Thema: Abmahn-Laberthread
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23. 06. 2007, 13:18 #181
Re: Abmahn-Laberthread
Ich wollte Dich eigentlich nur daran erinnern, dass Du ein "Angebot" erhalten hast, welches wohl niemand unverändert annehmen bzw. akzeptieren sollte, wenn er schon reagieren möchte.
Zitat von auch_abmahnung
Die übersandte UE ist inhaltlich nach Art und Umfang eine Unverschämtheit und die geforderten Beträge der Bearbeitungskosten ein Witz.
Und gerade deswegen hatte ich vor fast 4 Monaten den Entschluss gefasst, nicht zu reagieren und nichts zu zahlen. Ich konnte nicht ausschließen, dass eine ganze Ladung entsprechender Briefchen mit jeweils 350,- EUR zu mir unterwegs war.
Zitat von auch_abmahnung
Bin ich etwa Entwicklunghelfer für aufstrebende Abmahn-Kanzleien?
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23. 06. 2007, 14:33 #182Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
die könnten auch noch weitere 1000 §§ aufführen ......
Zitat von JoJoSchmidt
die Frage ist doch die, ......treffen diese ganzen §§ überhaupt zu.
Also wurde überhaupt eine Straftat begangen??!!??
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23. 06. 2007, 14:48 #183
Re: Abmahn-Laberthread
Die sind ja wohl kackendreist!
Zitat von JoJoSchmidt
Ich bin fassungslos, was die sich herausnehmen! "PC vernichten" - ich glaub, es hackt!
Außerdem lügen sie das Blaue vom Himmel herunter:
(Die Herrschaften wollen ja wohl nicht im ernst behaupten, beim privaten Filesharing handle es sich um "geschäftlichen Verkehr"?!)(1) Wer im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht verletzt, kann vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist. (§ 101a UrhG)
@JoJoSchmidt:
Würde es dir was ausmachen, mir das komplette Schreiben zuzusenden? Der Verein fehlt mir noch in meiner Sammlung...
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23. 06. 2007, 15:03 #184Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Hab hier mal was gefunden, wie das Bundesverfassungsgericht über die
Löschung von Telekommunikations-Verkehrsdaten urteilt.
Es handelt sich zwar um Mobiltelefon, vielleicht könnte man gewisse Parallelen
ziehen. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zur
Strafprozessordnung § 100b dahingehend, daß Überwachung und Speicherung
im Wesentlichen nur auf richterliche Anordnung durchgeführt werden dürfen.
Es geht da auch um mißbräuchliche Verwendung durch Dritte (ein Schelm wer da
an Werbeagenturen denkt
).
Ich habe in § 100a StPO keinen Passus bezüglich Urheberrechtsverletzung gesehen.
Interessant auch die Bezugnahme auf GG Art. 10 Abs. 1.
Wiegesagt nur zur Information, falls einer lange Weile hat.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070093.htm
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23. 06. 2007, 17:10 #185Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
>> Die vorletzte Meldung
Zitat von Ranxerox

http://abmahnwahn.dreipage.de/abmahn..._59883551.html
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23. 06. 2007, 17:23 #186
Re: Abmahn-Laberthread
Auf Sabines Seite: http://abmahnwahn.dreipage.de/abmahn..._59883551.html
Zitat von Ranxerox
Ganz zum Ende der Seite scrollen, dann ein wenig nach oben. Dort findet man die Links "Seite 1", "Seite 2", etc. einer SKWW-Abmahnung.
Nachtrag: Ich bin ein Loser, denn ich war zu spät. Hat hier wer kürzlich behauptet, ich sei schnell? Pustekuchen! Alt, langsam und träge bin ich, dass ist die bittere Pille, die ich nun schlucken muss. Die Welt ist so schlecht geworden und mit ihr vergammelt und vertrocknet die einst so stolze und strahlende Persönlichkeit, die sich unter der Bezeichnung "Hadron" hinaus in die grausame virtuelle Welt begeben hat, immer auf der Suche nach neuen Herausforderungen und Abenteuern, ständig gegen Unbill kämpfend, sich allen Widrigkeiten entgegenstellend, sich kraftvoll die Bitströme aufwärts kämpfend, gleichsam ein Ritter des Internet, ein Hüter von - *Peng* - Jetzt isse durchgeknallt, die Sicherung. Kann mal wer das Hirn da wegwischen? Danke!Geändert von Hadron (23. 06. 2007 um 17:40 Uhr)
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23. 06. 2007, 19:25 #187Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Und gerade deswegen hatte ich vor fast 4 Monaten den Entschluss gefasst, nicht zu reagieren und nichts zu zahlen. Ich konnte nicht ausschließen, dass eine ganze Ladung entsprechender Briefchen mit jeweils 350,- EUR zu mir unterwegs war.
Bin ich etwa Entwicklunghelfer für aufstrebende Abmahn-Kanzleien?
Das weiss ich ja, Danke, ich meine nur wenn die 2te kommt mit der höheren Forderung und die per Einschreiben, müsste ich ja unterschreiben um sie an zu nehmen.
Hast Du da die Unterschrift verweigert? Das möchte ich nur wissen.
Ich habe auch den Entschluss gefasst nichts zu bezahlen. Hab den Megathread und den "Logistep und Konsorten" schon durch.
Abmahner: kuw
Der abgemahnte Film heisst "JT Sperma Schwestern" John Thompson Productions
P2P-Netzwerk: torrent
mit: IP, Datum und Zeitstempel
50Euro Schadenersatz, 200Euro Kosten für die Abmahnung
LG
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23. 06. 2007, 19:25 #188Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
hehe, naja komm.. dafür war deine Erklärung um längen besser ^^
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23. 06. 2007, 20:01 #189Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Vollmacht in englisch, ich dachte immer wir
sind hier in Deutschland!
Nichtmal ein Kopfbogen,sehr misteriös!
Ist da was beim Scannen verloren gegangen?
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23. 06. 2007, 20:04 #190
Re: Abmahn-Laberthread
Abmahnwahnsinn in Deutschland
erst am Sonntag berichtet von:
Die Regensburger Kanzlei KUW
mahnt in einer Woche:
eine Person, 4 mal für 4 verschiedene Verstöße
gegen das Urheberrecht ab!
14.06.2007 Tyra Misoux - Ein Sommertagstraum
15.06.2007 Tyra Misoux - Was wäre wenn
15.06.2007 Tyra Misoux - Kleine Luder
15.06.2007 Magmafilm - Teeny Spiele
jetzt kommen Heute noch einmal, 2 Abmahnungen dazu:
19.06.2007 Magma extrem - Reisst ihr den Arsch auf
19.06.2007 Tittenalarm 2
FICKFILME, alles MSCHIEMOVIES
OOOH! Da hatte es aber einer sehr nötig!
- 19.06.2007 Megma extrem - Reisst ihm den Arsch auf - hört sich in dieser situation irgendwie besser an. -
Damals, vor drei, vier Jahren sah das Mulie bei vielen Leuten so aus, es gab halt noch keine Abmahnungen. Aber zu dieser Zeit, gab mal den besten Film überhaupt: DAS ANALE GRAUEN ! mmmh!!!! Der Film herrlich
Der Rest war Schrott.
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23. 06. 2007, 20:32 #191Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
ich würde nicht zahlen und es auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. laut meines kumpels, welcher jura studiert, ist die ip kein beweismittel. es kommt natürlich immer auf den richter im endeffekt an. es ist eine sache recht zu haben, die andere recht zu bekommen.
der neuste schrei der anwälte ist laut meines kumpels, dass gewisse anwälte bei firmenfusionen widerspruch einlegen. somit darf die fusion nicht vor der gerichtsverhandlung durchgeführt werden. dabei ist es unerheblich, welchen einwand der anwalt gegen die fusion angibt. es müßte erst die verhandlung abgewartet werden. da das den firmen zu lange dauert, zahlen sie dann so ca. 300.000 € an den anwalt, damit dieser den widerspruch zurückzieht und die fusion endlich stattfinden kann.
solche schwarzen schafe gibts leider in jedem berufszweig, aber manche haben es scheinbar dringend nötig.
mfg banana
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23. 06. 2007, 22:36 #192
Re: Abmahn-Laberthread
Hallo alle zusammen, wie gehts euch mir gut danke !
Habe nicht reagiert frist seit 29.05 oder so abgelaufen und ........................................................................... ................nix!!!!!!
könnte vielleicht noch was kommen!? was mir aber eigentlich egal ist !!!!!
thx to all ihr habt mir sehr geholfen und blablabla, blabla,heul,bla
des einzige was dumm war das ich versucht habe (um mich gegen eine HD zu wappnen)
war meine festplatte mit einem 125+255 bit zu verschlüsseln und ich den key nicht mehr richtig eingeben konnte
aber zum glück hatte ich alles zur sicherheit kopiert an den feinheiten muss ich noch feilen (ich kann mir des auch nicht erklären den key hatte ich eigentlich (eigentlich))!! Gruss an alle
+++++++++++++++++++ignore+++++++++++++++++++++++++++++++
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24. 06. 2007, 01:13 #193Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Hallo
Falls ein zweites Schreiben von KUW kommt und es ist ein Einschreiben, soll man es annehmen oder die Annahme verweigern.
meteorman
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24. 06. 2007, 03:09 #194
Re: Abmahn-Laberthread
@ Meterorman:
Am besten sagst du deinen angehörigen (oder dir) das du nicht die person xy bist (dem postboten) und den brief nicht animmst er wird daraufhin irgentwas einschmeissen(benachrichtigung ü. einschr.) und dann so zwei wochen später holst du ihn ab, da dann zimlich genau die frist die in dem schreiben gesetzt wurde abgelaufen ist!!!
P.s wenn ein einschreiben kommt zielen die auf so ein schnell -ding ab , wie heisst des nochma ?? ? weiss ich jetz net mehr zu spät allerdings kannst du dann (irgentwo) nachfragen ob ein verfahren immer noch gegen dich läuft und dehnen mit irgentnm antrag zuvorkommen!!! mensch wie heisst des nochma mir liegts auf der zunge lese nochma im alten thread irgentwo zwischen seite 550-ende !!!
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24. 06. 2007, 11:19 #195Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Zitat von NIxibit
2 Wochen später?
Die Post hält das Einschreiben doch nur 7 Tage da, dann geht es eh zurück.
meteorman
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24. 06. 2007, 11:19 #196Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Zitat von NIxibit
2 Wochen später?
Die Post hält das Einschreiben doch nur 7 Tage da, dann geht es eh zurück.
meteorman
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24. 06. 2007, 13:23 #197Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Schlecht ist wenn der Briefträger ein selbst kennt.
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24. 06. 2007, 13:52 #198
Re: Abmahn-Laberthread
5. Was geschieht, wenn eine direkte Zustellung an den Empfänger ausnahmsweise nicht möglich ist (weil dieser beispielsweise nicht zu Hause ist) ?
Bei Zustellung per Einschreiben wird, so der Empfänger abwesend ist, am Wohnsitz des Empfängers eine Benachrichtigung hinterlassen. Die Sendung wird zwei Wochen lang in der seinem Wohnsitz zugeordneten Poststelle zu seiner Verfügung gehalten. Wird die Sendung innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt, wird sie an den Absender zurückgesandt.
Ich weiss nicht genau ob des für deutschland gilt dafür aber auf jeden fall in frankreich
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24. 06. 2007, 14:13 #199
Re: Abmahn-Laberthread
Aber hundertprozentig ist die methode nicht weil::: (nur ein beispiel passt aber!)
Einschreiben - "Liegen lassen" verhindert nicht den Zugang
Der Vermieter kann den „Frist wahrenden“ Zugang eines Mieterschreibens nicht dadurch verhindern, dass er dessen Einschreibebrief auf der Post „liegen lässt“ und nicht abholt, entschied jetzt das Landgericht Freiburg (3 S 317/03).
Der Mieter wollte seinen Mietvertrag mit Schreiben vom 28.2. zum 31.5. kündigen. Um „sicher“ zu gehen, versandte er die Kündigung per Übergabe-Einschreiben. Da der Postbeamte den Vermieter am Samstag, dem 1.3., nicht antraf, hinterließ er einen Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Der Vermieter holte den Einschreibebrief erst am Mittwoch, dem 5.3., ab und akzeptierte die Mieterkündigung nur zum 30.6. Er argumentierte, der März zähle bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mehr mit, weil ihm das Mieterschreiben nicht bis zum 3. Werktag zugegangen sei.
Übergabe-Einschreiben sind problematisch, wenn es um Fristen geht, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB). Denn der Zugang des Briefes erfolgt nicht durch den Einwurf der Benachrichtigung, sondern erst durch das Abholen des Briefes. Das Landgericht Freiburg „rettete“ die Kündigungsfrist für den Mieter trotzdem, indem es auf den konkreten Einzelfall die Grundsätze von Treu und Glauben anwandte. Das Gericht erklärte, dass der Vermieter den Einschreibebrief am nächst möglichen Werktag hätte abholen müssen: „Bei Nichtabholung oder verspäteten Abholung eines Einschreibebriefes ist der fingierte Zugang für den Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Einlösung des Benachrichtigungs-zettels möglich und zumutbar erscheint, regelmäßig also am nächstfolgenden Werktag.“
Im Klartext: Der Vermieter hätte den Einschreibebrief sofort am Montag abholen müssen, dann wäre die Frist durch den Mieter gewahrt gewesen, der März hätte bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitgezählt und der Mieter hätte zum 31.5. ausziehen können. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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24. 06. 2007, 15:58 #200Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich geschlagen werde.
Hat sich eigentlich schon mal jemand an die Medien wegen dieser zum Teil ungerechtfertigten Abmahnungen gewendet? So ne Sendung wie "neues" oder so?
Nicht das ich denke das es wirklich helfen würde, aber ein Bericht darüber könnte uns ja vielleicht doch helfen!
Der CCC hat auf meine Mail leider nicht reagiert.
Man liest ja ständig, dass es welche gibt, die Abgemahnt wurden, obwohl über deren Anschluss die angeblich begangene Tat nie begangen wurde.Geändert von Sknorrell (24. 06. 2007 um 16:46 Uhr)


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