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  1. #6641
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Bei meiner Abmahnung wegen einer Datei aus April letzem Jahr hat sich auch nichts mehr getan. Vor ein paar Monaten kam nochmal ein Brief in dem statt der 700€ dann nur noch 500€ gefordert wurden um den 'überlasteten' Gerichten zu entgehen. Aha...

  2. #6642
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit einem GMX - Email Account. Und zwar soll eine Rechnung für das ProMail Angebot in einer Höhe von knapp 18 Euro bezahlt werden. Ich habe darüber schon viel im Internet gelesen, dass viele gedacht haben dieses Angebot ist kostenlos und deswegen draufgeklickt haben. Ich habe jedoch nie irgendswo draufgeklickt. Habe die Rechnung auch nur per Zufall gesehen, da ich den Account schon lange fast nicht mehr benutze und ich mich heute zufällig eingeloggt habe. Auch sind im Account keine echten Daten angegeben. Somit wird das doch komisch ausschauen, wenn die Rechnung bezahlt wird, das Geld aber von einer anderen Person kommt.

    Habt ihr ein Tipp, wie ich vorgehen soll?

  3. #6643
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    Standard Re:NZGB

    Es hat gerade wer eine Frage auf Dreipage gestellt und zwar bezüglich eines Postings von Steffen Heintsch.

    Steffen von Dreipage
    Betreff des Beitrags: Re: Abmahnungen von Negele/Zimmel/Greuter/Beller
    BeitragVerfasst: Samstag 6. November 2010, 23:55

    Ich würde ehrlich gesagt, mir bei dieser Kanzlei keine Gedanken
    mehr machen. Spätestens nach Erscheinen des Gutachtens, wird
    sich vieles als Selbsterlediger erweisen.

    Sowohl das Posting von dem Heintsch,als auch die Frage sind verschwunden.

    Warum? Das kann sich jeder selbst denken.



    Es hat den Anschein,als versuche die Kanzlei NZGB, mit allen Mitteln zu verhindern,dass dieses Gegengutachten öffentlich wird.

    Es reicht bereits ein halbes Hirn,um zu wissen warum das wohl so sein könnte

    Nach dem,was so man im Hintergrund erfährt,soll diese Supersoftware der Firma Mediaprotector GmbH, nicht mal einen Download,geschweige denn einen Upload,beweissicher dokumentieren können.

    Das würde bedeuten?Das die Kanzlei NZGB,alleine im Jahr 2008 an die 50.000 rechtsmissbräuchliche Abmahnungen verschickt hat.

    Die Abgemahnten von der Kanzlei NZGB könnten sich,meiner Meinung nach, die bereits bezahlten Abmahngebühren zurück holen.

    Und nicht nur das.! SCHADENSERSATZ!!!

    Dazu muss man aber den Arsch hoch bekommen und agieren.

    Besonders für die die wegen eines SGV-Filmchens abgemahnt wurden,dürften leichtes Spiel haben,denn der Hoenen ist nach wie vor auf der Flucht.

    Das es noch immer Rechtsanwälte gibt(fast alle aus einer gewissen Liste wissen Bescheid) ,im Bezug auf die SG-Video,die für ihre Mandanten nichts unternehmen ist nicht nachvollziehbar.

    Da würde ich mir die Freiheit herausnehmen und von diesen,ach so guten Anwälten meine bereits erfolgten Zahlungen zurück fordern.

    Denn diese guten Anwälte wissen nur zu gut,das sie leichtes Spiel hätten,wenn Sie denn nur wollten!

    Weiteres gerne per PN
    Geändert von LoggiLeak (31. 01. 2012 um 18:19 Uhr) Grund: fehler

  4. #6644
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Im Dezember 2011 hat die Kanzlei Urmann und Kollegen mit einer Versteigerung von Filesharing- Forderungen in Höhe von ca. 90 Mio. Euro für viel Wirbel in den einschlägigen Abmahnforen gesorgt. Dabei wurde schon damals spekuliert ob diese Forderungen auch an Inkassounternehmen verkauft werden.
    Nun melden sich immer mehr Betroffene die Post von der DEBCON GmbH erhalten haben.
    Ob Debcon tatsächlich Forderungen von Urmann und Kollegen gekauft haben ist nicht bestätigt.

    Hier stehen einige Fragen und Antworten die immer wieder gestellt werden, wie auf ein Inkassoschreiben zu reagieren ist.

  5. #6645
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo Loggileak

    Der Beitrag von Heintsch ist doch noch da.
    Aber sonst hast du schon recht.
    Vor allem Dr. Wachs und die anderen Abgemahnten-Anwälte tun offensichtlich rein gar nichts. Da kommt man sich als Spender, ich war einer davon, wirklich verarscht vor. Wieso wird das Gutachten nicht endlich veröffentlicht. Das Verfahren läuft schon Jahre und vor über einem Jahr hat Heintsch geschrieben, dass das Gutachten da ist und die Spenden zurückfließen. Aber was passiert? Nichts.
    Hast du Infos was da los ist?

  6. #6646
    Mitglied Avatar von Heesters
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von bachforelle1978 Beitrag anzeigen
    Hallo Loggileak
    Der Beitrag von Heintsch ist doch noch da.
    Da kommt man sich als Spender, ich war einer davon, wirklich verarscht vor.
    Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende, von garantierter Gegenleistung ist bei einer "Spende" keine rede!

  7. #6647
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Heesters Beitrag anzeigen
    Unter einer Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form einer Geld-, Sach-, Leistungs- oder Zeitspende, von garantierter Gegenleistung ist bei einer "Spende" keine rede!
    Nunja...das kommt letztendlich wohl darauf an,ob hier bei der Spendenaufforderung ein Zweck genannt wurde. Ein "Bitte spendet,damit wir weiterarbeiten können!" ist was anderes als "Bitte spendet,damit wir ein Verfahren gegen XY anstrengen können!".

  8. #6648
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Werniman Beitrag anzeigen
    Nunja...das kommt letztendlich wohl darauf an,ob hier bei der Spendenaufforderung ein Zweck genannt wurde. Ein "Bitte spendet,damit wir weiterarbeiten können!" ist was anderes als "Bitte spendet,damit wir ein Verfahren gegen XY anstrengen können!".

    Die Frage ist auch, für wieviele Gutachten soll die Gemeinschaft der Abgemahnten noch zahlen ohne etwas davon zu sehen. Es gibt doch schon wieder einen neuen Spendenaufruf für ein neues Gutachten: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...ml#post1477111

    Wir schreiben jetzt das Jahr 2012 und dieser Spendenaufruf http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...p?p=3018#p3018 endete im August 2009, jetzt 2,5 Jahre später dürften sogar einige der Spender verjährt sein, ohne jemals ein Gutachten oder einen Erfolg damit gesehen zu haben. Und die nächste Generation Abgemahnte wird wieder mit Spenden für ein bahnbrechendes Gutachten geködert?
    Sorry, aber da sollte vielleicht jeder selber in seine eigene Spendenkasse regelmäßig für ein evtl. Gutachten oder eine evtl. Klage spenden, dann nämlich kann er sein Geld nach Verjährung immer in einen Urlaub investieren.

    Interessant dürfte auch der "der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen"-Umgang mit ehemaligen Spendern sein. Auch ich habe seiner Zeit voller Enthusiasmus gespendet und werde dafür heute von den "Spendeneintreibern" ehr als persona non grata behandelt, das geht vielen ehemaligen Spendern inzwischen so.
    http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...ml#post1480531
    Geändert von Drachenlady (02. 02. 2012 um 09:13 Uhr)

  9. #6649
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    Standard Abmahnung von NZGB

    Habt ihr ein Tipp, wie ich vorgehen soll?
    @weitwinkel,selbstverständlich!

    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.
    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5.
    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
    Geändert von LoggiLeak (06. 02. 2012 um 12:49 Uhr) Grund: zusatz

  10. #6650
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    Standard Abmahnung NZGB und Mediaprotector GmbH

    Unterhaltungsindustrie.

    Als besonders wichtig - sowohl für unsere Dienstleistung als auch für die Rechteinhaber - hat sich dabei die von Media Protector entwickelte Anti-Piracy Softwaretechnologie FileWatch erwiesen. Die Funktionsweise von FileWatch wurde mehrfach von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigt. FileWatch bietet uns die Möglichkeit, auch über mehrere Monate hinweg detaillierte Beweise von illegalen Tauschbörsenaktivitäten zu protokollieren, die allesamt gerichtverwertbar in mehreren Datenbanken abgespeichert werden. Wir können zweifelsfrei bestimmen, wann, welche und wie viele Werke von einem Nutzer heruntergeladen wurden. Diese Daten stehen unseren weltweit agierenden Anwaltskanzleien zur Verfügung und ermöglichen den lückenlosen Nachweis der protokollierten Verletzungshandlungen."

    Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

    Media Protector GmbH
    Werner-von-Siemens-Str. 6
    86159 Augsburg
    Fon: +49 (0) 821 540 05-36
    www.mediaprotector.de

    Wo sind sie denn,die mehrfachen,vereidigten,öffentlichen Gutachter?

    Vor allem die aus dem Jahr 2007 und 2008.

    Wahrscheinlich,wenn überhaupt,irgendwer aus dem Osten und unbekannt verzogen

  11. #6651
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Das ist ähnlich wie bei GUARDALEY LIMITED

    Der Director Ben Perino der in England gegründeten LTD sitzt in Karlsruhe, hat sich dort ins Handelsregister eintragen lassen und ist gleichzeitig Schauspieler in dem Film Heldenkampf um Stalingrad (ein Film geprägt mit Leuten aus dem tiefen Osten). Fareds mahnt diesen Film ab und nimmt als Ermittlungs Zeugen Guardaley Limited. Ben Perino bestätigt natürlich auch dass die Software einwandfrei die IP der vermeintlichen Täter ermittelt hat.
    Das Gericht erteilt einen Beschluss dass die Telekoms die Adresse nennen müssen, das nächste Gericht sagt IP ermittelt, Adresse von der Telekom bestätigt --> der Abgemahnte muss auch Täter sein.

    Kann es sein dass sich unsere Gerichte so leicht blenden lassen?

  12. #6652
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von phaenle Beitrag anzeigen
    Kann es sein dass sich unsere Gerichte so leicht blenden lassen?
    Nicht alle. Aber speziell die Landgerichte in Hamburg und Köln sind für ihre abmahnerfreundlichen Urteile bekannt. Was glaubst du wohl,wieso in Urheberrechtsangelegenheiten immer Hamburg oder Köln als Gerichtsstandort ausgewählt werden ?

  13. #6653
    Mitglied Avatar von Niemehrsharen
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Werniman Beitrag anzeigen
    Nicht alle. Aber speziell die Landgerichte in Hamburg und Köln sind für ihre abmahnerfreundlichen Urteile bekannt. Was glaubst du wohl,wieso in Urheberrechtsangelegenheiten immer Hamburg oder Köln als Gerichtsstandort ausgewählt werden ?
    Und vor allem nicht die Amtsgerichte in München zu vergessen!

  14. #6654
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo,

    auch ich bin ein Abgemahnter. Ich habe bis jetzt in 3 Wochen 5 Abmahnungen erhalten.
    Nach der ersten, bin ich direkt zum Anwalt gegangen. Meine Anwältin hat jeder Abmahnung mit einer mod. UE geantwortet. Jetzt kamen schon zwei Schreiben zurück, wo die mod. UE bzw. die angeboteten 100€ nicht akzeptiert werden.

    Habe jetzt ungefähr die letzten 70 Seiten gelesen, aber ich bin immer noch unschlüssig. Soll ich auf diese Schreiben jetzt eine erneute mod.UE schicken mit den, von mir angebotenen 100€ oder soll ich diese Schreiben unkommentiert lassen?

    Einerseits habe ich gelesen, das einige von euch ne zweite mod. UE geschickt haben und andere habe diese Schreiben unkommentiert gelassen, da man ansonsten zuviel Kontakt zum Abmahner aufnimmt und sich dann event. noch interessanter für diese Geldgeier macht?

    Mfg

  15. #6655
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Hallo,

    auch ich bin ein Abgemahnter. Ich habe bis jetzt in 3 Wochen 5 Abmahnungen erhalten.
    Nach der ersten, bin ich direkt zum Anwalt gegangen. Meine Anwältin hat jeder Abmahnung mit einer mod. UE geantwortet. Jetzt kamen schon zwei Schreiben zurück, wo die mod. UE bzw. die angeboteten 100€ nicht akzeptiert werden.

    Habe jetzt ungefähr die letzten 70 Seiten gelesen, aber ich bin immer noch unschlüssig. Soll ich auf diese Schreiben jetzt eine erneute mod.UE schicken mit den, von mir angebotenen 100€ oder soll ich diese Schreiben unkommentiert lassen?

    Einerseits habe ich gelesen, das einige von euch ne zweite mod. UE geschickt haben und andere habe diese Schreiben unkommentiert gelassen, da man ansonsten zuviel Kontakt zum Abmahner aufnimmt und sich dann event. noch interessanter für diese Geldgeier macht?

    Mfg
    Hallo,

    lies dich bitte hier mal ein http://www.loggi-leaks.info/ipb/index.php?showtopic=611

    Die von unwissenden Anwälten angebotenen 100 Euro werden von den Abmahnern nie akzeptiert, aus diesem Grund empfehlen wir erst mal keinen eigenen Anwalt zunehmen, sondern wirklich nur dann, wenn es zur einer recht unwahrscheinlichen Klage kommt. Mit der Beauftragung eines Anwalt für die modUE finanzierst du das System mit, denn auch diese Anwälte leben vom Abmahnwahn und wie man sieht, beraten sie noch sehr fraglich.
    Wichtig ist erst mal: Wurden die 100 Euro nur nicht akzepiert oder die modUE?? Wenn es nur die 100 Euro sind, dann ist das völlig normal, ist es allerdings die modUE, dann sollest du auf jeden Fall eine neue schicken, auch hier findest du bei loggi-leaks.info eine Muster-modUE

  16. #6656
    Mitglied Avatar von Heesters
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Soll ich auf diese Schreiben jetzt eine erneute mod.UE schicken mit den, von mir angebotenen 100€ oder soll ich diese Schreiben unkommentiert lassen?
    Ja das würde ich dir dringend anraten. Da Du ja Deine Abmahnungen mit einer Mod UE beantwortet hast (Stille Verteidigung) solltest Du keinerlei Telefon, Schriftverkehr oder sonstigen "Verkehr" mehr mit Deinem/Deinen Abmahnern führen.
    Du hast nun drei Jahre Zeit darüber nachzudenken was Du verkehrt gemacht hast, nach diesen drei Jahren bist Du wieder Schuldenfrei.
    Sollte zwischenzeitlich ein Mahnbescheid ins Haus flattern, so musst/solltest Du in allen Punkten widersprechen.
    Viel Glück!

  17. #6657
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Also, so wie sich sich das eine Schreiben liest, geht es nur um den von mir angeboteten Betrag von 100€, der nicht akzeptiert wird. Über meine mod. UE wird kein Wort verloren. Kann ich dann davon ausgehen, dass diese akzeptiert wurde? Also muss ich keine neue mod. UE schicken? Einfach das Schreiben jetzt ignorieren und gucken was kommt?

    Hab da noch ne zweite Frage. Was soll eigentlich dieses "Ein Fall des §97a Abs. 2 UrHG liegt nicht vor,......das Merkmal der Verletzungshandlung "im gewerblichen Ausmaß" festgestellt.
    Was soll mir das sagen? Oder ist das nur das übliche Bla Bla um jemanden einzuschüchtern?

    Zu meiner Verteidigung muss ich noch sagen, dass mir nach der ersten Abmahnung das Herz in die Hose gerutscht ist und ich halt, um nichts falsch zu machen, mir direkt nen Anwalt gesucht habe. Hab halt gegoogelt und das wurde das auch oft genannt. Erst später habe ich immer mehr gelesen, dass man die ersten Schritte auch ohne Anwalt bewältigen kann.

  18. #6658
    Mitglied Avatar von Heesters
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Also, so wie sich sich das eine Schreiben liest, geht es nur um den von mir angeboteten Betrag von 100€, der nicht akzeptiert wird. Über meine mod. UE wird kein Wort verloren. Kann ich dann davon ausgehen, dass diese akzeptiert wurde?
    Ja das kannst Du, ansonsten hätte man es Dir mitgeteilt. Entspannen und ignorieren richtig.
    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Hab da noch ne zweite Frage. Was soll eigentlich dieses "Ein Fall des §97a Abs. 2 UrHG liegt nicht vor,......das Merkmal der Verletzungshandlung "im gewerblichen Ausmaß" festgestellt.
    Was soll mir das sagen? Oder ist das nur das übliche Bla Bla um jemanden einzuschüchtern?
    Der 97a Abmahnung sagt, der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, ...
    DAS IST JA IN deinem Fall geschehen. Soll nur panik bei Dir verbreiten.
    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Zu meiner Verteidigung muss ich noch sagen, dass mir nach der ersten Abmahnung das Herz in die Hose gerutscht ist und ich halt, um nichts falsch zu machen, mir direkt nen Anwalt gesucht habe. Hab halt gegoogelt und das wurde das auch oft genannt. Erst später habe ich immer mehr gelesen, dass man die ersten Schritte auch ohne Anwalt bewältigen kann.
    Das ist uns allen im ersten Moment so ergangen, nur den Anwalt hättest Du Dir sparen können!

  19. #6659
    Mitglied Avatar von Niemehrsharen
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von LionelMessiGott Beitrag anzeigen
    Hab da noch ne zweite Frage. Was soll eigentlich dieses "Ein Fall des §97a Abs. 2 UrHG liegt nicht vor,......das Merkmal der Verletzungshandlung "im gewerblichen Ausmaß" festgestellt.
    Diesen § hat unsere Regierung geschaffen um Internetnutzer vor überhöhten Abmahnungen zu schützen, dadurch wäre eine Abmahnung mit einer Strafe von 100,-€ gedeckelt.
    Leider haben die Winkeladvokaten ihn ausgehebelt weil dem Sharer vorgeworfen wird, er hätte im gewerblichem Ausmaß gehandelt. Und schon steht der Weg frei für phantastische Abmahnsummen.

    Gruß

  20. #6660
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Danke schonmal für eure Antworten, werde dann jetzt erstmal abwarten und die Sachen ruhen lassen.

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