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chris-jerusalem
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Question Re: GEZ-Sammelthread

Hi zusammen,

heute habe ich auch Post von der GEZ bekommen.
Erstmal zu meiner Geschichte. Ich bin vor ca. 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen in das Haus oberhalb ihrere Eltern. Schon damals haben wir beide, also jeder einen, Brief von der GEZ bekommen. Darin haben wir angegeben keinerlei Geräte zu haben oder zu betreiben. Nach ca. 3 Wochen stand ein Rufu bei uns vor der Tür aber es ging sich (komischerweise) nur um meine Freundin. Der Typ war richtig häftig, so mit fuß zwischen die tür usw. Daraufhin sind wir zum Anwalt und seit dem nichts mehr gehört außer einem Entschuldigungsschrieben.

Das ganze ist jetzt zwei Jahre her. Nun leben wir in einer eigenen Wohnung im Erdgeschoss (da komm ich gleich nochmal genauer drauf zurück). Wir wohnen jetzt ca. 9 Monate hier. Und heute schneite ein Brief von der GEZ herein mit der aufforderung Geräte an zu melden, sofern diese Vorhanden sind.

Jetzt zu meinen Fragen. Da ich gerne nichts mit der GEZ zu tun haben möchte habe ich das Rückschreiben schon soweit vorgefertigt und angekreuzt nichts zu haben. Soll ich das Teil nun losschicken oder nicht? So wie ich es hier erlesen habe kommen noch zwei Briefe und dann soll je nach dem ein Rufu vor der Tür stehen. Habe ich das so richtig verstanden? Also soll ich den Brief vernichten? Desweiteren, wie schon grad eben erwähnt wohnen wir im Erdgeschoss mit direktem Anschluss vom Wohnzimmer in den Garten. Der Garten ist zur Straße nur mit einem kleinen Jägerszaun zu begehen. Das ich einen Rufu so die Türe NICHT reinlasse ist klar. Was ist wenn er sich zugang zum Garten macht und ins Wohnzimmer Fotos macht. Ist das ein Beweismittel? Über uns wohnt eine alte Oma, sind angaben von ihr Rechtsmäßig? Also wenn der Rufu sie befragen sollte?!

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen!

Vielen dank!

Gruß
Christian
Alt 04. 09. 2008, 22:26 chris-jerusalem is offline Mit Zitat antworten #676
wicht22
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Re: GEZ-Sammelthread

Leute, ich bin einfach stinksauer!
Vor einiger Zeit bin ich umgezogen und daswegen müsste ich mich bei dem Einwohnermeldeamt anmelden lassen.
Als ich diese lästige Pflich hinter mich gebracht habe, habe ich die zuständige Sachbearbeiterin gefragt, ob es eine Möglichkeit besteht, dass meine Daten nicht weitergereicht werden, vor allem nicht an solche unbefugte Stellen wie GEZ. Darauf hin habe ich einen Schein ausgefüllt, auf dem stand dass meine Daten nur an Behörden weitergeletet werden dürfen, also nicht einmal Telefonbucheintrag wäre möglich. Ich dachte damit wäre ich diese Schmarotzer von meinem Hals los, aber heute (6 wochen sind seit dem vergangen) bekomme ich deisen GEZ-Bettelbrief. Wie zum Teufel sind die an meine Daten gekommen? Und vor allem: kann ich mich beim Einwohnermeldeamt darüber beschweren bzw. würde das was bringen?
P.S. falls es weiter helfen sollte: es handelt sich um Dortmunder Einwohnermeldeamt.
Alt 06. 09. 2008, 11:22 wicht22 is offline Mit Zitat antworten #677
chris-jerusalem
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Re: GEZ-Sammelthread

Es gibt einen Musterbrief für die GEZ KLICK MICH Den finde ich gut, werde ich auch noch dahin schicken.
Insgesamt ist der freenet Artikel sehr interessant. Theoretisch sollte man nach dem Schreiben was man dahin schickt ruhe haben, laut Gesetz.


Gruß
Christian
Alt 06. 09. 2008, 12:58 chris-jerusalem is offline Mit Zitat antworten #678
micci1
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von micci1 
Hallo,

ich habe am Anfang vom Tread mal geslesen dass ich nicht zur Auskunft verpflichtet bin, allerdings steht in den Brief : "Jeder Rundfunkteilnehmer ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungs-Zwangsverfahren durchgesetzt werden." Haben die nur Müll geschrieben oder ist das wirklich gesetzlich?

Und was ist mit dem Autoradio falls sie mein Auto vor dem Haus stehen sehen. Ist das schon Beweis genug, damit ich Radiogebühren zahlen muss?


Kann mir bitte jemand meine Fragen beantworten ?
Alt 06. 09. 2008, 15:32 micci1 is offline Mit Zitat antworten #679
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Die GEZ ht hoheitliche Rechte, du bist zur Auskunft verpflichtet und sie können diese durch einen Vollstreckungsbeamten erzwingen.
Das Autoradio reicht aus.
Alt 06. 09. 2008, 16:04 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #680
Mighty Mahone
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Re: GEZ-Sammelthread

@micc:

sag halt einfach du hast das erst seit 3 wochen,
und meld es gleich wieder ab.

Dann zahlst du auch nur 5 euro oder so.
Alt 06. 09. 2008, 17:18 Mighty Mahone is offline Mit Zitat antworten #681
mariejuhanna
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Benzoxazolon 
Die GEZ ht hoheitliche Rechte, du bist zur Auskunft verpflichtet und sie können diese durch einen Vollstreckungsbeamten erzwingen.
Das Autoradio reicht aus.

ich frage mich gerade warum du auf ein thema antwortest, von dem du augenscheinlich nicht die geringste ahnung hast. aus spass an der freude? ich verstehs nicht...
Alt 06. 09. 2008, 19:43 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #682
rh71
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von mariejuhanna 
ich frage mich gerade warum du auf ein thema antwortest, von dem du augenscheinlich nicht die geringste ahnung hast. aus spass an der freude? ich verstehs nicht...
Oder der ist von der GEZ?
Alt 06. 09. 2008, 21:44 rh71 is offline Mit Zitat antworten #683
chris-jerusalem
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von chris-jerusalem 
Hi zusammen,

heute habe ich auch Post von der GEZ bekommen.
Erstmal zu meiner Geschichte. Ich bin vor ca. 2 Jahren mit meiner Freundin zusammen in das Haus oberhalb ihrere Eltern. Schon damals haben wir beide, also jeder einen, Brief von der GEZ bekommen. Darin haben wir angegeben keinerlei Geräte zu haben oder zu betreiben. Nach ca. 3 Wochen stand ein Rufu bei uns vor der Tür aber es ging sich (komischerweise) nur um meine Freundin. Der Typ war richtig häftig, so mit fuß zwischen die tür usw. Daraufhin sind wir zum Anwalt und seit dem nichts mehr gehört außer einem Entschuldigungsschrieben.

Das ganze ist jetzt zwei Jahre her. Nun leben wir in einer eigenen Wohnung im Erdgeschoss (da komm ich gleich nochmal genauer drauf zurück). Wir wohnen jetzt ca. 9 Monate hier. Und heute schneite ein Brief von der GEZ herein mit der aufforderung Geräte an zu melden, sofern diese Vorhanden sind.

Jetzt zu meinen Fragen. Da ich gerne nichts mit der GEZ zu tun haben möchte habe ich das Rückschreiben schon soweit vorgefertigt und angekreuzt nichts zu haben. Soll ich das Teil nun losschicken oder nicht? So wie ich es hier erlesen habe kommen noch zwei Briefe und dann soll je nach dem ein Rufu vor der Tür stehen. Habe ich das so richtig verstanden? Also soll ich den Brief vernichten? Desweiteren, wie schon grad eben erwähnt wohnen wir im Erdgeschoss mit direktem Anschluss vom Wohnzimmer in den Garten. Der Garten ist zur Straße nur mit einem kleinen Jägerszaun zu begehen. Das ich einen Rufu so die Türe NICHT reinlasse ist klar. Was ist wenn er sich zugang zum Garten macht und ins Wohnzimmer Fotos macht. Ist das ein Beweismittel? Über uns wohnt eine alte Oma, sind angaben von ihr Rechtsmäßig? Also wenn der Rufu sie befragen sollte?!

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Vielen dank!

Gruß
Christian

Hat eig. jemand einen Rat o. Antwort auf meine frage?
Alt 07. 09. 2008, 01:29 chris-jerusalem is offline Mit Zitat antworten #684
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von mariejuhanna 
ich frage mich gerade warum du auf ein thema antwortest, von dem du augenscheinlich nicht die geringste ahnung hast. aus spass an der freude? ich verstehs nicht...
Du musst noch viel lernen:

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.

Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!
Alt 07. 09. 2008, 06:42 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #685
mariejuhanna
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Re: GEZ-Sammelthread

soweit die theorie. den gebührenbescheid, sollte denn einer kommen, ohne dass man einen antrag unterschrieben oder auskunft über emfangsgeräte erteilt hätte, kann man innerhalb von 4 wochen wiedersprechen, somit ist er nicht rechtskräftig. die beweislast, dass ich emfangsgeräte bereitstelle, liegt bei der gez. ich muss nicht beweisen, dass ich keine habe. und diese können sie nicht führen, lasse ich sie doch nicht in meine wohnung.
Alt 07. 09. 2008, 08:45 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #686
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Vollstreckungsorgan ist das Hauptzollamt, das bittet das Finanzamt um Amtshilfe und dieses hat Vollstreckungsbeamte die für das Betreten der Wohnung nicht mal einen richterlichen Beschluss brauchen.
Alt 07. 09. 2008, 09:04 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #687
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Benzoxazolon 
Vollstreckungsorgan ist das Hauptzollamt, das bittet das Finanzamt um Amtshilfe und dieses hat Vollstreckungsbeamte die für das Betreten der Wohnung nicht mal einen richterlichen Beschluss brauchen.

so ein quatsch!
Alt 07. 09. 2008, 09:14 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #688
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Versuchs zu kapieren:


Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!

Fazit: Wer seine Gebühren nicht zahlt, kann nicht auf ein langwieriges Gerichtsverfahren hoffen, Stattdessen wird sich der Gerichtsvollzieher melden und einen Vollstreckungstermin ankündigen!
Alt 07. 09. 2008, 09:23 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #689
1bast4
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Re: GEZ-Sammelthread

@mariejuhanna

vielleicht mal weniger vom inhalt deines nicks

Benzoxazolon hat recht, allerdings sind hausdurchsuchungen um überhaupt das bereitstelölen der geräte nachzuweisen unverhältnismässig.

der städtische gerichtsvollzieher kommt aber tatsächlich und setzt berechtigte forderungen der gez mit all seinen mitteln durch. zumindest in einigen städten, so auch bei uns. habe ich bei arbeitskollegen und bekannten schon öfters erlebt.

dazu muss aber erstmal geld fällig sein und nicht der fehlende beweis der gez, das überhaupt geräte vorhanden sind.
Zitat:
Zitat von Benzoxazolon 
In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
ein von der gez austgestellter gebührenbescheid wird gleichbedeutend mit einem titel, wenn diesem nicht widersprochen wird. und dieser muss zugestellt werden. und das wird er auch.
Alt 07. 09. 2008, 09:23 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #690
mariejuhanna
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Re: GEZ-Sammelthread

zu deinen 4 promille sag ich jetzt mal nichts.

wir reden hier von 2 unterschiedlichen dingen. ich habe nie bestritten, dass berechtigte forderungen durchgesetzt werden können. gar kein problem. dazu muss ich es aber nicht kommen lassen. ich kann einen gebührenbescheid wiedersprechen. wenn ich bestreite empfangsgeräte zu haben wird die gez keine hoheitsgewalt haben um das zu überprüfen. die unverletzlichkeit meiner wohnung wiegt mehr als die begehung einer "möglichen" ordnungswiedrigkeit. vielleicht habe ich ja wirklich keine.

oder willst du mir sagen, die gez könne sich zugriff zu meiner wohnung verschaffen um zu kontrollieren ob ich emfangsgeräte habe? wohl kaum.

na, kapierst dus jetzt?
Alt 07. 09. 2008, 09:34 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #691
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Re: GEZ-Sammelthread

Nicht die GEZ selbst sondern der Vollstreckungsbeamte bei Verdacht auf Leistungsbetrug.
Alt 07. 09. 2008, 09:38 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #692
mariejuhanna
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Re: GEZ-Sammelthread

wo kein vollstreckbarer titel da auch kein vollstreckungsbeamter.
Alt 07. 09. 2008, 09:49 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #693
1bast4
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Re: GEZ-Sammelthread

es ist noch wirklich früh am tag. ich stimme damit mal mariejuhanna zu, habe da was falsch vertstanden. sieh man aber eigentlich auch im anderen posting.

@Benzoxazolon
auch bei verdacht von "leistungsbetrug" wird kein vollstrecker kommen und nachsehen. solch ein verdacht ist unzureichend, könnte schliesslich jeder rufu kommen und derartige behauptungen anstellen wenn ihm einer die tür nicht öffnet.

vollstreckt wird nur wenn jemand auf gebührenbescheide nicht reagiert/seine angemeldeten geräte nicht bezahlt. und nicht um der gez ihre beweislast zu nehmen. diese liegt allein bei der gez und nicht etzwa bei helfenden behörden.
Alt 07. 09. 2008, 09:57 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #694
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Unsinn, der Gebührenbescheid ist vollstreckbar, zudem kann man ja die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.
Alt 07. 09. 2008, 09:58 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #695
1bast4
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Benzoxazolon 
Unsinn, der Gebührenbescheid ist vollstreckbar, zudem kann man ja die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.

das sagen wir doch die ganze zeit. allein der bescheid, wenn er denn erlassen wurde ist vollstreckbar wie ein titel. nichts anderes. bevor es einen solchen nicht gibt, kommt auch keine vollstreckung in betracht.
Alt 07. 09. 2008, 10:03 1bast4 is offline Mit Zitat antworten #696
wicht22
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Re: GEZ-Sammelthread

Jetzt bin ich aber echt verwirrt: habe neulich das erste Gez Bettelbrief bekommen und möchte als einziges die "habe keine Empfangsgeräte" Zeile ankreuzen(habe wirklich weder Radio noch TV, aber selbst wenn, würde ich auch nichts zahlen wollen). Meines Wissens nach sollen dann noch 2 weitere Briefe folgen, die auch mit derselben Aussage zurückgeschikt werden. Irgendwann später soll ein GEZ Schnüffler vorbeikommen, der aber sofort zum Teufel geschikt wird. Dann soll Ruhe sein, oder liege ich da bei meiner Vermutung falsch bzw. habe ich was ausgelassen?
Alt 07. 09. 2008, 10:05 wicht22 is offline Mit Zitat antworten #697
mariejuhanna
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Re: GEZ-Sammelthread

ok, ein letztes mal. überleg dir doch mal, wie es zu einem gebührenbescheid kommt. es muss doch eine grundlage dafür geben, eine anmeldung oder zwangsanmeldung. der gebührenbescheid wird nur rechtskräftig wenn er nicht wiedersprochen wird. wiederspreche ich, gibt es keinen titel zu vollstrecken und die gez ist nach wie vor in der beweispflicht, und zwar ohne in meine wohnung zu kommen.

so könnte die die gez ja an alle haushalte gebührenbescheide schicken und hätte zugang zu allen wohnungen. das wäre mit dem grundgesetzt nicht vereinbar. nicht aufgrund einer potentiellen ordnungswiedrigkeit.
Alt 07. 09. 2008, 10:07 mariejuhanna is offline Mit Zitat antworten #698
Benzoxazolon
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von 1bast4 
das sagen wir doch die ganze zeit. allein der bescheid, wenn er denn erlassen wurde ist vollstreckbar wie ein titel. nichts anderes. bevor es einen solchen nicht gibt, kommt auch keine vollstreckung in betracht.

Nein, es geht darum welche Möglichkeiten die GEZ allgemein hat, nicht um die Einziehung einer Forderung.
Alt 07. 09. 2008, 10:11 Benzoxazolon is offline Mit Zitat antworten #699
enrimania
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Re: GEZ-Sammelthread

Hi, ich finde diesen ganzen Thread erstmal Klasse..
Ich habe nun schon den 3. Brief bekommen, auf nichts reagiert bisher, werde ich denke ich weiterhin so handhaben ausser es kommt irgendwas Schlimmeres auf das Einspruch erhoben werden soll.
Kurze Frage noch, insbesondere an die GEZ-Eintreiber-Erfahrenen:
Zu welchen Zeiten kommen die denn so? Ich bin eh im Einzelhandel beschäftigt und entweder von 10-19, oder von 8-17 Uhr arbeiten, also ist es eher unwahrscheinlich dass mich so ein Heini überhaupt antrifft oder? Am Wochenende hat man hoffentlich seine Ruhe oder?
Alt 10. 09. 2008, 15:50 enrimania is offline Mit Zitat antworten #700
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