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Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Everson
@ Atraxia:
Dass das auf deren Seite steht, weiß ich schon. Es ist ja auch klar, dass die das schreiben, weil die natürlichst möglichst an Geld kommen wollen.
Aber ich bin der Meinung, dass in den RGebStV nicht so eindeutig steht, dass, wenn man bei seinen Eltern wohnt und Geräte in seinem Zimmer hat, auch zwingend zahlen muss.

Doch, steht es (leider.)

§ 1 Abs. 2 des RGebStV sagt eindeutig, dass JEDER ein Rundfunkteilnehmer ist, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält.

In § 5 werden dann die Ausnahmen, wie beispielsweise Ehepartner genannt.

Quelle siehe im ersten Posting des Threads oder auch nochmal hier:

RGebStV

Das würde also bedeuten, wenn du 9 Geschwister mit Einkommen über der besagten Grenze hättest, die allesamt noch zuhause bei euren Eltern wohnen und ein TV-Gerät betreiben, aus eurer Wohnung dann 11x GEZ-Gebühren zu zahlen sind (Eltern + 10 Kinder, jedes davon mit eigenem Einkommen und Empfangsgerät).
Alt 15. 11. 2007, 11:49 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #201
Everson
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Re: GEZ-Sammelthread

Aber was soll denn das genau heißen:
"... Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereit hält."

Meiner Meinung nach ist da nicht richtig definiert, wer den jetzt derjenige ist, der das Gerät zum Empfang bereit hält?
Ich oder meine Eltern, die das Gerät gekauft haben und mir zur Verfügen stellen?
Könnte man es nicht auch so formulieren, dass sie für mich das Gerät zum Empfang bereit halten?
Ist jetzt der Besitzer der "Bereithalter" oder der, der das Teil in seinem Zimmer stehen hat (das eigentlich nur ein Teil der Wohnung ist, die wiederum meinem Vater gehört, der mir sämtliche Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Rundfunksempfangsgeräte, zur Verfügung stellt).


Und nochmal wegen den Ausnahmen:

(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-funkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rund-funkgebühr
zu entrichten ist;

Ich verstehe nicht ganz, warum ich nach diesem Gesetz keine natürliche Person bin, die in der Wohnung seines Vaters lebt (also des Rundfunkteilnehmers der bereits GEZ zahlt).
Vielleicht verstehe ich aber auch den Begriff "natürliche Person" nicht ganz richtig.
Oder zählt mein Zimmer etwa als eigene Wohnung und ich falle deswegen nicht darunter?
Alt 15. 11. 2007, 12:50 Everson is offline Mit Zitat antworten #202
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Everson
Aber soll denn das genau heißen:
"... Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät bereit hält."

Meiner Meinung nach ist da nicht richtig definiert, wer den jetzt derjenige ist, der das Gerät zum Empfang bereit hält?
Ich oder meine Eltern, die das Gerät gekauft haben und mir zur Verfügen stellen?
Könnte man es nicht auch so formulieren, dass sie für mich das Gerät zum Empfang bereit halten?
Ist jetzt der Besitzer der "Bereithalter" oder der, der das Teil in seinem Zimmer stehen hat (das eigentlich nur ein Teil der Wohnung ist, die wiederum meinem Vater gehört, der mir sämtliche Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Rundfunksempfangsgeräte, zur Verfügung stellt).


Und nochmal wegen den Ausnahmen:

(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-funkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rund-funkgebühr
zu entrichten ist;

Ich verstehe nicht ganz, warum ich nach diesem Gesetz keine natürliche Person bin, die in der Wohnung seines Vaters (also dem Rundfunkteilnehmer der bereits GEZ zahlt) lebt. (vielleicht verstehe ich aber auch den Begriff "natürliche Person nicht ganz richtig).
Oder zählt mein Zimmer etwa als eigene Wohnung und ich falle deswegen nicht darunter?

Dieses "Natürliche Person" bezieht sich auf den ursprünglichen Gebührenzahler des hier benannten Haushalts. Ist dieser keine natürliche Person, sondern eine Juristische (Firma, e.V., etc) muss er, mit einigen Ausnahmeregelungen, grundsätzlich für JEDES Gerät zahlen.

Ein Gerät ist eindeutig einer Person, die nicht mit dem Eigentümer identisch ist zuzuordnen, wenn sie die tatsächliche Kontrolle darüber dauerhaft ausübt. Da du den Fernseher in deinem Zimmer ja alleine oder mit Freunden nutzt, übst du diese Kontrolle aus.
Alt 15. 11. 2007, 12:53 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #203
Everson
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Der Entenmann

Ein Gerät ist eindeutig einer Person, die nicht mit dem Eigentümer identisch ist zuzuordnen, wenn sie die tatsächliche Kontrolle darüber dauerhaft ausübt. Da du den Fernseher in deinem Zimmer ja alleine oder mit Freunden nutzt, übst du diese Kontrolle aus.

Ok, ich glaube das würde auf jedenfall mein Problem mit dem "Bereithalter" klären.

Nach deinem Posting und ewigem hin und her Überlegen, habe ich jetzt auch glaube ich endlich herausgefunden was wohl mit dem ...

(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-funkempfangsgeräte
(Zweitgeräte), die von einer natürlichen
Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rund-funkgebühr
zu entrichten ist;

... eigentlich gemeint ist. Und ich glaube das man das auf zweilerlei Arten verstehen kann.

Gemeint ist wohl:

...dass für Zweitgeräte, die einer naturlichen Person (dem Rundfunkteilnehmer) oder dem Ehegatten dieser natürlichen Person gehören, und in der Wohnung der natürlichen Person stehen, nicht gezahlt werden muss.

Was ich immer verstanden habe:

Für Zweitgeräte, die einer x-beliebigen natürlichen Person oder "Ihrem" Ehepartner gehören(mit dem "Ihrem" hätte ich gedacht würde der eigentliche Rundfunkteilnehmer direkt angesprochen und würde sich nicht auf die natürliche Person beziehen. Aber da es wohl im Gesetzt nicht groß geschrieben ist, ist es wohl anscheinend eindeutig formuliert und nur ein Verständnisfehler von mir), die in "Ihrer" Wohnung stehen, muss nicht gezahlt werden.

Gut vielen Dank schonmal soweit. Ich glaube diese beiden Punkte haben sich schonmal geklärt.



Ich wäre aber noch sehr dankbar, wenn mir einer sagen könnte, ob man die eine Hälfte des BaFögs, die ja eigentlich nur ein Kredit ist, den man irgenwann wieder zurückzahlen muss, zum Nettoeinkommen zählen kann bzw. muss.
Und ob es weitere (Außer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) Belastungen, monatliche Zahlungen etc. gibt, die man von seinem Bruttoeinkommen abziehen muss (kann) um auf das Nettoeinkommen zu kommen.

Bzw. welche Einkünfte oder Ausgaben alles im Sozialhilferegelsatz berücksichtigt werden (bzw werden können).

Und muss ich der GEZ nachweisen, welche Einkünfte ich habe (z.B Bafögbescheid), wenn ich ankreuze dass ich unter diesem Regelsatz liege? (oder müsste dass die GEZ einfach glauben)
Alt 15. 11. 2007, 13:33 Everson is offline Mit Zitat antworten #204
Atraxia
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Re: GEZ-Sammelthread

mensch Everson, du machst das aber alles kompliziert
Die GEZ interessiert das nicht, ob das brutto oder netto is, du kriegst Bafög und fertig,...Bafög is das, was du monatlich bekommst, völlig egal, was du davon noch abziehst oder ob du damit (sozusagen) einen Kredit zahlst (is bei Sozialhilfe, ALG auch nicht anders, da kannst du von den 345 Euro jeden Monat 300 euro Raten zahlen müssen, juckt keinen, du kriegst 345 und basta).
Die juckt es nicht, was du davon zahlst oder ob das ein "Kredit" is. Du bist halt in dem Moment drüber, auch wenn du von dem Geld nicht viel hast
Is aber bei allen staatl. Zuschüssen so.

Ich frag mich aber eh die ganze Zeit, warum du das so dringend anmelden willst? Deine eltern sind doch schon angemeldet oder? Die haben dich doch noch garnicht aufn Kieker? Lass das doch so weiterlaufen.....
Alt 15. 11. 2007, 14:15 Atraxia is offline Mit Zitat antworten #205
Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Everson
Ich wäre aber noch sehr dankbar, wenn mir einer sagen könnte, ob man die eine Hälfte des BaFögs, die ja eigentlich nur ein Kredit ist, den man irgenwann wieder zurückzahlen muss, zum Nettoeinkommen zählen kann bzw. muss.
Und ob es weitere (Außer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) Belastungen, monatliche Zahlungen etc. gibt, die man von seinem Bruttoeinkommen abziehen muss (kann) um auf das Nettoeinkommen zu kommen.

Du bekommst jeden Monat (in der Regel) einen Betrag X auf dein Konto. Dieser Betrag ist maßgebend und kein wenn oder aber oder sonst. Es ist in keinster Weise relevant, ob du einen Teil deines Einkommens irgendwann wieder zurückzahlen musst oder was für Abzüge vom Bruttogehalt abgegangen sind. Es zählt genau das Einkommen im Berechnungszeitraum, was ganz klar auch in der RGebStV steht.
Alt 15. 11. 2007, 14:24 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #206
Everson
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Atraxia
Ich frag mich aber eh die ganze Zeit, warum du das so dringend anmelden willst? Deine eltern sind doch schon angemeldet oder? Die haben dich doch noch garnicht aufn Kieker? Lass das doch so weiterlaufen.....

Naja, ich hab nen Brief von denen bekommen, indem ich aufgefordert werde meine Runfunkgeräte anzumelden. Den muss ich eigentlich beanworten, sonst kommen doch diese 2 weiteren Ermahnschreiben (mit der 1000€ Drohung und so).
Und mit dem Totstellen, wollen meinen Eltern nicht machen, das ich das mache.^^
Also muss ich mich doch, wohl oder übel bei denen anmelden oder verstehe ich da schon wieder was falsch?


@ Kulgan:

Naja, mich hat bloß gewundert, weshalb die dann in ihrem Schreiben, an der Stelle mit dem Sozialhilferegelsatz, von Nettoeinkommen und nicht einfach nur vom Einkommen sprechen.
Aber wenn ihr alle der Meinug seid, dass da einfach nur das, was man monatlich aufs Konto bekommt ne Rolle spielt und keine sonstigen Abzüge zählen, dann wird's da wohl nicht's dran zu rütteln geben.
Und ähmm ... wie ist das jetzt noch mit dem BaFög-bescheid, falls ich an der Stelle mit dem Einkommen lügen würde.
Ist das wie mit den Geräten, dass die einem nachweisen müssten, dass man welche hat, die das aber, solange man die nicht in die Wohnug lässt, wahrscheinlich nie könnten?
Alt 15. 11. 2007, 14:59 Everson is offline Mit Zitat antworten #207
Everson
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Everson
Naja, ich hab nen Brief von denen bekommen, indem ich aufgefordert werde meine Runfunkgeräte anzumelden. Den muss ich eigentlich beanworten, sonst kommen doch diese 2 weiteren Ermahnschreiben (mit der 1000€ Drohung und so).
Und mit dem Totstellen, wollen meinen Eltern nicht machen, das ich das mache.^^
Also muss ich mich doch, wohl oder übel bei denen anmelden oder verstehe ich da schon wieder was falsch?

@ Kulgan:

Naja, mich hat bloß gewundert, weshalb die dann in ihrem Schreiben, an der Stelle mit dem Sozialhilferegelsatz, von Nettoeinkommen und nicht einfach nur vom Einkommen sprechen.
Aber wenn ihr alle der Meinug seid, dass da einfach nur das, was man monatlich aufs Konto bekommt ne Rolle spielt und keine sonstigen Abzüge zählen, dann wird's da wohl nicht's dran zu rütteln geben.
Und ähmm ... wie ist das jetzt noch mit dem BaFög-bescheid, falls ich an der Stelle mit dem Einkommen lügen würde.
Ist das wie mit den Geräten, dass die einem nachweisen müssten, dass man welche hat, die das aber, solange man die nicht in die Wohnug lässt, wahrscheinlich nie könnten?



Edit:
Ok mein Vater hat jetzt mal bei uns in der Gemeinde nachgefragt, wie das ist mit BaFög und GEZ, weil die sich angeblich damit auskennen sollen.
Der Mitarbeiter dort, (er hat auch einen Sohn mit dem gleichen Problem und sich angeblich schon damit beschäftigt) hat gemeint, dass wenn man BaFög empfängt man Sozialleistungen empfängt. (Ok steht auf jedenfall auch auf dem Antragsformular für das BaFög, also soweit stimmts schonmal)
Und dass derjenige, der Sozialleistungen empfängt keine GEZ zahlen müsse.
Ich habe allerdings keine Ahnung auf welches Gesetz er sich dabei beruft. Vielleicht spricht er eine der Punkte in dem Formular an, mit dem man eine Befreiung von der GEZ-Gebühr bezahlen kann an, kA.

Naja, ich habe jetzt einfach angekreuzt, dass ich unter dem Sozialregelsatz liege und meine Unterschrift druntergesetzt und fertig.
Die werden sich schon wieder melden falls irgendwas nicht passt ...
Ich poste es, falls die wieder was schicken sollten.


(Hoppla, jetzt hab' ich irgendwie mit dem Editieren scheiße gebaut, aber ich finde keinen Löschbutton)
Alt 15. 11. 2007, 15:46 Everson is offline Mit Zitat antworten #208
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Geringes Einkommen ist seit einiger Zeit kein Grund mehr für eine Befreiung.

Du als Bafög-empfänger kannst dch aber wegen Bezug dieser sozialleistung befreien lassen.
Alt 15. 11. 2007, 15:52 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #209
Atraxia
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Naja, ich habe jetzt einfach angekreuzt, dass ich unter dem Sozialregelsatz liege und meine Unterschrift druntergesetzt und fertig.
Die werden sich schon wieder melden falls irgendwas nicht passt

Willkommen im Club der "Steuer"Zahler
Die werden zu 100% einen Bescheid von dir haben wollen,..könnt ja sonst jeder kommen und sagen "zahlen? wieso bin unter Sozialhilfesatz".....
und DANN entscheiden die, ob du wirklich befreit wirst, da du ja scheinbar nicht unter der Grenze liegst mit den 350(?) Euro, vorallem, wenn du noch daheim wohnst.
tjaaa, jetzt hast du´s verschissen, da kommst jetzt so schnell nimmer raus
hier nochmal das zitat von deren Seite:

Zitat:
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
(der ja bei 278 nochwas liegt....)
Alt 15. 11. 2007, 16:49 Atraxia is offline Mit Zitat antworten #210
Everson
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Re: GEZ-Sammelthread

Naja werd' ich sehen.
(Da das ganze eh einer impulsiven Handlung meines Vaters entspringt, ist wenigstens er Schuld, wenns schiefgeht^^)
Naja, auch wenn die nen Bafögbescheid haben wollen, was machen die wenn die ganz einfach von mir keinen kriegen?
Alt 15. 11. 2007, 17:52 Everson is offline Mit Zitat antworten #211
Atraxia
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Re: GEZ-Sammelthread

hmm, was macht das Finanzamt, wenn du denen die Belege nicht mitschickst bei der Einkommensteuererklärung?
Spaß beiseite
Kommt drauf an, ob du jetzt mitangegeben hast, ob du Geräte hast oder nicht. Wenn ja, dann zahlst du eben,...weil du ja nicht nachweisen willst, ob du drunter liegst.
Wenn nein, dann hast du dich auch nicht angemeldet und dann isses ja eh hinfällig.

Also ich geh jetzt mal davon aus.
Alt 15. 11. 2007, 18:36 Atraxia is offline Mit Zitat antworten #212
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Everson
Naja werd' ich sehen.
(Da das ganze eh einer impulsiven Handlung meines Vaters entspringt, ist wenigstens er Schuld, wenns schiefgeht^^)
Naja, auch wenn die nen Bafögbescheid haben wollen, was machen die wenn die ganz einfach von mir keinen kriegen?

Ganz klar: Gebührenbefreiung verweigern.
Alt 15. 11. 2007, 18:48 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #213
Allanon74
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Re: GEZ-Sammelthread

Hi,

nach mehreren Schreiben der GEZ auf welche ich nicht reagierte kam jetzt eines mit Vollstreckungsankündigung.

Muss ich nun auf jeden Fall auf dieses Schreiben reagiere, per Einschreiben.

Können die mir was, wenn ich nicht reagiere?


Vielen dank.
Alt 16. 11. 2007, 10:01 Allanon74 is offline Mit Zitat antworten #214
Kulgan
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Allanon74
Hi,

nach mehreren Schreiben der GEZ auf welche ich nicht reagierte kam jetzt eines mit Vollstreckungsankündigung.

Muss ich nun auf jeden Fall auf dieses Schreiben reagiere, per Einschreiben.

Können die mir was, wenn ich nicht reagiere?


Vielen dank.

Öhm... ist das eine Gebührenrechnung?
Alt 16. 11. 2007, 10:05 Kulgan is offline Mit Zitat antworten #215
Allanon74
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Re: GEZ-Sammelthread

Da steht was von, dass ich wenn ich bis dann u. dann nicht zahle, die Gebühren per Gerichtsvollzieher eingetrieben werden können.

Muss nochmal genau schauen, hab das Schreiben hier leider nicht vorliegen.
Alt 16. 11. 2007, 10:21 Allanon74 is offline Mit Zitat antworten #216
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Die Vollstreckungsankündigung heisst, der Bescheid ist nicht mehr weit.

Problem: Die GEZ darf sich die Dinger selber ausstellen, ohne Gericht. Wenn jetzt die Ankündigung kommt, hast du definitiv zu spät gegen den Gebührenbescheid widersprochen (oder gar nicht, oder kein Einschreiben, eigenhändig).

Um was für Summen geht es denn?
Alt 16. 11. 2007, 10:31 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #217
Allanon74
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Es geht um ca. 250 euro.

Habe mich vor ca. 2 Monaten umgemeldet.
Alt 16. 11. 2007, 10:42 Allanon74 is offline Mit Zitat antworten #218
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Und diese Rechnung ist für was genau? Ist es für die alte Wohnung, die Neue, nichtvorhandene Geräte...

Fest steht, du hast dem Gebührenbescheid nicht widersprochen, oder der Widerspruch ist verschwunden, da kein Einschreiben. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.

Ganz davon abgesehen... 250€, da muss man doch schon mindestens ein Jahr nicht gezahlt haben trotz Rechnungen, oder?
Alt 16. 11. 2007, 11:40 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #219
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Re: GEZ-Sammelthread

Hi zusammen

gestern hatte ich netten Besuch und ließ mich dummerweise auf ein Gespräch unten an der Haustür ein.....Um es kurz zu machen: ich unterschrieb blöderweise ne Anmeldung für Radio und zwar zurückdatiert auf sieben Jahre. Macht ne Nachzahlung von knapp 500€.
Wenn ich mir recht überlege, war mein Radio aber jahrelang kaputt und ich habs vielleicht doch nur vier Jahre genutzt. Kann ich Widerspruch einlegen oder ist das völliger Quatsch?
Andere Möglichkeit währe: der hat mich so bequatscht das wir uns leider völlig missverstanden haben. Ich wohne zwar seit 7 Jahren in dem Ort aber erst seit Sommer 2006 in der Whg (was ich per Mietvertrag nachweisen könnte)
Was meint ihr?
Gruß
Pp
Alt 17. 11. 2007, 12:27 Pinselpups is offline Mit Zitat antworten #220
Froggi11
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Pinselpups
Hi zusammen

gestern hatte ich netten Besuch und ließ mich dummerweise auf ein Gespräch unten an der Haustür ein.....Um es kurz zu machen: ich unterschrieb blöderweise ne Anmeldung für Radio und zwar zurückdatiert auf sieben Jahre. Macht ne Nachzahlung von knapp 500€.
Wenn ich mir recht überlege, war mein Radio aber jahrelang kaputt und ich habs vielleicht doch nur vier Jahre genutzt. Kann ich Widerspruch einlegen oder ist das völliger Quatsch?
Andere Möglichkeit währe: der hat mich so bequatscht das wir uns leider völlig missverstanden haben. Ich wohne zwar seit 7 Jahren in dem Ort aber erst seit Sommer 2006 in der Whg (was ich per Mietvertrag nachweisen könnte)
Was meint ihr?
Gruß
Pp

Oje wie konntest du das nur unterschreiben ???????????
Davon rücken die nie und nimmer ab....!
Alt 18. 11. 2007, 12:11 Froggi11 is offline Mit Zitat antworten #221
Der_Entenmann
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Pinselpups
Hi zusammen

gestern hatte ich netten Besuch und ließ mich dummerweise auf ein Gespräch unten an der Haustür ein.....Um es kurz zu machen: ich unterschrieb blöderweise ne Anmeldung für Radio und zwar zurückdatiert auf sieben Jahre. Macht ne Nachzahlung von knapp 500€.
Wenn ich mir recht überlege, war mein Radio aber jahrelang kaputt und ich habs vielleicht doch nur vier Jahre genutzt. Kann ich Widerspruch einlegen oder ist das völliger Quatsch?
Andere Möglichkeit währe: der hat mich so bequatscht das wir uns leider völlig missverstanden haben. Ich wohne zwar seit 7 Jahren in dem Ort aber erst seit Sommer 2006 in der Whg (was ich per Mietvertrag nachweisen könnte)
Was meint ihr?
Gruß
Pp

*räusper*

Idiot

Du wirst es sehr sehr schwer haben das wieder loszuwerden. Hierzu kann ich die Lektüre von gez-abschaffen.de empfehlen. Als Mittel kommt unter Anderem eine Anzeige wegen Nötigung (der Gute wird dir doch bestimmt mit irgendwelchen Konsequenzen gedroht haben) in Betracht.
Alt 18. 11. 2007, 12:50 Der_Entenmann is offline Mit Zitat antworten #222
Pinselpups
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Re: GEZ-Sammelthread

Zitat:
Zitat von Der Entenmann
*räusper*

Idiot

Jupp, was meinste wie oft ich mich so schon selbst beschimpft hab!

Zitat:
Zitat von Der Entenmann
Du wirst es sehr sehr schwer haben das wieder loszuwerden. Hierzu kann ich die Lektüre von gez-abschaffen.de empfehlen. Als Mittel kommt unter Anderem eine Anzeige wegen Nötigung (der Gute wird dir doch bestimmt mit irgendwelchen Konsequenzen gedroht haben) in Betracht.

*grins* ne eigentlich war der "nett aufdringlich" - laberte was von TV und innerhalb von drei Tagen wüßte er, ob ich TV habe - Kosten dann 900€ plus 1000€ Strafe...blabla.
Wenn ich nun Widerspruch einlege und auf die Verjährung hinweise? Dummerweise hab ich halt verschusselt, Radio anzumelden. Lege Mietvertragskopie bei, läuft ab 7/06 - der Typ muss mich missverstanden haben...zahle demnach für 1,5 Jahre nach?
Oder wie?
*kopfschüttel über mich selbst* So dumm hab ich mich das letzte Mal in der 5. Klasse gefühlt - Bockmist bauen und dann nicht wissen, wie man aus der Nr wieder rauskommt....
gez-abschaffen hab ich schon bissel durch...

Gruß
Pp
Alt 18. 11. 2007, 16:41 Pinselpups is offline Mit Zitat antworten #223
Philipus II
Seit über einem Jahr da
 
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Re: GEZ-Sammelthread

GEZ verjährt nicht...

Aber eine Anfechtung wegen Irrtum ist möglich,kannst auch damit argumentieren,dass er dich gezwungen hat(Anzeige wg. Nötigung nicht vergessen)
Alt 18. 11. 2007, 17:00 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #224
werbungwirdgelo
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Lightbulb GEZ und Online TV Recorder

Hi Experten,

nach einigen Stunden lesens hier auf Gulli (LOB !!!) bleibt doch eine Frage offen:

WENN online-tv-recorder legal ist und das downloaden daraus auch (was ich als Status Quo annnehme, korrekt??)

und WENN die GEZ bisher nichts unternimmt, um nicht zahlende DSL-Kunden zur Kasse zu bitten

DANN

macht es auch keinen Unterschied, ob ich bei OTR Inhalte der ÖR lade, oder nicht. Ich könnte sie ja genau so von der ARDZDF3SATARTE Mediathek geladen haben.

ODER??

Gibt es irgendwelche Erfahrungen zu Quer-Recherchen, -Abmahnungen oder Verfahren durch die GEZ? Kann ich mich da anmelden, oder gibbet dat Ärjer?

HOCHACHTUNGSVOLL
wwl


Vgl. die AGB von OTR:

Zitat:
Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Servicenehmer. Der Servicegeber besitzt keine Rechte zur Nutzung oder zur Einsicht in die vom Servicenehmer aufgenommene Sendung. Eine Nutzung des Servicegegenstandes durch den Servicenehmer zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken ist untersagt. - die von ihm ausschließlich zu dessen Privatgebrauch erstellten Kopien nicht zu verbreiten, oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. - die entsprechenden GEZ-Gebühren zur Bereithaltung eines Fernsehempfangsgerätes zu entrichten. Sofern ein Abruf regelmäßig von außerhalb des Ortes, für den er angemeldet ist, erfolgt, hat der Servicenehmer eine mögliche Entrichtung für die Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen. - bei Ausfüllung der Anmeldung seine Anmelde-Daten, d. h. Namen, Vornamen, etc. vollständig und richtig einzutragen. Selbiges gilt, wenn der Servicenehmer diese Daten im Nachhinein ändert oder ergänzt. - die Zugangsdaten zum Servicegegenstand sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren.
Alt 18. 11. 2007, 19:06 werbungwirdgelo is offline Mit Zitat antworten #225
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