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  1. #5441
    Just the Doctor Avatar von Opis_Wahn
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Das ist Masche... An Leuten, die sich wehren, verdienen sie nichts...

  2. #5442
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @krmlchen

    Das ist nicht nur Abzocke, sondern recht klar Betrug. Leider dürfte es dir bei einem Copyrightverstoß schwer fallen ne Anzeige zu schreiben und darauf spekuliert der Abzocker.

    Vorschlag:
    * Forenbetreiber informieren, dass der per Rundbrief die Foristen informieren/warnen kann und damit per Rückmeldung das Ausmaß der Abzocke kennt.
    * Alternative: "Fake" aufstellen als Falle für den Abzocker. Wer es einmal versucht, versucht es mehrmals.
    * Kommt wieder so eine Mail zum Schein drauf eingehen, sobald du ne Kontonummer hast Anzeige bei der Polizei.

  3. #5443
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Also mein Vater hat vor Kurzem eine Abmahnung wegen eines Films erhalten, der über bittorrent gezogen worden sein soll. Er befand sich alllerdings zum Zeitpunkt des "Vergehens" im Ausland, und auch im Moment befindet er sich im Ausland, d.h. er kann die geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgeben, es sei denn, er verschickt das als Fax, aber Einschreiben ist wohl besser? Oder beides? Oder soll ich mir per Fax eine Vollmacht geben lassen und die Unterlassungserklärung in seinem Namen einreichen?
    Ich habe vor, als erstes ohne Anwalt, diese Mod. UE zu verwenden:
    http://www.verein-gegen-den-abmahnwa..._ue/index.html

    Mich würde interessieren, falls es nach der Abgabe dieser Erklärung und Nichts zahlen zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wie hoch könnten die Kosten für diesen einen Film insgesamt ausfallen? Gibt es dafür Beispiel-Urteile? Ich habe jetzt auf die Schnelle nichts gefunden...
    Könnte es sich dann positiv auswirken, dass er zum "Tatzeitpunkt" nachweislich im Ausland war und damit den Anschluss nicht genutzt haben kann?

  4. #5444
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo,
    ich bin noch Minderjährigung und habe Filesharing begangen eines Albums namens the dome 53.
    Nun habe ich einen Abmahnbrief von den anwälten von bushido bekommen Ip und Uhrzeit album alles stimmt.Was soll ich nun machen die wollen 350 euro und eine Unterlassungserklärung.Wenn ich nun zahle werden die anderen 41 Interpreten auch ankommen oder? Und das Album will sicher auch noch kohle was soll ich machen?

  5. #5445
    Mitglied Avatar von -Baxter-
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Phillipp500
    Ip und Uhrzeit album alles stimmt
    @Phillipp500: Kleiner "Test":

    Woran machst du eigentlich fest, daß die in der Abmahnung angegebene IP stimmt?

    ____________________________________________________

    @all, Frage aus purem Interesse:

    Habt ihr euch eigentlich schon 'mal folgende Fragen (1.-3.) im Bezug auf die pisselige Abmahnung intensiv gestellt (achtet dabei bitte auch auf die Gesetze in Klammern, gegen die die Abmahner m.E. verstoßen bzw. zumindest ein Geheimnis drum machen...)? Oder können sich Abgemahnte nur die Hosen vollscheißen, nichts hinterfragen und sich den ganzen Tag den Kopf über die Rechte der Abmahner Gedanken machen, anstatt zur Abwechslung auch 'mal über die eigenen Rechte nachzudenken?

    1. Wie wird denn eigentlich mit den Abmahnanwälten abgerechnet?

    ---> guck' 'mal RVG, § 138 ZPO Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht, § 226 BGB Schikaneverbot, § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher, § 291 StGB Wucher, § 353 Gebührenüberhebung*, § 263 StGB Betrug, § 109 UrhG -> § 1 Absatz 3 UrhWahrnG ... etc.

    2. Wo sind denn überhaupt die (bzw. sämtliche) Lizenzverträge?

    ---> guck' 'mal §63a UrhG Gesetzliche Vergütungsansprüche, § 1 UrhWahrnG, §6 UrhWahrnG, § 1 VerlG, ) ... etc.

    3. Wo ist denn der lückenlose Nachweis der Datenerhebung?

    ---> guck 'mal Art. 2, GG, Art. 10, GG, § 101 UrhG Absatz 10, § 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses, § 1 BDSG, § 4 BDSG, § 28 BDSG, § 96 TKG ... etc.

    --> § 134 BGB Gesetzliches Verbot


    Von daher, als persönliche Meinung (!):

    Massenhafte Abmahnungen erfordern massenhafte Strafanzeigen (die Polizei, dein Freund und Helfer!)

    ... oder anders ausgedrückt:




    In diesem Sinne, Baxter
    _______________________________________________
    * P.S.: § 353 Gebührenüberhebung

    "(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    "

    P.P.S.: Warum ignorieren die meisten Abgemahnte eigentlich ständig sämtliche Fakten und Erkenntnisse (wie ZUM BEISPIEL so was: G:B-Beitrag)? Ist es einfach nur "Begriffsstutzigkeit", oder was ist das Problem?

    -= mama said knock you out =-

    @Abmahnzellen: YOUR song!
    Geändert von -Baxter- (17. 04. 2010 um 23:57 Uhr) Grund: Massenhafte Abmahnungen erfordern massenhafte Strafanzeigen!

  6. #5446
    Mitglied Avatar von -Baxter-
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Blog Dr. Alexander Wachs schreibt am 17.04.2010 zum Thema "Marco Schiek Abmahnung für Purzel - Anwälte mahnen Anwälte ab?"

    Zitat Zitat von Doc Wachs
    Das sind auch Punkte, die - neben einigen anderen - man schön als Vertreter von abgemahnten Verbrauchern darstellen kann. Schwach finde ich in Werbe-Artikeln auf anwalt.de und anderen Portalen mittelbar die Kompetenz des Kollegen anzuzweifeln, nur weil er nicht in einer Großstadt ansässig ist. Ebenfalls für schlechten Stil halte ich es in Beiträgen zu Werbezwecken zu schreiben, ein Anwalt “lasse sich herab”. Da hilft dann auch der Hinweis auf das Grundgesetz nicht mehr.
    Wie bitte?

    Die Meinung, daß diese Portale reine Werbeflächen für Anwälte sind teile ich!
    Ebenso teile ich persönlich aber auch die Meinung dieser Anwälte auf den besagten Werbeportalen.
    Was soll man denn sonst von so 'nem Purzel-Abmahnanwalt halten? Einer von vielen, der für Purzel die Leute mit Abmahnungen belästigt, wohl gemerkt. D.h. neben solchen illustren Abmahnanwälten, wie RA Lihl, RA Schmietenknop, RA Auffenberg (plus RA Stöppel im Hintergrund), RAe Schulenberg & Schenk, RAe Schindler & Boltze und der "allerbeste" RA Urmann & Collegen (Kollegen mit "C").

    Also bitte, Herr Dr. Wachs!
    @Doc Wachs: Frag zur Abwechslung doch lieber 'mal nach dem richterlichen Auskunftbeschluß oder dem Protokoll der Datenerhebung oder der RVG-Abrechnung... DANN hätteste 'mal was gekonnt! Oder sieh dir als Beispiel einfach 'mal DIESEN Beitrag an

    --> Netzwelt-Forum, "Abmahnwahn 2.0"-thread, Beitrag #438, user "USA"

    Ach, sorry, dann wäre ja die schöne Einnahmequelle, d.h. das extremst leicht verdiente Geld, am Ende! Ich vergaß!

    Zurück zu diesem newcomer "Marko Schiek": Dieser Marko Schiek ist ja laut Anwaltsregister ein Anwalt aus Thüringen (Quelle), also Anwaltskammer Thüringen...



    ...der laut "McAdvo"-Eintrag auf folgenden Rechtsgebieten als Anwalt tätig ist:
    Rechtsgebiete
    • Jugendstrafrecht
    • Kündigungsschutzrecht
    • Miet- und Pachtrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Verkehrszivilrecht
    Sehr "beeindruckend", Dr. Wachs! Auch wenn ich für meinen Teil nirgends "Urheberrecht", "Meidenrecht"... und/oder dergleichen lesen kann!?

    Allseits bekannt ist auch, daß er über die Rechtsanwaltskammer Thüringen noch Mitarbeiter sucht (Quelle)
    Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht

    Ich suche eine(n) engagierte(n) Kollegin/Kollegen für die Bearbeitung von Mandaten im Urheberrecht/IT-Recht. Arbeitsort ist meine Einzelkanzlei in Meiningen. Berufserfahrung ist nicht unbedingt Voraussetzung. Computerkenntnisse wären wünschenswert.
    "Berufserfahrung ist nicht unbedingt Voraussetzung"... Wozu auch? Kopieren, Eintüten, Abschicken, Geld zählen! Die bekloppten Abgemahnten zahlen ja sofort und "zum Glück" raten die auch noch überall DÄMLICHERWEISE den Kontakt zu meiden, weswegen auch keine Kenntnisse gefordert sind! Nee, ist DAS einfach! Und keiner kann 1 und 1 zusammenzählen. Anscheinend noch nicht einmal der Herr Doktor!

    Die Daten der Purzel-"Werke"-Kopierer wurden ja eigentlich immer (angeblich) von der Gedast GmbH (ip-logged.com) erhoben. Leider haben die "Alt-Abgemahnten" noch nie gerafft, daß das im Grunde die wichtigste Information hinsichtlich Datenbankeintrag ist. Weiß zufällig jemand, wer diesen Job in der Konstellation "Schiek / Purzel" übernommen hat?

    Dabei darf man m.E. nämlich beispielsweise nicht vergessen, daß die Gedast und Purzel zusammen über den shop "pmovies.de" (= purzel-download.com, purzel-video-download.com, pdownloads.webwide.de ...) Filmchen vertickt haben. Registriert ist die domain pmovies.de allerdings immer noch auf die Gedast GmbH:
    Domain pmovies.de
    Domaininhaber: Gedast GmbH
    Adresse: Rauentaler Str. 22/1
    PLZ: 76437
    Ort: Rastatt
    Land: DE
    Die Seite der Gedast GmbH "gedast.de" ist auch nicht mehr erreichbar... Und bei ip-logged.com) steht mittlerweile dieser c-s-r-Heini Schmietenknop im Impressum.

    Im Januar diesen Jahres hat die Gedast GmbH zudem ihren Sitz verlegt.
    Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 522504: Bekannt gemacht am: 29.01.2010 12:00 Uhr
    Veränderungen
    22.01.2010
    GEDAST GmbH, Rastatt, Herrenstraße 14, 76437 Rastatt.
    Änderung der Geschäftsanschrift: Herrenstraße 14, 76437 Rastatt.
    Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Berlin, Michael, Rastatt, *05.08.1957.
    Und das als "Spezialist in der Automatisierungstechnik" mit 'ner Halle voll Maschinen... Was das wohl gekostet haben muss, all diese Maschinen u.s.w. zu transportieren...

    Noch 'mal: 1 und 1 bitte zusammenzählen, Gehirn einschalten , sowie den gesunden Menschenverstand benutzen! Das ist alles - mehr braucht es nicht im Abmahnwahn!

    Seit September 2009 hantieren die Geschäftsführer der Gedast GmbH, also die Herren Rath und Eckert, mit der iObserve GmbH (Am Hardtwald 9 in Ettlingen) rum:

    Spoiler: 

    Mannheim Aktenzeichen: HRB 707437: Bekannt gemacht am: 31.08.2009 22:00 Uhr

    Neueintragungen

    24.08.2009

    iObserve GmbH, Ettlingen, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2009.
    Geschäftsanschrift: Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen.
    Gegenstand: Internetdienste, Softwareentwicklung und Schulungen im IT-Bereich.
    Stammkapital: 25.000,00 EUR.
    Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
    Geschäftsführer: Eckert, Christoph, Karlsruhe, *01.09.1963; Rath, Dominik, Karlsruhe, *28.08.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

    WHO-IS (DENIC:
    Domain iobserve.de
    Name: Christoph Eckert
    Organisation: iObserve GmbH
    Adresse: Am Hardtwald 9
    PLZ: 76275
    Ort: Ettlingen
    Land: DE
    "Zufälligerweise" die gleiche Anschrift wie vom Schmietenknopp (der Typ, der im Impressum von "ip-logged.com" steht), siehe oben!

    Noch 'mal: 1 und 1 zusammenzählen!

    ----------------------------------------------------

    @princess15114: Weißt du evtl. wer für den Schiek den "IT-Dienstleister" spielt? Danke!

    @Doc Wachs: Ich glaub' du irrst dich!


    In diesem Sinne, Baxter
    _____________________________________
    Standhaft bleiben, nicht zahlen! (die Quote bleibt übrigens bei 100% --> Steffen auf abmahnwahn-dreipage.de)

    Massenhafte Abmahnungen erfordern massenhafte Strafzeigen!

    P.S., @all: Ihr wisst aber schon, daß die GÜFA im Netzwerk der GVU mit rumturnt...!? Also nur 'mal so am Rande/ zur Erinnerung. Von wegen Datenerhebung, tatsächliche Hintergründe... und so weiter...
    Geändert von -Baxter- (18. 04. 2010 um 01:31 Uhr)

  7. #5447
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @-Baxter-
    Hmm.. Das Frage ich mich jetzt auch , Das programm Utorrent hatte ich garnicht so oft an. Das es groß die Möglichkeit gäbe was zu downloaden. Also ich habe jezt mal am Laptop einen IP Check gemacht : 77.178.192.*** dies ist allerdings ein anderer Computer wie bei der Tat benutzt , auf dem Schreiben steht :77.178.57.**
    Das Album war das einzigste was ich runtergeladen habe.
    Nun aber es kann doch nicht sein das 41 Lieder x 350 Euro Vergleich + Das Album an sich 1,200-2,000 Euro . Das wären dann ja so um die 12-13 Tausend Euro. Und das nur weil ich als Minderjähriger einmal scheiße im Netz gebaut habe aber ich nicht wusste das es freigegeben wird , mein Vater hat die Aufsichtspflicht nicht verletzt im gegenteil er hat immer gesagt nutz keine Tauschbörsen. Als alleinerziehender Vater kann er aber nicht jede 5 Minuten gucken was ich so am PC mache.
    Was soll ich tun ?

  8. #5448
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Meine Eltern haben einen Abmahnbrief erhalten in dem meinem Vater vorgeworfen wird er hätte einen Film bei "p2p-crew.to" hochgeladen, und sie verlangen 700 €.
    Ich meine torrent-liste durchgesehen und dummerweise war der film wirklich mit in der upload-liste (adresse stimmte auch), so meine IP (hab ne feste) haben sie auch.

    Situation zuhause: Ich bin über 21, wir haben zwei Laptops (das sind die Rechner meiner Eltern) und ich hab einen Tower, wir sind alle über ein Netzwerk mit dem Internet verbunden.

    Meine Frage:
    Bringt es etwas den Rechner und allen PC-Kram samt Tisch, Spielen, gebrannten DVDs verschwinden zu lassen und darauf zu pochen es gäbe ja gar keinen Rechner in unserem Haushalt der diese IP hat, und da alle ja eine feste IP könnte ja auch keiner sagen wir hätten sie geändert!
    Wäre das möglich?
    Und wenn NEIN, was für Möglichkeiten gibt es sonst noch?

  9. #5449
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    Question Re: Abmahn-Laberthread

    Guten Abend,

    erstmal muss ich meinen Dank für die vielen Informationen, die man hier (und Partnerseiten) findet, bedanken. Diese bringen schonmal sehr viel Licht ins Dunkeln.


    http://www.initiative-abmahnwahn.de/.../04/Appell.pdf
    Ich habe eben obigen Appell an die Kanzleien gelesen, welcher 250€ vorschlägt. Ich finde den Appell relativ fair gelöst, es könnte natürlich immer ein Ticken weniger sein. ;-) Dennoch hat der Appell bei mir ein anderes Denken hervorgerufen.

    Ich habe eine Abmahnung von SKW Schwarz über 320€ erhalten. Der Anschluss ist auf die Firma verzeichnet. Ist bekannt, ob Abmahner gegen Firmen anders vorgehen wie gegen Privatpersonen?

    Generell bin ich eher der Kämpfertyp, ich wollte eigentlich nur mod UE abschicken und erst bei einem Gerichtsschreiben wieder reagieren. Andererseits möchte ich am liebsten Ruhe haben, denn jede Stunde Zeit, die ich investiere, könnte ich auch anderweitig nutzen. Gibt es eurer Meinung nach einen Betrag, der gering genug ist, dass man ihn zahlt ohne zu kämpfen? (vgl. Appell)


    Danke und Gruß

  10. #5450
    Mitglied Avatar von -Baxter-
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von schiff
    Gibt es eurer Meinung nach einen Betrag, der gering genug ist, dass man ihn zahlt ohne zu kämpfen?
    Persönliche Meinung:

    € 0,00 EURO

    Warum: Ich für meinen Teil möchte nichts mit kriminellen Machenschaften zu tun haben um hinterher noch wegen Beihilfe zu irgendwas verknackt zu werden! Nee, laß 'mal - den Abmahnwahn sollte man m.E. nicht auch noch finanziell unterstützen!

    ---------------------------------------------------------------

    @all, nebenbei noch 'ne Leseempfehlung:

    --> Kommentar von der Initiative-Abmahnwahn mit dem Titel "Der große Purzel Video Sperma Bluff", bei dem Abmhnungen des Herrn Marko Schiek unter die Lupe genommen werden. So wird dabei auf Ungereimtheiten bzgl. des log-Vorgangs eingegangen und zum Einen technisch von Herrn Dr. Freitag und zum Anderen juristisch von Herrn Dr. Wachs bewertet.

    Persönliche Meinung (!): Die Analayse am Anfang, die technischne Ausführungen, die Kommentare von Hr. Freitag sowie das Fazit finde ich persönlich sehr gelungen! Den Kommentar seitens Dr. Wachs eher weniger bis gar nicht.

    --------------------------------------------------------

    Gründe (beispielhaft) hinter'm spoiler - sollte es jemanden interessieren:

    Spoiler: 

    Leider macht der Herr Dr. Wachs m.E. bedauerlicherweise ständig den Fehler und vergleicht technische Vorgänge mit juristischen Auslegungen. Das funktioniert aber nun 'mal nicht (immer) in den Naturwissenschaften. Die können "ändern", was sie wollen: Verifizierte Daten haben "die" nicht vorliegen, denn der provider bestätigt NICHT das vorgeworfene Vergehen!
    Folgender Satz ist auch so 'ne Sache - als Beispiel:
    Zitat Zitat von Dr. Wachs
    Das heißt, die Log-Firmen werden im Laufe der Jahre Ihre Vorgehensweise immer weiter verbessert haben, sodass nicht auszuschließen ist, dass diese heute einem unabhängigen Gutachter genügen würden.
    Solche Sätze sind natürlich absolut nichtssagend und besonders natürlich, wenn sie unmittlelbar unter den detaillierten Ausführungen des Herrn Dr. Rolf Freitag stehen. Hier sollte er sich schleunigst von dem "Einzelfall"-Gedanken lösen und das ganz sachlich, technisch sehen.

    Aber auch solche Äußerungen kann ich persönlich -offen gestanden- nicht wirklich nachvollziehen:
    Abhängig davon, welche Rechte geltend gemacht werden, verweisen die Kläger hier gern auf den im Handel erhältlichen Datenträger CD oder ähnliches.
    Ist es dann nicht SEIN Job, dies zu wiederlegen, bzw. mit § 138 ZPO im Rücken Fakten erzwingen. Oder hat jemand schon 'mal z.B. "DigiProtect" auf 'ner Musik-CD als Urheber gelesen, oder z.B. "Gedast" auf 'nem Pornofilm-Cover? Ich NICHT!

    Und was soll überhaupt solch eine Panikmache:
    Zitat Zitat von Dr. Wachs
    Die praktische Schwierigkeit ist aber, dass wenn das Gericht von dem Vortrag überzeugt ist und ihn für erheblich hält, das Gericht gezwungen ist, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Hier sind dann oftmals Kosten von mehreren tausend Euro im Raum, um die das Verfahren verteuert würde.
    Mir persönlich erschließt sich offen gesagt nicht, warum das zwingend so sein muss also weshalb ein Gericht GEZWUNGEN sein soll, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen!? Auch wäre es schön einmal etwas konkreter zu werden. Dieser ewige Konjunktiv geht mir persönlich mittlerweile ziemlich auf'n Sack! "Mehrere Tausend Euro"? Die darf er gerne einmal vorrechnen! Denn:

    § 9 JVEG - Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher:

    "(1) Der Sachverständige erhält für jede Stunde ein Honorar in der Honorargruppe ... in Höhe von ..."

    Nehmen wir einfach 'mal die Honorargruppe 6 an, d.h. € 75 Euro. "Mehrere Tausend Euro" sind natürlich so 'ne Sache und rein subjektiv zu interpretieren. Ich würde spontan bei der Aussage bei € 4000 Euro ansetzen, aber nehmen wir einen einen Bereich. Sagen wir € 3000 Euro bis € 6000 Euro.

    Honorargruppe 6 nach § 9 JVEG bedeutet € 75,00 EURO / Stunde.
    Das heißt, daß der Herr Dr. Wachs an ein Gutachten denkt, für das der Sachverständige zwischen 40h und 80h Arbeitsstunden benötigt! Rechnet man einfach 'mal 8h pro Arbeitstag bei einer 5-Tage-Woche, dann würde der Sachverständige zwischen 1 und 2 Arbeitswochen nichts anderes machen, als dem "Zwang" des Richters zu befriedigen. Selbstverständlich kann i.A. ein technisches Gutachten sehr umfangreich sein und sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen. Keine Frage - nur ob das hier der Fall ist?

    Es kommt natürlich auch auf die Fragestellung an. Allerdings: § 411 ZPO Absatz 1
    "(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, soll das Gericht dem Sachverständigen eine Frist setzen, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat."

    Warum hat z.B. der Herr Dr. Wachs bzgl. des "Mediaprotector"-Gutachtens, zum Beispiel nicht einfach diese Frist genannt?

    Zur Erinnerung Initiative-Abmahnwahn Gegengutachten
    Update 2

    RA Dr. Alexander Wachs; 20.03.2010

    “Verfahren nun am LG München, der erste angebotenen Gutachter wurde als befangen abgelehnt, zweiter Gutachter wird nun tätig. Es ist wohl nachvollziehbar, warum erst nachdem die Gutachter Frage erörtert wurde eine Stellungnahme erfolgen konnte. Gerichtliche Verfahren dauern leider im übrigen länger, als man sich dies so vorstellen mag. Es geht hier aber auch um einiges, weswegen hier besondere Sorgfalt nötig ist. Ich bitte insoweit um ein klein wenig Nachsicht…”
    Wieso? Nenn doch einfach die richterliche Frist und gut ist!

    Und so weiter...

    Kurz: Ich persönlich lese aus diesem "Interview" nicht wirklich heraus, daß sich da jemand wirklich Mühe macht und ein wirkliches Interesse vermittelt, gegen den Abmahnwahn zu kämpfen. Wenn ich zudem lese "muss der Beklagte", "muss der Mandant"...u.s.w., dann frage ich mich sowieso, was ER denn dann eigentlich macht!?

    STRAFRECHT wäre in meinen Augen (!) wohl die bessere Wahl, einen Prozess zu führen...

    Dann können sich die "guten" Anwälte auch nicht mehr damit rausreden, daß man ja an denMandanten denken muss von wegen Kostenrisiko BLABLABLA!!! Deswegen FAKTEN ignorieren? Müssten FAKTEN nicht auch in diese "Risikobewertung" mit einfließen? Ich denke schon, weswegen diese Sätze für mich mittlerweile nichts weiter als hohle Phrasen sind!

    - ENDE -


    Dabei könnte er doch zum Beispiel einfach 'mal seine Mandanten zu technischen Dingen befragen, die schließlich ihr Geld mit dem Thema "sharehoster" machen bzw. gemacht haben oder wie auch immer... (Quelle):



    Oder aber vielleicht sogar noch seine Suchmaschinenoptimierungs-Helfer (SEO, "Search Engine Optimization") bzw. sein Suchmaschinenmarketing-Dienstleistungsunternehmen (SEM, "Search Engine Marketing")?



    --> (Quelle, sherpatec.com)

    Zitat Zitat von Dr. Wachs
    Nur weil in den Foren behauptet wird diese oder jene Log-Firma sei unseriös, muss dies nicht (immer noch) stimmen.
    Das ist wohl richtig, nur was ist wenn "in den Foren" BEWIESEN wird daß diese oder jene Log-Firma unseriös ist!? Warum kommen "ernsthafte" blog-Einträge auf den Anwaltsseiten vor, wenn beispielsweise eine "DigiTracing GmbH" involviert ist, oder z.B. eine "Smaragd Service AG" !? WARUM?

    --------------------------------------------------------

    @Steffen, solltest du evtl. mitlesen:
    Die Aktion mit der Bitte um eine Stellungnahme an die Herrn Abmahnanwalt und RI-Geschäftsführer ist genau richtig und finde ich persönlich super! Keine Antwort ist auch 'ne Antwort und solch ein verhalten spricht für sich!

    Von deinem Fazit bin ich persönlich (positiv) überrascht und finde es auch sehr treffend! Man kann wirklich nur hoffen, daß mehr Leute 'mal ihr Gehirn einschalten und sich nicht ständig blenden lassen. Die "Reaktion" vom "Super Ingo!" ist 'mal wieder bezeichnend!

    Gute Nacht, Baxter
    Geändert von -Baxter- (19. 04. 2010 um 05:39 Uhr)

  11. #5451
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Eben habe ich diese Seite hier gelesen und bin jetzt extrem verunsichert, eine mod.UE abzugeben. Was haltet ihr davon?
    http://www.rechtsreporte.de/index.ph...FQcx3wod20RtOQ

  12. #5452
    Just the Doctor Avatar von Opis_Wahn
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Das ist quatsch...
    Les dir mal den Artikel durch...

  13. #5453
    Mitglied Avatar von steffen_h
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    Exclamation Re: Abmahn-Laberthread

    Bitte hier unsere Zusammenfassung lesen:

    Scheffleropfer prangern an!

    VG Steffen
    http://www.abmahnwahn-dreipage.de

  14. #5454
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    es ist immer wieder das gleiche
    ich will meine ruhe haben, ich zahle und schliesse einen vergleich
    wer soviel kohle hat einfach so mal 320 euro rauszurücken der kann meinetwegen auch zu 5000 abgemahnt werden und soll dann auch richtig abkotzen
    vergleicheschliesser raus, es gibt leute die keine kohle haben

  15. #5455
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Gude,
    Bin grade echt der Verzweiflung nahe und wäre für ne kurze Hilfestellung dankbar.

    Hab eine Zahlungsaufforderung von 806 Euro, 300 davon Schadensersatz, Rest Anwalt.
    War für ein Hörbuch.

    War die letzten zwei Wochen allerdings nicht zu Hause und hab noch bis zum 28. April Zeit zu zahlen. Die Frist für die Unterlassungserklärung ist allerdings laut dem Schreiben gestern abgelaufen. Was kann ich machen ?
    Die Kohle habe ich nämlich einfach nicht.....


    Edit: Abgemahnt haben mich die Waldorf Rechtsanwälte
    Geändert von Kallir (22. 04. 2010 um 15:50 Uhr)

  16. #5456
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    1.007

    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Kallir Beitrag anzeigen
    Bin grade echt der Verzweiflung nahe und wäre für ne kurze Hilfestellung dankbar.
    Erstmal Ruhe bewahren und den Grundkurs für Abgemahnte lesen.
    Falls danach noch Fragen, einfach fragen!

  17. #5457
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo Leute! Bin neu hier und sage schon einmal Danke für alles, was ich hier bereits lesen konnte.

    Zum Thema:
    In der Wohngemeinschaft von Freunden ist auch so eine Abmahnung eingetrudelt. Da ich auch den Zugang benutzt habe, wurde ich natürlich auch gefragt, ob ich es gewesen sein könnte (war ich nicht).

    Zum Zugang:
    W-Lan, WPA verschlüsselt, Passwort hatte 12 stellen - Zahlen und Schrift gemischt.

    Die User
    sind (Mitbewohner mit deren Lebenspartnern und Mitstudenten) so ca. 12 Leute, denen ich allen glaube, dass sie eine solche Musik nicht runter laden (den Künstler darf ich leider nicht nennen und leider auch nicht, was ich von so'ner Musik halte )

    Ist es unklug ein gemeinsames Schreiben zu verfassen, in dem sich alle mit Unterschrift äußern? Ich traue diesen Anwälten nicht, wer weiß was da dann noch kommt?
    Geändert von besorgter_user (26. 04. 2010 um 11:38 Uhr)

  18. #5458
    Mitglied Avatar von -Baxter-
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @besorgter_user:

    Wer? Wie? Was? Also: Von wem wurdest du wegen was abgemahnt? Wer hat angeblich deine Daten erhoben?

    --------------------------------------------------

    @all, Info!

    RA Christian Solmecke schreibt heute (26. April 2010) in seiner news-Ecke unter anderem folgendes.
    Titel: "Beweis der Aktivlegitimation im Urheberrechtsprozess"
    Zitat Zitat von RA Christian Solmecke
    Wer behauptet, ausschließlicher Inhaber von Nutzungsrechten zu sein, muss im Prozess -so entschied das Landgericht Hamburg am 29.01.2010, AZ: 308 S 2/09- seine Aktivlegitimation rechtzeitig darlegen und beweisen. Eine pauschale Behauptung, Nutzungsrechtsinhaber zu sein, genüge nicht.
    --> weiterlesen -> wbs-law.de

    Ich kenne jemanden der seit jeher auf folgende 3 Fragen aufmerksam macht:
    1. Datenerhebung
    2. Verwertungsrechte
    3. Anwaltskosten

    Trotzdem wurde und wird nicht auf diesen jemand gehört... Eigentlich Schade, aber im Endeffekt selbst Schuld! Man muss "nur" die richtigen Fragen stellen und -ganz wichtig- standhaft bleiben!

    In diesem Sinne, Baxter
    ___________________________
    -= fakin' the funk =-

  19. #5459
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @all, Info von der

    cdv Software Entertainment AG


    --> 01.04.2010 Jahresabschluß- und Lagebericht 2008

    Entwicklung der Games-Branche

    Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise bremst auch das Wachstum der deutschen Medienbranche. Die äußerst unsichere Konjunkturlage 2009 machen Prognosen zur Branchenentwicklung
    schwierig. Auch der Spielemarkt werde laut dem „German Entertainment and Media Outlook: 2008 – 2012“ von PricewaterhouseCoopers von den negativen Auswirkungen
    nicht unberührt bleiben. Die Branche werde ihre Umsätze in den nächsten Jahren aber trotzdem konstant steigern können. In den nächsten vier Jahren erwarten die Analysten für die Video- und Computerspielindustrie ein Umsatzwachstum von durchschnittlich 7,1 % auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2012
    Gruß, Baxter

  20. #5460
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Baxter Schrieb:
    Wer? Wie? Was? Also: Von wem wurdest du wegen was abgemahnt? Wer hat angeblich deine Daten erhoben?
    Nee, ich wurde nicht abgemahnt.
    Die Person, die den Account beim Provider hat, ist von einem Anwalt abgemahnt worden. Ich war nur Mitbenutzer des W-Lan-Netzes in dieser WG, in der ich selber nicht wohne.

    Ich komme da nur manchmal mit meinem Laptop hin, um zu arbeiten (Internetseiten machen und gleichzeitig mit Freunden ein Bierchen trinken ist 'ne feine Sache) Keiner dort macht Filesharing.

    In dieser WG ist halt Panik ausgebrochen, und wir versuchen jetzt gemeinsam herauszufinden, ob der Vorwurf des Anwalts stimmen kann. Wie gesagt, ich schätze die Anschuldigung des Anwalts als sehr unwahrscheinlich ein.

    Ich hab mich hier schon ein wenig informiert (z.B. Grundkurs für Abgemahnte, abmahnwahn-dreipage.de durch euch gefunden) bloß zu größeren Wohngemeinschaften habe ich nichts gefunden...

    Gruß und Dank
    bu

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