Thema: Abmahn-Laberthread
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25. 03. 2012, 22:12 #6741Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Ja klar, in dem ich die übliche Taktik anwende...eigentlich geht ja auch keiner auf den Vergleich ein
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28. 03. 2012, 06:57 #6742
Re: Abmahn-Laberthread
Die Anwaltswerbung hier ist ja fürchterlich.
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28. 03. 2012, 07:38 #6743
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28. 03. 2012, 19:58 #6744
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28. 03. 2012, 23:27 #6745Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Keine Angst, ich bekomme dafür kein Geld...ich bin nen ganz normaler Abgemahnter, der vorher zu doof war sich zu informieren und der nicht wusste wie er am besten mit der ersten Abmahnung umgeht. Um auf der sicheren Seite zu sein, bin ich direkt zum Anwalt. Heute bin ich schlauer!
Vielleicht sollte ich das nicht mehr erwähnen, das meine Angelegenheiten über den Anwalt laufen, wenn es so nervig rüberkommt oder gar der Anschein erweckt, ich würde hier irgendwas anpreisen.
Aber ich würde euch bitten, meine Sachen in Zukunft nicht zu überlesen, bin ganz froh, hier den ein oder anderen Tipp zu bekommen!!Geändert von LionelMessiGott (28. 03. 2012 um 23:37 Uhr)
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29. 03. 2012, 06:00 #6746
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29. 03. 2012, 07:10 #6747
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29. 03. 2012, 07:21 #6748Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Ach so die sind gemeint ;-)...die werden bei mir gar nicht angezeigt? Bei mir sehe ich nur meinen geschriebenen Text ohne diese Links!
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04. 04. 2012, 10:28 #6749Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Moin! Nach dem ich dem Mahnbescheid widersprochen habe wollen die nun Die Gründe dafür in Erfahrung bringen, haben allerdings nur einen Überweisungsträger beigelegt. Soll ich nach meinem Widerspruch jetzt alles ignorieren? Wann muss ich wieder reagieren?
Danke
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04. 04. 2012, 11:16 #6750
Re: Abmahn-Laberthread
Die Abmahner können so viel betteln wie sie wollen, ohne das ein Richter aktiv wird, musst du dich nicht rühren.
Gruß
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04. 04. 2012, 12:37 #6751
Re: Abmahn-Laberthread
Da du dem Mahnbescheid ja widersprochen hast ergeben sich nun 2 Möglichkeiten.
Zum einen,
die Gegenseite lässt die Sache auf sich beruhen.
Zum zweiten,
die Gegenseite klagt, dann käme es allerdings zu einem Prozess, indem du natürlich genau darlegen und beweisen musst, warum die Vorderung ungerechtfertigt ist.
Begründen brauchst Du deinen Wiederspruch nicht!
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04. 04. 2012, 14:16 #6752
Re: Abmahn-Laberthread
Ich behaupte mal, dass die Gegenseite begründen und beweisen muss, warum die Forderung berechtigt sein sollte.
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04. 04. 2012, 17:08 #6753
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13. 04. 2012, 17:19 #6754Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Moin.
Ich hab im Oktober 2009 eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Rasch erhalten wegen 1 Album. Daraufhin war ich mit meinem Vater, auf den die Abmahnung ausgestellt war, bei einem Anwalt, der uns geraten hat eine UE und ein Vergleichsangebot abzuschicken. Das haben wir gemacht und seitdem kam nix mehr von denen. Bis jetzt. Vor ein paar Tagen, nach 2,5 Jahren, kam plötzlich ein 2. Brief in dem sie unser Vergleichsangebot über 300€ ablehnen und 1000€ verlangen.
Nachdem ich mich jetzt ein wenig informiert hab scheint es so, als hätten wir damals genau das falsche gemacht: an einen allgemeinen Anwalt gewandt, der sich nicht besonders mit Datenrecht auskennt, und ein Vergleichsangebot abgeschickt, was ja schon sowas wie ein Schuldeingeständnis ist. Jetzt seh ich auch, wie dämlich der Vorschlag mit dem Vergleichsangebot war: warum sollten die sich mit 300€ zufrieden geben? Mit der Abgabe so eines Angebots verpflichtet man sich wohl ohnehin dazu zu zahlen.
Wie stehen nun die Chancen? Kann man da noch irgendwie rauskommen ohne zu zahlen? Oder doch über ein weiteres Vergleichsangebot zumindest den Schaden minimieren? Vor Gericht gehen will ich nicht. Ich habe das Album ja auch selber runtergeladen, das streite ich nicht ab.
Mich würde aber interessieren wie das Gericht das sieht wegen dem Verteilen per torrent. Die Kanzlei gibt in ihrem Brief einen Gegenstandswert in Höhe von 50.000-100.000€ pro Album an sollte es vor Gericht gehen. Wenn der Download aber max. 5 Minuten gedauert hat, der Upload nur einen Bruchteil des Downloads betragen hat und ich das Album gleich nachdem es fertig war aus dem Upload entfernt hab, hab ich nich mehr als 2 oder 3 mb verteilt. Ignoriert das Gericht das alles und geht einfach davon aus, dass ein paar verteilte kb einem kompletten Album entsprechen?
Falls irgendwas unklar ist kann ich noch Infos nachliefern. Ich wär für jede Hilfe dankbar.
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14. 04. 2012, 14:01 #6755Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Keine Antwort? Hät ich das woanders posten sollen? Ich meine hier oder auf einer ähnlichen Seite mal ein eigenes Unterforum für Abmahnungen gesehen zu haben, konnt es jetzt aber nicht wiederfinden
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14. 04. 2012, 16:25 #6756
Re: Abmahn-Laberthread
So sollte ein abgemahnter mit seiner Abmahnung umgehen und reagieren.
Dies ist die Meinung von 3page und auch meine, deshalb nochmal dieser Hinweis für Dich @spektukal und alle Betroffenen!
1. man gibt eine mod. UE ab
hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
Link:mod.: UE http://www.abmahnwahn-dreipage.de/Mu...ief_mod.UE.doc
Link:schlafende Hunde wecken: http://www.initiative-abmahnwahn.de/...r-abmahnungen/
2. man entscheidet sich für das Nichtzahlen
Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.
3. man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
wichtig!
Link:Warum?: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...p=14445#p14445
Link:Wie?: http://www.initiative-abmahnwahn.de/...ht-ueberhaupt/
Link:Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...p=11198#p11198
4. Verjährungsfrist
Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreibens Silvester 24:00 Uhr
Ende: 3 Jahre Silvester 24:00 Uhr
Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.
Hinweis:
Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner. Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.
5. man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!
6. Der Anwalt ist erst wichtig, insbesondere - mit dem Erhalt - einer Klageschrift.
7.Sollte jemand für sich entscheiden einen Anwalt zu beauftragen, bitte Nachfolgendes beachten:
Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagen pauschale und Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:
1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung
Dies soll nur ein Hilfe für Dich sein, wie und was Du mit Deiner Abmahnung machst bleibt Dir überlassen.
Bitte nicht anrufen, Briefe Schreiben, oder sonstigen Kontakt!
Ich hoffe Du verstehst meine "Hilfe" ! So haben es die allermeisten Abgemahnten gemacht und auch ICH!Geändert von Heesters (14. 04. 2012 um 16:34 Uhr)
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14. 04. 2012, 16:49 #6757Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Ja, das hab ich hier schon gelesen. Ich hatte aber auf Rat zu meiner aktuellen Situation gehofft: 2. Brief nach langer Funkstille der Kanzlei, wollen sie jetzt vor Gericht gehen wenn ich nicht zahle? Was sollte ich tun? Kann man da noch rauskommen ohne zu zahlen?
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14. 04. 2012, 17:02 #6758
Re: Abmahn-Laberthread
Du kannst genau das machen was ich Dir geschrieben habe, auch zum zweiten mal. Allerdings mit der Mod UE die Du runter laden musst. Ob die klagen kann Dir "keiner" sagen, ich auch nicht. Es hat seit 2006 sehr wenige Klagen gegeben, das kann man eigentlich vernachlässigen.
Wen's trifft den Trifft es halt, wie im normalen Leben auch... Die warte zeit beträgt bei nicht Zahlung drei Jahre, dann hast Du den Berg hinter Dir. Ich muss noch 1/2 Jahr dann bin ich fertig so Gott will!
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14. 04. 2012, 17:31 #6759Mitglied
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Re: Abmahn-Laberthread
Die mod. UE hab ich ja damals schon abgeschickt. Soll ich denen nun nochmal eine schicken?
Und willst du sagen, dass die Situation jetzt dieselbe ist? Ich hätte ja gedacht, dass die es jetzt ernst meinen. Sie hätten ja auch einfach die 3-Jahresfrist verstreichen lassen können.
Hätte ich das damals gewusst, was ich heute weiß, hätte ich einfach die UE abgeschickt und alle Folgebriefe ignoriert. Aber hab ich mich mit dem Vergleichsangebot nicht schon tiefer in die Scheiße geritten? Wenn das jetzt wirklich wieder nur eine leere Drohung von denen wäre und die Situation dieselbe wäre wie vor 2,5 Jahren würd ich die Briefe wohl einfach ignorieren und hoffen, dass nix passiert. Wär bei mir ja auch mit Ende dieses Jahres verjährt.
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14. 04. 2012, 23:13 #6760
Re: Abmahn-Laberthread
Am besten überliest du mal die Textbausteine obigen Users und liest mal dieses hier:
In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-file...w-13211-19029/
Natürlich musst du nicht eine erneute Mod Ue schicken, deine 1ste wurde bereits anerkannt, warum also noch eine schicken?
Ebenso ein erneutes Vergleichsangebot senden verzögert lediglich die Verjährung um ein halbes Jahr.
Ich in deiner Stelle würde würde den letzten Brief von Rasch als einen letzten Bettelbrief betrachten, auch wenn das Vergleichsangebot deines Anwalts nicht angenommen wurde bedeutet es ja nicht, daß du bei Ablehnung mit der Höhe der Abzocksumme einverstanden bist. Es ist fraglich ob es zu einem Prozess kommt und noch fraglicher ob der Richter die Abzocksumme für OK befindet. Ab jetzt kostet es den Abzocker Geld, auch für einen evtl. folgenden Mahnbescheid tritt er in Vorkasse.
Falls es soweit kommen sollte, wäre die richtige Reaktion vollständig zu wiedersprechen, dazu benötigt ihr keinen Anwalt!
Und wenn du mehr wissen willst: http://www.loggi-leaks.info/ipb/index.php?showtopic=434



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