Thema: GEZ-Sammelthread
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18. 03. 2009, 09:45 #1121Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Hi Leute,
Die Frage wurde hier zwar schon mal gestellt, habe aber leider keine Antwort darauf gefunden
Kann ich als Empfänger von Wohngeld auch eine GEZ Befreiung beantragen?
Wäre super wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Gruß
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18. 03. 2009, 18:27 #1122
Re: GEZ-Sammelthread
Hast du vorher schon mal eine GEZ Rechnung bekommen?
Zitat von medi0815
Das du auf einmal eine Zahlungsaufforderung von über 600 Okken erhältst, finde ich mehr als dreist. Vom Inhaltlichen sieht dein Schreiben sehr gut aus und hoffe das du es per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt hast.
Ich drücke dir den Daumen, das die Sache gut für dich ausgeht und freue mich wenn du uns über weitere News am laufenden hältst.
@suesse
habe hier gelesen, das man erst ab ALG 2 (Hartz 4) von der GEZ befreit ist.
Da du als Wohngeldempfänger jeden € umdrehen must, würde ich mich komplett von der GEZ abmelden.
lg
Gris Gris
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18. 03. 2009, 21:16 #1123Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Nein, nicht das ich wüsste. Reicht der Einspruch per Fax? (hab das Schreiben noch nicht rausgeschickt) Hab keine Lust nochmal 4,40€ zun investieren.
Zitat von Gris Gris
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18. 03. 2009, 22:21 #1124
Re: GEZ-Sammelthread
Zitat von medi0815
QuelleBeachten Sie, dass jedes Schreiben an die GEZ mittels Einschreiben per Rückschein erfolgen sollte, da die GEZ ansonsten höchstwahrscheinlich den Zugang des Schreibens bestreiten wird.
Wenn es so stimmt, sind die 4,40€ keine Fehlinvestition.
Dein Einspruch ist per Fax zwar möglich, aber im Streitfall kannst du nur den Faxausgang belegen und nicht den Eingang (z. B. bei einen angeblichen techn. Defekt des Empfangsgerätes).
Ich würde mich nicht darauf verlassen, das dir die GEZ eine Sendebestätigung faxt.
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18. 03. 2009, 23:09 #1125Realist (Murphy rulez)
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Re: GEZ-Sammelthread
Frag da mal beim örtlichen Sozialamt nach. Die müssen das wissen. Früher wurde die GEZ-Befreiung durch die Sozialämter vergeben. Soweit ich das weiß, wird das mittlerweile durch die GEZ direkt erledigt.
Zitat von suesse2008
Da kannst du Dich auch mal durchwühlen:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...index_ger.html
Sofern du noch keine Geräte angemeldet hast, würde ich Dir raten, die Befreiung bei der GEZ erst zu beantragen, wenn du Dir aufgrund eines der im Link genannten Paragraphen sicher sein kannst, dass du die auch bekommst.
Gris Gris: Bei dubiosen nicht vertrauenswürdigen Organisationen grundsätzlich jedes Deiner Schreiben vorm Abschicken kopieren und die Kopie gut archivieren und am besten noch mit Datum versehen, wann du das abgesendet hast. Widersprüche grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein. Die 4,40 € sollten es Dir wert sein.
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18. 03. 2009, 23:18 #1126Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
ok dann muss das wohl so sein
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21. 03. 2009, 16:57 #1127Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
[QUOTE=SV_warrior]Das mit dem PC ist auch nicht zu 100 %
Hab mal bei google geschaut:
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31.07.2008
Gericht stellt GEZ-Gebühr für internetfähige PCs in Frage
Verwaltungsgericht Koblenz gibt Rechtsanwalt gegenüber der GEZ Recht
Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte.
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Gebühren an die GEZ entrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil vom 15.07.2008, Az. 1 K 496/08.KO).
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Jetzt stellt sich die Frage, wer z.B. Bewerbungen an seinem PC schreibt, nutzt diesen ja als Arbeitsmittel. Wer seinen Beruf damit ausübt nutzt diesen auch als Arbetismittel.
Ich nutzte meinen PC Beruflich, muss deshalb keine GEZ bezahlen!?
Ein Internetfähiger PC muss GEZ bezahlen, das ist eine aussage, dass jeder PC in das Schehma passt!!!
Wie sieht das eigentlich aus: Kann die Gez herausfinden daß man seinen internetfähigen PC bei der STEUER abgesetzt hat?
Kommen die an solche Daten dran?
Auf dem Kaufbeleg steht drauf daß er Wlan und Lananschluß hat...was meint ihr dazu, kann man solches riskieren wenn man keine Gez bezahlt?
Wäre cool wenn einer darüber hier bescheid wüßte
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24. 03. 2009, 19:19 #1128Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
hallo gullianer,
hab folgendes problem:
ich besaß bis mai 2008 rundfunkgeräte (TV), doch habe diese im selben monat wieder abgemeldet (per fax). ich bekam aber keine bestätigung von der GEZ.
Im Juli 2008 habe ich diese drauf hingewiesen das ich immer noch keine bestätigung erhalten habe. daraufhin meinte GEZ ich solle nochmal eine kündigung schicken, was ich auch tat (wieder per fax).
daraufhin hat die GEZ mir erst im september 2008 eine kündigungsbestätigung geschickt. In dem Schreiben stand das ich aber noch für Juli/August gebühren zahlen solle.
aber eigentlich war ich von der gebühr bis Juni 2008 befreit (bis dato hat/hätte sozialamt bezahlt). nun fodert die GEZ gebühren für Juli/August.
dann gabs noch weiteren briefaustausch wo ich denen mitgeteilt habe das ich sowieso von der gebühr befreit war.
Vor ca. einer Woche kam ein brief von GEZ in dem stand das eine vollstreckung stattfindet.
Nun meine frage: Können die das überhaupt machen?? Die erstkündigung "angeblich" nicht erhalten, die zweite aber schon?
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen??
vielen dank schon mal im vorraus.
gruß trickmaster01
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24. 03. 2009, 19:53 #1129
Re: GEZ-Sammelthread
wieder mal ein klassischer Fall von Eingangsposting nicht gründlich genug gelesen. Aber nun gut.
Die Kündigung bei der GEZ hat in der Regel per Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen, da sie sonst jedes mal behaupten können, dass da nix war. Dass die deine Kündigung akzeptiert haben war wohl Kulanz. Und Befreiungen von der Gebühr sind alle 6 Monate zu beantragen, jedoch nicht rückwirkend. Du musst also zahlen. Wie gesagt, steht alles in Posting #1, also belies dich
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24. 03. 2009, 21:45 #1130Realist (Murphy rulez)
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Re: GEZ-Sammelthread
Dem kann ich nur zustimmen. Bei Organisationen mit zweifelhaften Ruf alles Wichtige per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Deine Geräte bis Juni befreit waren, hättest du eigentlich einen Gebührenbescheid für Juli/August bekommen müssen. Wenn du diesen Bescheid richtig durchliest, siehst du da irgendwo die Zeile, dass du 4 Wochen Zeit hast, um Widerspruch einzulegen. D.h. sofern du diesen Bescheid jetzt erst bekommen hast, würde ich an Deiner Stelle ganz schnell den Widerspruch schreiben.
Rein rechtlich hast du eigentlich keine Chance, da die GEZ rückwirkend zwar Gebühren berechnet, aber keine Gebührenbefreiung erteilt. Und sofern du gegen den Bescheid keinen fristgerechten Widerspruch eingelegt hast, wird der rechtskräftig. An der Stelle hat die GEZ eine rechtliche Sonderstellung. D.h. die müssen nicht erst ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, sondern können auf Basis des Gebührenbescheides theoretisch sofort vollstrecken.
Eine ähnliche Situation gab's in meiner Familie:
Meinem Vater hat die GEZ auch ein paar Monate berechnet, die er nicht akzeptiert hat. Jedesmal wenn eine Aufforderung zur Nachzahlung mit eventuellen Bearbeitungsgebühren kam, hat er Widerspruch eingelegt. Mittlerweile schreibt die GEZ zwar noch den Fehlbetrag auf das Teilnehmerkonto drauf, aber die Mahnungen haben sie aufgegeben. Mit Vollstreckung hatten sie auch schon gedroht. Gemacht haben sie allerdings bisher noch nichts.
In Deinem Fall musst du die Verhältnismäßigkeit betrachten. Ein Vollstreckungsverfahren ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Und für Beträge unter 100 oder sogar 50 Euro ist der Aufwand verhältnismäßig hoch. Die Möglichkeit zur Vollstreckung besteht natürlich. Und falls du nicht zahlst und die GEZ das auch durchzieht, kostet Dich das einen ganzen Haufen mehr. Nach 2 4 Jahren verfällt übrigens der Anspruch der GEZ. (Anmerkung: Frist korrigiert)Geändert von musv (25. 03. 2009 um 11:36 Uhr)
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25. 03. 2009, 08:00 #1131Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Dann frag ich mich aber wie sie bei mir z.B. eine Nachzahlung für den Zeitraum 01.2006 - 03.2009 verlangen können. Wenn dann dürften sie ja wohl nur 03.2007-03.2009 verlangen oder seh ich das falsch?
Zitat von musv
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25. 03. 2009, 11:35 #1132Realist (Murphy rulez)
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Re: GEZ-Sammelthread
Du hast recht. Ich korrigiere mich:
Zitat von medi0815
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...=5233&ccheck=1
Dazu kommt noch die Einschränkung:
Zitat von frag-einen-anwalt.de
Zusammenfassung: Hattest du Deine Geräte ordnungsgemäß angemeldet, verfällt eine nicht gezahlte Gebührenschuld nach 4 Jahren. Hattest du nichts angemeldet, obwohl du das hättest tun sollen, verfällt der Anspruch der GEZ nicht, weil du gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verstoßen hast.
Zitat von frag-einen-anwalt.de
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25. 03. 2009, 14:43 #1133Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
hallo leute
mir ist da heute ein sau dummer fehler passiert. also folgendes ist der fall..ich hab mein tvgerät in meiner studentenbude(zweitwohnsitz) noch net angemeldet wohne aber seit letzten jahr oktober dort. jetzt hat heute morgen ein fuzzie angerufen von dem örtlichen eintreiber
...auf jeden fall hat der mich grad eiskalt erwischt und ich hab halt den dummer fehler vor lauter perplexheit gemach zu sagen "ja ich hab seit letzten jahr dezember ein Gerät" auf die frage wie lang ich da en tv hätte...jetzt will der mir enn anmeldeformular schicken und so....hab ich noch ne chance da irgendwie rauszukommen
mfg
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25. 03. 2009, 22:28 #1134
Re: GEZ-Sammelthread
ja, hast du, solange er das Gespräch nicht aufgezeichnet hat und beweisen kann, dass er dich persönlich am Apparat hatte. Wenn die auf das Gespräch zurück kommen, einfach behaupten, du hättest dich geirrt. Müsste eigentlich funktionieren.
Und den Wisch, den er dir schicken wird, entsprechend ausfüllen -> "Ich stelle keine Rundfunkgeräte bereit" und siehe da, Fall erledigt
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27. 03. 2009, 05:15 #1135Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Also da ich neu hier bin werde ich meinem Pseudonym erstmal nicht gerecht und gehe das Thema erstmal langsam an, obwohl ich am Liebsten drauf los brüllen würde wenn ich an die GEZ denke.
Nun mein Fall schilderte sich folgendermaßen ab :
Ich hatte am Vortag gut getrunken, eher gesagt bis in die Morgenstunden des besagten Tages. Hatte Geburtstag und alles war ja so schön und toll ... Nun wurde ich Morgens früh von meinem kleinen Bruder geweckt ... '' ... da will dich jemand sprechen ''. Ich dachte mir ... '' Hmm ... Ich kann mich zwar nicht mehr an eben erinnern aber was sollte ich denn gemacht haben '' ... Ich torkelte also aus meinem Zimmer da stand er auch schon, mitten in meinem Wohnzimmer. Sprach mich zu '' ... sie sind Azubi, sie MÜSSEN bezahlen ... Sie haben eine eigene Wohnung ... '' Auch wenn ich noch recht ''gut'', im Sinne von betrunken zugegen war, wusste ich, dass wir ein Haus besaßen welches meiner Mum gehörte. Meine Mum, Steuerfachangstellte, putzt sehr oft war bei der Arbeit und bekam den Fall nicht mit ... aufjedenfall war es EIN Haus ... in dem meine Mum schon die GEZ Gebühren zu zahlen wusste ... Naja er schrieb das ganze auf seinen süßen Zettel ... drohte mir mit Strafen in tausenderhöhen und bat mich dann zu unterschreiben. Nun gut, rückwirkend denke ich mir jetzt, was bist du nur für ein Volltrottel, aber ehrlich ... ich konnte kaum stehen das hat er anscheinend auch gemerkt weil er mich schön RÜCKWIRKEND für 3 Jahre unterschreiben lies und ich nun gezwungen bin das zu bezahlen.
Ich sendete der GEZ dann noch einige Briefe mit recht kräftigen Argumentationen ... aber die Unterschrift, MEINE Unterschrift pinkelt mir da selbst ans Bein.
Wie sieht es aus Jungs und Mädels, gibt es da nicht irgendeine juristische Lücke aus der ich mich rauskriegen könnte von wegen ... '' Vertrag nichtig '' etc ... '' Weil er unter falschem Vorwand zustande kam ... ''
Wäre sehr froh über einen Ratschlag.
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27. 03. 2009, 11:29 #1136Mitglied
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Re: GEZ-Sammelthread
Hallo!
Weiß möglicherweise von Euch jemand etwas darüber, inwieweit telefonische Auskünfte für GEZ-Angelegenheiten juristisch wirksam sind?
Hintergrund: Mein Sohn (pubertierend, d.h. dem Irrsinn nahe ...) wurde in meiner Abwesenheit von einem vorgeblichen Meinungsforschungsinstitut dezidiert nach Anzahl von PC's, TV's, Rundfunkgeräten, Spielkonsolen, Handys, Providern etc. ausgefragt.
Da er "so nett" war, mochte mein gleichfalls freundlicher Sohn nicht auflegen und auch nicht dem Umgang seiner Mutter mit derartigen Anrufen Folge leisten, leiderleider, sondern überschlug sich geradezu in seiner Auskunftsfreudigkeit (vermutlich hätte er selbst PIN-Nrn. oder Bankverbindungen freundlichst mitgeteilt
)
Sollte hier nicht Paranoia, sondern gesundes Misstrauen mit mir durchgehen: Haben diese Aussagen eines 16-jährigen in irgendeiner Form juristische Relevanz - und sei es auch nur als Voraussetzung zur Begründung eines "Tatverdachts", sprich: mutmaßliches Vorhandensein eben jener Geräte??
(Natürlich haben wir keine und lesen nur Zeitung!).
Was sagen die Profis?
Grüße, Sandra
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27. 03. 2009, 12:17 #1137
Re: GEZ-Sammelthread
@ Provokant:
1. Herzlich Willkommen
2. Hör auf zu Saufen
du hast leider keinen Vertrag unterschrieben, sondern vielmehr eine Aussage. Dumm gelaufen würde ich sagen. Geh mal zu einen Anwalt oder zu deiner Rechtschutz, wenn du eine hast.
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Muss umbedingt was los werden:
Ich bin im Oktober umgezogen und habe im Dezember den ersten GEZ Brief bekommen, im Februar den zweiten. Jetzt kommt das geile, seit mitte Februar arbeite ich im ausland und habe dort meinen zweit Wohnsitz, meine Eltern leeren gerade meine Wohnung in Deutschland aus und melden mich wieder um. Das ganze läuft unter der Operration "GEZ Verwirrung"
Wollte ich nur mal los werden.
PS: liebe GEZ, ich besitzte auch hier im Ausland, weder TV noch Radio oder ander Rundfunkgeräte !!!
SV
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27. 03. 2009, 17:59 #1138
Re: GEZ-Sammelthread
Off-Topic
Also ich bin alle Seiten durchgegangen
nur um mir die Beiträge mit den GEZ-Besuchen durchlesen zu können.
Einfach zu Geil was man da für Storys zu hören bekommt
Ich will mehr davon^^
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28. 03. 2009, 09:16 #1139
Re: GEZ-Sammelthread
Sollte man mal sammeln und in einer PDF Datei oder ähnliches zur Allgemeinen Erheiterung bereitstellen.
Zitat von Rav3n-
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02. 04. 2009, 19:00 #1140
Re: GEZ-Sammelthread
Mal eine Frage zur GEZ
Ich wohne seit November mit meiner Freundin zusammen, sie zahlt GEZ. Hat aber kein angemeldetes Auto.
Ich schon, das Auto nutzen wir aber beide...
Nun stand vor der Wohnungstür die GEZ und nun heißt es ich soll zahlen (generell kein Problem).
Da wir aber ein Haushalt sind reicht es ja einmal GEZ zuzahlen, das gilt aber nicht für Autos.
Haben wir eine Möglichkeit das ich nicht zahlen muss?Sondern das Auto auch bei der GEZ meiner Freundin zählt?


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