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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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Zitat von mlglatze
Die oben geschilderte Auffassung steht wohl aus recht dünnen Eis, aber ich bin halt kein Jurist.
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Da muss ich dir durchaus Recht geben.
Man sehe mir nach, dass ich das, wie sonst üblich, nicht näher begründe, weil die Voraussetzungen des Tatbestandes so offensichtlich nicht einschlägig sind, dass sich eine Begründung erübrigt.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
mlglatze, ich glaub da hast du ein vielleicht leicht falschen Gesetzestext gewählt.
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Ich warne immer vor voreiligen Schlüssen aus dem Gesetzestext.
Den Gesetzestext zu lesen ist das eine, ihn richtig zu verstehen nochmal was ganz anderes.
Und darüber hinaus noch die korrekten Hintergrundinformationen zu kennen und noch zumindest etwas auf dem Stand der Rechtsprechung zu sein, ist für den Laien nahezu unmöglich.
Daher rate ich immer davon ab, nur aufgrund der Lektüre des Gesetzestextes zu meinen, man würde die Rechtslage kennen.
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13. 06. 2007, 11:49
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#26
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 272
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Hallo zusammen,
es hat sich inzwischen einiges im o.g. Fall getan.
Ich versuch mal eben zusammenzufassen:
kurz nachdem der Thread hier vorübergehend beendet wurde wurde bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt und es wurden sämtliche PC's, CD's, Platten etc. beschlagnahmt.
Ich habe glücklicherweise ziemlich viel verschlüsselt, würde aber nicht behaupten, dass die nix anderes finden wie Filme, Musik etc. Wenn die suchen, dann finden die auch ne Menge, was nicht ganz legal ist - aber sie finden definitiv nichts von den Daten die ich heruntergeladen habe.
Der HD habe ich widersprochen weil die nicht nur mein Zimmer durchsucht haben sondern auch Gemeinschaftszimmer wie Wohnzimmer (ich wohne in einer WG), wurde aber von irgendeinem Richter als zulässig anerkannt. Naja, Versuch wars wert 
2 Monate nach der Durchsuchung wurde ich nochmal von dem Staatsanwalt vorgeladen und ich hätte entlastende Beweise und ggf. Zeugen vorbringen können. Ich habe darauf nicht reagiert weil die ja ggf. nix finden. Und wenn ich alles zugebe hab ich vllt. nen Problem ohne dass die mir was beweisen müssen.
Nachdem ich zum ersten Termin nicht erschienen bin kam vor kurzem ein zweiter Termin - auch nicht erschienen...
Jetzt heute:
Zitat:
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"Ich beabsichtige, gemäß §153 a Abs. A StPO vorläufig von einer Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen und Ihnen aufzuerlegen, innerhalb von 3 Monaten einen Betrag von 600,00€ in monatlichen Raten zu je 200,00€, beginnend ab dem 01.03.2008 an die Landeskasse Schleswig-Holstein zu zahlen."
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dem soll ich jetzt zustimmen und nach der Zahlung kann die Tat lt. dem Schreiben nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Ich würde nicht bestraft.
Nach Zahlung würde ich auch meine Gegenstände wiederbekommen die einzogen wurden.
Meine Fragen nun:
Nun steht da oben: Vorläufig... Heißt dass der - wenn er Lust und Laune hat - das Verfahren wieder eröffnen kann?
Kann ich davon ausgehen, dass die meine Sachen durchsucht haben? Offensichtlich haben die ja dann nix gefunden und wollen jetzt ein Geständnis aus mir bekommen.
Wenn ich davon ausgehen kann, dann kann ich es ja theoretisch auf ein Verfahren ankommen lassen (allerdings könnten die halt wie gesagt was Anderes finden).
Wenn ich die 600€ Strafe zahle - bin ich dann vorbestraft? Was steht dann in meinen Akten? Es ist ja kein rechtsgültiges Urteil gefallen. Wird die HD aus meinen Akten gelöscht?
Könnte ich - wenn ich die 600€ zahle - die Firma belangen, dass die mir mein ausstehendes Gehalt zahlen? (dann würde ich sogar ganz gut dabei wegkommen ;-))
Vielen Dank schonmal im Voraus
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08. 02. 2008, 15:54
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#27
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Meine Fragen nun:
Nun steht da oben: Vorläufig... Heißt dass der - wenn er Lust und Laune hat - das Verfahren wieder eröffnen kann?
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Nein. Die öffentliche Klage wird nur so lange vorläufig nicht erhoben, bis die Auflagen erfüllt sind (hier Zahlung von 600 €.) Danach wird sie im Interesse der Rechtssicherheit endgültig nicht erhoben.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Kann ich davon ausgehen, dass die meine Sachen durchsucht haben? Offensichtlich haben die ja dann nix gefunden und wollen jetzt ein Geständnis aus mir bekommen.
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Wenn sie die Wohnung durchsucht haben, werden sie auch deine Sachen durchsucht haben.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Wenn ich davon ausgehen kann, dann kann ich es ja theoretisch auf ein Verfahren ankommen lassen (allerdings könnten die halt wie gesagt was Anderes finden).
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Die StA würde keine Einstellung nach §153a StPO anbieten, wenn sich die dich belastende Beweiskette nicht anklagefähig verdichtet hätte. Andernfalls würde die StA das Verfahren mangels Beweis nach §170 Abs. 2 S. 1 StPO einstellen. In dem Angebot der Einstellung gegen Auflagen ist kein Versuch der StA zu erblicken, dich in irgend eine dich belastende Handlung zu locken. Ein solches Vorgehen wäre einerseits unzulässig, weil rechtsmissbräuchlich und andererseits entspricht es auch nicht der Praxis.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Wenn ich die 600€ Strafe zahle - bin ich dann vorbestraft?
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Natürlich nicht! Wie du schon dem Schreiben der StA entnehmen kannst, erfolgt ja eben keine Strafverfolgung, sondern nur eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Die Zahlung der 600 € ist daher als Erfüllung einer Auflage und nicht als Zahlung einer Strafe zu sehen.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Was steht dann in meinen Akten?
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In den polizeiinternen Akten wird der Vorgang vermerkt. Auch die StA hat den Vorgang des Ermittlungsverfahrens in den Akten. Wie aber der Begriff schon sagt, sind diese Akten intern und unterliegen keiner Veröffentlichung.
Was du sicherlich meinst, ist ein Eintrag im BZR (Bundeszentralregister) bzw. Führungszeugnis. Ein solcher wird nicht erfolgen.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Es ist ja kein rechtsgültiges Urteil gefallen.
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Noch ist überhaupt kein Urteil gefallen. Die Einstellung zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass die öffentliche Klage gerade nicht erhoben und das Verfahren außergerichtlich beendet wird.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Wird die HD aus meinen Akten gelöscht?
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Aus den internen Akten nicht. Das ist schon alleine deshalb nötig, weil dort auch die Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit festgehalten sind; es könnte ja schließlich passieren, dass sie irgendwann mal nachgeprüft werden müssen.
In den externen Akten werden Vorgänge wie Hausdurchsuchungen grundsätzlich nicht eingetragen.
Zitat:
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Zitat von d3v1an
Könnte ich - wenn ich die 600€ zahle - die Firma belangen, dass die mir mein ausstehendes Gehalt zahlen? (dann würde ich sogar ganz gut dabei wegkommen ;-))
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Wenn du einen Anspruch gegen die Firma auf ein Gehalt hast, so ist dieses logischerweise losgelöst von der Zahlung der Auflage an die StA.
Viele Grüße
Mace
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08. 02. 2008, 16:30
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#28
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 6
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Wenn ich das richtig verstehe - ich bin kein Jurist, aber von einem ähnlichen Fall habe ich schon einmal das gleiche gehört - wird das Verfahren "vorläufig" eingestellt. Wenn Du dann die 600 Eur bezahlt hast, wird es endgültig eingestellt. Auch wärest Du m. E. nicht vorbestraft, da es ja zu keinem Prozess gekommen ist. Das Verfahren ist ja schließlich - s.o. - eingestellt.
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08. 02. 2008, 16:31
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#29
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Ja, das ist dann also nochmal die Kurzfassung einiger Aspekte meines Postings
Viele Grüße
Mace
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08. 02. 2008, 16:33
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#30
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 272
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Vielen vielen Dank Mace, dass du wiedereinmal so schnell reagiert hast und mit kompetenten Aussagen glänzt
Zitat:
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Zitat von Mace
Natürlich nicht! Wie du schon dem Schreiben der StA entnehmen kannst, erfolgt ja eben keine Strafverfolgung, sondern nur eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Die Zahlung der 600 € ist daher als Erfüllung einer Auflage und nicht als Zahlung einer Strafe zu sehen.
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okay, ich sehe die 600€ aber nicht als Auflage, sondern als Strafe - ich hab nicht grad mal eben 600€ / auch keine 200€ im Monat
Zitat:
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Zitat von Mace
Wenn sie die Wohnung durchsucht haben, werden sie auch deine Sachen durchsucht haben.
Die StA würde keine Einstellung nach §153a StPO anbieten, wenn sich die dich belastende Beweiskette nicht anklagefähig verdichtet hätte. Andernfalls würde die StA das Verfahren mangels Beweis nach §170 Abs. 2 S. 1 StPO einstellen. In dem Angebot der Einstellung gegen Auflagen ist kein Versuch der StA zu erblicken, dich in irgend eine dich belastende Handlung zu locken. Ein solches Vorgehen wäre einerseits unzulässig, weil rechtsmissbräuchlich und andererseits entspricht es auch nicht der Praxis.
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Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet hat, dann könnte ich es doch drauf ankommen lassen oder? Ich will nicht den obercoolen Macker raushängen lassen und irgendjemandem was beweisen - aber ich will auch keine 600€ zahlen für etwas wofür ich evtl. mit 0€ rauskäme.
In dem heutigem Schreiben wird allerdings angekündigt:
Zitat:
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Wenn mir Ihre Schriftliche Zustimmung zu dem beabsichtigten Verfahren nicht innerhalb der angegebenen Frist zugeht, werde ich die öffentliche Klage gegen Sie erheben.
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vllt. hat es sich doch anklagefähig verdichtet?!?
Aber so wie es aussieht werde ich die 600€ zahlen und das Geld der Firma einklagen. Dann habe ich immernoch "Gewinn" gemacht und draus gelernt....
Vielen Dank euch
// Edit: Sorry, hab das da oben falsch verstanden -> Also hat sich das doch erhärtet, sonst würden die das Verfahren einstellen... Gut dann vergesst die Frage da oben schnell wieder  Sorry
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08. 02. 2008, 17:22
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#31
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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Wenn du generell zahlungswillig bist, kannst du dort anrufen und um niedrigere Raten oder eine niedrigere Gesamtsumme bitten. Mit guten Argumenten könnte das gelingen.
Nochmal zur Beweislage (auch wenn du es ja bereits richtig korrigiert hast):
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach §170 Abs. 2 S. 1 StPO ein, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Freispruch wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung.
Wenn sie aber nach §153a StPO die Einstellung gegen Auflagen anbietet, so ist sie der Auffassung, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher wäre als ein Freistoß.
Näheres zur Beweislage kann aber nur ein Anwalt mit Akteneinsicht sagen.
Viele Grüße
Mace
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08. 02. 2008, 17:46
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#32
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Ich Oberidiot! Ich lasse es mal aus Prinzip unkorrigiert stehen.. 
Dieses Konstrukt muss der Nachwelt unbedingt erhalten bleiben..
Zitat:
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Zitat von Mace
Wenn sie aber nach §153a StPO die Einstellung gegen Auflagen anbietet, so ist sie der Auffassung, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher wäre als ein Freistoß.
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Ob man es merkt, dass ich grade Fußball schaue?
Viele Grüße
Mace
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08. 02. 2008, 17:49
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#33
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Im Urlaub
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Nov 2005
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Re: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
Ja geil... Ich habe den Freistoß überlesen - es wäre also nichtmal aufgefallen...
Okay, ich werd das zahlen - aber werd da auch nochmal anrufen und um niedrigere Raten bitten.
Vielen vielen Dank nochmal
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08. 02. 2008, 17:51
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#34
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