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Gesperrt
Registrierungsdatum: May 2006
Beiträge: 1.217
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ThEfLy
Soll ich eine Gegenanzeige erstatte, wenn der richtig gegen mich vorgehen will.
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10. 06. 2007, 22:27
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#26
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zu Indianer:
1) Der Arbeitgeber bekommt kein "auszug ausm zentralregister" sondern kann je nach privat/staatlich die "Belegart N" (das private Führungszeugnis) und die "Belegart O" (das Führungszeugnis für Behörden) anfordern.
Und so einfach ist das nicht, ala "du hast was böses gemacht, dass steht jetzt in deinem Führungszeugnis." Es gibt bestimmte Ausnahmen. Nicht bei jedem Vergehen wird ein Eintrag hinzugefügt.
Schau dir das am besten mal an. KLICK
2) Die Anzeige schwankt nicht zwischen schwerer, mittlerer oder leichter Körperverletzung, sondern ist eigentl. gut festzulegen. Schau dir dazu mal den Artikel bei Wikipedia an. KLICK
Bis eine Anzeige wegen "schwerer Körperverletzung" vorliegt, muss vieel passiert sein.
3) "wird eh ne bewährung dann werden"
Ich hab zwar auch nicht viel Ahnung vom Strafrecht, aber es wird bestimmt keine Bewährungsstrafe/Haftstrafe geben.
PS: Du (TS) hast einen sehr großen Vorteil:
Zitat:
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Die Tür wurde verschlossen, ich konnte nicht mehr rein. Ich regte mich draußen weiter auf und schrie irgendwas wie "komm doch raus wenn du dich traust". Tja, der Manager kam, er schloß die Tür wieder auf und kam mit zwei weiteren Mitarbeitern auf mich zu.
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Genau da hat der Manager einen sehr großen Fehler gemacht. Er hätte nicht mehr nach draußen gehen dürfen. Du könntest auf die "Notwehr-Schiene" gehen und behaupten, dass du dich massiv, durch die 3, bedroht gefühlt hast.
DER MANAGER war sich bewusst, dass es ausarten wird, wenn er jetzt nach draußen geht. Und trotzdem hat er es getan! Das wird er evtl. noch bereuen.
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10. 06. 2007, 22:35
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#27
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ForgiveMe...
Zu Indianer:
1) Der Arbeitgeber bekommt kein "auszug ausm zentralregister" sondern kann je nach privat/staatlich die "Belegart N" (das private Führungszeugnis) und die "Belegart O" (das Führungszeugnis für Behörden) anfordern.
Und so einfach ist das nicht, ala "du hast was böses gemacht, dass steht jetzt in deinem Führungszeugnis." Es gibt bestimmte Ausnahmen. Nicht bei jedem Vergehen wird ein Eintrag hinzugefügt.
Schau dir das am besten mal an. KLICK
2) Die Anzeige schwankt nicht zwischen schwerer, mittlerer oder leichter Körperverletzung, sondern ist eigentl. gut festzulegen. Schau dir dazu mal den Artikel bei Wikipedia an. KLICK
Bis eine Anzeige wegen "schwerer Körperverletzung" vorliegt, muss vieel passiert sein.
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so ein quatsch. selbst bei einem verkehrsunfall kannst du wegen schwerer körperverletzung angezeigt werden. da muss nicht erst viel passiert sein.
Zitat:
3) "wird eh ne bewährung dann werden"
Ich hab zwar auch nicht viel Ahnung vom Strafrecht, aber es wird bestimmt keine Bewährungsstrafe/Haftstrafe geben.
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also hier auf der erde sieht es anders aus als aufm mond. da wir ja ersttäter in seinem fall sind und keine besonders schwere tat vorliegt mit besonderer gewaltbereitschaft und auch keine fluchtgefahr besteht, wird die strafe, die er zu 100% bekommen wird zur bewährung ausfallen!
Zitat:
PS: Du (TS) hast einen sehr großen Vorteil:
Genau da hat der Manager einen sehr großen Fehler gemacht. Er hätte nicht mehr nach draußen gehen dürfen. Du könntest auf die "Notwehr-Schiene" gehen und behaupten, dass du dich massiv, durch die 3, bedroht gefühlt hast.
DER MANAGER war sich bewusst, dass es ausarten wird, wenn er jetzt nach draußen geht. Und trotzdem hat er es getan! Das wird er evtl. noch bereuen.
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lies den beitrag am besten noch mal von vorne, denn er war es der provoziert hat und nicht der manager! da is also nix mit notwehr, sonst hätte er geschrieben das der manager ihn nach den rauswurf noch einmal physisch angegriffen hätte. also bleiben wir mal schön hier bei der wahrheit und verdrehen nicht die fakten.
Indianer
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10. 06. 2007, 22:49
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#28
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von Indianer
so ein quatsch. selbst bei einem verkehrsunfall kannst du wegen schwerer körperverletzung angezeigt werden. da muss nicht erst viel passiert sein.
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Du hast ja richtig Ahnung:
Zitat:
Die "schwere Körperverletzung" nach § 226 StGB stellt einen weiteren Tatbestand dar, wobei es hier im Gegensatz zur "gefährlichen Körperverletzung" nicht um die Art und Weise der Begehung, sondern um Ausmaß und Erfolg der Tathandlung geht. Der Tatbestand nach Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, der Tatbestand nach Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Die genannten Folgen nach Abs. 1 müssen gemäß § 18 StGB wenigstens fahrlässig herbeigeführt worden sein:
(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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Zitat:
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also hier auf der erde sieht es anders aus als aufm mond. da wir ja ersttäter in seinem fall sind und keine besonders schwere tat vorliegt mit besonderer gewaltbereitschaft und auch keine fluchtgefahr besteht, wird die strafe, die er zu 100% bekommen wird zur bewährung ausfallen!
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Ja klar...und was ist wenn ich dir sage, dass er "nur" Sozialstunden bekommt?
Zitat:
lies den beitrag am besten noch mal von vorne, denn er war es der provoziert hat und nicht der manager! da is also nix mit notwehr, sonst hätte er geschrieben das der manager ihn nach den rauswurf noch einmal physisch angegriffen hätte. also bleiben wir mal schön hier bei der wahrheit und verdrehen nicht die fakten.
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Doch da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine wirkliche Gewalt zustande kam. Der Manager ging raus (Mit 2 "Helfern"), obwohl er GENAU wusste, dass es dann eskalieren wird.
Und man kann sich sehr wohl von 3 Leuten bedroht fühlen, die nach einem Satz wie "komm doch raus wenn du dich traust", aus der Tür platzen.
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10. 06. 2007, 22:59
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#29
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ForgiveMe...
Du hast ja richtig Ahnung:
... verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
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ich bin auch kein jurist, aber bevor du dich auf eine schwere körperverletzung so versteifst, wobei ich ja schon schrieb - leichte, mittlere oder schwere körperverletzung ( drückt meine unwissenheit diesbezüglich aus ) kann ich sagen, dann ist es halt keine schwere körperverletzung - hab ich auch nicht behauptet das es in dem fall so ist und seien muss. verdreh mir damit mal nicht das wort im munde.
Zitat:
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Ja klar...und was ist wenn ich dir sage, dass er "nur" Sozialstunden bekommt?
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zu viele gerichtsserien geschaut, oder beim wahrsager gewesen? woher willst du jetzt schon wissen, wann die verhandlung stattfinden wird und wie das ausgeht, geschweige denn was morgen oder in zukunft passieren wird? lies den beitrag doch noch mal. er hat provoziert, er hat angefangen, er ist ausgetickt und nicht der manager! wäre ja noch schlimmer, wenn jemanden der mit steine schmeisst sich über den jenigen beschwert, der dann auf gleiche weise sich verteidigt.
Zitat:
Doch da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine wirkliche Gewalt zustande kam. Der Manager ging raus (Mit 2 "Helfern"), obwohl er GENAU wusste, dass es dann eskalieren wird.
Und man kann sich sehr wohl von 3 Leuten bedroht fühlen, die nach einem Satz wie "komm doch raus wenn du dich traust", aus der Tür platzen.
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da du den beitrag scheinbar nicht noch einmal lesen wolltest, mache ich mir jetzt einmal die mühe seine worte aus dem absatz verständlich zu erklären:
Zitat:
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Die Sicherung platzte (zum ersten Mal in meinem Leben), ich nahm das Tablett und warf es dem Manager nach. Bin ihm in die Küche nach und hab ihn zusammengeschrien. Danach allgemeines Gerangel, die Sache beruhigt sich wieder etwas, ich werde von einige Gästen/Mitarbeitern rausgezert (meine Erinnerung ist hier etwas unklar). Vor der Tür beleidige ich noch den Manager, der mittlerweile auch ziemlich aufgebracht war. Er kommt auf mich zu, beleidigt zurück. Ich hab zugeschlagen, er geht zu Boden (glaub ich jedenfalls)
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alles in rot geschriebene sind eigentlich leicht zu verstehene tathergänge. also nix mit , der manager ist danach noch mal rausgekommen und hat ihn provoziert. an welcher stelle liesst du sowas?
Indianer
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10. 06. 2007, 23:32
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#30
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Beiträge: 1
Registrierungsdatum: Oct 2005
Ort: Sauerland
Beiträge: 1.052
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ThEfLy
Ich bin 24 Jahre alt und sozusagen "Ersttäter". Meine Verletzungen wurden von der Polizei bereits festgehalten, sprich es wurden Fotos von den Blessuren geschossen.
Mein Kollege, der an besagtem Abend nicht so viel getankt hatte, hat mir gerade den Ablauf noch einmal zeitlich etwas genauer nacherzählt:
Nachdem ich mich tierisch aufregte, dass mein Burger nicht kommt und anschließendem "Tablett von der Theke wischen" (ich bin mir unsicher ob mich der Manager zu diesem Zeitpunkt bereits beleidgt hat, gehe aber stark davon aus) wurde ich von einigen Mitarbeitern des BK durch den Seitenausgang, der zum Drive-through führt rausgezerrt. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es demnach keine körperlichen Übergriffe meinerseits.
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Ohne eine bestimmte Seite vertreten zu wollen wäre das der klare Beweis, dass er nicht angefangen hat mit körperlichen Gewalt.
Du gehst von der ersten Version aus die er uns beschrieben hat.
Diese ist aber sehr unklar, da er selbst ja betrunken war.
Der zweite Ablauf wurde von seinem Freund geschildert, der nicht so viel getrunken hat.
cYa
Nightangel
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10. 06. 2007, 23:44
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#31
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von Indianer
ich bin auch kein jurist, aber bevor du dich auf eine schwere körperverletzung so versteifst, wobei ich ja schon schrieb - leichte, mittlere oder schwere körperverletzung ( drückt meine unwissenheit diesbezüglich aus ) kann ich sagen, dann ist es halt keine schwere körperverletzung - hab ich auch nicht behauptet das es in dem fall so ist und seien muss. verdreh mir damit mal nicht das wort im munde.
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Lese dir doch in dem Artikel noch die anderen "Körperverletzungen" durch. "Mittlere" Gibt es erstmal garnicht. Wenn dann gefährliche, und das trifft auch nicht zu.
Zitat:
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zu viele gerichtsserien geschaut, oder beim wahrsager gewesen? woher willst du jetzt schon wissen, wann die verhandlung stattfinden wird und wie das ausgeht, geschweige denn was morgen oder in zukunft passieren wird? lies den beitrag doch noch mal. er hat provoziert, er hat angefangen, er ist ausgetickt und nicht der manager! wäre ja noch schlimmer, wenn jemanden der mit steine schmeisst sich über den jenigen beschwert, der dann auf gleiche weise sich verteidigt.
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Nein, ich schau keine Gerichtsserien, habe aber praktische Erfahrung:
Mein Bruder hat mit 15/16 (ka wann jetzt genau) Jahren einem Jungen mit einer Glasscherbe die Schläfe "aufgeritzt". Nicht sehr tief, aber es hat ausgereicht.
Fazit: 35 Sozialstunden und 10€ Täter,Opfer-Ausgleich.
Der TS hat einmal mit der Faust zugeschlagen und soll eine Strafe auf Bewährung bekommen? Nein.
Zitat:
da du den beitrag scheinbar nicht noch einmal lesen wolltest, mache ich mir jetzt einmal die mühe seine worte aus dem absatz verständlich zu erklären:
................................
alles in rot geschriebene sind eigentlich leicht zu verstehene tathergänge. also nix mit , der manager ist danach noch mal rausgekommen und hat ihn provoziert. an welcher stelle liesst du sowas?
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Hat den Manager das Tablett getroffen? Weis man nicht.
Der Punkt ist doch, dass der Manager nachdem alles eigentl. geklärt war mit 2 Personen auf den TS zugegangen ist. WARUM? Er wollte doch garnicht, dass der Streit anders endet. Der TS MUSS sich ja bedroht Gefühlt haben, sonst hätte er nicht zugeschlagen.
Wenn der Manager gewollt hätte, dass alles friedlich endet, wäre er niemals mit 2 Helfern auf den betrunkenen TS "zurückgekommen".
--
Führ dir das Geschehen doch mal bitte vor Augen.
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11. 06. 2007, 00:00
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#32
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von Nightangel
Ohne eine bestimmte Seite vertreten zu wollen wäre das der klare Beweis, dass er nicht angefangen hat mit körperlichen Gewalt.
Du gehst von der ersten Version aus die er uns beschrieben hat.
Diese ist aber sehr unklar, da er selbst ja betrunken war.
Der zweite Ablauf wurde von seinem Freund geschildert, der nicht so viel getrunken hat.
cYa
Nightangel
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bei der 2ten fassung hat sich auch nichts daran geändert.
dazu haben die aber auch das recht, wenn er sich wie´ne sau benimmt. ich sagte schon bereits "es wäre ja noch schöner wenn jemand, der mit steine schmeisst sich über den jenigen beschwert, der sich auf gleiche weise verteidigt." soll heissen, wenn er mit tabletts schmeisst, die grosse welle macht und benehmen den geschäftlichen ablauf stört, so hat der besitzer das recht die person vor die tür zu setzen, weils geschäftsschädigend ist. er vergrault schliesslich mit dem theater die kundschaft. sie hätten ihn auch nicht rauszerren brauchen, wenn er freiwillig gegangen wäre, was er aber nicht getan hat.
was allerdings ne schweinerei ist von BK, das sie nicht im nachhinein , also wo er draussen war, ihn das geld wiedergegeben haben. denn das ist wirklich ne sauerei, auch wenn er sich wie´ne offene hose verhalten hat.
Indianer
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11. 06. 2007, 00:04
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#33
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von Indianer
bei der 2ten fassung hat sich auch nichts daran geändert.
dazu haben die aber auch das recht, wenn er sich wie´ne sau benimmt. ich sagte schon bereits "es wäre ja noch schöner wenn jemand, der mit steine schmeisst sich über den jenigen beschwert, der sich auf gleiche weise verteidigt." soll heissen, wenn er mit tabletts schmeisst, die grosse welle macht und benehmen den geschäftlichen ablauf stört, so hat der besitzer das recht die person vor die tür zu setzen, weils geschäftsschädigend ist. er vergrault schliesslich mit dem theater die kundschaft. sie hätten ihn auch nicht rauszerren brauchen, wenn er freiwillig gegangen wäre, was er aber nicht getan hat.
was allerdings ne schweinerei ist von BK, das sie nicht im nachhinein , also wo er draussen war, ihn das geld wiedergegeben haben. denn das ist wirklich ne sauerei, auch wenn er sich wie´ne offene hose verhalten hat.
Indianer
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Er kann ihn gerne vor die Tür setzen, daran ist nicht zu zweifeln, doch dann darf er doch nicht nochmal mit 2 Leuten nach draußen gehen. WAS hatte er den vor?
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11. 06. 2007, 00:11
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#34
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 323
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
@ forgive me
was bist du denn für einer?
willst wissn warum der manager rauskam? weil vor seinem restaurant n besoffener voll-assi randale macht, was kunden verschreckt.
willst wissen warum er 2 leute mitnimmt?
weil er schiss hat aufs maul zu bekommen, was er letztendlich auch bekommt (als erster), und nicht um zu provozieren.
@ TS
ich hoffe du bekommst dass absolute höchstmaß an strafe das möglich ist. assis wie dir gehörts nich anders, die die schuld nur bei anderen sehn obwohlse total ausgetickt sin.
du hättest dich einfach zu deinen kumpels hocken könne un dir des zeug bringen lassen können, sowas machense bei mäcces/burger.
un um darauf zurück zukommen was du willst:
gegenanzeige bringt gar nix
entschuldigung köntne helfen
grund gegen entschudligung gibts nich, dass du schuld bsit is eh klar
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11. 06. 2007, 00:13
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#35
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 55
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Hast Scheiße gebaut (vll. Finger vom Alk lassen - egal was sonst noch so war) und ich finde, eine Entschuldigung sollte drin sein, egal was folgt. Steht für das was du getan hast grade!
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11. 06. 2007, 00:13
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#36
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Hat den Manager das Tablett getroffen? Weis man nicht.
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eben, aber das ist ´n sauiges benehmen und er schrieb auch "nach dem manager geworfen habe" also hatte er die absicht den manager zu verletzen.
Zitat:
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Der Punkt ist doch, dass der Manager nachdem alles eigentl. geklärt war mit 2 Personen auf den TS zugegangen ist. WARUM? Er wollte doch garnicht, dass der Streit anders endet.
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zitiere mir bitte die stelle, an der du das gelesen hast. kann sein das das an meinem restalkohol im blut liegt, oder das es einfach nirgends so wie du das schilderst zu finden ist.
Zitat:
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Der TS MUSS sich ja bedroht Gefühlt haben, sonst hätte er nicht zugeschlagen.
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wieso muss er sich bedroht gefühlt haben? er hat provoziert, habe ich schon zitiert und in der 2ten fassung hat sich daran auch nichts geändert.
Zitat:
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Wenn der Manager gewollt hätte, dass alles friedlich endet, wäre er niemals mit 2 Helfern auf den betrunkenen TS "zurückgekommen".
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zitiere mir das mit dem 2 helfern und zurückgekommen mal bitte aus den originalbeiträgen.
au backe. wundert mich echt das du so´n benehmen nicht nachvollziehen kannst. es lag doch nicht in der macht des managers, ob das friedlich geendet haette. der TS wollte sich einfach nicht beruhigen und das ging sogar bis zur gewaltbereitschaft. das ist einfach nur dämlich! genauso hat der ts nach dem rauswurf immer noch randaliert und geschrieen, "wenn du dich traust dann komm raus". was würdest du in der situation machen? eben. ihn sagen, das er sich verpissen soll und wenn das nicht hilft - polizei, so wies ja auch geschehen ist.
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11. 06. 2007, 00:14
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#37
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 36
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
ich stimme forgiveme überall zu. Das Verhalten dieser Personen ging über Notwehr hinaus und du solltest dagegen etwas unternehmen, allein aus Prinzip.
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11. 06. 2007, 00:31
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#38
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Hier die Stellen, von der ich die ganze Zeit spreche:
Zitat:
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Die Tür wurde verschlossen, ich konnte nicht mehr rein. Ich regte mich draußen weiter auf und schrie irgendwas wie "komm doch raus wenn du dich traust". Tja, der Manager kam, er schloß die Tür wieder auf und kam mit zwei weiteren Mitarbeitern auf mich zu.
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Die Tür war verschlossen, er konnte nicht mehr rein, konnte keinen großen Schaden mehr anrichten. Doch dann schließt der Manager wieder auf und kommt "mit zwei weiteren Mitarbeitern auf ihn zu". Was wollte er denn erreichen? Warum hat er nicht GANZ EINFACH die Polizei gerufen?
Nein, diese Stelle kann ich nicht nachvollziehen, tut mir leid.
Zitat:
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au backe. wundert mich echt das du so´n benehmen nicht nachvollziehen kannst. es lag doch nicht in der macht des managers, ob das friedlich geendet haette.
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Was? Es lag nicht in seiner Gewalt? Die Tür was VERSCHLOSSEN. Wäre er nicht mehr mit seinen 2 Gehilfen raus, hätte er keine auf die Nase bekommen.
......
Also, geh jetzt ins Bett. Interessant mit dir darüber zu plaudern...ist ja auch ein interessantes Thema. Evtl. sagt ja auch nochmal der TS was dazu.
Gute Nacht!
PS: Ich versuche die Geschichte nur von der 2ten Seite zu sehen.
@ v@der87: Geh jetzt am besten auch schlafen, es ist schon spät genug für dich.
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11. 06. 2007, 00:33
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#39
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 323
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
@ forgive me
Zitat:
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@ v@der87: Geh jetzt am besten auch schlafen, es ist schon spät genug für dich.
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find ich ja richtig gut mit welchem top argument du mienen beitrag abhandelst
warum der manager nochmal rauskam hab ich dir geschrieben, wenn dus nich einsehn willst, dein problem, ich denke der rest hier verstehts, habe nun auch keine weitere lust mich mit dir darüber auseinander zusetzen, da ich erkannt habe da es mit dir keinen sinn macht, also gut nacht
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11. 06. 2007, 00:45
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#40
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ForgiveMe...
Hier die Stellen, von der ich die ganze Zeit spreche:
Die Tür war verschlossen, er konnte nicht mehr rein, konnte keinen großen Schaden mehr anrichten. Doch dann schließt der Manager wieder auf und kommt "mit zwei weiteren Mitarbeitern auf ihn zu". Was wollte er denn erreichen? Warum hat er nicht GANZ EINFACH die Polizei gerufen?
Nein, diese Stelle kann ich nicht nachvollziehen, tut mir leid.
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was verstehst du denn daran nicht? hätte BK etwa den ganzen tag die tür abschliessen sollen um die kunden rein und raus zu lassen? allein das der typ nach dem rausschmiss immer noch vor der tür "campiert" hat und sich asozial benommen hat, das ist schon geschäftsschädigend! das man sich dabei dann 2 leute mitnimmt, weil man bei diesem menschlichen exemplar mit allem rechnen muss, das ist doch nicht schwer nachzuvollziehn. wenns aufs maul gibt, dann sind noch 2 dabei, die das schlimmste verhindern können.
Zitat:
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Was? Es lag nicht in seiner Gewalt? Die Tür was VERSCHLOSSEN. Wäre er nicht mehr mit seinen 2 Gehilfen raus, hätte er keine auf die Nase bekommen.
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aber was das für das geschäft zu bedeuten hat, wenn ´n vollasi vor der glastür rumschreit und evtl. dann noch vor die tür hämmer, das willst du wahrscheinlich nicht verstehen! gehe mal ehr davon aus, das der manager noch so coolant war und nich sofort die polizei gerufen hat. besonders in der gastronomie sieht es nicht schön aus, wenn die polizei auf einmal dort dienstlich auftaucht. du als kunde wärst auch nicht gerade gut gelaunt, das jemand der ne riesen welle startet, dich beim essen mit seinem sau verhalten stört.
Zitat:
Also, geh jetzt ins Bett. Interessant mit dir darüber zu plaudern...ist ja auch ein interessantes Thema. Evtl. sagt ja auch nochmal der TS was dazu.
Gute Nacht!
PS: Ich versuche die Geschichte nur von der 2ten Seite zu sehen.
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ja dann schlaf ma jut. der TS sucht lieber die schuld beim restaurant, weils bequemer für ihn is. von der seite rechne ich mit keiner vernünftigen aktion mehr, da er es ja noch nichtmal für nötig hält sich für sein benehmen und seine taten zu entschuldigen.
Indianer
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11. 06. 2007, 00:55
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#41
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von v@der87
@ forgive me
find ich ja richtig gut mit welchem top argument du mienen beitrag abhandelst
warum der manager nochmal rauskam hab ich dir geschrieben, wenn dus nich einsehn willst, dein problem, ich denke der rest hier verstehts, habe nun auch keine weitere lust mich mit dir darüber auseinander zusetzen, da ich erkannt habe da es mit dir keinen sinn macht, also gut nacht
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Ich kann nicht argumentieren? Schon deine erste *** Frage disqualifiziert dich auf ganzer Linie.
Warum greifst du mich damit persönlich an? Weil dir meine Meinung nicht passt?
Warum greifst du den TS persönlich an?
Nein, keine gute Basis um mich in ein "Gespräch" zu verwickeln. Aber das hast du ja garnicht nötig.
Jetzt aber gute Nacht.
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11. 06. 2007, 00:58
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#42
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ForgiveMe...
Ich kann nicht argumentieren? Schon deine erste *** Frage disqualifiziert dich auf ganzer Linie.
Warum greifst du mich damit persönlich an? Weil dir meine Meinung nicht passt?
Warum greifst du den TS persönlich an?
Nein, keine gute Basis um mich in ein "Gespräch" zu verwickeln. Aber das hast du ja garnicht nötig.
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das meine ich z.b. mit provokation. gutes beispiel zum eigentlichen thema.
ist DAS denn nötig?
Indianer
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11. 06. 2007, 01:00
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#43
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..dreaming..
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 229
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Oh mann...schau dir doch mal einfach den Beitrag von v@der87 an.
Zitat:
was bist du denn für einer?, besoffener voll-assi, assis
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Was soll denn das?
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11. 06. 2007, 01:04
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#44
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treibender Otter
Registrierungsdatum: Aug 2004
Ort: Lekka-Kaffee-Land!
Beiträge: 4.185
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen
Zitat:
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Zitat von ForgiveMe...
Oh mann...schau dir doch mal einfach den Beitrag von v@der87 an.
Was soll denn das?
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also bei mir stand folgendes aufm bildschirm:
Zitat:
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Zitat von v@der87
was bist du denn für einer?
willst wissn warum der manager rauskam? weil vor seinem restaurant n besoffener voll-assi randale macht, was kunden verschreckt.
willst wissen warum er 2 leute mitnimmt?
weil er schiss hat aufs maul zu bekommen, was er letztendlich auch bekommt (als erster), und nicht um zu provozieren.
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und
Zitat:
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Zitat von v@der87
find ich ja richtig gut mit welchem top argument du mienen beitrag abhandelst
warum der manager nochmal rauskam hab ich dir geschrieben, wenn dus nich einsehn willst, dein problem, ich denke der rest hier verstehts, habe nun auch keine weitere lust mich mit dir darüber auseinander zusetzen, da ich erkannt habe da es mit dir keinen sinn macht, also gut nacht
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wo hat er dich denn da beleidigt oder persönlich angegriffen? willst ihm gezz auch noch das wort im mund rumdrehn? mit dem asi ist der TS gemeint.
Indianer
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11. 06. 2007, 01:10
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#45
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