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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Kontrovers diskutiert wurde seit dem Hamburger Urteilsspruch zur Forenhaftung im Fall Supernature das weitere Vorgehen des Boardmasters Martin Geuß. Kurz vor dem Ende der Frist, zu der Berufung eingelegt werden kann, ist diese nun erfolgt: bis zu einer neuen Verhandlung vor der nächsten Instanz können jedoch noch Wochen bis Monate vergehen.

    Supernature-Admin Geuß hatte nach einer Abmahnung eine negative Feststellungsklage vor dem LG Hamburg eingereicht, um einen Präzedenzfall dahingehend zu schaffen, dass ein Boardbetreiber erst ab Kenntnisnahme für eingestellte Inhalte von Boardusern hafte. Die vorangegangene Abmahnung wurde zwar zurückgezogen, die negative Feststellungsklage dennoch durchgezogen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    Ein Schuss, der beinahe nach hinten losging - zwar erhielt Geuß in allen bis auf einen Punkt Recht vor dem ob seiner Entscheidungen oft umstrittenen Landgericht Hamburg

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    http://www.supernature-forum.de/vbb/...tml#post656743
    Zitat: "Die Erfolgsaussichten lassen sich schwer abschätzen - zumal Erfolg oder Misserfolg nicht zwingend mit einem juristischen Sieg oder einer Niederlage einher gehen müssen.
    Der heise-Verlag hat z.B. seinerzeit in zweiter Instanz verloren, dennoch war das Urteil ein Erfolg im Sinne der Sache. "


    Prozess verloren aber "Erfolg im Sinne der Sache" - klingt IMO nach "schönreden".

  3. #3
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zunächst einmal Danke für den Bericht.

    Allerdings wirft der Inhalt viele Fragen auf, die m.E.einer näheren Erläuterung bedürfen:

    1.
    Zitat Zitat von gulli:news
    Die späte Entscheidung, in Berufung zu gehen, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Geuß dem Prozessgegner so viel Zeit wie möglich geben wollte, seinerseits in Berufung zu gehen
    Wie ist das zu verstehen.

    Es ist doch völlig wurscht ob der Kläger in Berufung, geht oder der Beklagte oder alle Beide - es wird auf jeden Fall neu verhandelt.

    Wie bitte meinst Du das?

    2.
    Zitat Zitat von gulli:news
    .... obgleich es unklug sein dürfte, Pläne und Strategien im Vorfeld eines Verfahrens aller Welt zu verkünden.

    Richtig - allerdings:
    Die Gegenseite erfährt die Begründung spätestens nach Zustellung der Berufungsschrift ...... nur vor den Geldgebern bleibt es "geheim".

    Richtig interpretiert ??

    3.
    Zitat Zitat von gulli:news
    Seltsamerweise stieß auch die Begleichung der Verfahrenskosten der ersten Instanz aus Geuß' eigener Tasche auf heftige Kritik: vor dem Verfahren wurden Spendengelder zur Bestreitung der Verfahrenskosten gesammelt. Diese stehen nun im Berufungsverfahren vollumfänglich zur Verfügung.

    Wie soll man das verstehen?

    Ausgangspunkt war doch die Frage, ob Geuss bei der Spendensammlung richtig/vollständig informiert hatte, indem er verschwiegen hatte Kenntnis von dem Beitrag zu haben resp. sogar diese bewiesene und von ihm inzwischen eingeräumte Kenntnis verneint hatte.

    Nachdem hierzu Fragen laut wurden gab es ein Statement von Martin Geuss mit u.a. folgendem Inhalt:

    Ich habe für eine Sache gesammelt, nämlich den Kampf gegen den Abmahnwahn und für ein wenig mehr Rechtssicherheit. Wenn ich für diese Sache nichts tun konnte, dann will ich auch kein Geld dafür.

    Gilt das jetzt nicht mehr?


    Ich frage mich allen Ernstes auf wessen "Mist" der Inhalt dieser News gewachsen ist.

  4. #4
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Auf meinem, und auf der Basis meines letzten Gespraechs mit Martin. Ich bin juristisch nicht so beschlagen, um beurteilen zu koennen, was es fuer rechtliche oder finanzielle Folgen hat, wer nun in Berufung geht.
    Die Berufungsbegruendung sollte natuerlich gut sein, aber die ist das eine und moegliche Ausgaenge des prozesses was anderes. Wie gesagt, da kann ich ueber einige Sachen schlicht nicht reden.
    Was der Zoff um die Spendensammlung soll, hab ich zugegebenermassen nie wirklich verstanden. Ich sehs eben so, dass das Berufungsverfahren moeglicherweise das leisten kann, was in der ersten Instanz nicht durchging, und von daher sehe ich Martins Statement in Bezug darauf, was er erreichen will, durchaus als erfuellt an. Dass moeglicherweise auch eine Niederlage drinliegt, hat sich jeder denken koennen - vor Gericht und auf hoher See...

    Mag sein, dass ich gelegentlich naiv bin, aber ich hab das Gefuehl, da wird einiges ohne wirklichen Hintergrund schlechtgeredet.

  5. #5
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    Standard

    Zitat Zitat von Korrupt
    Was der Zoff um die Spendensammlung soll, hab ich zugegebenermassen nie wirklich verstanden. .......

    Mag sein, dass ich gelegentlich naiv bin, aber ich hab das Gefuehl, da wird einiges ohne wirklichen Hintergrund schlechtgeredet.

    OK, dann einmal zum vielleicht besseren Verständnis:

    1. Martin Geuss hat eine grosse PR-Aktion mit der Argumentation gestartet, dass er ohne Kenntnis der Beiträge abgemahnt wurde, dies nicht sein kann und er dagegen für alle in den Krieg ziehen will.

    2. Soweit so gut (oder auch nicht). Mit dieser Argumentation konnten sich viele identifizieren und waren selbstverständlich gegen Abmahnungen von Inhalten von denen der Forenbetreiber keine Kenntnis hatte ...... und das Geld floss in Ströhmen, um Abmahnungen ohne vorherige Kenntnis einen Riegel vorzuschieben.

    3. Sehr schnell hatte Geuss - wenn es ihm tatsächlich bisher entgangen war - merken müssen , beim Lesen des Schriftsatzes der Gegenseite, dass dies zumindest in einem Punkt überhaupt nicht zutrifft, sondern das bewiesen werden konnte, dass er Kenntnis hatte, ja sogar selbst mit einem eigenen Beitrag direkt darauf geantwortet hatte.

    4. Selbst dieses beweisbare Wissen in einem frühzeitigen Stadium veranlasste ihn nicht seinen Spendenaufruf entsprechend zu ändern. Nein, trotz dieses nun definitiven Wissens, sammelte er weiter gegen die böse Abmahnung, die angeblich ohne seine Kenntnis des Beitrages erfolgt ist.

    5. Erst als diese Sache in der mündlichen Verhandlung öffentlich durch die Gegenseite nochmals thematisiert wurde, kam er nicht umhin auch gegenüber seinen Spendern (es war inzwischen ja genug Geld da) Farbe zu bekennen - zwar sehr verklausuliert aber immerhin.


    Glaubst Du im Ernst, dass er Spenden bekommen hätte wenn er zutreffend mitgeteilt hätet, dass er den rechtswidirgen Beitrag kannte, nicht dagegen getan hat und dann abgemahnt wurde? Das passiert doch nahezu täglich!



    Ich halte eine Auseinandersetzung mit dieser Art von Spenden-Akqusition keinesfalls für "Schlechtreden ohne Hintegrund" sondern sehe hinter dieser Art von Spendensammeln einen sehr ernsten Hintergrund, aus dem sich möglicherweise noch ganz andere Konsequenzen ergeben werden.

  6. #6
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von Korrupt
    Mag sein, dass ich gelegentlich naiv bin, aber ich hab das Gefuehl, da wird einiges ohne wirklichen Hintergrund schlechtgeredet.
    Wenn ich mir Deinen obigen Beitrag so ansehe, dann hab ich eher das ganz bestimmte Gefühl, dass da einiges, ohne wirklichen Hintergrund, schöngeredet wird.

  7. #7
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von antiMahn
    Wenn ich mir Deinen obigen Beitrag so ansehe, dann hab ich eher das ganz bestimmte Gefühl, dass da einiges, ohne wirklichen Hintergrund, schöngeredet wird.
    Dem kann ich mich nur anschliessen, und ergänzen, dass dieses Schöngerede offenbar völlig kritiklos von Gulli übernommen wurde - ohne irgendetwas zu hinterfragen. Und das ist das Bedauerliche.

    @ Korrupt
    Erklär mir bitte jetzt mal um welche Art von Rechtssicherheit es denn nun im Berufungsverfahren geht?

    Und bezieh Dich bitte nicht auf das erstinstanzliche Urteil, denn das wäre gar nicht nötig gewesen.

    Also von der Ausgangsbasis her: Wofür und für welche Art von Rechtssicherheit werden jetzt die Spendengelder "verblasen" ? Dafür zu erfahren, dass ein Forenbetreiber bei Kenntnis haftet, kann es ja nicht sein, denn das wäre wahrlich keine neue Erkenntnis und erst recht keine Rechtssicherheit?

  8. #8
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Es mag ja sein, dass Martin den besagten Beitrag kannte,
    doch ist er kein Jurist und erkannte wohl nicht, dass dieser
    Rechtswidrig war!
    Denn hätte er es gewusst, müsste sich hier niemand aufblasen,
    da es nie soweit gekommen wäre, wie es nun heute ist.
    Martin hätte diesen Beitrag sofort gelöscht!!
    Des weiteren halte ich das vorgehen der Beklagten für,
    sagen wir mal, verwerflich!!
    Denn ein einfacher Brief, eine Email oder besser ein Anruf hätten es getan!!!
    Der besagte Beitrag wäre umgehend gelöscht worden,
    aber nein man musste ja gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Aber das Alles weißt du ja, aber es interessiert dich nicht.

  9. #9
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Ich finde man kann beiden Parteien grobe Fehler vorwerfen.
    Der Forenbetreiber wusste von dem Eintrag und hätte seine Spendenaktion dahingehend nicht mit der falschen Behauptung aufziehen dürfen, er wüsste von nichts.
    Auf der Gegenseite hätte eine einfache Aufforderung zur Löschung wohl genügt. Aber hier will Geld verdient werden. Und zwar mit auf Kosten des Steuerzahlers. Die Gerichte mit soetwas auf Monate hin zu beschäftigen sollte unter Strafe gestellt werden.

  10. #10
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von VIIV
    Na, will hier jemand stänkern?

    Es mag ja sein, dass Martin den besagten Beitrag kannte,
    .......

    Es mag nicht nur sein, sondern sowohl er als auch sein Anwalt haben dies in ihren späteren Statements eingeräumt.


    Zitat Zitat von VIIV
    ..... doch ist er kein Jurist und erkannte wohl nicht, dass dieser
    Rechtswidrig war!
    Denn hätte er es gewusst, müsste sich hier niemand aufblasen,
    da es nie soweit gekommen wäre, wie es nun heute ist.

    Ach ja - komisch.

    Er wurde deswegen abgemahnt! Spätestens da hätte er sich damit auseinandersetzen müssen und nicht laut schreien, dass er ohne Kenntnis abgemahnt wurde!

    Das war in - zumindest in meinen Augen - eine klare und vorsätzliche Lüge !

    Zitat Zitat von VIIV
    Des weiteren halte ich das vorgehen der Beklagten für,
    sagen wir mal, verwerflich!!

    Denn ein einfacher Brief, eine Email oder besser ein Anruf hätten es getan!!!
    Der besagte Beitrag wäre umgehend gelöscht worden,
    aber nein man musste ja gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Ich denke Du solltest Dich mal mit den tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzen!

    Tatsache ist er wurde abgemahnt, hat es rausgenommen, die Gegenseite hat die Sache -auch Kostenmässig - für erledigt erklärt, Geuss hatte zugestimmt ..... und dann nachdem eigentlich alles zur Zufriedenheit beider geklärt war, hat Geuss geklagt!


    Und aufgrund dieser Fakten darf ich Dir mit grösster Freude Deine eigenen Worte zurückgeben:
    "Aber das Alles weißt du ja, aber es interessiert dich nicht, denn du Leuchte hast ja immer Recht, gelle?"

  11. #11
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von Chummer
    Ich finde man kann beiden Parteien grobe Fehler vorwerfen.
    Der Forenbetreiber wusste von dem Eintrag und hätte seine Spendenaktion dahingehend nicht mit der falschen Behauptung aufziehen dürfen, er wüsste von nichts.

    Einverstanden!


    Zitat Zitat von Chummer
    Auf der Gegenseite hätte eine einfache Aufforderung zur Löschung wohl genügt.
    Auch richtig, haben die ja wohl auch erkannt und daher gleich auf die Geltendmachung jeglicher Kosten gegenüber Geuss verzichtet!


    Zitat Zitat von Chummer
    Und zwar mit auf Kosten des Steuerzahlers.
    Ich glaube nicht, dass das Verfahren den Steuerzahler auch nur einen einzigen Cent kostet (ausser den Steuerzahlern die für Geuss gespendet haben )

  12. #12
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Ich glaube nicht, dass das Verfahren den Steuerzahler auch nur einen einzigen Cent kostet (ausser den Steuerzahlern die für Geuss gespendet haben )
    Allein schon die Beschäftigung des Grrichts (in dieser Zeit stehen andere, vielleicht wichtigere Probleme hinten an) sind Kosten. Nur nicht unbedingt Geld.
    Ich könnte auch verstehen, wenn Spender ihr Geld zurückfordern würden.
    Auch richtig, haben die ja wohl auch erkannt und daher gleich auf die Geltendmachung jeglicher Kosten gegenüber Geuss verzichtet!
    War es keine kostenpflichtige Abmahnung? Sowas ist doch inzwischen Gang und Gebe.

  13. #13
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von Chummer
    War es keine kostenpflichtige Abmahnung? Sowas ist doch inzwischen Gang und Gebe.
    Doch war es - aber die Gegenseite hatte nach der erfolgten Löschung der Beiträge auf die Zahlung der in der Abmahnung geltend gemachten Kosten schriftlich verzichtet (siehe u.a. http://www.supernature-forum.de/antwort_gegenseite.html)!

  14. #14
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Ich fasse die Chronik der Ereignisse einfach mal zusammen.

    • Martin Geuß hat sich, im Rahmen des von ihm geleiteten Supernature-Forums, an einem Thread beteiligt der Anlaß zu einer Abmahnung gab
    • Martin Geuß hat die beanstandeten Beiträge gelöscht, sich dieser Abmahnung aber nicht gebeugt und dem Abmahner (wahrheitswidrig) mitgeteilt, dass er, vor Eingang der Abmahnung, keine Kenntnis vom Inhalt der beanstandeten Beiträge hatte
    • Martin Geuß schaltete die Öffentlichkeit ein und warb um Spenden für ein geplantes rechtliches Vorgehen gegen den Abmahner
    • Der Abmahner hat, im Verlauf des weiteren Schriftverkehrs, seine Abmahnung bzw. die damit verbunde Kostennote, zurückgenommen
    • Martin Geuß akzeptierte die Rücknahme so nicht, und erhob negative Feststellungsklage gegen den Abmahner
    • Zwischenzeitlich gründete sich, aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit des Martin Geuß, ein Forum gegen den Abmahnwahn (forenabmahnungen.de)
    • Martin Geuß übernahm dieses Forum schließlich, änderte den Namen in 'IG-Foren.de', setzte einen Hartz IV Empfänger als Administrator ein, gauckelte diesem vor, dass er ja in Haftungsfällen unpfändbar sei (verschwieg ihm aber wohl, dass uneinbringliche Ordnungsgelder zur Ordnungshaft führen) und verließ das Forum wenige Tage nach dessen Relaunch
    • Marin Geuß musste dann im Zuge des von ihm beantragten Verfahrens vor dem LG Hamburg, seine Kenntnis der Inhalte des strittigen Threads, einräumen und handelte sich (warum auch immer kann nur das Gericht beantworten) ein für ihn äußerst kostengünstiges 5:1 Urteil ein
    • Martin Geuß versprach öffentlich, die bei ihm eingegangenen Spendengelder nicht verwenden zu wollen, da sein Rechtsgang nicht den erhofften (wie konnte er in Kenntnis seiner Kenntnis des Beitrags nur hoffen?) Erfolgt gebracht hat
    • Martin Geuß ist gegen dieses Urteil nun in die Berufung gegangen und wird (gem. gulli:News) die Spendengelder zur Finanzierung der Berufungskosten verwenden
    Geändert von antiMahn (05. 06. 2007 um 23:18 Uhr) Grund: Doppelsatz entfernt.

  15. #15
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    LOL Ach da schau an. Der Herr Dr. Bahr Jetzt weiß ich auch warum mir das Ganze so bekannt vorkommt.

    Ähm zum Beitrag darüber:
    zwischen Punkt 2 und 4 hat er doch aber den Beitrag zumindest entfernt...

  16. #16
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von VIIV
    Des weiteren halte ich das vorgehen der Beklagten für,
    sagen wir mal, verwerflich!!
    Denn ein einfacher Brief, eine Email oder besser ein Anruf hätten es getan!!!
    Der besagte Beitrag wäre umgehend gelöscht worden,
    aber nein man musste ja gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Du bist auf dem falschen Dampfer.
    • Geuß hat gelöscht
    • die Gegenseite hat die Kostennote zurückgenommen
    • Geuß hat gegen den Abmahner geklagt (nicht umgekehrt)

  17. #17
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von Chummer
    LOL Ach da schau an. Der Herr Dr. Bahr
    Ganz sicher nicht - sorry

  18. #18
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Ich meinte den Vertreter des Beklagten im Link

  19. #19
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von Chummer
    Ich meinte den Vertreter des Beklagten im Link
    Ach soooo
    aber auch da liegst Du falsch; Martin Geuß war/ist der Kläger
    aber dessen Rechtsvertreter war tatsächlich Dr. Bahr (ob das immer noch so ist, das entzieht sich meiner Kenntnis)

    In Sachen Supernature wurde also nicht ein bedauernswerter, kleiner Forumsbetreiber vor den Kadi gezerrt - nein - der Forumsbetreiber hat sich selbst vor den Kadi gezerrt.

  20. #20
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    Standard Re: Supernature: Berufung gegen Hamburger Forenhaftungs-Urteil eingelegt

    Zitat Zitat von antiMahn
    Ich fasse die Chronik der Ereignisse einfach mal zusammen.
    Zunächst danke für den Überblick

    Allerdings denke ich ist dieser - der Vollständigkeit halber noch wie folgt zu ergänzen:

    Zitat Zitat von antiMahn
    • Martin Geuß hat sich an einem Thread beteiligt der Anlaß zu einer Abmahnung gab
    • Martin Geuß hat die beanstandeten Beiträge gelöscht, sich dieser Abmahnung aber nicht gebeugt und dem Abmahner (wahrheitswidrig) mitgeteilt, dass er, vor Eingang der Abmahnung, keine Kenntnis vom Inhalt der beanstandeten Beiträge hatte .......
    ..... Zugleich bestätigte Geuss der abmahnenden Kanzlei mit Schreiben vom 1.6. die erfolgte Löschung mit und schrieb u.a. wie folgt:
    "Ich gehe davon aus, dass der Fall damit im Sinne Ihrer Mandantschaft erledigt ist"
    "Wie bereits erwähnt bin ich an einer weiteren Auseinandersetzung nicht interessiert ..."

    Auch dies war gelogen! Denn in Wahrheit hatte er schon einen Anwalt mit einer Gegenabmahnung beauftragt!

    Schon am Folgetag, dem 2.6.2007 ging bei der Gegenseite ein Fax der Kanzlei Ra Bahr ein, in der dieser nun Ihrerseits im Auftrag von Geuss Kostenerstattung in Höhe von über 1.700 Euro im Auftrag forderte!


    Dies erscheint mir daher als wichtig um aufzuzeigen, wie ernst Geuss es mit der Wahrheit nimmt.

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