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asbito
asbit0
 
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Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
grenzen bei der Bestrafung von downloaden

hi leute. Meine Frage dreht sich ums illegale downloade. Wir kennen ja alle die lustige 5 Jahre Knast Werbung. Aber wie ist es wirklich. Gibt es eine Grenze bei den Geldstrafen. Und wann steckt man jemanden tatsächlich 5 Jahre in den Knast. Das würde mich ma wirklich interessieren.

Nicht das ich sowas machen würde


mfg asbito.
Alt 11. 06. 2007, 00:06 asbito is offline Mit Zitat antworten #1
Skyforger
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 255
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

guck doch einfach mal in den gesetzestexten nach... ansonsten ist zivilrechtlich die grenze nach oben offen was schadensersatzforderungen angeht.
Alt 11. 06. 2007, 03:52 Skyforger is offline Mit Zitat antworten #2
MarVxxx
Wayned misch doch nischt
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 68
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Ich denk mal so, das die Kläger die Höchste strafe die überhaupt möglich ist, dir Geben würden, also 5jahre
Alt 11. 06. 2007, 05:42 MarVxxx is offline Mit Zitat antworten #3
Lucadou
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 72
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Aber noch entscheidet nicht der Kläger, sondern der Richter.
Alt 11. 06. 2007, 07:10 Lucadou is offline Mit Zitat antworten #4
asbito
asbit0
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Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

heisst also das die Kläger vom mir so viel geld klagen können wie se wollen?
Alt 11. 06. 2007, 07:33 asbito is offline Mit Zitat antworten #5
DrFuture
Der aus der Zukunft
 
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Registrierungsdatum: Apr 2003
Beiträge: 3.661
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Die Schadenersatzvorderungen messen sich an der anzahl der Dateien die illegal sind, z.B. möchte dann BMG für jedes Lied für das sie die rachte haben 2€ ... die nächste Musikkaputtmachgesellschaft will das auch usw.
Für jeden Film ?€ etc.

2€ pro .mp3 ist realistisch, die anderen *Preise* kenn ich nu nich. Bei Software kann der Satz natürlich vieeel höher sein.

Also beliebig viel können sie nicht vordern - das ganze hat immer eine rechengrundlage.

Strafrechtlich passiert nicht viel - solange es nicht gewerblich betrieben wird.
Die 5 Jahre gelten für leute die raubkopien zu ihrer wirtschaftlichen grundlage gemacht haben.
Alt 11. 06. 2007, 09:35 DrFuture is offline Mit Zitat antworten #6
Skyforger
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 255
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Zitat:
Zitat von DrFuture 
Die Schadenersatzvorderungen messen sich an der anzahl der Dateien die illegal sind, z.B. möchte dann BMG für jedes Lied für das sie die rachte haben 2€ ... die nächste Musikkaputtmachgesellschaft will das auch usw.
Für jeden Film ?€ etc.

2€ pro .mp3 ist realistisch, die anderen *Preise* kenn ich nu nich. Bei Software kann der Satz natürlich vieeel höher sein.

Also beliebig viel können sie nicht vordern - das ganze hat immer eine rechengrundlage.

Strafrechtlich passiert nicht viel - solange es nicht gewerblich betrieben wird.
Die 5 Jahre gelten für leute die raubkopien zu ihrer wirtschaftlichen grundlage gemacht haben.

wo liegt denn bitte die grundlage für 2€ pro song z.B.? es wird auch meist gar nicht an der anzahl festgemacht in dem sinne. klar werden sie bei jemanden mit 50mp3s weniger verlangen als bei jemandem mit 5000 aber pro datei machen die das nicht. die verlangen dann halt nen festen betrag der eben variieren kann. bewegt sich meist im einstelligen-tausender bereich.
Alt 11. 06. 2007, 10:17 Skyforger is offline Mit Zitat antworten #7
Phil.Braun
Vodookönig
 
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Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 1.502
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Zitat:
Zitat von Skyforger 
wo liegt denn bitte die grundlage für 2€ pro song z.B.? es wird auch meist gar nicht an der anzahl festgemacht in dem sinne. klar werden sie bei jemanden mit 50mp3s weniger verlangen als bei jemandem mit 5000 aber pro datei machen die das nicht. die verlangen dann halt nen festen betrag der eben variieren kann. bewegt sich meist im einstelligen-tausender bereich.


du redest jetzt aber von ausergerichtlichen einigungen
Alt 11. 06. 2007, 13:09 Phil.Braun is offline Mit Zitat antworten #8
asbito
asbit0
(Threadstarter)
 
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Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 86
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

aja sehr interessant. Naja ok. Ich denke mal so genau kann niemand sagen wie viel die dann verlangen. Is also net so schlimm wenn man sich mal ein liedlichen ziehen würde.

Ich danke euch für eure Antworten ich wollt das schon immer mal genuaer wissen.

ps. BEi sehr geringen sachen werden Verfahren doch sicher eingestellt. Als ich meine so bei drei bis 4 alben lohnt sich der aufwand ja nichtmal, geschweige denn bei einem Lied.
Alt 11. 06. 2007, 15:00 asbito is offline Mit Zitat antworten #9
bluehawk
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 202
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Die höchste Strafrechtliche Strafe (klingt das nicht toll?) die bisher verhängt wurde, war 2 Jahre auf Bewährung. Und der Kerl hat das professionell und gewerblich mit einem Ring durchgezogen. Als Privatperson ist strafrechtlich eigentlich kaum was zu befürchten.
Alt 15. 06. 2007, 18:33 bluehawk is offline Mit Zitat antworten #10
Wizardgamer
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: grenzen bei der Bestrafung von downloaden

Die meisten Leute werden gar nicht wegen dem Download angeklagt, sondern wegen dem Upload. Wenn man in Tauschbörsen aktiv ist, dann bietet man anderen Leuten seine Musik an und das kann dan ganz schön teuer werden.
Alt 17. 06. 2007, 13:37 Mit Zitat antworten #11
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