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Im Urlaub
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Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit bei einer Firma gearbeitet, die Programmierarbeiten ausführt.
Es wurde kein Vertrag geschlossen. Ich habe dort nur einen Probemonat gearbeitet. Da es mir nach dem Monat nicht mehr gefallen hat habe ich wieder aufgehört.
Leider (und das war anscheinend ein großer Fehler) habe ich 2 Tage nachdem ich dort aufgehört habe mich von zu Hause aus mit dem Root-Passwort auf dem FTP-Server eingeloggt und ein komplettes Projekt heruntergeladen.
Ich habe nicht nachgedacht und der eigentliche Hintergrund ist, dass ich nur ein paar Klassen und Funktionen haben wollte um zu lernen.
Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt, dass ich mich bisher nicht zur Sache eingelassen hätte und er mir 3 Wochen Zeit gibt. Ansonsten entscheidet er nach Aktenlage.
Bisher ist dies der einzige Brief den ich von ihm bekommen habe. Vorher hat nur jemand angerufen und gefragt ob ich mich mit demjenigen treffen möchte. Ich wollte eigentlich einen Anwalt beauftragen - lasse es aber lieber, da dies wahrscheinlich noch viel teurer wird, als ich es eh schon erwarten kann.
Die eigentliche Frage ist folgende:
Ich habe keinen Vertrag mit der Firma. Ich hatte das root-Passwort von der Firma bekommen. Die haben außer den Logfiles keinerlei Beweise, dass ich was runtergeladen habe. Ich habe auch nix bestätigt.
Was könnte ich (sollte ich) eurer Meinung nach tun? Abwarten? Alles gestehen? Abstreiten?
Ich hab echt keine Ahnung... Wenn ich gestehe (was ich ja nicht muss) würde die Beweislage ja eindeutig sein. Wenn ich allerdings nix sage und die tatsächlich nur die o.g. Sachen haben?!?
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10. 06. 2007, 23:26
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#1
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Mitglied
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Dass du keinen Vertrag geschlossen hast, ist unzutreffend. Schließlich haben sich der Arbeitgeber und du auf die Probearbeit geeinigt.
Zivilrechtliche Verträge können auch formlos (d.h. mündlich, per Handschlag, durch eindeutige Handlungen etc.) geschlossen werden.
Die allermeisten geschlossenen Verträge sind formlos.
Wenn du z.B. an der Wurstbude eine Currywurst kaufst, schließt du formlos, evtl. ohne es zu merken, drei verschiedene Verträge ab.
Zur Sache selbst kann ich nicht viel sagen, weil mir dazu die Infos fehlen. Aber ich würde mich mal zurückhalten, ggf. nur kurz schreiben, dass du dich nicht äußerst; dazu besteht aber keine Notwendigkeit. Dann einfach mal abwarten, was der Staatsanwalt weiter macht. Wenn er sich entschieden hat, einfach nochmal hier melden..
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11. 06. 2007, 00:26
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#2
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Mitglied
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
1. Sage nichts ohne deinen Anwalt!
2. Siehe 1.
3. Du hast das PW nicht gehackt da du es ausgehändigt bekommen hast.
4. Hat man dir nach ablauf des Probemonats verboten auf die Server etc. zuzugreifen?
5. Hast du für den Monat Geld etc. überwiesen bekommen?
6. Würde ich an deiner Stelle alles was mit dem Vorfall zu tun hat gründlich von den Datenträgen @home reinigen.
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11. 06. 2007, 07:11
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#3
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zitat:
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Zitat von Mace
Dass du keinen Vertrag geschlossen hast, ist unzutreffend. Schließlich haben sich der Arbeitgeber und du auf die Probearbeit geeinigt.
Zivilrechtliche Verträge können auch formlos (d.h. mündlich, per Handschlag, durch eindeutige Handlungen etc.) geschlossen werden.
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Du hast Recht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich nichts unterschrieben habe, was eindeutig nachweisbar ist.
Zitat:
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Zitat von kopernikus2
4. Hat man dir nach ablauf des Probemonats verboten auf die Server etc. zuzugreifen?
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Äh... Nicht das ich wüsste.
Zitat:
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Zitat von kopernikus2
5. Hast du für den Monat Geld etc. überwiesen bekommen?
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Leider nein. Und das ist wahrscheinlich auch das größte Problem. Die werden es so ausgelegt haben, dass ich die Daten heruntergeladen habe um sie zu erpressen.
Bisher hab ich auch keine Anstalten gemacht um das Geld zu bekommen, denn die hatten mir schon kurz nachdem ich die Daten runtergeladen habe zu verstehen gegeben, dass "jemand" Daten geklaut hätte und das erstmal geklärt werden muss. Und um evtl. relativ gut ausm Schneider zu kommen dachte ich dass die das fallenlassen wenn ich nicht auf mein Geld poche...
So kann man sich irren.
Zitat:
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Zitat von kopernikus2
6. Würde ich an deiner Stelle alles was mit dem Vorfall zu tun hat gründlich von den Datenträgen @home reinigen.
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Schon lang getan... Wie oben geschrieben haben die mir erzählt, dass jemand Daten geklaut hätte. Seitdem leide ich unter Paranoia
Ich werd wohl erstmal abwarten... Und wenn tatsächlich nichts bei rumkommt, dann werd ich das Geld einfordern.
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11. 06. 2007, 09:11
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Meine Vermutung wäre:
Das war der Code der Firma und damit wahrscheinlich ihr geistiges Eigentum. Mit deinem Zugriff auf die Daten hast du dann das Eigentumsrecht des Eigentümers (Firma) verletzt. Ich weiß aber nicht, was da für Strafen angesetzt sind. Ob das weiterverfolgt wird, wird wohl an dem Wert der Daten liegen. Ich denke mal die Lage ist relativ eindeutig, dass du das gewesen bist, da es sonst wahrscheinlich nicht viel andere Leute gegeben hat, die das Passwort für den Server hatten.
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11. 06. 2007, 09:34
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
§202a Strafgesetzbuch: Ausspähen von Daten
Ich weiß jetzt leider nicht, wie es in deinem konkrete Fall aussieht, aber eigentlich warst du nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht länger berechtigt auf die Daten zuzugreifen.
Aber den Auszug aus dem BGB, der im Spoiler steht, müsste darauf zutreffen.
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11. 06. 2007, 09:46
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#6
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Naja, über solche Konsequenzen habe ich in dem Moment nicht nachgedacht...
Aber damit muss ich nun leben...
Was würdet ihr denn an meiner Stelle machen? Vielleicht sollte ich doch alles zugeben, Reue zeigen und hoffen dass dies nur ein geringes Urteil wird... ?!? Ich könnte ja auch eidesstattlich erklären, dass ich keinerlei Daten mehr seit Bekanntwerden des Fehlers im Bestand habe und so...
Ich weiß nich..
Edit:
Ich glaub der Paragraph ist ansichtsgemäß zu verstehen... Die Daten sind zwar gegen unberechtigten Zugang gesichert gewesen, allerdings wäre ich unberechtigt hätte ich das Passwort nicht haben dürfen.
(Ich gebe ja auch nicht meine Kreditkarte und PIN jemandem unberechtigtem freiwillig.)
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11. 06. 2007, 10:39
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2002
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Vielleicht solltest Du in diesem Fall lieber einen Anwalt konsultieren. Er hat die Möglichkeit der Akteneinsicht und kann Dich entsprechend beraten.
Wenn Du schon einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, dann ist das mit der Reue vielleicht in einer evt. folgenden Verhandlung ratsam, um ggf. das Strafmass zu mildern.
In kann Dir nur ans Herz legen, mache nichts unüberlegtes was Du später bereuen könntest. Oft ist es nämlich so, dass Du aus besten Wissen + Gewissen eine Aussage tätigst und sie Dir zum Nachteil ausgelegt wird....
Viel Glück dabei
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11. 06. 2007, 10:51
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Naja, über solche Konsequenzen habe ich in dem Moment nicht nachgedacht...
Aber damit muss ich nun leben... [...]
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Ganz richtig.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Edit:
Ich glaub der Paragraph ist ansichtsgemäß zu verstehen... Die Daten sind zwar gegen unberechtigten Zugang gesichert gewesen, allerdings wäre ich unberechtigt hätte ich das Passwort nicht haben dürfen.
(Ich gebe ja auch nicht meine Kreditkarte und PIN jemandem unberechtigtem freiwillig.)
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Ich glaub kaum, dass der Paragraph so ausgelegt werden kann.
Die Daten sind meiner Meinung nach nur für die Firma und ihre Mitarbeiter bestimmt, dass du das Passwort bekommen hast, liegt nur daran, dass du mal Mitarbeiter warst.
Zum Vergleich, wenn ich Mitarbeiter einer Firma bin und kündige/gekündigt werde und dann Geheimnisse ausplaudere, ist es trotzdem Firmenspionage, auch wenn ich nicht mehr da arbeit.
Das ist zwar meistens schriftlich, aber mündliche Verträge sind auch gültig (wie oben schon gesagt).
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du auch den Anspruch auf die Daten verloren, somit war es nicht rechtmäßig, auch wenn du das Passwort gehabt hast.
Klar ist es leichtsinnig von der Firma das Passwort nicht zu ändern, aber dann kann es dir passieren, dass sie dich doch verklagen (wie es dir wohl gerade passiert) und vollkommen im Recht sind.
Du bist nicht berechtigt diese Daten zu haben, diese Daten sind geschützt (auch wenn du das Passwort hattest, woher du es hast ist egal), also ist es so ziemlich egal, ob du dem Staatsanwalt erklärst, dass du das Passwort ja hattest, oder ob du den Server gehackt hast.
Zitat:
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Was würdet ihr denn an meiner Stelle machen?
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Geh zum Anwalt, der kann dir am Besten helfen.
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11. 06. 2007, 11:35
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2006
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Das mit dem Anwalt ist auf jeden Fall kein schlechter Rat. Weil wenn die dich wegen sowas dran kriegen, kannst du deine Karriere als Programmierer in die Tonne treten. Da nimmt dich keine Firma mehr. Die Aktion von dir war wirklich ganz schön leichtsinnig. Ich glaube, du kannst jetzt bestenfalls noch Schadensbegrenzung betreiben.
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11. 06. 2007, 12:02
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Du hast Recht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich nichts unterschrieben habe, was eindeutig nachweisbar ist.
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Ich meine, dass hier auch ohne eine Unterschrift der Vertrag problemlos und eindeutig nachweisbar ist.
Zitat:
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Zitat von Merg
Aber den Auszug aus dem BGB, der im Spoiler steht, müsste darauf zutreffen.
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Der Auszug ist aus dem StGB, nicht aus dem BGB (ich vermute einen Flüchtigkeitsfehler, da du es oben bereits zutreffend geschrieben hast).
Zitat:
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Zitat von Merg
Ich weiß jetzt leider nicht, wie es in deinem konkrete Fall aussieht, aber eigentlich warst du nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht länger berechtigt auf die Daten zuzugreifen.
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Zitat:
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Zitat von d3v1an
Ich glaub der Paragraph ist ansichtsgemäß zu verstehen... Die Daten sind zwar gegen unberechtigten Zugang gesichert gewesen, allerdings wäre ich unberechtigt hätte ich das Passwort nicht haben dürfen.
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§202a Abs. 1 StGB ist hier eindeutig einschlägig.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind:
- unbefugt: unproblematisch; das Beschäftigungsverhältnis und mithin auch die Befugnis sind erloschen
- Daten die nicht für ihn bestimmt sind: Die Daten waren nicht für den Threadstarter bestimmt, denn hierzu gehören auch solche Daten, die für den Täter nicht mehr bestimmt sind (vereinfachend zusammengefasst)
- gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert: es reicht, wenn die Daten abstrakt gesichert sind; es ist durchaus nicht tatbestandsausschließend, dass die Sicherung dem Täter gegenüber nicht wirksam oder vorhanden war, anderen Personen gegenüber aber schon.
- Sichverschaffen: Kenntnisnahme reicht aus.
Fazit: §202a StGB ist tatbestandlich durchaus einschlägig.
Zitat:
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Zitat von Merg
Ich glaub kaum, dass der Paragraph so ausgelegt werden kann.
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Er kann. Siehe meine Erklärungen hierzu oben, alle basierend auf Kommentaren zum StGB (Tröndle/Fischer, Schönke/Schröder, Lackner/Kühl).
Zitat:
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Zitat von Jim1Bob1
Vielleicht solltest Du in diesem Fall lieber einen Anwalt konsultieren. Er hat die Möglichkeit der Akteneinsicht und kann Dich entsprechend beraten.
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Zitat:
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Zitat von Merg
Geh zum Anwalt, der kann dir am Besten helfen.
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Zitat:
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Zitat von Menzar
Das mit dem Anwalt ist auf jeden Fall kein schlechter Rat.
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Ist allerdings erst ratsam, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv tätig wird. Wenn jetzt z.B. das Verfahren eingestellt wird, ist das Geld zum Fenster rausgeflogen..
Davon abgesehen ist die zu erwartende Strafe (wenn überhaupt) um einiges geringer als die Kosten für einen RA.
Und von einer Vorstrafe bist du mit dieser Tat meilenweit entfernt.
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11. 06. 2007, 13:58
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#11
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Im Urlaub
(Threadstarter)
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Vielen Dank nochmal, dass ihr so schnell geantwortet habt.
Also den Brief habe ich vom Staatsanwalt vom Landgericht bekommen - zumindest stehts halt drunter, was beglaubigt wurde.
Wie gesagt, das ist bisher der einzige Brief den ich bekommen habe.
"Ermittlungsverfahren gegen Sie. Vorwurf: unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen u. zur Rechtewahrnehmung erforderl. Informationen"
Zitat:
Ist allerdings erst ratsam, wenn die Staatsanwaltschaft aktiv tätig wird. Wenn jetzt z.B. das Verfahren eingestellt wird, ist das Geld zum Fenster rausgeflogen..
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Ich denk mal dass ich schon einen RA suchen sollte oder?
hab mir auf jeden Fall erstmal für Donnerstag einen Termin geben lassen. Absagen kann ich immernoch.
Wie wird es denn jetzt weitergehen wenn ich nix mache?
Komm ich dann zu Barbara Salesch? Ich hatte noch nie was mitm Staat am Hut außer Steuern ^^
Bekomm ich nochmal einen Brief? Eine Vorladung? Oder was wird passieren?
Der Staatsanwalt schreibt ja, dass er weitere Entscheidungen nach Aktenlage treffen wird, wenn ich mich nicht melde. Der entscheidet doch nicht die Strafe oder?
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11. 06. 2007, 14:13
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#12
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loves Kubuntu.
Registrierungsdatum: Aug 2006
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
ne, der entscheidet ob das zu ner verhandlung kommt oder nicht.
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11. 06. 2007, 14:25
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Vielen Dank nochmal, dass ihr so schnell geantwortet habt.
Also den Brief habe ich vom Staatsanwalt vom Landgericht bekommen - zumindest stehts halt drunter, was beglaubigt wurde.
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Die Staatsanwaltschaft sitzt immer am Landgericht. Das ist nichts Ungewöhnliches.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Wie gesagt, das ist bisher der einzige Brief den ich bekommen habe.
"Ermittlungsverfahren gegen Sie. Vorwurf: unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen u. zur Rechtewahrnehmung erforderl. Informationen"
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In diesem Fall legt die StA einen Verstoß gegen §108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG zur Last. Inwieweit dieser mit §202a Abs. 1 StGB in Konkurrenz steht, geht aus der Kommentierung nicht klar hervor. Ich vermute hier Idealkonkurrenz.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Ich denk mal dass ich schon einen RA suchen sollte oder?
hab mir auf jeden Fall erstmal für Donnerstag einen Termin geben lassen. Absagen kann ich immernoch.
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Ich werde der Letzte sein, der irgendjemandem nahe legt, nicht zu einem Anwalt zu gehen.
Aber bis jetzt hat die Staatsanwaltschaft noch nichts unternommen, eine Einstellung des Verfahrens erscheint wahrscheinlich. Und selbst wenn nicht, so lange du dich nicht äußerst, machst du nichts falsch. Jetzt schon zum Anwalt zu rennen, ist reine Hysterie.
Eine Anklage wird es aufgrund der Banalität des Deliktes vmtl. (zunächst) nicht geben; am Wahrscheinlichsten erscheint eine Einstellung (ggf. gegen Auflagen). Auch noch denkbar wäre ein Strafbefehl.
Egal was auch immer die StA macht, ich frage dich, was bringt es dir jetzt schon hysterisch zu einem Anwalt zu rennen? Der lacht sich ins Fäustchen und berechnet sein Honorar und wenn du siehst, was bei dem Verfahren am Ende rauskommt, beißt du dir in den Bürzel, weil du gemerkt hast, dass die Anwaltskosten die Rechtsfolgen der Tat um ein Vielfaches überstiegen haben
Aber ehrlich gesagt, ich würde mir auch ins Fäustchen lachen
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Wie wird es denn jetzt weitergehen wenn ich nix mache?
Komm ich dann zu Barbara Salesch? Ich hatte noch nie was mitm Staat am Hut außer Steuern ^^
Bekomm ich nochmal einen Brief? Eine Vorladung? Oder was wird passieren?
Der Staatsanwalt schreibt ja, dass er weitere Entscheidungen nach Aktenlage treffen wird, wenn ich mich nicht melde. Der entscheidet doch nicht die Strafe oder?
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Es geht weiter, dass der StA sich die Akten anschaut und dann abwägt:
- Wie lückenlos ist die Beweislage?
- Wie hoch ist der Unrechtsgehalt der Tat?
- Wie groß ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung?
- und weitere Erwägungen wie z.B. Vorstrafen, kriminelle Energie usw.
Und dann überlegt er, was er als nächstes macht.
Bis zu diesem Punkt kannst du getrost abwarten. Alles was du vorher machst kommt einem Tragen von Eulen nach Athen gleich. Es reicht, um für dich alle nur erdenkbaren Vorteile auszuschöpfen, völlig aus, erst nach der Entscheidung des StA zu reagieren.
Wenn er eine dich begünstigende Entscheidung trifft, hast du dir sämtlichen Aufwand gespart.
Wie viele Leute hab ich schon jammern hören, weil sie wegen einer Vorladung oder Anhörung von der Polizei oder der StA gleich zum Anwalt gerannt sind und der ja ach so teuer war.
"Hätte ich gewusst, dass da kaum was passiert, wäre ich nie zum Anwalt gegangen."
Und ich kann immer nur antworten: "Hab ich das nicht gleich gesagt?". Die Antwort ist zumeist zerknirscht zustimmend.
Und ich prophezeihe dir: auch hier werde ich (sofern du uns weiter auf dem Laufenden hältst) wieder nach Abschluss des Verfahrens sagen können: "Habe ich es nicht gewusst?"
Aber entscheide selbst. Nur solltest du nie die Waffen des Staates überschätzen. Auch dort wird nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
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11. 06. 2007, 18:27
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#14
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 282
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Herzlichen Dank Mace für dein ausführliches Posting. Du kennst dich anscheinend sehr gut damit aus. Darf ich fragen ob du beruflich etwas in dieser Richtung machst? Es scheint so als kennst du das Gesetz wie deine Westentasche. 
Aufgrund deiner überzeugenden Argumentation werde ich den Termin am Donnerstag vorerst absagen und abwarten. Nochmal vielen Dank dafür.
Ich reagiere dann - je nachdem wie das nächste Schreiben des Staatsanwaltes kommt - ggf. damit dass ich einen Anwalt zu Rate ziehe.
Werde ich die Entscheidung des Staatsanwaltes mitbekommen? Also ob ein Verfahren eröffnet wird oder ob es fallengelassen wird? (Bei Eröffnung würde es mich wundern wenn ich nichts mitbekomme, aber wenns fallengelassen wird bekomm ich da auch bescheid?)
Also - wie gesagt, wenn sich was tut schreib ich euch des
Vielen Dank nochmal
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11. 06. 2007, 19:28
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#15
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Hallo,
private Infos gibts von mir grundsätzlich keine 
Das hängt damit zusammen, dass man nicht überall erkannt sein muss.
In einem Thread wird nach dem Beruf gefragt, in einem anderen nach dem Wohnort, in wieder einem anderen nach dem Auto, dort nach dem Alter, usw. usw. Es muss nur mal einer kommen und sich die Infos zusammenbauen.
Daher bitte ich um Verständnis, dass ich aus meinem Privatleben generell nichts herausrücke.
Du wirst aber mit deiner Vorstellung so falsch wohl nicht liegen, schätze ich
Zu deiner Frage:
Die Staatsanwaltschaft wird dir den Fortgang des Ermittlungsverfahrens schriftlich mitteilen. Wie auch immer sie entscheidet (auch bei einer Einstellung) wird dies dir mitgeteilt.
Sobald ein neuer Schrieb da ist, einfach wieder hier melden
Viele Grüße
Mace
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11. 06. 2007, 21:31
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2003
Beiträge: 6.162
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind
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...scheint ja nicht sonderlich gut gesichert worden zu sein, da das Passwort nach auscheiden des Threadstarters noch funktionierte.
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11. 06. 2007, 21:58
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#17
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
GZ zum 1000. Beitrag...  kein Problem - musst ja keine Infos rausgeben ^^
Ich meld mich sobald ich mehr weiß... Danke nochmal allen
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11. 06. 2007, 22:45
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#18
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 4
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Ich bin zwar nur eine Leseratte hier imBoard, aber hier kann ich mir einen Hinweis nicht verkneifen...
§ 266a StGB
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Zweiundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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11. 06. 2007, 23:19
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#19
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Ach. Sammeln wir jetzt strafrechtliche Vorschriften?
Da kann ich auch noch was zu beitragen:
§ 287 StGB
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Toll, gell?
Wer versucht, einen Bezug zum Thread herzustellen ist, wie beim Beitrag von mlglatze auch, auf dem Holzweg.
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11. 06. 2007, 23:54
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#20
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 227
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Das Nachweisgesetz (NachwG) legt jedem Arbeitgeber in Deutschland die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erledigen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat andauert. Dasselbe gilt, wenn wesentliche Vertragsbedingungen später geändert werden.
Wenn es länger als ein Monat gedauert hätte, hätte er dir auch einen schriftlichen vertrag händigen müssen.Also mündlich geschlossen gilt nur ein Monat,wollte es als Information hier reinstellen
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11. 06. 2007, 23:56
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#21
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 4
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Mir ging es sicher nicht darum eine Sammlung von Gesetzesvorsschriften zu eröffnen.
d3v1an hat auch sicherlich einen riesen Bock geschossen, aber auch der Arbeitgeber hat sich nicht Fehlerfrei verhalten. Das Ausnutzen von Arbeitnehmern die zur Probe arbeiten und hierfür kein Gehalt erhalten verstößt aber ebenfalls gegen gesetzliche Regelungen.
Und wer im Glashaus sitzt sollte halt nicht mit Steinen werfen.
Einem geschickten Arbeits- und Strafrechtler dürfte es bestimmt gelingen die Firma zu einer Rücknahme der Strafanzeige zu bewegen, da Sie neben Ihren eigenen Gesetzesverstößen auch selbst fahrlässig gehandelt hat.
Dies setzt natürlich voraus, dass mit den Firmendaten nichts angerichtet wurde.
Ich ziehe mich hiermit wieder in den Lesemodus zurück.
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12. 06. 2007, 22:09
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#22
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