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Luzifix
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Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 386
Re: Abmahn-Laberthread

Das was mich betrübt ist,
dass die Werbeagenturen aggieren und reagieren,
mit Gerichten und Staatsanwaltschaften.

UND WIR , klotzen täglich auf den Monitor und
schauen uns die neuen Kommentare in den Thread's an.
Später werden wir dann von den Ereignissen überrollt.

Mit betrübten gruss
Alt 27. 06. 2007, 14:33 Luzifix is offline Mit Zitat antworten #226
Philipus II
seit 2 Jahren dabei...
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
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Re: Abmahn-Laberthread

Dass glaub ich net...seit fast nem Jahr gibts kaum wirklich was wichtiges für die Opfer...
Alt 27. 06. 2007, 15:42 Philipus II is offline Mit Zitat antworten #227
Hadron
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Goju Ryu 
Bei 4000€ je Abmahnung hätte man erwarten dürfen von einem promovierten ITler gestellt worden zu sein
Nun ja, schau' sie dir doch mal an, unsere proMedia-Schnüffelexperten:

"Mein erster Job":
Angehende Ermittler und Rechtsverfolgungsexperten bei der Arbeit
special guest: Mr. Clemens Rasch

"Mama ist sehr stolz auf mich":
...denn ich habe hier einen User gefunden...
Alt 27. 06. 2007, 15:49 Hadron is offline Mit Zitat antworten #228
GMan1982
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Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 12
Einsteweilige Verfügung

Was ist überhaupt eine einstweilige Verfügung?

Aus wikipedia:

Einstweilige Verfügung [Bearbeiten]Die einstweilige Verfügung ist die Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in den Paragrafen 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die einstweilige Verfügung soll dagegen den Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand (§ 935 ZPO) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) sichern.


Wenn ich das richtig verstehe ("eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs") heisst das, dass man auf das zukünftige Unterlassen des beschriebenen "Tatbestandes" pocht.

Mehr doch eigentlich nicht. Was meint ihr dazu?
Alt 27. 06. 2007, 15:54 GMan1982 is offline Mit Zitat antworten #229
Alter Hasse
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Beiträge: 480
Re: Einsteweilige Verfügung

Zitat:
Zitat von GMan1982 
Wenn ich das richtig verstehe ("eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs") heisst das, dass man auf das zukünftige Unterlassen des beschriebenen "Tatbestandes" pocht.

Mehr doch eigentlich nicht. Was meint ihr dazu?
Genau darum geht es ja bei einer einstweiligen Verfügung, darum ja auch die Empfehlung eine abgeänderte UE abzugeben, so wie dieser hier.
Alt 27. 06. 2007, 16:02 Alter Hasse is offline Mit Zitat antworten #230
Chummer
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Beiträge: 5.763
Re: Abmahn-Laberthread

@Hadron. Die beiden Videos zeigen, wie unsicher das Ganze eigentlich ist. Da wird anhand des Namens gesucht.... Wenn ich mein Heimvideo nenne wie einen Film der zufällig im Visier von ProMedia & Co ist...
Alt 27. 06. 2007, 16:15 Chummer is offline Mit Zitat antworten #231
GMan1982
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Beiträge: 12
Re: Abmahn-Laberthread

@ alter hasse
... aber da sind wir dann wieder bei "ja, aber dann nehme ich deren Angebot an und erkenne doch meine Schuld an und dass ich es getan habe"...

Auch wenn man mit der von Dir verlinkten UE keine Rechtspflichten eingeht impliziert die Abgabe einer solchen Erklärung ein Schuldeingestätndniss... sollte es zum Gerichtsverfahren kommen hat man schlechte Karten den Richter von "ich war's doch gar nicht" zu überzeugen.

Was meinst du?
Alt 27. 06. 2007, 16:18 GMan1982 is offline Mit Zitat antworten #232
dieterdödel
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Re: Abmahn-Laberthread

@gman also mein anwalt hatte das auch gmeint aba ma abwarten was der "alte" meint
Alt 27. 06. 2007, 18:45 dieterdödel is offline Mit Zitat antworten #233
Grazer57
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Re: Abmahn-Laberthread

@ dieterdödel
GMan1982

ob der Richter dann so denkt, ist mal eine ganz andere Frage.
Wer nicht reagiert , kann mit einer EV rechnen, so die "Befürchtungen"im I-Net.
deshalb die abgeänderte UE .... als reine Vorsichtsmaßnahme.....
Alt 27. 06. 2007, 19:52 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #234
Goju Ryu
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(Threadstarter)
 
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Beiträge: 232
Re: Abmahn-Laberthread

@Grazer

Bin kein Jurist, sehe das aber ähnlich. Mit der abgeänderten UE (Link in den Post #1 eingepflegt) zahlst du nichts und gibts nichts zu. Heisst nichts anderes als juristisch ein "leck mich, verklag mich doch wenn du Beweise hast". Jedenfalls ist die Gefahr einer einstweiligen Verfügung gebannt, auch wenn eine dringliche EV nach Monaten (!) Ermittlungsdauer an Schwachsinn grenzt.
Alt 27. 06. 2007, 19:59 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #235
meteorman
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Beiträge: 59
Re: Abmahn-Laberthread

Hallo

Ich sehe das eigentlich anders.

Egal wie man die UE zurückschickt, es ist ein Schuldbekentnis.
Somit hat man überhaupt keine Chance wieder rauszukommen.


meteorman
Alt 27. 06. 2007, 20:06 meteorman is offline Mit Zitat antworten #236
Grazer57
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Beiträge: 543
Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Goju Ryu 
@Grazer
Jedenfalls ist die Gefahr einer einstweiligen Verfügung gebannt, auch wenn eine dringliche EV nach Monaten (!) Ermittlungsdauer an Schwachsinn grenzt.

Von diesem "Schwachsinn" scheinen neuerdings die Richter befallen zu sein ....
aber beobachten wir die Szene mal weiter ......
Alt 27. 06. 2007, 20:16 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #237
Alter Hasse
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Registrierungsdatum: Jul 2006
Beiträge: 480
Re: Abmahn-Laberthread

Der Passus "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich" sagt doch aus, dass man sich keiner Schuld bewusst ist (also kein Schuldeingeständnis), jedoch sich verpflichtet den Inhalt der abgeänderten UE einzuhalten. Dadurch schafft man keinen Dringlichkeitsfall der die Vorraussetzung für eine einstweilige Verfügung wäre, welche die Anwälte in der letzten Zeit immer öfters mit Erfolg erwirken. Wird auch in den beigefügten Links verdeutlicht.
Außerdem habe ich heute Morgen in dem Forum http://abmahnwahn.onlyphpbb.de/, meine Zusammenfassung um genau diesen Punkt erweitert. Leider ist das Forum zur Zeit aus diesen Gründen nicht erreichbar.
Alt 27. 06. 2007, 21:15 Alter Hasse is offline Mit Zitat antworten #238
Red Rabbit
MdG:B
 
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 211
Re: Abmahn-Laberthread

@ GMan1982
Gut das Du es nochmal ansprichst. Im Eifer des Gefechts ist mir ein Fehler unterlaufen, den ich aber gerade korregiert habe.

Nicht die Höhe des Schadenersatz muss angezweifelt werden, sondern die Höhe des Streitwertes.
Kleiner, aber feiner Unterschied!

Der Streitwert basiert auf einem fiktiven Lizenzmodell das aufgrund der Analogie der angeblich verteilten Programme besteht. Logisch, so kann man sich das schön rechnen, denn man verteilt mit dem Upload an mehrere hundert User das Programm. Nur, und das ist der Kasus Knacktus, man verteilt keine vollständigen Programme an die hunderte User, sondern nur Programmfetzen, die, wenn man sie alle zusammenrechnet, nur ein bis zwei vollständige Programme ergeben dürfte (wenn überhaupt). Dafür ist die technische Begebenheit verantwortlich, das man nun mal eine höhere Downloadgeschwindigkeit erzielt. Der Upload beträgt nur ein Bruchteil des Download.
Hinzu kommt noch der Faktor Zeit. Doch ich gehe einmal davon aus, dass die Meisten die fertige Datei kurzfristig aus ihrem shared Ordner entfernen. Ergo kann man annehmen, das der normale DSL-Nutzer, das Programm etwa 1-2 x weiterverteilt.
Achtung: Bei Musik sieht das anders aus! (Kleine Dateien (z.B. mp3) verteilen sich in Relation schneller).

Unsere Freunde der Kanzleien geben stets einen Streitwert von 10.000 - 25.000 € an.
Warum? Weil sich danach ihr Honorar richtet (auf einen Teil davon verzichten sie ja so großzügig und unterbreiten ein "günstiges" Pauschalangebot).

Auch führen sie ins Felde, dass die Streitwerte bereits öfters durch die Gerichte bestätigt worden sind.
Warum sind die bestätigt worden? Weil sich keiner dagegen gewehrt hat! (Entweder war der Beschuldigte nicht anwesend oder hatte einen schlechten Rechtsbeistand).

Eine genaue Betrachtung der Dinge unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen und kritischer Betrachtung des (gewünschten) Lizenzmodells dürfte einen (klar denkenden) Richter eine entsprechende Entscheidung fällen lassen und der Streitwert wird niedriger taxiert.

Ich persönlich denke, dass der Vorstoss der Bundesregierung in Ordnung geht.
Schadensersatz bis maximal dem zweifachen Wert des Programms und Kosten für die Rechtsabteilung bis maximal 50 €. Für viele ist das ein entsprechender Denkzettel. Der Urheber bekommt seinen "Schaden" ersetzt, aber eine Bereicherung durch Dritte entfällt.

Geändert von Red Rabbit (27. 06. 2007 um 22:16 Uhr).
Alt 27. 06. 2007, 21:30 Red Rabbit is offline Mit Zitat antworten #239
DerPerter
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Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 26
Re: Abmahn-Laberthread

So, bin auch dabei

Upps, sehe gerade, dass meine Frist doch tatsächlich vor ein Paar Tagen abgelaufen ist.

Was mach ich blos? Antworten Oder abwarten

Bin wegen so ner Datei "Hoppelschwester" verhaftet worden...

Danke euch, sonst hätte ich bezahlt, ohne zu wissen warum. Habe nämlich nixe downgeloadet...
Alt 27. 06. 2007, 21:55 DerPerter is offline Mit Zitat antworten #240
Alter Esel
beißwütig und stur
 
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von DerPerter 
Danke euch, sonst hätte ich bezahlt, ohne zu wissen warum. Habe nämlich nixe downgeloadet...

Das schockt mich derzeit am meisten.

Kann mir jemand erklären, weshalb man die Kohle überweist (siehe auch hier), obwohl man sich keiner Schuld bewusst ist?

F3lx erklärt hier dann auch noch Folgendes:
"...hab gerade mal mit jmd gesprochen, der sich in der Materie auskennt:
seine Aussage wie man verfahren soll:
Zahlen und unterschreiben. Wer nicht zahlt und unterschreibt ist selber schuld..."

Ja geht's noch???

Vielleicht sollte eine Kanzlei einfach einmal wahllos das Telefonbuch durcharbeiten - die Hälfte zahlt vorsorglich (natürlich nachdem jemand um Rat gefragt wurde), auch wenn der Vorwurf überhaupt nicht bewiesen werden kann oder zutrifft.

Fazit: Die FUD-Theorie funktioniert tatsächlich.
Alt 27. 06. 2007, 22:54 Alter Esel is offline Mit Zitat antworten #241
meteorman
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Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 59
Re: Abmahn-Laberthread

Also ich neige mittlerweile auch dazu eine abgeänderte UE abzugeben.

Hat das schon jemand gemacht?
Was ist danach passiert?

meteorman
Alt 27. 06. 2007, 23:15 meteorman is offline Mit Zitat antworten #242
Al Bundys Opa
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Beiträge: 25
Re: Abmahn-Laberthread

Haben DIE Sabine67 platt gemacht?????

weil das Forum nicht mehr geht????
Alt 27. 06. 2007, 23:18 Al Bundys Opa is offline Mit Zitat antworten #243
Alter Esel
beißwütig und stur
 
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Re: Abmahn-Laberthread

Zitat:
Zitat von Al Bundys Opa 
Haben DIE Sabine67 platt gemacht?????

weil das Forum nicht mehr geht????

siehe hier unter "Abmahnwahn aktuell":

"Liebe Foren-Mitglieder,
leider ist Heute, sogar auf Gulli:Board, eine allgemeine Serverüberlastung zu verzeichnen.Das heißt, das Forum ist nicht erreichbar...

...Tut mir Leid, aber es wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen!
Danke"

edit: Das Forum funzt wieder!

Geändert von Alter Esel (28. 06. 2007 um 00:01 Uhr). Grund: Dreipage-Forum wieder geöffnet
Alt 27. 06. 2007, 23:24 Alter Esel is offline Mit Zitat antworten #244
Grazer57
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Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 543
Re: Abmahn-Laberthread

@ Alter Esel

das stimmt nicht mehr ... jetzt kommt folgende Meldung

Serverfehler!
Die Anfrage kann nicht beantwortet werden, da im Server ein interner Fehler aufgetreten ist.
Fehlermeldung:
Premature end of script headers: subdomain.cgi
Sofern Sie dies für eine Fehlfunktion des Servers halten, informieren Sie bitte den Webmaster hierüber.
Error 500
abmahnwahn.onlyphpbb.de
Thu Jun 28 02:27:37 2007
Apache/2.0.53 (Linux/SUSE)
Alt 28. 06. 2007, 01:31 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #245
GMan1982
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Schadenersatz?

@red rabbit:

die höhe des geforderten schadenersatz ist einfach aus der luft gegriffen. Welchen "Schaden" man tatsächlich je *.mp3 verursacht ist doch in keinster Weise zu belegen und auch nirgends festgeschrieben...

Darauf zielt meine Aussage ab... falls die Richter nicht einsehen möchten dass zb. IP-Adressen zu fälschen sind oder dass in einer Datei nicht das sein muss was drauf steht usw. ... kann man sicherlich argumentieren, dass die Höhe des Schadenersatzes komplett aus der Luft gegrifen und willkürlich ist...



.
Alt 28. 06. 2007, 10:02 GMan1982 is offline Mit Zitat antworten #246
GMan1982
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Re: Abmahn-Laberthread

@ alter hasse:

Etwas zu unterlassen impliziert, dass man bereits etwas getan hat. So ist mein Verständnis des Begriffes.

Darum denke ich sehr wohl, dass es ein Schuldeingestädnis ist, dieses Teil abzuschicken (ich wünschte dem ist nicht so).

Schade dass hier kein Jurist an Bord ist, der dazu eine abschließende Beurtielung liefern kann...
Alt 28. 06. 2007, 10:12 GMan1982 is offline Mit Zitat antworten #247
Alter Hasse
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Re: Abmahn-Laberthread

Ich habe es schon gestern morgen befürchtet, als ich die Verhaltensempfehlung geschrieben habe, dass es für einige Irritationen sorgen wird. Hier meine allgemeine Antwort:

Es gibt keine neuen Urteile, nur neue einstweilige Verfügungen. Um ein Urteil zu fällen muss das Gericht erst die Beweise genau prüfen, was einige Zeit dauern kann. Erfordert ein Sachverhalt jedoch eine gewisse Dringlichkeit kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Dabei werden eben nicht die Beweise geprüft sondern schnell und oftmals ohne Anhörung des Beschuldigten eine Entscheidung gefällt. Durch die abgabe der abgeänderten UE stellt man eben klar, dass man die urheberrechtlich geschützte Sache nicht anbietet, was nicht unbedingt heißen muss, dass man es je getan hat. Dadurch ist kein Dringlichkeitsfall mehr gegeben was die Gefahr einer einstweiligen Verfügung ausräumt.


Zitat:
Zitat von GMan1982 
Schade dass hier kein Jurist an Bord ist, der dazu eine abschließende Beurtielung liefern kann...
Hatten wir auch schon, Beiträge #4321 #4330 aus dem geschlossenen Thread lesen.
Alt 28. 06. 2007, 11:00 Alter Hasse is offline Mit Zitat antworten #248
meteorman
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Re: Abmahn-Laberthread

Ich habe noch bis zum 30.6 Zeit.
Bin auch noch am Überlegen.

Wenn das alles wirklich so ist wie beschrieben, mit der neuen UE, sollte man das auf jedenfall machen, da damit eigentlich schon dasschlimmste abgewendet wurde.

Aber da man kein Jurist ist und sich natürlich schon ein wenig Sorgen macht ist eben diese Unsicherheit da.

Falls es mit der neuen UE zum Gericht gehen sollte, was sagt ihr so dann zu meiner Sache:

Also Abmahnung läuft auf den Namen meiner Frau, Sie hat den Telefonanschluss.
Meine Frau hat aber überhaupt keine Ahnung von der Materie und könnte natürlich sagen"Ich habe es nicht gemacht aber es könnte ja auch z.b mein Mann gewesen sein"
Gegen mich gibt es aber keine Beweise.

Was könnte sich daraus so ergeben?
Meinungen dazu erbeten.

Mfg.
meteorman
Alt 28. 06. 2007, 11:55 meteorman is offline Mit Zitat antworten #249
dieterdödel
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Re: Abmahn-Laberthread

is bei mir ähnlich der anschluss läuft auch nicht auf mich aber der anschlussbesitzer hat genauso wenig ahnung wie ich vom baseball vllt kann mal einer nen "ausblick" gebn
Alt 28. 06. 2007, 14:51 dieterdödel is offline Mit Zitat antworten #250
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