Woher beziehst Du das Wissen, das eine Speicherung auf Grund eines Hinweises
einer "Privatperson" durchgeführt werden darf ?
Die Anwälte drohen den ISPs wahrscheinlich in gleicher Weise wie den Abgemahnten: "Ihr als Provider macht euch der Strafvereitelung schuldig, wenn ihr nicht auf unsere Aufforderung hin speichert."
Man lese hierzu auch einmal eine von KUW gestellte Strafanzeige gegen Unbekannt, insbesondere Ende Seite 3/Anfang Seite 4:
Zitat:
"Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Provider in jedem Einzelfall in Echtzeit, das bedeutet im Zeitpunkt des "Betretens" der jeweiligen Internet-Tauschbörsen durch die jeweiligen Internetnutzer, per e-Mail auf den Verstoß seines Kunden hingewiesen und zur Speicherung für die Strafverfolgungsbehörden aufgefordert wurde. Wir gehen davon aus, dass im Falle einer Mitteilung durch den Provider, die Speicherung sei nicht vorgenommen worden, entsprechend seitens der Staatsanwaltschaft gegen den Provider vorgegangen wird. In Betracht kämen hier Beihilfe oder Mittäterschaft zur Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bzw. die Tatbestände der Begünstigung oder Strafvereitelung."
Sagt der Provider: "Nein, wir haben nicht gespeichert", dann soll die Staatsanwaltschaft gegen den Provider vorgehen.
Geändert von Hadron (30. 06. 2007 um 00:11 Uhr).
Grund: Link auf den Scan des Originaldokuments entfernt
Hab jetzt auch ein 2. schreiben zu Gothic 3 von Kuw bekommen (1. Schreiben Februar) .
Soll jetzt über 1100€ bezahlen.
Andernfalls werde man seinem Mandanten (Koch) gerichtliche Schritte
empfehlen. Frist 2 Wochen.
Für das 2. Schreiben haben die 4 Monate gebraucht!
Natürlich werde ich NICHT zahlen!!!
Wohl aber überlege ich mir eine "Strafbwehrte Unterlassungserkläung"
wie aus dem Threat hier abzugeben, um einer Einstweiligen Verfügung zuvorzukommen.
War könnte passieren wenn ich gar nichts unternehme?
Was meint Ihr?
Hey, genau den selben 2ten Brief hatte auch ich. Status: ignore. Finde das ne Frechheit und bin mir keiner Schuld bewusst.
Aber gerade mal ne doofe Frage. Ist es für eine Einstweilige Verfügung in unserem Fall nicht zu spät ? Die Verfügungen die abgeschickt wurden an Leute, die waren doch bis jetzt immer beim ersten Schreiben dabei und auch noch von ner anderen Kanzlei als KUW oder ?
Aber vieleicht ist das jetzt alles Berechnung.
Wenn es jetzt halt diese neuen Urteile gibt in Bezug auf die EV, kann es ja durchaus sein das Sie es jetzt mit dem neuen Schreiben nach so langer Zeit nochmals versuchen.
Die denken die Lage hat sich geändert also nächster Versuch, dann eine EV auf das neue Schreiben.
Und man kennt ja die Gerichte, der kleine Mann hat keine Chance.
Ich würde sagen die neue UE mit einem kleinen Anschreiben in dem man alles abstreitet per Einschreiben mit Rückantwort hinschicken.
Falsch kann es nicht sein, aber es gibt doch eine gewisse Sicherheit.
Dazu müssen die mich aber dann erstmal wieder auffordern mit ner neuen UE oder ? Bevor die mir jetzt ne EV schicken, müssten die mir doch nochmal ne Chance auf ne neue UE geben. Die alte habsch ja nemmer
Naja whatever. Wie warscheinlich ist es überhaupt, das Koch Media jeden einzelnen da anzeigt, wenn die Anwälte durch diese Masche keinen Erfolg haben ?!
gibt es schon einen, oder kennt ihr einen, der da raus gekommen ist ohne enen cent zu bezahlen? also quasi aussitzen?!?!?!?
würde mich mal wirklich interessieren ob schon jemand einen dritten brief bekommen hat, da müsste ja die summe auch wieder ziehmlich gestiegen sein!!! oder kommt nach dem zweitem eventuel keiner, so nach dem motto kuw hats probiert, gemerkt der zahlt nicht, ermahnen wir andere, wo das geld lockerer sitzt...????
also ich bin immer noch der meinung das die deine ip tracken dann zum staatsanwalt laufen und uh ahh Kinderpornographie rufen und der staatsanwalt oh ahh dringlichkeit
und zum isp läuft und sagt speichern!!!! anders wäre es woll kaum eine dringlichkeit verletzung gegen urheberrechte sind bagatelle oder so ähnlich ([verbessert mich bitte wenns nicht stimmt]Raubkopierer sind !!!keine!!! Verbrecher{wenn überhaupt})
Tatsache ist aber das die irengedwo unsere Adressen her haben. Sei es jetzt so wie du es sagst oder das Tatsächlich irgendwann mal die Staatsanwaltschaft ermittelt hat.
und Tatsache ist das kein Gericht in Deutschland dich wegen 1 Datei verklagen tut, als hätten die nicht genug probleme mit anderen sachen.
Deswegen Versuchen die ja auch alles Außergerichtlich zu machen, die wissen doch selber das die vor gericht eher schlechte karten haben.
außerdem hab ich einige berichte gelesen die besagen das mein Provider die Ips von Flat kunden gar nicht speichern, woher dann aber meine adresse.
naja, ich zahle nicht nimm keine angebot an und bekenne keine schuld an.
siehe auch StPO § 100b
(1) Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation (§ 100a) darf nur durch den Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch von der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen von dem Richter bestätigt wird.
Das ist ein völlig anderes Beispiel. Die Telekommunikation ist der Inhalt der Verbindung. Verkehrsdaten sind nur die Verbindung an sich.
Der Provider ist berechtigt Verkehrsdaten zu speichern wenn es z.B einen Verdacht auf Missbrauch gibt.
§100 TKG Störung und Missbrauch.
Verkehrsdaten sind nur die Verbindung an sich.
Der Provider ist berechtigt Verkehrsdaten zu speichern wenn es z.B einen Verdacht auf Missbrauch gibt.
§100 TKG Störung und Missbrauch.
Dann sieh mal hier was das Bundesverfassungsgericht sagt..
1. Art.10 Abs.1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat, sondern auch einen Auftrag an den Staat, Schutz insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen. Der grundrechtliche Schutzgehalt des Fernmeldegeheimnisses ist auch bei der gerichtlichen Entscheidung eines privatrechtlichen Rechtsstreits zu beachten, der die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch ein Telekommunikationsunternehmen zum Gegenstand hat.
2. Auch eine nur kurzfristige Speicherung von Verkehrsdaten berührt das Interesse des Betroffenen an der Wahrung seines Fernmeldegeheimnisses in nicht ganz unerheblichem Ausmaß.
Hier nochmal die Seite desjenigen der die DTAG verklagt hat und das BGH-Urteil erwirkte. Auf seiner Seite stehen Musterklagen gegen den ISP zwecks illegaler Speicherung der IP. Denn auch 7 TAge sind ILLEGAL !!!!!!!
"Es ist dabei umstritten, ob die hier verlangten Daten den Verbindungs- oder nur den
Bestandsdaten zuzurechnen sind. Letztere erfasst § 113 TKG, das Auskunftsverlangen ist
formlos möglich. Bei Verbindungsdaten dagegen erfordert die Auskunft an die
Staatsanwaltschaft gem. §§ 100g, 100h StPO einen richterlichen Beschluss. Bestandsdaten
lassen sich schon allein dem Vertragsverhältnis zwischen Provider und Kunde entnehmen.
Verbindungsdaten sind dagegen die Daten, die bei jeder Verbindung anfallen, also
insbesondere Anschluss der Gegenseite, Verbindungsanfang und -dauer. Da die IP bei jeder
Verbindung neu zugewiesen wird, gehört sie systemkonform zu den Verbindungsdaten. Das
LG Ulm und das LG Bonn11 teilen diese Ansicht, die Landgerichte Köln, Stuttgart und jüngst
auch Hamburg12 dagegen nicht. In den berichteten Fällen wurde auf Verlangen des Providers
jedenfalls ein richterlicher Beschluss erwirkt und daraufhin wurden die Auskünfte erteilt. Es
besteht zwar kein strafprozessuales Verwertungsverbot, wenn diese Daten ohne richterlichen
Beschluss herausgegeben wurden."
1. Art.10 Abs.1 GG begründet nicht nur ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat, sondern auch einen Auftrag an den Staat, Schutz insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen. Der grundrechtliche Schutzgehalt des Fernmeldegeheimnisses ist auch bei der gerichtlichen Entscheidung eines privatrechtlichen Rechtsstreits zu beachten, der die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch ein Telekommunikationsunternehmen zum Gegenstand hat.
2. Auch eine nur kurzfristige Speicherung von Verkehrsdaten berührt das Interesse des Betroffenen an der Wahrung seines Fernmeldegeheimnisses in nicht ganz unerheblichem Ausmaß.
Das berührt §100 TKG absolut nicht.
Zitat:
Denn auch 7 TAge sind ILLEGAL !!!!!!!
Nein. Der Provider darf zu Abrechnungszwecken speichern. Auch das steht im TKGesetz.
Und auch Flatratedaten sind Technikbedingt zur Abrechnung nötig. Allerdings nur kurzzeitig.
Anstatt hier solchen Blödsinn zu verbreiten solltest du dich lieber mal informieren. Lies doch mal §10 GG. Vor allem Nr 2. Dann machst du dich hier auch nicht zum Affen.
Zitat:
was soll denn bei einer FLAT abgerechnet werden ???????
Die Daten sind nötig um die nicht-flat basierenden Tarife abrechnen zu können. Ist wie gesagt Technikbedingt.
Die Daten sind nötig um die nicht-flat basierenden Tarife abrechnen zu können. Ist wie gesagt Technikbedingt.[/quote]
Du sagst es NICHT FLAT Basiert, übrigens werden diese Daten über den Account ermittelt und nicht über die IP. Diese Daten sind auch NUR für den DIENSTGEBRAUCH, Entstörung und KUNDENreklamationen verwendet. Das sind nämlich die Daten die 7 Tage gespeichert werden.
In diesen SINNE
ALs OPA
ps
10§ GG
Absatz 1
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Absatz 2
Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt
Na klar, Kopierer gefährden die freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Nee is Klar.
Du sagst es NICHT FLAT Basiert, übrigens werden diese Daten über den Account ermittelt und nicht über die IP. Diese Daten sind auch NUR für den DIENSTGEBRAUCH, Entstörung und KUNDENreklamationen verwendet. Das sind nämlich die Daten die 7 Tage gespeichert werden.
Die FLATRATE Daten sind nötig um NICHT-FLAT BASIERTE Tarife abrechnen zu können.
Jetzt klar? Man hätte das auch anders machen können, aber im Nachhinein ist es so einfach nicht mehr zu ändern.
Die Daten die gespeichert werden sind die "Verkehrsdaten"! Da ist unter anderem auch die IPAdresse dabei. Diese wird ebenfalls 7 Tage gespeichert. Auch wenn sie theoretisch ebenfalls nicht direkt nötig ist um einen Tarif abzurechnen, ist sie im Datensatz enthalten und muss deswegen mitgespeichert werden.
Zitat:
Na klar, Kopierer gefährden die freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Nee is Kla
Ich habe nichts anderes Behauptet, aber diese DATEN werden anhand des KUNDENACCOUNTS abgefragt.
Die Einzigen die Daten anhand einer IP abfragen dürfen, ist ein eingeschränkter Personenkreis, der zur Unternehmessicherheit gehört, denn hier greift 10§ GG.
Ich habe nichts anderes Behauptet, aber diese DATEN werden anhand des KUNDENACCOUNTS abgefragt.
Welche Daten meinst du werden anhand des Kundenaccounts abgefragt?
Zitat:
Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Das beschränkende Gesetz ist das TKG. Dort steht drin:
Zitat:
(3) 1Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind.
Das einzige was Logistep & CO sehen können ist deine IP. Und anhand dieser IP sucht der Provider die realdaten heraus und gibts sie auf verlangen der Staatsanwaltschaft heraus. Wenn die damit fertig ist darf ein Anwalt des Rechteinhabers Akteneinsicht nehmen und erhält damit ebenfalls deine Realdaten und kann dich anschreiben.
gibt es schon einen, oder kennt ihr einen, der da raus gekommen ist ohne enen cent zu bezahlen? also quasi aussitzen?!?!?!?
würde mich mal wirklich interessieren ob schon jemand einen dritten brief bekommen hat, da müsste ja die summe auch wieder ziehmlich gestiegen sein!!! oder kommt nach dem zweitem eventuel keiner, so nach dem motto kuw hats probiert, gemerkt der zahlt nicht, ermahnen wir andere, wo das geld lockerer sitzt...????
gruß
Habe Dez 2006 von Schutt/Waetke das 1.Schreiben , sowie danach im Zeitraum bis Februar 2007 das 2. , 3. und 4.Abmahnungsschreiben zum Vorwurf Achtermann Sportboot Führerschein (eine Demoversion) erhalten.
Habe nichts bezahlt und keine UE zurückgeschickt sondern den Vorwurf schriftlich immer bestritten.
Ich habe im Leben noch nie eine Tauschbörse benutzt und auch die vorgeworfene Datei nicht geladen.
In meinem Fall war es sogar so , daß mein Telefonanschluß zum Zeitpunkt des Vorwurfes auf Grund einer Umschaltung gestört war und ich deshalb über mehrere Tage nachweislich keinen Internetzugang hatte.
Deshalb habe ich Gegenabmahnung mit Androhung negative Feststellungsklage erhoben sowie eine Beschwerde bei der Anwaltskammer vorgetragen.
Seitdem ist Funkstille. Seit der Schließung des alten Gulli Treads lese ich ab und an noch in diesem Tread , würde jedem dazu raten von Anfang an überhaupt überhaupt nicht zu reagieren.
Ich hatte jedem Brief der Abzocker sofort schriftlich widersprochen und deshalb innerhalb kürzester Frist 4 Anwaltsschreiben bekommen.
Jeder der auf das "Angebot" des 1.Schreibens reagiert , bekommt umgehend eine Antwort , selbstverständlich mit "Bearbeitungsgebühr".
Und diese Bearbeitungsgebühr ist dann unabhängig vom eigentlichen unbewiesenen Vorwurf real entstanden und wird sodann anwaltlich weiterverfolgt.
Jedoch vor einem Gerichtverfahren scheuen sich die Kanzleien bis heute da sie wissen wie Fehlerhaft ihre Ermittlungen und Methoden sind.
Wo hier die Diskussion mit "ignorieren" oder "abgeänderter UE" aufkommt: ich hab mich vor einem Dreivierteljahr für die abgeänderte UE entschieden. Es kam bis zum 1200€ Drohbrief (ca 1/4 Jahr) und seit 6 Monaten nichts mehr. Alle Briefe nach meiner abgeänderten UE habe ich ignoriert und werde das auch machen bis es entweder verjährt ist oder vor Gericht geht. Ich tippe, es ist praktisch völlig egal ob abgeänderte UE oder nicht.
ch habe nichts anderes Behauptet, aber diese DATEN werden anhand des KUNDENACCOUNTS abgefragt.
Mit Daten sind die Daten gemeint, die gespeichert werden zwecks Entstörung und Kundenreklamationen. Es sind die DAten die sich auf dem AAA-Server befinden, andere gibt es nicht. Und dieser Datensatz wird anhand des Kundenaccounts abgefragt und sind nur für den internen Gebrauch. Eine Abfrage anhand der IP, bzw Vollzugriff hat nur die US.
Die Staatsanwaltschaft kann deine IP nur in max 24 Std ermitteln, die Zeit in der Du sie besitzt.
Mit Daten sind die Daten gemeint, die gespeichert werden zwecks Entstörung und Kundenreklamationen.
Ja komm welche Daten sollen das sein? Nenn sie doch mal.
Und dann komm gleich zum Grund den die Staatsanwaltschaft haben sollte deine IP ermitteln zu wollen. Das hat Logistep bereits getan. Die Staatsanwaltschaft will deine Realdaten. Und die bekommt sie anhand der IP heraus. Mehr als die IP und den Zeitstempel haben sie nämlich nicht.
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft kann deine IP nur in max 24 Std ermitteln, die Zeit in der Du sie besitzt.
Na dann läuft mein Emule ab jetzt nur Sonn und Feiertags... Da arbeitet da ja keiner...
Oder ich resette alle 2h meinen Router. So schnell können die nicht sein.
Es läuft imho so ab:
Logistep & Co ermitteln deine IP und stellen beim Provider den Antrag auf Speicherung der Datensätze. Dann geht eine Meldung an die Staatsanwaltschaft raus die dann vom Provider die Datensätze haben will (die er ja vorher gespeichert hat). Dafür kassiert er zumindest in D sogar, noch Geld vom Staat.
Die Staatsanwaltschaft hat dann deine Realdaten und arbeitet drauf los. Wenn sie fertig ist holt sich der Anwalt des Rechteinhabers die Realdaten durch Akteneinsicht und schreib einen Brief. Deswegen kommt der Brief auch erst Monate nach dem eigentlichen Vergehen an. Die Staatsanwaltschaft ist nicht so schnell und er muss warten bis sie fertig ist.
Die Staatsanwaltschaft kann deine IP nur in max 24 Std ermitteln, die Zeit in der Du sie besitzt.
Mißverständlich meiner seits, ja LOGI hat die IP, nun muß die Staatsanwaltschaft den Namen erfragen, weil ...... Strafverfahren usw...
Nur hat LOGI behaupt kein Recht den ISP aufzuforden, die IP zuspeichern.
LOGI müsste mit der IP zur Staatsanwaltschaft, dort ein Eilverfahren beantragen und die Staatsanwaltschaft erfragt dann die Daten beim ISP. Und das alles in max 24 Std.
Mit Daten sind Daten auf dem AAA gemeint, die wichtigsten sind welcher Account wann welche IP hat/hatte.
Und weil das aber so abläuft wie Du es beschreibst ist ja das ganze Verfahren sehr umstritten und grenzwertig und bedürfte eigentlich einer Richterlichenklärung.
Aber das ist ja alles bald schnee von gestern wenn die neuen gesetze rauskommen.
Nur hat LOGI behaupt kein Recht den ISP aufzuforden, die IP zuspeichern.
Naja auffordern kann jeder. Nur muss der ISP nicht mitmachen. Wird er aber, denn zum Einen ist er dazu berechtigt weil Anhaltspunkte nach §100 TKG Abs. 2 vorliegen, zum Anderen gibts dafür Geld. Selbst im Eilverfahren ist die Staatsanwaltschaft wohl alles andere als schnell. Und bei einigen Providern hat sich nichtmal ein Woche zeit die Datensätze zu beschaffen. Wenn der nix davon weiß sind die vielleicht in 2 Tagen schon wieder gelöscht.
Zitat:
Und weil das aber so abläuft wie Du es beschreibst ist ja das ganze Verf