Thema: Abmahn-Laberthread
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30. 03. 2009, 11:40 #4341Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Hi ich zähle jetzt auch zu den Abgemahnten
Hab mich hier uach schon ein wennig eigelsen jedoch hätte ich eine Frage.
In der Abmahnung stand, dass die angeblich abgebote Datei bei mir runtergeladen wurd und verglchen wurde.
Die dateigröße war leider nicht mit angegebn jetzt mit Google einen ungefähren Wert rausgeunden.
Jedoch wäre es in der angegeben Zeit und meiner Leitung nicht möglich gewesen innerhalb der angegenen Zeit die Datei upzuloaden.
Bringt es irgendwas wenn ich das in meinem schreiben einbringe kann ich mir das auch sparen und nur die ModUE abschicken?
Vielen dank im Vorraus
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30. 03. 2009, 12:32 #4342Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
@ elduderino09
Um was ging es denn?In der Abmahnung stand, dass die angeblich abgebote Datei bei mir runtergeladen wurd und verglchen wurde.
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30. 03. 2009, 13:14 #4343Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Wie groß die Datei auf Deinem PC war / ist spielt eigentlich keine Rolle.Die dateigröße war leider nicht mit angegebn
Das, was da auf Deinem PC war / ist wurde durch den Haschwert eindeutig als eine "illegale" oder besser "abmahnfähige" Datei bzw. deren Teil identifiziert. Und nun kommt das Urheberrecht ins Spiel: Dies verbietet nämlich allen, die NICHT das Recht an diesem tück haben die Verbreitung. Da Du das auf Deinem PC hattest und anderen zum Download angeboten hast, hast Du Dich strafbar gemacht.
Soweit eine grobe Erklärung, die im Wesentlichen stimmen sollte.
Ich empfehle, einen Anwalt aufzusuchen und über ihn eine "saubere" UE abzugeben. Das kann zwar etwas kosten, sollte aber ausreichen. Nach so einer UE (und einem geharnischten Schreiben meines Anwalts) habe ich seit knapp einem Jahr Ruhe.
Gruß newbieneu
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30. 03. 2009, 15:09 #4344Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Es handelt sich um irgen nen Diter Bohlen Hörbuch.
Das Problem ist nur, dass dieses niemal auf meinem Rechner war und die Ports für Bittorent zu dem Zeipunkt auch disable eingestellt waren
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31. 03. 2009, 07:02 #4345Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Letztendlich ist auch das egal.Das Problem ist nur, dass dieses niemal auf meinem Rechner war
Es wurde geloggt, wer in irgendeinem Netzwerk (welches auch immer) dieses Stück anbietet. Dabei wird nicht geloggt, welcher Rechner das war! Es kann also durchaus sein, daß sich jemand an Deinem Router angemeldet hat und dann frisch und fröhlich "auf Deine Kosten" gesaugt hat.
Denkbar auch Familienmitglieder, die an ihrem PC - aber über Deinen Router - dies taten.
Um dann trotzdem abmahnen zu können, wurde die sog. Störerhaftung eingeführt:
Du als Anschlussinhaber bist verantwortlich für das, was von Deinem Anschluss getan wird.
Nochmal mein Tip:
Schalte einen Anwalt ein!
uch ich hatte definitiv NICHTS mit dem gemahnten Song zu tun. Wir haben eine Box mit Verschlüsselung, damals leider nur WEP. Über die Logs der Box konnten wir aber deutlich machen, daß eine unbekannte IP an der Box angemeldet war.
Wie schonmal geschrieben - all das ist nur sehr grob beschrieben. Lies ggf. viel hier im Tread, dort werden diese ganzen Dinge sehr ausführlich erklärt und behandelt.
Gruß newbieneu
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31. 03. 2009, 09:10 #4346Abmahnbriefehorter
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Re: Abmahn-Laberthread
Heh Jungs, fragt doch erst einmal die Profis hier im Board, bevor ihr einfach so zahlen wollt, oder denen irgendwelche Briefe zurückschickt.
Steffen_h (der von Abmahnwahn-Dreipage?) hat vor ein paar Tagen noch einmal ausführliche Infos gepostet.
Es gibt mindestens 5 interessante Themen hier im Board, die sich mit dem Abmahnwahn auseinander setzen.
Dort solltet ihr auch unbedingt mitlesen.
plauzi gibt euch bestimtm auch gerne ein paar Tipps.
Jedenfalsl nie eine Rückantwort mit persönlichen Infos an die Rechtsanwälte schicken.
Die wollen nur Infos haben, womit die euch vor den Richter zerren können.
Deren Loggingmethode ist nämlich nicht absolut wasserdicht und jedes Programm hat/macht mal Fehler.
Wenn ihr also ruhig bleibt, passiert wahrscheinlich viel viel weniger und ihr habt vielelicht keine Unkosten.
Wenn ein rechtsanwalt euch schreibt, dann auf die Abmahnung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung antworten und die möglichen Kosten einschränken.
Niemals das Original vom Rechtsanwalt (RA) ausfüllen udn die Schuld vollständig eingestehen.
Nach der modUE gibts noch ein paar Schreiben und im Fall von Schutt/Infoscore/Haas folgt dann ein Mahnbescheid, der direkt vom Vater Staat kommt.
Der ist im gelben Brief und muss mit einem kompletten Widerspruch laut beigelegtem Antwortschreiben umgehend beantwortet werden.
Sonst habt ihr verloren udn die können notfalsl das Geld pfänden lassen.
Danach schreibt euch der Rechtsanwalt wieder an udn bettelt weiter. Aber nicht antworten. Nur abhaften.
Wenn die euch vor Gericht zerren wollen (die Wahrscheinlichkeit ist derzeit sehr gering), dann kostet euch das so wie es aussieht so 500-1000 Euro.
Wer also schon Rechnungen in dieser Preisklasse hat, kann dem also locker entgegen sehen.
Entweder jetzt zahlen udn sich ärgern oder aber abwarten udn Tee trinken und evtl. ohne Strafe entkommen.
Jedenfalsl sollte man ab sofort öffentliche Tauschbörsenseiten meiden und mindestens für eine WEP- , besser WAP- Verschlüsselung und MAC-Verschlüsselung (Eintragung der Nummern der Hardware im Router) beim WLAN sorgen.
Jedenfalls habt ihr natürlich alle vor Gericht ein WLAN mit WEP-Verschlüsselung und möglichst viele Nachbarn in Reichweite, deren WLAN ihr auch sehen könnt udn die theoretisch bei euch illegal eingebrochen sein könnten. Und ihr habt nie P2P gemacht. ^^
Einen Anwalt braucht ihr aber wirklich nur erst, wenn die wirklich klagen sollten.
Die Vorlage für die modUE gibts hier doch gratis. Was besseres kann der Anwalt euch auch nicht erstellen, kostet nur Geld.
Nachfolgende Schreiben der gegnerischen RA gibts wohl trotzdem, weil die wollen euer Geld und die Unterlassungserklärungen bringen denen ja nichts und sind denen völlig schnurz, dienen also nur euch zur möglichen Kosteneingrenzung.
Lasst euch jedenfalls hier im Board von ein paar Profis Tipps geben. Ich rede nur.
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31. 03. 2009, 09:30 #4347Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
hatte gestern schon geschrieben
@ bxbender
der mahnbescheid ist schon da muss diese woche auch raus.
kann ich die mod. ue auch jetzt noch schicken? hab das damals nicht gemacht wüsste auch gar nicht an wen..tobis films/schütt/infoscore oder haas kA an wen.
der anschluss läuft über meine mutter, in ihrem namen mach ich das ganze weil sie sich null mit pc´s auskennt. mein bruder war damals unter 14 jahre alt. könnte man sich damit aus der schlinge ziehen? wäre ja möglich das ers war und nciht zugeben will.
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31. 03. 2009, 10:22 #4348
Re: Abmahn-Laberthread
Na klar. Dann kann Dich keiner mehr auf Unterlassung verklagen. Im MB geht es ja eh nur um die Anwalts- und Inkassokosten.
Zitat von knoxX21
Nein, ganz im Gegenteil. Hier hätte Deine Mutter wahrscheinlich ihre Aufsichtspflich verletzt. Bei volljährigen Kinder sieht das wieder anders aus. Da gibt es auch schon Gerichtsurteile zu. Ich hatte hier mal eins gepostet. Kannst Du ja mal lesen, wenn Du magst.
Zitat von knoxX21
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31. 03. 2009, 11:51 #4349Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
sie möchte halt zahlen weil sie zur zeit andere probleme hat und sich nicht auch noch den stress mit dem gericht antun möchte. denn 100%ig kann man es ja nciht sagen ob es soweit kommt oder nicht. deswegen dachte ich an einen vergleich mit diesem anwalt das es nciht der volle preis ist immerhin mittlerweile ca. 800 euro
ich werd ihr mal vorschlagen dem mahnbescheid zu widersprechen und schaun ob ein bettelbrief kommt oder nicht. ich denke man könnte auch sich auch noch vor gericht vergleichen soweit ich richtig gelesen hab.
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31. 03. 2009, 12:19 #4350Abmahnbriefehorter
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Re: Abmahn-Laberthread
Erzähle dem Gegner bloß nichts von deiner Familien- udn Anschlusssituation.
Darauf warten die nur.
Dann haben die dich am Arxxx.
Du bist imemr der vorbildliche Coumputernutzer mit blütenweißer Weste und den rechtlich nötigen Absicherungen deiner kabellosen Internetverbindung.
Du kannst nichts dafür, wenn sich fremde Menschen absichtlich illegal in deine Leitung einhacken und böses Zeug herunterladen.
Das muss der Richter dir halt glauben, wenn es dazu kommt.
Die modUE würde ich jetzt noch rausschicken, muss ich auch noch udn hat Breche und ein paar weitere User wohl auch gerade erst getan.
Wenn du schon eine Rechnung von 800 Euro hast, dann ist es jetzt erst Recht egal, ob die dich vor Gericht zerren, oder es mit Glück bei den Bettelbriefen belassen, die wir hier auch schon alle bekommen haben.
Bei dem Urteil von letzter Woche (kannste hier in einem bericht von Steffen_h durchlesen), haben die sich alle vorm Richter auf einen Vergleich geeinigt, bevor es zur eigentlichen langen Verhandlung kam.
Die Leute haben alle 300 Euro Schadensersatz gezahlt + evtl. Kosten für den Anwalt usw..
Bei anderen Gerichten ist/kann es aber anders ausfallen.
Wenn man dir nicht durch eine dumme Aussage oder Brief von dir nachweisen kann, dass du es eindeutig gewesen bist, dann kommt es wohl imemr zu einem Vergleich, weil die alle keinen Bock auf eine ellenlange Verhandlung haben.
Dann setzen die einfach einen Wert fest, der dann zwischen diesen niedrigen 300 Euro und bis etwa 1000 Euro liegen kann, wenn ich mich an ein paar hier genannte Fälle richtig zurückerinnern kann.
Wichtig ist jedoch, dass du die modUE nach den Vorgaben hier angefertigt und rausgeschickt hast, damit der Streitwert nicht höher ausgelegt wird udn die Sache noch teurer kommen kann, falls du nicht gewinnen kannst.
Bei meinen Aussagen möcht eich wie imemr anmerken, dass ich kein Profi in der Sache bin.
Ich versuche mich nur an Dinge zu erinnern, die ich mal aufgeschnappt haben will oder selbst erlebt haben könnte.
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31. 03. 2009, 13:13 #4351Casanova
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Re: Abmahn-Laberthread
Klar, auf die Schnelle das hier:
Zitat von Breche
http://www.digiprotect.org/html/ag_f...rt_040209.html
Zitate:
"Soweit die Beklagte das öffentliche Anbieten und die Inhaberschaft der IP-Adresse mit Nichtwis*sen bestreitet, ist dies ein unzulässiges Bestreiten, da es sich um Tatsachen handelt, die Gegenstand eigener Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten waren, zumindest wäre der Beklagten die Wahrnehmung möglich gewesen."
"Es kann daher dahinstehen, ob die Ermittlungswege der Klägerin zuverlässig sind oder nicht, da der Urheberrechtsverstoß der Beklagten als unbestritten angesehen werden muss."
"Die Beklagte ist gem. § 97 UrhG verpflichtet, der Klägerin Schadenersatz zu leisten, da sie die Rechte der Klägerin zumindest fahrlässig verletzte. Der Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz bemisst sich in der Höhe nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, wonach eine Vergütung beansprucht werden kann, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008)."
Für sowas gehörst du zumindest wegen "Verstoß gegen die guten Sitten" angemahnt.
Zitat von elduderino09
Geändert von plauzi (31. 03. 2009 um 13:19 Uhr)
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31. 03. 2009, 13:29 #4352Casanova
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Re: Abmahn-Laberthread
Im Nachbarforum haben wir über ein Vergleichsangebot ohne Anwalt diskutiert. Hier die Vorlage:
Zitat von knoxX21
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich ihres Schreibens vom xx.xx.xxxx mit dem Aktenzeichen xxxxxx teile ich ihnen mit, dass Ihre Behauptung, ich hätte gegen geltendes Urheberrecht verstoßen, falsch ist und jeder Grundlage entbehrt.
Ich glaube vielmehr, dass es sich bei Ihrem Schreiben um eine illegale Massenabmahnung handelt, die nur dem Zweck Ihrer Bereicherung dient.
Um diese Angelegenheit trotzdem schnell aus der Welt zu schaffen, biete ich Ihnen eine Summe von xxx Euro für Ihre Auslagen an.
Anbei befindet sich eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind und die Sache damit für mich erledigt ist oder ob wir Ihre Beschuldigungen gerichtlich prüfen lassen sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
Anschlussinhaber
Bitte beachte dabei, dass uns bisher keine Privatperson bekannt ist, die es auf diese Weise im Alleingang ohne Anwalt versucht hat.
Daher ist das nur ein Vorschlag. Mehr nicht.
Ob der Gegenanwalt sich auf so einen Kuhhandel einlässt, kann dir niemand vorher sagen.
Bitte halte uns auf dem laufenden...
Deine Reaktion ist unlogisch.
Zitat von knoxX21
Warst du dir damals nicht bewusst, was passieren kann?
WENN ich mich doch einmal entscheide, NICHT zu zahlen, dann bringt es mir nichts, wenn ich mittendrin aufgebe. Du hast jetzt nur sinnlos den Preis in die Höhe getrieben. Eine damalige sofortige Zahlung wäre deutlich günstiger gewesen.
Warum hast du nicht sofort gezahlt?
Du musst gar nichts. Du musst nur SELBER entscheiden und eine klare Linie finden.
Zitat von knoxX21
Hast du bisher nicht einmal eine modUE verschickt?
Eine modUE verschickt man an den Rechteinhaber oder (in deinem Fall) an den Anwalt, der ihn vertritt.
Dem Mahnbescheid kannst du widersprechen. Dann ist erstmal Ruhe und der Rechteinhaber muss gegen dich klagen, wenn er Geld sehen möchte.
Widersprichst du innerhalb von 14 Tagen NICHT, ergeht direkt ein Urteil gegen dich und der Rechteinhaber kann die komplette Summe zur Not per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Du musst dich jetzt also schnell entscheiden, wie du reagieren willst.
Immer an den letzten Anwalt, der etwas von dir will.
Zitat von knoxX21
NUR werden die deinen Vergleich vielleicht nun einfach 14 Tage hinauszögern. Wenn du dem Mahnbescheid dann nicht widersprochen hast, sind automatisch die vollen 800 Euro fällig.
Das ist unerheblich. Du kannst auch nicht "ein wenig schwanger" sein oder eine "halbe Bank" überfallen.
Zitat von elduderino09
Das wäre gar nicht gut, denn damit würdest du die Urheberrechtsverletzung zugeben.
Zitat von elduderino09
Einem weiteren Anwalt Geld zu schenken ist zu diesem frühen Zeitpunkt nicht nötig. Eine saubere modUE wurde schon mit Hilfe eines renommierten Anwalts erstellt:
Zitat von newbieneu
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html
Damit fahren Tausende von Abgemahnten bisher sehr gut.
Das Problem haben viele. Mach dich mal schlau zum Thema "Störerhaftung". Dann weißt du, wo die Problematik liegen könnte.
Zitat von elduderino09
Da du anscheinend eh "nur" auf die Anwaltsgebühren verklagt wirst und nicht auf Schadensersatz aus der Urheberrechtsverletzung, ist eine modUE zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig (WENN du dich auf einen Prozess einlassen willst). Möchtest du lieber bezahlen, musst du dich ja eh bei denen melden, und zwar SCHNELL! Dann ist auch eine UE fällig.
Zitat von knoxX21
Nein, siehe Störerhaftung.
Zitat von knoxX21
Deine Mutter ist so oder so die "Dumme".
Deine Mutter wäre auch diejenige, die später vor Gericht erscheinen müsste. Spätestens dann bräuchtet ihr sowieso einen Anwalt.Geändert von plauzi (31. 03. 2009 um 13:53 Uhr)
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31. 03. 2009, 13:54 #4353
Re: Abmahn-Laberthread
Da hat ja die Beklagte auch zugegeben, dass die minderjährige Tochter die Tauschbörse benutzt hat und somit die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Selber schuld:
Zitat von plauzi
Zusätzlich wurde später durch die Beklagte eingeräumt, dass auch ein im August 2007 noch minderjähriges Kind über die IP-Adresse der Beklagten Tauschbörsen nutzte.
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31. 03. 2009, 14:07 #4354Casanova
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Re: Abmahn-Laberthread
Du musst schon das komplette Urteil lesen. Daraus ist ersichtlich, dass ein eventuelles Verschulden der Tochter unerheblich gewesen wäre. Auch ohne Tochter wäre sie verurteilt worden. Die Tochter war nur ein zusätzliches Mosaiksteinchen.
Zitat von Breche
Die (nicht vorhandene) Verteidigungsstrategie war einfach falsch.Geändert von plauzi (31. 03. 2009 um 16:43 Uhr)
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31. 03. 2009, 16:47 #4355Abmahnbriefehorter
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Re: Abmahn-Laberthread
Weise Worte. Sollte denen oben sicher helfen.
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31. 03. 2009, 18:12 #4356
Re: Abmahn-Laberthread
Sorry plauzi, aber ich kann Dir nicht ganz folgen.
Du verweist auf ein Urteil, in der die Beklagte nie abgestritten hat, dass die Datei über Ihren Anschluss gegangen ist und die zusätzlich auch noch eine Aufsichtspflicht für Ihre minderjährige 14 jährige Tochter hat, die Tauschbörsen benutzt. Wie soll dieses Urteil auf die meisten hier übertragbar sein? Wenn das so einfach wäre, würden wir uns hier nicht nur mit Mahnbescheiden rumschlagen. Ich denke man muss das schon differenzierter betrachten.
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01. 04. 2009, 05:47 #4357Ruine
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Re: Abmahn-Laberthread
Mit diesem outfit vom G:B wird nun alles gut
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01. 04. 2009, 06:14 #4358
Re: Abmahn-Laberthread
Was ist denn das? Mir wird ja ganz schummrig
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01. 04. 2009, 07:12 #4359Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Boar... der Hintergrund ist ja grässlich...da bekommt man ja Augenkrebs
Hab mal nen interessantes Urteil zur Kosten bei Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG gefunden.
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverfahren - abgewiesen - "Denn schon nach der eingangs vorgenommenen Interessenabwägung – selbst unter Außerachtlassung des § 101 UrhG – sind die schutzwürdigen Interessen der Beschuldigten bzw. der Anschlussinhaber aufgrund der evidenten Bagatellhaftigkeit der jeweiligen Tatvorwürfe als vorranging anzusehen. "
Hoppla...ich muss ja zur Arbeit.... Bis dann
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01. 04. 2009, 11:10 #4360Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Zitat von Breche
Können Sie tatsächlich nicht. Es ist zum Beispiel ganz einfach, eine falsche IP-Adresse vorzugaukeln. Ich habe es selbst ausprobiert mit einem Progamm namens IP-Hider!
Zitat von plauzi
Anscheinend nur bei Leuten, die zuviel erzählt haben oder aus Angst eingeknickt sind.
Zitat von plauzi


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