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wintermute
gangsta and a gentleman
 
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

oh mann. warum machste sone scheisse und versuchst jetzt dich rauszureden?

du hast total mist gebaut. pech gehabt, aber du bist auch selber schuld.
Alt 11. 06. 2007, 11:49 wintermute is offline Mit Zitat antworten #51
ForgiveMe...
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von Indianer 
wo hat er dich denn da beleidigt oder persönlich angegriffen? willst ihm gezz auch noch das wort im mund rumdrehn? mit dem asi ist der TS gemeint.
Indianer

1) Ist der ganze Beitrag "angreifend" verfasst.
2) Sehe ich "Was bist du denn für einer" auf mich persönlich bezogen.
3) Braucht er auch den TS nicht persönlich anzugreifen. Er hat ihm ja nichts getan.

Zitat:
was verstehst du denn daran nicht? hätte BK etwa den ganzen tag die tür abschliessen sollen um die kunden rein und raus zu lassen? allein das der typ nach dem rausschmiss immer noch vor der tür "campiert" hat und sich asozial benommen hat, das ist schon geschäftsschädigend! das man sich dabei dann 2 leute mitnimmt, weil man bei diesem menschlichen exemplar mit allem rechnen muss, das ist doch nicht schwer nachzuvollziehn. wenns aufs maul gibt, dann sind noch 2 dabei, die das schlimmste verhindern können.

Der TS wurde durch einen "Seitenausgang" heraus befördert. Jeder Kunde konnte also wie gewöhnlich durch den Haupteingang eintreten.
Der Manager hätte, wie schon gesagt, die Polizei rufen können, dann wäre die ganze Geschichte innerhalb kurzer Zeit erledigt gewesen. ->ohne auch nur einen (körperlich) Verletzten.

Zitat:
Zitat von buxtehude 
Das wird passieren, egal ob der Täter sich entschuldigt oder nicht. Dies könnte evtl. nur eine Auswirkung auf das Strafmaß haben (neben den Fakten Ersttäter, Alter, Umstände etc.). Es wird sehr wahrscheinlich aber "nur" eine Bewährungsstrafe plus Geldstrafe bzw. sozialer Arbeit werden. Einen Eintrag ins Bundeszentralregister gibt es gratis dazu, jedoch noch nicht ins private Führungszeugnis (siehe oben).

Schau dir doch auch bitte mein Beispiel an:

Mein Bruder hat mit 15/16 (ka wann jetzt genau) Jahren einem Jungen mit einer Glasscherbe die Schläfe "aufgeritzt". Nicht sehr tief, aber es hat ausgereicht.
Fazit: 35 Sozialstunden und 10€ Täter,Opfer-Ausgleich.

Eine Bewährungsstrafe wird doch in solchen "leichten" Fällen noch nicht verhängt?


PS: So langsam hat jeder seine Meinung kund getan. Indianer, du wirst diverse Ansichten von mir nicht verstehen, und ich einige deiner Ansichten nicht. Hat wenig Sinn, noch weiter das "wenn, aber, warum...." auszulutschen.
Alt 11. 06. 2007, 18:32 ForgiveMe... is offline Mit Zitat antworten #52
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

moin..

ich würde nochmal zum burger king hingehen und dem typen richtig den arsch versohlen (dann lohnt es sich wenigstens).

mfg. mathias
Alt 11. 06. 2007, 19:31 Mit Zitat antworten #53
Paul
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von doom loop 
moin..

ich würde nochmal zum burger king hingehen und dem typen richtig den arsch versohlen (dann lohnt es sich wenigstens).

mfg. mathias


super comment...

glaub es geht dem thread ersteller net darum die schuld dem bk manager zu geben. klar kann man es auch als rausreden interpretieren, aber ich glaub es weiss selber das er scheisse gebaut hat, will nur wissen was auf ihn zu kommt und wie er das optimale für sich rausholt. klar kann jeder sagen das passiert mir net, aber wenn man halt mal in der situation ist, will man ja auch wissen was man am besten macht.
ich glaube mal ans gute, dann war er einfach in einer lebenskrise, hat einen über durst getrunken und es ist ihm ein einmaliger fehler passiert, den er bereut und auch nicht wiederholen wird.
Alt 12. 06. 2007, 00:57 Paul is offline Mit Zitat antworten #54
Sunbeam44
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

ALso ich kann dir aus eigener erfahrung sagen......erstmal wirds halt ermittelt was zieeeemlich lange dauern KANN....wenns überhaupt so weit geht meistens wirds dann fallen gelassen gerade WEIL du besoffen warst (was sich auch mildernd im endeffekt auswirken würde) an deiner stelle würde ich ebenfalls eine gegenanzeige machen das bewirkt auch meistens dann eine niederlage der akten.......

ansonsten brauchst du sicher nciht viel befürchten (wie alt bist du usw?) du hast denke ich mal eh keine vorstrafen usw also denke ich nicht das da großartiges was passieren wird!!!!!
Alt 12. 06. 2007, 01:58 Sunbeam44 is offline Mit Zitat antworten #55
Indianer
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von ForgiveMe... 
1) Ist der ganze Beitrag "angreifend" verfasst.
2) Sehe ich "Was bist du denn für einer" auf mich persönlich bezogen.
3) Braucht er auch den TS nicht persönlich anzugreifen. Er hat ihm ja nichts getan.

du hast anscheinend eine ziemlich verzerrte realität oder bist einfach zu sensibel. erst hängst du dich an dem "asi" so auf, der nicht für dich bestimmt war und jetzt an kleinigkeiten mit "was bist du denn für einer?", was ledigliches unverständnis auf deine sicht der dinge ausdrückt. ich kann dich auch nicht mit deinen ansichten verstehn - halte deine reaktion für ziemlich überragiert.

du interpretierst viel zu viel in die worte anderer herein, was dir wahrscheinlich diese verzerrte realität schafft. einfach mal die worte nehmen, wie sie darstehen, das könnte dir nicht schaden, ist ausserdem besser fürs gemüt. du regst dich meiner meinung nach viel zu schnell auf.

zu 3 kann ich nur sagen, es würde mal ´n bissken was von charakter haben, wenn der TS sich mal beim betroffenen entschuldicht haette, und zwar PERSÖNLICH. ich selbst kann so ein verhalten auch nicht nachvollziehen und finds feige, asozial und charakterschwach noch die schuld bei dem zu suchen, der am meisten bei so einer aktion zu verlieren hat.

um manager einer solchen filiale zu werden, bedarf es echt viel schweiss, arbeit und aufopferung. so eine führungsposition(!) setzt niemand mal für einen randalemacher auf´s spiel, weil man kann sich da auch bestimmt denken, das der mensch familie und sonstige private verpflichtungen hat. manager zu sein bedarf es eines analytischen und menschenfreundlichen verstandes, wo man auch in zeiten von kriesen einen klaren kopf bewahren muß um wichtige entscheidungen zu fällen. und natürlich sind manager auch nur menschen, die nach fliegenden tabletts, störung der geschäftsabläufe, unkontrollierte wutausbrüche und gewaltbereitschaft, und geschäftsschädigenden verhalten im zusammenhang mit unermüdlicher blödheit dann auch das maß erreicht haben, das ihnen mal der kragen platzt. VERSTEHST DU DAS?

du hast doch selbst gelesen, das der TS sich selber die schuld aufbürgt, warum akzeptierst du das nicht? es bedarf ja schon fast eines kleinen wunders , das du selbst die worte des TS hier akzeptieren kannst. weissd, viele haben hier einfach keine lust gegen so einen lernresistenten und unüberlegten widerstand anzukämpfen, weils im endeffekt auf nix hinausläuft. ich nehme mir jedoch, vielleicht manchmal aus zuviel güte, die zeit um jemanden zu sagen, das er die situation wohl nicht ganz verstanden hat - und du scheinst sie einfach nicht aus realitätsbezogener sicht erfassen zu können, weil du selbst mit deiner hingabe aufs detail dich in unzutreffende eigeninterpretationen verlierst.

beispiel - siehe hier:

Zitat:
Der TS wurde durch einen "Seitenausgang" heraus befördert. Jeder Kunde konnte also wie gewöhnlich durch den Haupteingang eintreten.
Der Manager hätte, wie schon gesagt, die Polizei rufen können, dann wäre die ganze Geschichte innerhalb kurzer Zeit erledigt gewesen. ->ohne auch nur einen (körperlich) Verletzten.


und du glaubst allen ernstes, jemand der wartet, aufgebracht ist und jemanden vermöbeln will geht dann nicht durch den haupteingang, der geöffnet ist in das restaurant? ich denke auch mal das BK die polizei gerufen hat als selbst nach dem rauswurf noch keine entstörung der geschäftlichen abläufe möglich war. fakt ist, wir wissen nur, das seine kollegen "wahrscheinlich" die polizei gerufen haben, weil er aufgrund seines benehmens anscheinend prügel bezogen hat.

Zitat:
Schau dir doch auch bitte mein Beispiel an:

Mein Bruder hat mit 15/16 (ka wann jetzt genau) Jahren einem Jungen mit einer Glasscherbe die Schläfe "aufgeritzt". Nicht sehr tief, aber es hat ausgereicht.
Fazit: 35 Sozialstunden und 10€ Täter,Opfer-Ausgleich.

Eine Bewährungsstrafe wird doch in solchen "leichten" Fällen noch nicht verhängt?

du vergleichst hier auch wieder birnen mit nüsse. der täter ist 24 und keine 15/16! das ist eine völlig andere sachlage.

Zitat:
PS: So langsam hat jeder seine Meinung kund getan. Indianer, du wirst diverse Ansichten von mir nicht verstehen, und ich einige deiner Ansichten nicht. Hat wenig Sinn, noch weiter das "wenn, aber, warum...." auszulutschen.

sehe ich genauso. ich habe dir weiter oben ein paar gute ratschläge gegeben, wie du es demnächst besser angehen kannst - das meine ich auch so wie ich es sage, ohne hintergedanken - rein wörtlich, so wie es da steht. ein bisschen mehr bezug auf verständnis zur realität würde dir echt nicht schaden. ich meine das nur gut - mehr nicht!

Indianer

Geändert von Indianer (12. 06. 2007 um 02:31 Uhr).
Alt 12. 06. 2007, 02:06 Indianer is offline Mit Zitat antworten #56
BurnerR
Anders?
 
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Wow.
Warum zieht ein solcher Thread nicht mal Menschen an, die in der Lage sind auch nach dem dritten Austausch von Argumenten sachlich zu bleiben und niemanden anzugreifen.... jaja der da hat angefangen .
Oder Menschen mit Ahnungl, das wär ja auch mal was, hab ich letztens erst hier aufm Board gesehen.
Dazu kommt, dass man nach den beiden Schilderungen nicht wirklich ein nahes Bild von dem hat, wie das abgelaufen ist.

Zum Glück sind die anderen immer nur asozial
Alt 12. 06. 2007, 02:30 BurnerR is offline Mit Zitat antworten #57
Indianer
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von BurnerR 
Wow.
Warum zieht ein solcher Thread nicht mal Menschen an, die in der Lage sind auch nach dem dritten Austausch von Argumenten sachlich zu bleiben und niemanden anzugreifen.... jaja der da hat angefangen .
Oder Menschen mit Ahnungl, das wär ja auch mal was, hab ich letztens erst hier aufm Board gesehen.
Dazu kommt, dass man nach den beiden Schilderungen nicht wirklich ein nahes Bild von dem hat, wie das abgelaufen ist.

Zum Glück sind die anderen immer nur asozial

ich weiß ja nicht was dein normalverhalten mit sich bringt, aber in einer zivilisierten gesellschaft kommt man nicht morgens volltrunken in eine filiale und macht stunk und prügelt sich. das sind FAKTEN, so wie sie der TS beschrieben hat. mit eines muss ich dir aber wirklich recht geben - es gibt hier menschen mit ahnung - du gehörst aber definitiv nur zu der sorte, die mal ihren senf dazugeben wollen um auch mal was gesagt zu haben, sonst hättest du hier auch mal zu dem thema was sinnvolles beigetragen anstatt nur rumzustänkern.

Indianer
Alt 12. 06. 2007, 02:38 Indianer is offline Mit Zitat antworten #58
Rattle
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

hallo,

langsam wird es peinlich

mfg
Alt 12. 06. 2007, 17:37 Rattle is offline Mit Zitat antworten #59
ThEfLy
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Wow, echt "überraschender" Threadverlauf. Naja, die Sache hat sich soeben erledigt. Ich habe über die Polizei mit der Gegenseite verhandelt, dass keine der beiden Parteien einen Strafantrag stellen wird. Das habe ich soeben per Unterschrift auf der Polizeiwache bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wird somit lt. Aussage der Polizei zu 99% nicht weiter verfolgen.

Mit der Gegenseite habe ich in einem klärendem Telefongespräch besprochen, dass mir mein zerrissenes Shirt gezahlt wird und ich der Gegenseite die kaputte Brille zahle. Die Sache ist somit aus der Welt; ich habe mich für den tätlichen Übergriff entschuldigt, die Gegenseite für die Beleidigungen. Passt für mich...

Jetzt freue ich mich allerdings noch auf die ganzen Kommentare derer, die mir Tod, Pest und Sozialstunden oder gar Bewährung gewünscht hatten.

Geändert von ThEfLy (12. 06. 2007 um 19:34 Uhr).
Alt 12. 06. 2007, 19:17 ThEfLy is offline Mit Zitat antworten #60
tset
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Grats, gut gelaufen!
Wie ist es denn so gekommen? Wer hat angefangen zu vermitteln?
Alt 12. 06. 2007, 19:39 tset is offline Mit Zitat antworten #61
Nightangel
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von ThEfLy 
Wow, echt "überraschender" Threadverlauf. Naja, die Sache hat sich soeben erledigt. Ich habe über die Polizei mit der Gegenseite verhandelt, dass keine der beiden Parteien einen Strafantrag stellen wird. Das habe ich soeben per Unterschrift auf der Polizeiwache bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wird somit lt. Aussage der Polizei zu 99% nicht weiter verfolgen.

Mit der Gegenseite habe ich in einem klärendem Telefongespräch besprochen, dass mir mein zerrissenes Shirt gezahlt wird und ich der Gegenseite die kaputte Brille zahle. Die Sache ist somit aus der Welt; ich habe mich für den tätlichen Übergriff entschuldigt, die Gegenseite für die Beleidigungen. Passt für mich...

Jetzt freue ich mich allerdings noch auf die ganzen Kommentare derer, die mir Tod, Pest und Sozialstunden oder gar Bewährung gewünscht hatten.


Na dann herzlichen Glückwunsch, dass du so glücklich davon gekommen bist.
Freut mich für dich

cYa
Nightangel
Alt 12. 06. 2007, 20:37 Nightangel is offline Mit Zitat antworten #62
mlglatze
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Glückwunsch
ich hätte nicht gedacht, dass du so gut davon kommst, aber während deiner Erinnerungslücken war die Gegenseite wohl auch nicht gerade sanft zu dir und hat wohl in einer Selbsteinsicht auch auf der eigenen Seite Fehler eingesehen.

Glücklicherweise gibt es auch noch Leute die einen Streit ohne Anwälte bereinigen können.
Alt 12. 06. 2007, 21:48 mlglatze is offline Mit Zitat antworten #63
buxtehude
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von ThEfLy 
Jetzt freue ich mich allerdings noch auf die ganzen Kommentare derer, die mir Tod, Pest und Sozialstunden oder gar Bewährung gewünscht hatten.
Gut für dich, aber vergiss bitte nicht, dass du dieses Mal echt Glück hattest.

Niemand wünscht dir eine Strafe (egal, ob Bewährung, Geldstrafe oder Sozialstunden), weil er dich nicht leiden kann. Beurteilungsgrundlage war nur dein Thread hier, und dort hast du dich nicht im Mindesten einsichtig gezeigt. Wäre es zur Verurteilung gekommen, wärst du aber mit hochprozentiger Sicherheit genau so wie oben beschrieben bestraft worden, dies ist nun einmal so üblich.

Hoffentlich lernst du trotzdem etwas daraus. DAS wünsche ich dir wirklich.
Alt 12. 06. 2007, 22:28 buxtehude is offline Mit Zitat antworten #64
paiks
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Kein Gericht hat ein Interesse daran dir wegen solch einer Kleinigkeit dein Leben schwer zu machen. In die Akten kommt, so wie dus beschreibst, mit Sicherheit nichts. Zivilrechtlich könnte BK eventuell Schadensersatz fordern. Strafrechtlich wirds wohl fallengelassen werden, zumal ausser dir offenbar ja niemand Schäden davon getragen hat, oder was ist mit dem Manager? Betrunkenen fehlt es normalerweise ganz ordentlich an Kraft

Ich stimme ForgiveMe auch in dem Punkt zu das du Anzeige gegen Unbekannt erstatten solltest gegen den Gast der auf dich eingeprügelt hat. Wegen solchen Spinnern eskalieren nämlich solche Situationen immer erst recht und dann gibts ernsthafte Verletzungen...


€dit: Arg, das kommt davon wenn man die letzte Seite nicht liesst -.-
Egal, wenigstens hatte ich recht
Alt 13. 06. 2007, 05:03 paiks is offline Mit Zitat antworten #65
Indianer
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von paiks 
Kein Gericht hat ein Interesse daran dir wegen solch einer Kleinigkeit dein Leben schwer zu machen. In die Akten kommt, so wie dus beschreibst, mit Sicherheit nichts. Zivilrechtlich könnte BK eventuell Schadensersatz fordern. Strafrechtlich wirds wohl fallengelassen werden, zumal ausser dir offenbar ja niemand Schäden davon getragen hat, oder was ist mit dem Manager? Betrunkenen fehlt es normalerweise ganz ordentlich an Kraft

Ich stimme ForgiveMe auch in dem Punkt zu das du Anzeige gegen Unbekannt erstatten solltest gegen den Gast der auf dich eingeprügelt hat. Wegen solchen Spinnern eskalieren nämlich solche Situationen immer erst recht und dann gibts ernsthafte Verletzungen...


€dit: Arg, das kommt davon wenn man die letzte Seite nicht liesst -.-
Egal, wenigstens hatte ich recht


wollt schon sagen grad, hallo? vielleicht mal bis zum ende lesen!

@ThEfLy
buxtehude hat das schon richtig ausgedrückt im letzten post. du hattest 0 einsicht gezeigt und deshalb habe auch ich so auf dein thema reagiert. du hast diesmal auch ziemlich viel schwein gehabt - also bedenke, der nächste wird vielleicht nicht so gütig sein. du scheinst ´n ziemlich coolanten manager da gehabt zu haben, das der sogar noch im nachhinein die anzeige zurücknimmt. der nächste wird das vielleicht nicht so sehen, dann besteht naemlich das interesse auf weiterer strafverfolgung. aber sei froh, hasst ja doch noch die kurve bekommen und einsicht gezeigt und das find ich gut! demnächst vielleicht geduldiger sein, oder weniger saufen. wenn der tag sowiso schon scheisse angefangen hatte, endet er auch meisstens noch schlimmer, umso mehr alk du dir im rachen stopfst.

Indianer
Alt 13. 06. 2007, 12:08 Indianer is offline Mit Zitat antworten #66
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Thumbs up Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

(@_@) Glück muss man haben
Alt 13. 06. 2007, 12:14 klokeeper47 is offline Mit Zitat antworten #67
paiks
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

@Indianer: Selbst bei nem äusserst unkulanten Manager wär da ned viel passiert. Die Staatsanwälte haben bei weitem zu viel zu tun als das ne "kaputte Brille" von öffentlichem Interesse wäre. Tagtäglich gibts überall dutzende Schlägereien...

Schlimmstenfalls hätte der Manager ihn auf Schmerzensgeld verklagen können aber wahrscheinlich wusste er wie wenig Aussicht auf Erfolg das gehabt hätte durch sein unüberlegtes Handeln. Mit einem freundlichen Verweis auf "Hätten se mal besser die Polizei gerufen!" hätt das ne aussergerichtliche Einigung gegeben.

Und jeder baut mal Mist der nicht den ganzen Tag im Keller hockt. Verbuchs als Lebenserfahrung.
Alt 13. 06. 2007, 13:54 paiks is offline Mit Zitat antworten #68
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von paiks 
@Indianer: Selbst bei nem äusserst unkulanten Manager wär da ned viel passiert. Die Staatsanwälte haben bei weitem zu viel zu tun als das ne "kaputte Brille" von öffentlichem Interesse wäre. Tagtäglich gibts überall dutzende Schlägereien...

Schlimmstenfalls hätte der Manager ihn auf Schmerzensgeld verklagen können aber wahrscheinlich wusste er wie wenig Aussicht auf Erfolg das gehabt hätte durch sein unüberlegtes Handeln. Mit einem freundlichen Verweis auf "Hätten se mal besser die Polizei gerufen!" hätt das ne aussergerichtliche Einigung gegeben.

Und jeder baut mal Mist der nicht den ganzen Tag im Keller hockt. Verbuchs als Lebenserfahrung.

das wäre ja noch schöner, das körperverletzungen jetzt als "kavaliersdelikt" durchgeht, nur weil die gerichte "angeblich" zuviel zutun haben. da bräuchten wir heutzutage auch dieses gesetz nicht mehr, wenn sowiso alle körperverletzungsdelikte ausm alltag sich einfach ins nirvana verlaufen würden. so ein unsinn, den du da erzählst.

die anzeige geht dann naemlich von der person aus, die die anzeige gestellt hat. wenn diese naemlich will, das es zu einem prozess kommt, aufgrund von raten des anwalts, das gute chancen auf gewinn (inkl. schmerzensgeld) besteht, dann kommt das auch vor gericht. die staatsanwaltschaft handelt naemlich im interesse des klägers und des gesetzes in dem fall und hat sich am strafgesetz zu halten, da er dieses im sinne der allgemeinheit und des staates vertritt.

da ist also nix mit "wird fallengelassen, weil die gerichte eh genug zutun haben" . wenn der kläger das durchziehen wollte, dann wäre das vor gericht gelandet - also PUNKT!

Indianer
Alt 13. 06. 2007, 14:10 Indianer is offline Mit Zitat antworten #69
buxtehude
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Zitat:
Zitat von Indianer 
da ist also nix mit "wird fallengelassen, weil die gerichte eh genug zutun haben" . wenn der kläger das durchziehen wollte, dann wäre das vor gericht gelandet - also PUNKT!
Vollste Zustimmung!

Bitte überlegt doch mal, warum und womit die Gerichte soviel zu tun haben...

Oft kommt es auch zur Verhandlung bzw. Anzeige von staatlicher Seite im sog. "öffentlichen Interesse". Auch wenn viele Normalbürger das Delikt als "eines Verfahrens unwürdig" einstufen würden.
Alt 13. 06. 2007, 19:27 buxtehude is offline Mit Zitat antworten #70
tset
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Man muss trotzdem noch warten. Kann auch gut sein, dass ein Brief vom Staatsanwalt kommt in dem er die Sache gegen ein paar Hundert Euro Geldauflage einstellt. Wenn Du dann nicht zahlst kommt es auch vor Gericht, ob das gut oder schlecht ist musst du dann selber wissen. Die Sache ist erst vorbei wenn du einen Brief bekommst mit "... gegen Sie wurde eingestellt."
Alt 13. 06. 2007, 21:03 tset is offline Mit Zitat antworten #71
ForgiveMe...
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Auf das Wort des Polizeibeamten ist aber nicht zu 100% verlass. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft arbeiten weitgehend unabhängig. Es kann auch gut sein, dass der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse sieht, und die Sache bestraft/vor Gericht bringt.

Trotzdem auch ein Glückwunsch von mir.
Alt 13. 06. 2007, 22:14 ForgiveMe... is offline Mit Zitat antworten #72
alexxking
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Re: Körperliche Auseinandersetzung im Burger King - rechtliche Folgen

Hättest du noch ein bißchen mehr getankt, dann wärst du nach § 20 schuldunfähig gewesen. Dafür hättest du aber min. 3,0 Promille haben müssen.

So hast du jedoch den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 erfüllt.
Ein Angriff des Managers lag nicht vor, daher scheidet ein Rechtfertigungsgrund aus und deine Tat war rechtswidrig.

Aus der Sache kommst du nicht mehr raus, denn eine Anzeige seitens des Betroffenen ist nicht erforderlich bei einer Körperverletzung. Dieser muss die Staatsanwaltschaft nachgehen. Mit öffentlichem Interesse hat das dann gar nichts mehr zu tun.

Da mehrere Zeugen dein Verhalten beobachtet haben hast du natürlich gar nichts mehr in der Hand. Dass du im Anschluss auch körperlich mißhandelt wurden bist hat mit deiner Tat nichts mehr zu tun, das ist ein neuer Tatbestand, der auf Grund einer Notwehr nach §32 sogar nicht rechtswidrig sein kann, wenn die Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind. Nach dem Wortlaut deiner Fallschilderung hört sich das sehr danach an, da der Manager vor weiteren möglichen Übergriffen deinerseits schutzwürdig war.

Auf eine Beleidigung mit einem Schlag zu reagieren ist nicht gerechtfertigt, denn der Angriff auf dein Rechtsgut ist dann nicht mehr gegenwärtig, da er schon vorbei ist.
Du müsstest den Manager also schon mitten im Satz geschlagen haben was dann wiederum keine konkrete Gefährdung deines Rechtsgutes darstellt, da du nicht wissen konntest wie der Manager dich konkret im weiteren Wortlaut beleidigen würde.

Lange Rede kurzer Sinn:

Dafür wirst du bestraft solange du über 14 bist, wovon ich mal stark ausgehe.


Wie ich lese hast du anscheinend großes Glück gehabt, allerdings ist das juristisch nicht erklärbar, denn zumindest mit Sozialstunden und einem etwaigen Schmerzensgeld solltest du in diesem Falle rechnen. Auf die Aussage von einem Polizeibeamten würde ich mich nicht verlassen, die sind rechtlich nur sehr rudimentär gebildet.
Alt 14. 07. 2007, 13:42 alexxking is offline Mit Zitat antworten #73