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Brandsatzliebe
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: verpackt in Plastik
Beiträge: 975
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Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Tag zusammen,
gestern kam wirklich alles zusammen. Mein Auto: Totalschaden, ein UPS-Transporter hat mit das Heck "verschönert", eine weitere absolute Horrorgeschichte im Bekanntenkreis wurde mir erzählt: der Bruder einer Bekannten hat sich gestern erhängt, ich sah den Vater meines besten Kumpels nach seinem Schlaganfall das erste Mal wieder. Naja, meine Stimmung war nicht gerade auf dem Höhepunkt als ich unbedingt noch Abends weggehen wollte, um mal wieder auf andere Gedanken zu kommen (war wohl der erste Fehler).
Soweit so unspektakulär; ziemlich viel gesoffen in einer Disko, danach noch in den Burger King, den unbezwingbaren Hunger stillen, der einen um 6 Uhr morgens so anfällt. Ich stand wankend an der Kasse und bestellte ein Menü. Alle meine Kollegen hatten ihre Bestellung schon lange und haben sich an einen Tisch gesetzt. Bei mir hats ziemlich lange gedauert, hab mich einige Male beschwert, manche Gäste hinter mir haben sich auch schon an meinen Pommes gütlich getan und mich generell verarscht (ich muss zugeben ich war ziemlich dicht). Jedenfalls kams mir so vor, als würde ich schon ewig warten, meine Bestellung kam einfach nicht. Ich wurde lauter, der Manager kam und und wollte mich rausscheißen: "Für dich gibts gar nicht mehr, Hausverbot, raus jetzt... usw." Das gab mir den Rest, ich hatte das Menü schon bezahlt und sollte rausgeschmissen werden, ohne Burger. Die Sicherung platzte (zum ersten Mal in meinem Leben), ich nahm das Tablett und warf es dem Manager nach. Bin ihm in die Küche nach und hab ihn zusammengeschrien. Danach allgemeines Gerangel, die Sache beruhigt sich wieder etwas, ich werde von einige Gästen/Mitarbeitern rausgezert (meine Erinnerung ist hier etwas unklar). Vor der Tür beleidige ich noch den Manager, der mittlerweile auch ziemlich aufgebracht war. Er kommt auf mich zu, beleidigt zurück. Ich hab zugeschlagen, er geht zu Boden (glaub ich jedenfalls). Auf einmal waren mehrere Personen an mir dran, ich geh zu Boden, jemand tritt auf mich ein, kassiere jedenfalls auch noch gut... die Erinnerung verschwimmt. Zeitsprung, jemand trennt den wütenden Mob von mir, ich steh auf. Mein Tshirt mittlerweile komplett zerissen, hing an mir herab, hatte einen Schuh verloren, generell einfach ziemlich abgefuckt gewesen. Bullen kamen ziemlich schnell, haben den Vorfall aufgenommen, meine Aussage wollten Sie nicht aufnehmen, war zu besoffen. Ein Alkotest ergab etwas über 2 Promille. Anscheinend will der Manager Anzeige erstatten, wurde mir noch gesagt. Schön für Ihn. Wie gehe ich mit der Sache um, damit ich mit einem blauen Auge (das ich eh schon habe), davon komme? Generelle Tips außer "Sauf weniger, Vollhonk?"
Sorry für den unformatierten, zusammenhangfslosen Text. Bin gerade einfach nicht in der Lage zu geistiger Anstrengung.
Soll ich eine Gegenanzeige erstatte, wenn der richtig gegen mich vorgehen will. Nach Aussagen von meinen Kumpels haben ca. 4 Personen (BK-Mitarbeiter und Gäste???) auf mich eingeschlagen als ich am Boden lag. Da hab ich leider gar keine Ahnung mehr von...
P.S. Nach nochmaligen Durchlesen wirk die Geschichte total peinlich auf mich. Aber egal, der Text wird jetzt so abgeschickt. Was solls...
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09. 06. 2007, 15:23
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#1
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Kritiker
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.707
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Ich würde erstmal eine Entschuldigung empfehlen.
Ganz freundlich mit allem drum und dran. Erkläre Deine Situation und Deine Gemütsverfassung. Bei Deiner Geschichte gehe ich mal nicht davon aus, dass man zweifelsfrei feststellen kann, wer nachher auf Dich eingetreten hat da Du Dich ja selbst kaum erinnern kannst. Ob sich der Geschäftsführer gewehrt hat, ob er ausgetickt ist, oder ob jemand ganz anderes einfach Bock hatte Dir einen mitzugeben wird man wohl nicht rausbekommen. Damit bleiben wohl eher Deine Verfehlungen die einzig dokumentierten.
Deshalb glaube ich, dass Du versuchen solltest den Ball flach zu halten und Dich sehr aufrichtig entschuldigen solltest. Warum nicht auch persönlich?
so long
Sevenger
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09. 06. 2007, 15:30
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.552
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
hallo,
du hast null chance, weil du einfach zuviel alk drin hattest.
du hast erinnerungslücken und weißt auch denn genauen wortlaut nicht mehr?
es waren zeugen da, die werden sagen was die gesehen haben.
die einzige chance für dich wäre, wenn du genug zeugen finden würdest die für dich aussagen
übriegens, wer solche freunde hat wie du die dich nicht beruhigen können, der braucht keine feinde mehr
stell dich darauf ein das du die anonymen alkoholiker aufsuchen mußt, vom gericht angeordnet.
also komme dem zuvor und geh jetzt schon hin, das wirkt sich positiv auf das urteil aus
mfg
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09. 06. 2007, 15:36
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 1.376
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Sollte der Burger-Mensch keine Anzeige erstatten, lass es auf sich beruhen und meide den Laden!
Entschuldigung ist natürlich immer gut!
Gruss
Lindener
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09. 06. 2007, 15:45
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 2.552
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
wenn die bullerei da war ist der fall aufgenommen und ist höchstwahrscheinlich im öffendlichem interesse, da wird sich die entschuldigung strafmildernt auswirken.
blutprobe wurde ja auch gemacht, also zurück ziehen is nich
mfg
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09. 06. 2007, 15:48
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#5
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555-Nase
Registrierungsdatum: Jan 2004
Ort: im Keller
Beiträge: 1.350
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Kann hier auch erstmal nur zur Entschuldigung raten. Wenn dem Manager nicht wirklich viel passiert ist und du Ihm deine Situation erklärst kannst du evtl glück haben das er von einer Anzeige absieht. Du solltest diese Entschuldigung aber nicht lange auf sich warten lassen und der Manager wird sicher deinen guten willen erkennen. Auch nach scheisse bauen gehört großer Mut dazu sich zu entschuldigen.
Fasse dir also etwas Mut, geh zu Ihm hin und Entschuldige dich. Schlimmer kann es sicher nicht mehr werden.
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09. 06. 2007, 16:07
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 165
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
wäre ich einer deiner freunde gewesen und sie würden dich verhauen warum auch immer würde ich dir sofort helfen  das nur mal so nebenbei ^^
entschuldigen ist gut ansonsten zeugen sammeln wie es zu dem ganzen gekommen ist.
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09. 06. 2007, 16:27
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#7
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Wenn er schon Anzeige erstattet hat, wird es vermutlich eh im "Interesse der Öffentlichkeit" weiterverfolgt.
1. Du hast als erstes zugeschlagen.
2. Wenn ihn das Tablett besonders verletzt hat, ist von einer "schweren Körperverletzung" auszugehen. (weil Gegenstand benutzt).
3. Ihre Reaktion würde man vermutlich als Notwehr ansehen. ->Besoffener der um sich schlägt.
-Wahrscheinlich wäre aber eine "normale" Anzeige wegen Körperverletzung. Falls du noch nie negativ aufgefallen bist, denke ich, dass es fallen gelassen wird.
PS: Ich hab nur wenig Ahnung von der Materie. Spreche eher/leider aus Erfahrung. Also nicht überbewerten.
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09. 06. 2007, 17:55
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Sydney
Beiträge: 1.389
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Rechtsanwalt einschalten - Entschuldigung *könnte* schädlich sein, da das so zu sagen ja ein Schuldbekenntnis ist. Es könnte ja sein dass die anderen auch alle dicht waren und es deshalb vor Gericht schwer wird den genauen Tathergang herzuleiten. Das wäre für Dich von Vorteil.
Der Fall wird sowieso von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, das einzige was du abwenden könntest wäre eine Zivilklage des Managers.
Das mit dem milderen Urteil wenn du dich entschuldigst und eine begonnene Therapie vorweisen kannst (Stichwort Sozialprognose) könnte natürlich auch sein. Wie gesagt, geh mal zu einem Strafverteidiger...
Ansonsten war das natürlich ne ganz schöne Schei**e, aber es ist ja anscheinend niemand schwer verletzt worden und auch kein großer Sachschaden entstanden - Wenn du sonst noch nie aufgefallen bist wird es schon nicht soooo dick kommen...
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09. 06. 2007, 18:04
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#9
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woOt ?
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 594
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Hast du nich ma deine Freunde gefragt was da abgegangen is?
Du schreibst hier ja nur aus deinen Erinnerungen aber vllt wär es besser mal die Leute zu fragen die mit dir da waren.
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09. 06. 2007, 19:20
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#10
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.255
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ThEfLy
Soll ich eine Gegenanzeige erstatte, wenn der richtig gegen mich vorgehen will.
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Klasse Idee. Mein vollkommener Ernst. Ein Richter wird mit Freuden dem lauschen was ein besoffener Randalierer mit seiner besoffenen Truppe so berichtet.
Spar's dir. Btw, vermutlich hat der BK eine Videoüberwachung - die Auswertungsmöglichkeiten wird der BK aber wenn gegen dich einsetzen ;-).
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09. 06. 2007, 20:03
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#11
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Nagetier
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 761
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Naja, wenn tatsächlich wie er sagt Burgerkingmitarbeiter auf ihn eingeprügelt hatten, glaube ich nicht, dass die das Video freiwillig rausrücken.
Ansonsten ist wirklich recht dumm gelaufen. Ich persönlich würde da wohl auch anraten, dich zu entschuldigen. Denn du hast ja schließlich angefangen da Stunk zu machen und auch als erster zugeschlagen. Also sind die natürlich im Recht. Der Rest kann als Notwehr seitens der Mitarbeiter durchgehn.
Also entschuldigen und was draus lernen.
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09. 06. 2007, 20:28
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#12
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immer gestresst
Administrator
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: core1.cgn
Beiträge: 8.208
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von Lindener
Sollte der Burger-Mensch keine Anzeige erstatten, lass es auf sich beruhen und meide den Laden!
Entschuldigung ist natürlich immer gut!
Gruss
Lindener
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Sehe ich auch so ...
Zitat:
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Zitat von xavio
wäre ich einer deiner freunde gewesen und sie würden dich verhauen warum auch immer würde ich dir sofort helfen  das nur mal so nebenbei ^^
...
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Und würde sich einer meine Freunde so benehmen, würde ich verhindern, dass die Situation so eskaliert und ihm ggf. selbst eine aufs M**l hauen, damit er Ruhe gibt.
Ansonsten bleibt zu sagen, dass du dir einen Anwalt besorgen solltest. Da kommt auf jeden Fall Post von der Staatsanwaltschaft.
Die Frage ist jetzt, wie sieht dein Führungszeugnis aus? Wie alt bist du?
Davon wird abhängen wie hart die Strafe wird und ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.
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10. 06. 2007, 08:02
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#13
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 14
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Ich bin 17 und habe keine Vorstrafen!
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10. 06. 2007, 15:51
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 255
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Ob zur Bulerei und Anzeige gegen den Burgermenschen machen. Angriff einer Gruppe auf einen einzelnen machen sich beim Richtier auch für den BK Idioten nicht gut. (Vorallem weil du ersichtlich voll warst).Dann zum Artzt und Atest holen wegen der Kloperei.. Vermutlich wird dir das helfen wenn überhaubt was kommt. Regel das mit den Aussagen (wenn was kommt) deiner Kumpels........
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10. 06. 2007, 18:52
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#15
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Bear on Board
Moderator
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 11.399
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Bitte nicht so viel Müll schreiben. Dann lieber Fresse halten.
Dass 'ne fette Anzeige kommt, da halte ich übrigens jede Wette. Wer wettet mit?
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10. 06. 2007, 19:39
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#16
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White-Tee
Registrierungsdatum: Dec 2006
Ort: habs vergessen
Beiträge: 713
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
frage gabts da nichtmal sowas, das wenn man sagt man erinnere sich an nix und wäre zu voll das man nicht alzu große probleme bekommt wegen "geistiger abwesenheit" oder so^^. Ich weis zwar das es sowas ähnliches gibt aber wie das richtig heist weis ich nicht^^. Oder ich verwechsel hier einfach etwas.
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10. 06. 2007, 20:02
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#17
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too old for this
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.316
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Endtschuldigen ist sicher der richtige Weg, wenns Dir zu blöd ist machs schriftlich.
Ein Attest ist sicherlich sinnvoll, nicht um so einen Schwachsinn wie Gegenanzeige zu starten, sondern um bei einer eventuellen Verhandlung zu belegen, das Du auch was abgekriegt hast.
Wahrscheinlich kommt da eher ne Aufforderung zu einer Psychotante
zu gehen, mach das alles dann kommst Du da vielleicht mit nem anderen blauen Auge davon
Deine Erinnerungslücken sollten sich auch stark vergrössern, damit
Du bei dem Promillegehalt unzurechnungsfähig warst, dann wirds auch eingestellt
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10. 06. 2007, 20:07
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#18
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Brandsatzliebe
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: verpackt in Plastik
Beiträge: 975
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Ich bin 24 Jahre alt und sozusagen "Ersttäter". Meine Verletzungen wurden von der Polizei bereits festgehalten, sprich es wurden Fotos von den Blessuren geschossen.
Mein Kollege, der an besagtem Abend nicht so viel getankt hatte, hat mir gerade den Ablauf noch einmal zeitlich etwas genauer nacherzählt:
Nachdem ich mich tierisch aufregte, dass mein Burger nicht kommt und anschließendem "Tablett von der Theke wischen" (ich bin mir unsicher ob mich der Manager zu diesem Zeitpunkt bereits beleidgt hat, gehe aber stark davon aus) wurde ich von einigen Mitarbeitern des BK durch den Seitenausgang, der zum Drive-through führt rausgezerrt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es demnach keine körperlichen Übergriffe meinerseits.
Die Tür wurde verschlossen, ich konnte nicht mehr rein. Ich regte mich draußen weiter auf und schrie irgendwas wie "komm doch raus wenn du dich traust". Tja, der Manager kam, er schloß die Tür wieder auf und kam mit zwei weiteren Mitarbeitern auf mich zu. Wortgefecht. Ich schlage zu, Blackout. Jemand zieht die prügelnden Mitabeiter sowie den Manager von mir runter. Es war anscheinend noch ein weiterer Gast anwesend, der anscheinend Lust hatte auf mich einzutreten, als ich am Boden lag, obwohl er imo unbeteiligt war. Die Polizei wurde auch danach auch von meinen Freunden gerufen, da der Manager meinen Schuh, den er während der Prügelei unter Einsatz seines Lebens, in seinen Besitz bringen konnte, nicht mehr rausrücken wollte.
Die Polizei wirkte generell deeskalierend, besorgte mir meinen Schuh wieder, lies mich blasen und machte Fotos. Ende der Geschichte.
Die eventuelle Entschuldigung werde ich mir erstmal sparen. Aussagen werde ich selber im Vorfeld der eventuellen Verhandlung auch nicht tätigen. Mal schauen was kommt. Wenns euch interessiert, halte ich euch auf dem Laufenden...
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10. 06. 2007, 20:33
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Sydney
Beiträge: 1.389
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Ja, mich würde interessieren wie es ausgeht. Aber wenn du ein paar Euros auf der hohen Kante hast wäre es echt ne gute Idee mal zur Erstberatung zum Strafverteidiger zu gehen - Das kostet nicht viel und kann sich durchaus auszahlen...
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10. 06. 2007, 20:40
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#20
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A-Town fella
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Bankhead (A-Town)
Beiträge: 1.688
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
mich würde das auch sehr interessieren, vielleicht lässt sich was gegen den "gast" machen?
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10. 06. 2007, 21:13
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#21
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RIP 27.11.2008
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Kaosthrone
Beiträge: 3.931
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von horde5
frage gabts da nichtmal sowas, das wenn man sagt man erinnere sich an nix und wäre zu voll das man nicht alzu große probleme bekommt wegen "geistiger abwesenheit" oder so^^. Ich weis zwar das es sowas ähnliches gibt aber wie das richtig heist weis ich nicht^^. Oder ich verwechsel hier einfach etwas. 
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Du meinst, Alkoholkonsum als Freifahrtschein fuers Scheissebauen? Argh. Nicht dein Ernst?
Haette er betrunken ein fuer ihn unguenstiges Geschaeft abgeschlossen, so waere das korrekt.
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10. 06. 2007, 21:25
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#22
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
da kann ich echt nur sagen, was du nicht hören willst. sauf weniger mein kind!
mal davon ab, wenn du dich so benimmst, dann kannste auch mit ner anzeige rechnen. ich würd dir raten, geh persönlich vorbei und entschuldige dich, das wird zwar nichts an die tatsache ändern das es keine anzeige gibt und das das hausverbot aufgehoben wird, aber du wirst damit besser wegkommen als wenn du nix tust oder dich nur schriftlich entschuldichst.
geh montag auch direkt zum arzt und lass dir ein attest geben, denn deine beweisführung mit solchen gedächtnislücken wird sonz echt schwer ausfallen, wenns dann heisst, "der hat mich aber auch geschlagen". lass dir auch bescheinigen das du wirklich geistig unzurechnungsfähig warst, das mildert die strafe. wird eh ne bewährung dann werden, weil du ersttäter bist. mehr fällt mir nicht dazu ein, ausser das es saudämlich war wegen ein paar burger so auszuticken. sowas wie dich hätte ich dann auch aussm laden geschmissen. denn du hast dazu ja noch absichtlich provoziert.
nunja, mit 18 bisde dann schon schön wegen (schwere, mittlere oder leichte) körperverletzung vorbestraft; du siehst das ist echt saudämlich! wenn dein zukünftiger arbeitgeber naemlich ein auszug ausm zentralregister haben will, dann hast du echt die dreckichste arschkarte. na , ändern kann man da nix mehr dran, aber lass dir das mal auf der zunge zergehn.
Indianer
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10. 06. 2007, 21:42
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#23
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 255
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ThEfLy
Ich bin 24 Jahre alt und sozusagen "Ersttäter". Meine Verletzungen wurden von der Polizei bereits festgehalten, sprich es wurden Fotos von den Blessuren geschossen.
Mein Kollege, der an besagtem Abend nicht so viel getankt hatte, hat mir gerade den Ablauf noch einmal zeitlich etwas genauer nacherzählt:
Nachdem ich mich tierisch aufregte, dass mein Burger nicht kommt und anschließendem "Tablett von der Theke wischen" (ich bin mir unsicher ob mich der Manager zu diesem Zeitpunkt bereits beleidgt hat, gehe aber stark davon aus) wurde ich von einigen Mitarbeitern des BK durch den Seitenausgang, der zum Drive-through führt rausgezerrt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es demnach keine körperlichen Übergriffe meinerseits.
Die Tür wurde verschlossen, ich konnte nicht mehr rein. Ich regte mich draußen weiter auf und schrie irgendwas wie "komm doch raus wenn du dich traust". Tja, der Manager kam, er schloß die Tür wieder auf und kam mit zwei weiteren Mitarbeitern auf mich zu. Wortgefecht. Ich schlage zu, Blackout. Jemand zieht die prügelnden Mitabeiter sowie den Manager von mir runter. Es war anscheinend noch ein weiterer Gast anwesend, der anscheinend Lust hatte auf mich einzutreten, als ich am Boden lag, obwohl er imo unbeteiligt war. Die Polizei wurde auch danach auch von meinen Freunden gerufen, da der Manager meinen Schuh, den er während der Prügelei unter Einsatz seines Lebens, in seinen Besitz bringen konnte, nicht mehr rausrücken wollte.
Die Polizei wirkte generell deeskalierend, besorgte mir meinen Schuh wieder, lies mich blasen und machte Fotos. Ende der Geschichte.
Die eventuelle Entschuldigung werde ich mir erstmal sparen. Aussagen werde ich selber im Vorfeld der eventuellen Verhandlung auch nicht tätigen. Mal schauen was kommt. Wenns euch interessiert, halte ich euch auf dem Laufenden...
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So und jetzt mach ne Anzeige....weiß nicht warum einge davon abraten. Wenn die Story so stimmt hast du nichts zu befürchten...seit wann greift in DE die selbstjustiz
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10. 06. 2007, 22:19
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#24
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Sydney
Beiträge: 1.389
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Leute, das mit der Entschuldigung ist moralisch sicher ne gute Sache, aber rechtlich könnte das Selbstmord sein.
Eine wichtige Regel: Im Zweifel lieber gar nichts sagen! So blöd es auch klingt, alles entlastende kann man später immer noch machen/sagen, aber wenn man was belastendes unter Schock/aus moralischen Gründen gesagt hat, kann man das nur schwer wieder rückgänig machen.
Man unterschreibt auch kein "Schuldbekenntnis" bei nem Verkehrsunfall, selbst wenn man über die rote Ampel gefahren ist. Wer weiß, vielleicht stand der andere ja unter Drogen... Mit dem Anwalt sprechen, wenn der abrät, kannste dich immernoch nach der Verhandlung entschuldigen, wenn es denn sein muss.
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10. 06. 2007, 22:23
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#25
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