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asbit0
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
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grenzen bei der Bestrafung von downloaden
hi leute. Meine Frage dreht sich ums illegale downloade. Wir kennen ja alle die lustige 5 Jahre Knast Werbung. Aber wie ist es wirklich. Gibt es eine Grenze bei den Geldstrafen. Und wann steckt man jemanden tatsächlich 5 Jahre in den Knast. Das würde mich ma wirklich interessieren.
Nicht das ich sowas machen würde
mfg asbito.
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11. 06. 2007, 00:06
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 255
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
guck doch einfach mal in den gesetzestexten nach... ansonsten ist zivilrechtlich die grenze nach oben offen was schadensersatzforderungen angeht.
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11. 06. 2007, 03:52
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#2
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Wayned misch doch nischt
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 68
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Ich denk mal so, das die Kläger die Höchste strafe die überhaupt möglich ist, dir Geben würden, also 5jahre
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11. 06. 2007, 05:42
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 72
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Aber noch entscheidet nicht der Kläger, sondern der Richter.
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11. 06. 2007, 07:10
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#4
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asbit0
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
heisst also das die Kläger vom mir so viel geld klagen können wie se wollen?
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11. 06. 2007, 07:33
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#5
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Der aus der Zukunft
Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 3.661
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Die Schadenersatzvorderungen messen sich an der anzahl der Dateien die illegal sind, z.B. möchte dann BMG für jedes Lied für das sie die rachte haben 2€ ... die nächste Musikkaputtmachgesellschaft will das auch usw.
Für jeden Film ?€ etc.
2€ pro .mp3 ist realistisch, die anderen *Preise* kenn ich nu nich. Bei Software kann der Satz natürlich vieeel höher sein.
Also beliebig viel können sie nicht vordern - das ganze hat immer eine rechengrundlage.
Strafrechtlich passiert nicht viel - solange es nicht gewerblich betrieben wird.
Die 5 Jahre gelten für leute die raubkopien zu ihrer wirtschaftlichen grundlage gemacht haben.
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11. 06. 2007, 09:35
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 255
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Zitat:
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Zitat von DrFuture
Die Schadenersatzvorderungen messen sich an der anzahl der Dateien die illegal sind, z.B. möchte dann BMG für jedes Lied für das sie die rachte haben 2€ ... die nächste Musikkaputtmachgesellschaft will das auch usw.
Für jeden Film ?€ etc.
2€ pro .mp3 ist realistisch, die anderen *Preise* kenn ich nu nich. Bei Software kann der Satz natürlich vieeel höher sein.
Also beliebig viel können sie nicht vordern - das ganze hat immer eine rechengrundlage.
Strafrechtlich passiert nicht viel - solange es nicht gewerblich betrieben wird.
Die 5 Jahre gelten für leute die raubkopien zu ihrer wirtschaftlichen grundlage gemacht haben.
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wo liegt denn bitte die grundlage für 2€ pro song z.B.? es wird auch meist gar nicht an der anzahl festgemacht in dem sinne. klar werden sie bei jemanden mit 50mp3s weniger verlangen als bei jemandem mit 5000 aber pro datei machen die das nicht. die verlangen dann halt nen festen betrag der eben variieren kann. bewegt sich meist im einstelligen-tausender bereich.
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11. 06. 2007, 10:17
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#7
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Vodookönig
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 1.502
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Zitat:
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Zitat von Skyforger
wo liegt denn bitte die grundlage für 2€ pro song z.B.? es wird auch meist gar nicht an der anzahl festgemacht in dem sinne. klar werden sie bei jemanden mit 50mp3s weniger verlangen als bei jemandem mit 5000 aber pro datei machen die das nicht. die verlangen dann halt nen festen betrag der eben variieren kann. bewegt sich meist im einstelligen-tausender bereich.
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du redest jetzt aber von ausergerichtlichen einigungen
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11. 06. 2007, 13:09
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#8
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asbit0
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
aja sehr interessant. Naja ok. Ich denke mal so genau kann niemand sagen wie viel die dann verlangen. Is also net so schlimm wenn man sich mal ein liedlichen ziehen würde.
Ich danke euch für eure Antworten ich wollt das schon immer mal genuaer wissen.
ps. BEi sehr geringen sachen werden Verfahren doch sicher eingestellt. Als ich meine so bei drei bis 4 alben lohnt sich der aufwand ja nichtmal, geschweige denn bei einem Lied.
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11. 06. 2007, 15:00
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 202
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Die höchste Strafrechtliche Strafe (klingt das nicht toll?) die bisher verhängt wurde, war 2 Jahre auf Bewährung. Und der Kerl hat das professionell und gewerblich mit einem Ring durchgezogen. Als Privatperson ist strafrechtlich eigentlich kaum was zu befürchten.
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15. 06. 2007, 18:33
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#10
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Gast
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Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden
Die meisten Leute werden gar nicht wegen dem Download angeklagt, sondern wegen dem Upload. Wenn man in Tauschbörsen aktiv ist, dann bietet man anderen Leuten seine Musik an und das kann dan ganz schön teuer werden.
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17. 06. 2007, 13:37
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#11
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 06:11 Uhr.
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