, z.B. seit 6 Jahren unangemeldet ein TV-Gerät zu besitzen... DANN darf man nur für vier Jahre nachfordern.

Bist du aber mit der GEZ am Abkotzen, meldest dich aber auch nie ab, die Gebühren laufen weiter und das Ganze geht über z.B. 6 Jahre... dann sind die vollen 6 Jahre nachforderbar.

Ich persönlich halte es genauso wie du @Winf. Aber es geht hier nicht darum, die GEZ erfolgreich zu prellen, sondern eher darum, über ihre tatsächlichen "Befugnisse und Rechte" aufzuklären. Und das ist so, wie ich es geschrieben habe zu 100% korrekt.
Alt 13. 03. 2008, 08:01 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #434
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Re: GEZ-Sammelthread

Hi, ich habe heute den 2ten grünen Brief von der GEZ bekommen ich solle mich doch anmelden ansonsten 1000 Euro Strafe bla bla.
Da müsste ja irgendwann der dritte Brief kommen.

Macht es Sinn wie gehabt nicht zu antworten oder sollte ich vielleicht diesen Musterbrief http://www.freenet.de/freenet/finanz...tricks/06.html
mal zur GEZ schicken oder die schlafenden Hunde lieber nicht wecken?

Hat jemand diesen Brief schonmal hingeschickt und wenn ja wie war die Reaktion?
Alt 13. 03. 2008, 09:15 Bl@cki is offline Mit Zitat antworten #435
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Re: GEZ-Sammelthread

HAllo,
soeben stand der GEZ Mann vor der Tür. Da ich bisher nichts mit GEZ am Hut hatte, wusste ich auch nicht wie ich mich verhalten soll/muss. In meinem Fall ist es so, das ich während meine Ausbildungszeit von GEZ befreit war. Danach war ich Arbeitslos und habe dann Ende 2005 ein Studium angefangen. Zu der Zeit habe ich Bafög erhalten und in einem eigenen Haushalt gelebt. Ende 2007 habe ich das Studium abgebrochen und bin seitdem ALG II Empfänger. Meiner Kenntnis nach musste ich also bisher kein GEZ zahlen. Nun hat der Mann mir ein Formular vorgelegt welches er während des Gesprächs an der Haustüre ausfüllte. Er hat notier das ich seit Ende 2005, also Beginn des Studiums, GEZ zahlen müsste und eine Nachzahlung von um die 500 € einghetragen. Ich fragte natürlich nach ob ich dies bezahlen müsse, schließlich war ich meines Wissens nach ja befreit. Er sagte mir ich müsse auch nichts bezahlen. Trotzdem steht jetzt dieser Betrag auf dem von mir unterschriebenen Formular.

Ich möchte mich nicht vor der GEZ drücken, aber dieser Betrag ist doch recht hoch und meines Wissenstandes nach bin und war ich bis heute nie GEZ-Pflichtig. Reicht es nun wenn ich einen Befreiungsantrag mit beglaubigten Kopien an die GEZ Zentrale schicke? Was muss/soll ich nun tun??

Bitte um Hilfe!
Alt 19. 03. 2008, 19:37 Alvar Hanso is offline Mit Zitat antworten #436
AllesBeschiss
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Re: GEZ-Sammelthread

Wenn man wenig Einkommen hat, was bei BAföG und ALG II fast immer gegeben ist, kann man sich von der GEZ befreien lassen. Dies geschieht aber nicht automatisch, sondern man muss es beantragen.

Im Prinzip müsstest du jetzt nachzahlen. Schreib doch einen verzweifelten Brief an die GEZ, erkläre dass du von automatischer Befreiung bei Geringverdienern ausgegangen bist und weise auch gleich deine finanzielle Situation seit 2005 mit allen Einkommensbelegen lückenlos nach. Ich schätze, dass die dann ein Auge zudrücken oder zumindest die Summe reduzieren.

Eine Sache war von dir saublöd: Wenn man an der Haustür überrumpelt wird, sollte man grundsätzlich nichts unterschreiben. Nichts und niemand kann dich dazu zwingen. Weißt du überhaupt, was du da unterschrieben hast?
Alt 19. 03. 2008, 20:41 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #437
michbeck79
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Alvar Hanso 

....müsse, schließlich war ich meines Wissens nach ja befreit. Er sagte mir ich müsse auch nichts bezahlen. Trotzdem steht jetzt dieser Betrag auf dem von mir unterschriebenen Formular.

Bitte um Hilfe!


Entschuldigung aber wie kann man so naiv sein und denen dann auch noch eine Unterschrift geben.
Hättest gleich die Tür wieder schliessen sollen, und fertig.
Jetzt ists wohl zu spät, und wahrscheinlich weisst du nochnichtmal was genau du da unterschrieben hast.

Naja aus Fehlern lernt man....
Alt 19. 03. 2008, 20:57 michbeck79 is offline Mit Zitat antworten #438
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Alvar Hanso 
HAllo,
soeben stand der GEZ Mann vor der Tür. Da ich bisher nichts mit GEZ am Hut hatte, wusste ich auch nicht wie ich mich verhalten soll/muss. In meinem Fall ist es so, das ich während meine Ausbildungszeit von GEZ befreit war. Danach war ich Arbeitslos und habe dann Ende 2005 ein Studium angefangen. Zu der Zeit habe ich Bafög erhalten und in einem eigenen Haushalt gelebt. Ende 2007 habe ich das Studium abgebrochen und bin seitdem ALG II Empfänger. Meiner Kenntnis nach musste ich also bisher kein GEZ zahlen. Nun hat der Mann mir ein Formular vorgelegt welches er während des Gesprächs an der Haustüre ausfüllte. Er hat notier das ich seit Ende 2005, also Beginn des Studiums, GEZ zahlen müsste und eine Nachzahlung von um die 500 € einghetragen. Ich fragte natürlich nach ob ich dies bezahlen müsse, schließlich war ich meines Wissens nach ja befreit. Er sagte mir ich müsse auch nichts bezahlen. Trotzdem steht jetzt dieser Betrag auf dem von mir unterschriebenen Formular.

Ich möchte mich nicht vor der GEZ drücken, aber dieser Betrag ist doch recht hoch und meines Wissenstandes nach bin und war ich bis heute nie GEZ-Pflichtig. Reicht es nun wenn ich einen Befreiungsantrag mit beglaubigten Kopien an die GEZ Zentrale schicke? Was muss/soll ich nun tun??

Bitte um Hilfe!

Eine jetzt beantragte Befreiung gilt (wenn sie gewährt wird) erst ab dem kommenden Monat - so ist es immer. In der Regel wird eine Befreiung von der GEZ gewährt von 3-6 Monaten.

Der Typ hat dich diesbezüglich schlichtweg "verarscht". Du bekommst die Tage einen Gebührenbescheid für die vergangenen Jahre aufgrund deinem geleisteten Zugeständnis (Unterschrift) - und der RuFu seine Provision (Ich sage es immer wieder gern: ein Freiberufler, der NUR an der Provision verdient, kein Staatsmann, kein Beamter, genau genommen ein Nichts, wenn es um die Einforderung fremder Angelegenheiten geht).

Sobald der Gebührenbescheid kommt (und der wird kommen, so sicher wie Ostern) legst du schriftlich per Einschreiben Widerspruch ein. Aber nicht bei der GEZ (dort wird er zu 100% abgelehnt), sondern bei der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Als Begründung führst du an, dass du falsch beraten worden bist und zu keiner Zeit eine Nachzahlung im Gespräch war. Vor allem hast du in den letzten Jahren aber kein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten. Dies hast du dem Rufu auch mehrmals versichert. Und genau DAS hast du nach dessen Aussage auch unterschreiben sollen.

Vielmehr als auf dumm zu tun bleibt dir jetzt nicht mehr übrig. Da du aber "eigentlich" (hättest du dich ordnungsgemäß durchgehend befreien lassen) nichts hättest zahlen müssen, würde ich es auf diese Art und Weise zumindest versuchen.

Und nochmal ganz generell: Ich verstehe wirklich nicht, wie heutzutage noch irgendjemand auf Menschen hereinfällt, die an die Haustür kommen und keinen offiziellen Ausweis dabei haben. Egal, ob es sich um Zeitungs-, Staubsauger-, Telefon- oder GEZ-Gebührenvertreter handelt, diese Menschen sind allesamt nur auf ihre Provision für Neuabschlüsse aus, nichts anderes. Natürlich wird jeder dieser Idioten versuchen, einem das Blaue vom Himmel zu lügen - immerhin braucht er die Neuabschlüsse zum Leben. Leider fallen da bis heute noch vielzuviele drauf herein.

Und zum Schluss an die Allgemeinheit: Wer einem angeblichen Mitarbeiter von Kabel Deutschland in die Wohnung lässt, um die Anschlüsse zu kontrollieren, der hat wirklich nichts anderes verdient als wegen Dämlichkeit bei der GEZ zwangsangemeldet zu werden...
Alt 20. 03. 2008, 07:09 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #439
-shizzle-
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Re: GEZ-Sammelthread

hi leute,
hab dieses abmeldung-formular vor einer woche ausgefüllt (geräte defekt und ordnungsgemäß entsorgt) und abgeschickt (mit einschreiben) und bis jetzt noch keine antwort erhalten. dauert das immer so, oder haben die meine post "übersehen"?
Alt 20. 03. 2008, 16:14 -shizzle- is offline Mit Zitat antworten #440
tytu
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Re: GEZ-Sammelthread

Hallo,
ich hab jetzt einige Seiten hier gelesen und wollte gerne eine Frage stellen, auch auf die Gefahr hinaus, dass sie schon 20 mal gestellt wurde...
Ich ziehe in den nächsten wochen in eine WG mit einer freundin und ihren Bruder. Die Miete zahlen unsere Eltern, Nahrung und sowas zahlen wir.
Ihr Bruder bekommt Bafög, sie (schülerin) verdient so ~200€ durch Nachhilfe, ich verdiene auch so ~200 bei einem Aushilfsjob (bin auch schüler).
Die Frage ist, ob wir uns von der GEZ befreien könnten.
Also ihr Bruder ist ja eigentlich von der GEZ befreit (Bafög), und wir übrigen verdienen jeweils unter 276€ und sind zudem in einem Ausbildungsverhältnis.
Ich meine ich würde die netten herren der GEZ einfach nicht bei mir reinlassen, ich bin mir aber sicher das meine Mitbewohner da ziemliche bammel vor haben und auch wenig lust zu.
Alt 20. 03. 2008, 18:23 tytu is offline Mit Zitat antworten #441
AllesBeschiss
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Re: GEZ-Sammelthread

In einer WG zahlt jeder für sich selbst GEZ bzw. jeder kann sich selbst befreien lassen. Ob du befreit wirst, hängt von deinem Einkommen ab. Was deine Mitbewohner verdienen, ist für deine GEZ-Gebühren völlig unerheblich.
Alt 20. 03. 2008, 19:05 AllesBeschiss is offline Mit Zitat antworten #442
tytu
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Re: GEZ-Sammelthread

achso, ich bin immer davon ausgegangen das es nach Haushalt geht. Hab mir anscheinend die FAQ nicht korrekt gelesen...

Also brauch letztlich jeder für sich GEZ zahlen, da wir aber alle befreit sind, können wir die Befreiungsbriefe losschicken korrekt?
Alt 20. 03. 2008, 19:15 tytu is offline Mit Zitat antworten #443
-shizzle-
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von -shizzle- 
hi leute,
hab dieses abmeldung-formular vor einer woche ausgefüllt (geräte defekt und ordnungsgemäß entsorgt) und abgeschickt (mit einschreiben) und bis jetzt noch keine antwort erhalten. dauert das immer so, oder haben die meine post "übersehen"?

keiner ein plan?
Alt 22. 03. 2008, 21:48 -shizzle- is offline Mit Zitat antworten #444
emotionpictures
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von AllesBeschiss 
In einer WG zahlt jeder für sich selbst GEZ bzw. jeder kann sich selbst befreien lassen. Ob du befreit wirst, hängt von deinem Einkommen ab. Was deine Mitbewohner verdienen, ist für deine GEZ-Gebühren völlig unerheblich.


In unserer WG steht neuerdings ein Fernseher in der Küche, den irgendjemand angeschleppt hat oder der dort vlt. sogar nur leihweise steht. Welche Pflicht habe ich als Hauptmieter?

Gehen wir davon aus, dass das Gerät ein Bekannter nach einem Videoabend dort hat stehen lassen. Muss ich für ein Gerät das nicht mir gehört bezahlen? Das gerät ist empfangsbereit, aber gehört niemandem! HILFE!
Alt 24. 03. 2008, 00:59 emotionpictures is offline Mit Zitat antworten #445
Philipus II
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Re: GEZ-Sammelthread

Du kannst denjenigen auffordern,es wieder abzuholen

Trick 17:
-Türe zu
-alles ausser Bescheide ignorieren...
Alt 24. 03. 2008, 13:02 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #446
emotionpictures
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Philipus II 
Du kannst denjenigen auffordern,es wieder abzuholen

Trick 17:
-Türe zu
-alles ausser Bescheide ignorieren...

Wenn er aber im Urlaub ist und das Gerät aus versicherungstechnischen Gründen bei mir abgestellt hat - bin ich dann verpflichtet für fremdes Gut zu bezahlen???

Ist es verboten einem Fernseher Asyl zu gewähren?

Liebe G:B Gemeinde, mich interessieren ernste Antworten
Alt 24. 03. 2008, 13:20 emotionpictures is offline Mit Zitat antworten #447
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von emotionpictures 
Wenn er aber im Urlaub ist und das Gerät aus versicherungstechnischen Gründen bei mir abgestellt hat - bin ich dann verpflichtet für fremdes Gut zu bezahlen???

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Die Grundsätze über die Gebührenpflicht sind eindeutig. Wer ein empfangsbereits Gerät zuhause stehen hat, muss dafür bezahlen. Euch (den Fragenden) fallen immer neue Ideen ein, w