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04. 06. 2007, 14:53 #1
Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
In zweiter Instanz entschied das Landgericht Berlin, dass die Betreiber der Plattform meinprof.de erst ab Kenntnisnahme für Beleidigungen haften. Diese muss er anschließend zwar löschen, sei aber nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. Nach einer ersten Klage eines Professors vor dem LG Tiergarten entschied das Gericht gegen die Betreiber, in zweiter Instanz wurde das Urteil nun aufgehoben.
Eine Urteilsbegründung für das Verfahren mit Aktenzeichen 27 S 2/07 liegt noch nicht vor, seitens dem LG Berlin wurde auf telefonische Nachfrage bisher ausschließlich bestätigt, dass das Verfahren beendet sei, die Urteilsbegründung folge. Vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten ging das vorausgegangene Verfahren mit dem Akzenzeichen 7 C 208/06 für die Betreiber verloren, die Berufung war jedoch erfolgreich ...weiterlesenGeändert von Korrupt (04. 06. 2007 um 16:17 Uhr)
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04. 06. 2007, 15:06 #2
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Ist sehr schade das man dafür eine zweite
Instanz braucht. In amerikanischen Foren
gibt es sowas nicht, da kann jeder frei seine
Meinung äußern.. Das nennt man glaube ich
Demokratie
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04. 06. 2007, 15:21 #3
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
..... und ein gewisser Verlag löscht/sperrt illegale Beiträge trotz Kenntnis nicht unverzüglich. Will man wohl mal wieder zur Rechtfortbildung beitragen?
Zitat von gulli:news
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04. 06. 2007, 15:22 #4Gesperrt
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Warum kireg ich bei sowas immer das Gefühl, man müsste blödsinnige Forderungen immer nur vor dem richtigen Gericht stellen um Recht zu bekommen..? und warum sind es so oft die gleichen Gerichte...?
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04. 06. 2007, 15:40 #5
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Man könnte dies als Erfahrung bezeichnen.
Zitat von Chummer
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04. 06. 2007, 16:27 #6
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Und wieder mal die Tibetanische Gebetsmühle
Zitat von Gravenreuth
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04. 06. 2007, 17:17 #7Mitglied
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Zitat von Dialerwatch
ja genau!
Völlig unsinnig wie alle deine Beiträge eben, Cay!
Egal ob in Gulli oder in Provinzblättchen
Aber deine Selbsterkenntnis ist gut!
jetzt musst du sie nur noch in Sinnvolle Taten umsetzen
Ich weis da steht dein Selbstdarstellungstrieb entgegen...
Aber wenn du wirklich willst schaffst du es!
Gib nicht auf!
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04. 06. 2007, 17:24 #8
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Der Herr Journalist ist (einmal wieder) nicht unterrichtet - das ist eine Sache von der letzten Woche.
Zitat von Dialerwatch
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04. 06. 2007, 17:27 #9Mitglied
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Zitat von Gravenreuth
Journalist???
ROFL!
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04. 06. 2007, 17:39 #10Hansguckindieluft
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Sehr schönes Urteil, jetzt hoffen wir mal, dass das Schule macht.
@ Chummer ...leider hat imho auch die Planlosigkeit einen Sitz...
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04. 06. 2007, 17:44 #11
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Das, worauf sich die Meldung bezieht, ja.
Zitat von Gravenreuth
Ihre gebetsmühlenartigen Erwähnungen eines Hannoveraner Verlags wegen einer uralten Sache - wohl kaum.
Nicht immer meine Postings (bewusst?) völlig fehldeuten, bitte.
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04. 06. 2007, 17:54 #12
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Ein Vorgang aus der letzten Woche = uralten Sache? !
Zitat von Dialerwatch
Die Frist läuft sogar noch
Geändert von Gravenreuth (04. 06. 2007 um 18:24 Uhr)
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04. 06. 2007, 17:54 #13
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Um mal zum Thema zurückzukommen, hätte es eigentlich gerichtliche Relevanz, wenn ich Dich, lieber Günni (Deine/n Adjutanten lass ich in der Betrachtung raus), hier ob Deines ständigen OffTopic-gefasels als merkbefreiten asozialen Blödmann titulieren würde? Oder läuft das unter "Meinung sagen unter Kumpels"?
Wenn letzteres, dann würde ich das hiermit in Anspruch nehmen.
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04. 06. 2007, 18:01 #14Mitglied
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Richtig, das ist Demokratie ...
Zitat von Rudi294
denn alles was Justiz- und Innenministerium da gerade für Deutschland vorbereiten, dass wurde in den USA bereits umgesetzt und gehört dort zum demokratischen Alltag.
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04. 06. 2007, 18:09 #15Mitglied
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Zitat von antiMahn
Ja ne ist klar wenn ich dich öffentlich als "Hurensohn" und "perverser Kinderschänder" bezeichnen kann und du nichts dagegen tun kannst (wie in gewissen Amerikanischen Foren üblich) ist das Demokratie?
Selten so was dummes gelesen!
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04. 06. 2007, 18:14 #16
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Ja, könnte es haben, weil ganz klar beleidigend.
Zitat von Dexter
Allerdings hat G. das Gulli-Board ja ganz doll lieb, wie er öfters schreibt, und würde es nie vor Gericht zerren
Ich tendiere allerdings auch bald dazu, ihn merkbefreit o.ä. zu nennen.
Schlielich weigert er sich gerade jetzt hartnäckig, zu kapieren, dass mein Posting sich *nicht* auf die Gulli-News und *nicht* auf das aktuelle Berliner Verfahren bezog.
Letzter Versuch:
G.s GEBETSMÜHLE besteht darin, in unzählige Thread sein Lieblingsthema "Heise" einzustreuen.
Na, jetzt verstanden? Oder wieder nicht? Ach egal, ich geb's auf...
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04. 06. 2007, 18:16 #17
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Ja, ja, aber da ist der eine Punkt, du kannst in USA z.b. in Foren schreiben -
Firma X ist ein krimineller Neppverein deren Produkt Schrott ist, etc
und mußt keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben..
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04. 06. 2007, 18:29 #18
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Es ging mir da gar nicht um eine "Beleidigung" an sich, sondern um den Unterschied zwischen "unserer" Gemeinschaft hier, wo man zwar relativ anonym aber doch irgendwie verbandelt ist, und der Geschichte bspw. bei meinprof.de.
Zitat von Dialerwatch
Der liebe Günni ist da natürlich ein Speziallfall, der sich an der Community hier nur dahingehend beteiligt, seine persönlichen Techtelmechtel hier überall themenfremd reinzublasen.
Für mich macht es eben einen Unterschied, ob hier im Forum jemand einen anderen User als Dummkopf bezeichnet, oder ob man sagt "Person XYZ-Sowieso ist ein Dummkopf".
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04. 06. 2007, 19:36 #19Mitglied
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Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Mag ja sein dass Du meinen Beitrag gelesen hast ...
Zitat von Sepulpa
aber verstanden hast Du nichts
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04. 06. 2007, 20:30 #20
Re: Forenhaftung: Betreiber von meinprof.de haftet erst ab Kenntnisnahme
Oha, ich Blogge eigentlicht auch ab und zu etwas schlimmere Sachen über einen (meiner meinung nach vollkommen unfähigen) "Lehrer" (wo ich auch argumente liefern kann die den Tatsachen entsprechen und wo ich sogar Zeugen hätte, aber ich denke der is unfähig einen Browser zu bedienen [weil ich ihm erklären musste wie man Daten im Papierkorb löscht
] aber was solls ...), schreibe aber immer dabei dass es MEINE Meinung ist. Und MEINER MEINUNG NACH!! is dieser aus den News beschriebene Lehrer das echt „echt das Letzte“ das hat er MEINER MEINUNG NACH!!! (anhand von dem was ich gelsesen hab) echt Probleme dass der denkt undschuldige Forenbetreiber abmahnen zu müssen (oder er hat halt keine Ahnung, aber dann soll er sich besser mal erkundigen oder einfach mal überlegen "Wer hat das den nun eigentlich geschrieben ..." ) die dann Pleite gehen nur weil er MEINER MEINUNG NACH!! die Wahrheit net einsehen will das er auf dieser Erde nicht gebraucht wird oder sonstwas net stimmt und deswegen Menschen & Forenbetreiber nervt!
(alles wie oben geschrieben meine Meinung zu einer Persoen die ich damit NICHT Angreifen wollte aber nur mal MEINE Meinung dazu sagen wollte
)
on Topic: Ich gebe der 2tne Instanz recht
mfg cbm


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