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  1. #761
    Mitglied
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    Thumbs down Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von feldida
    Meine UE:
    ....
    verpflichtet sich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
    aber rechtsverbindlich – trotz bisherigem Nicht- Verschulden und ohne Annerkennung des vorgeworfenen Sachverhaltes



    gegenüber


    Anis Mohamed Ferchichi (Künstelername „Bushido“), D-12279 Berlin



    1. Es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke von Herrn Ferchichi, insbesondere das Musikwerk "Kickboxer" ,
    oder Teile des Selben, im Internet oder auf sonstige Art
    und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
    öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten
    und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten
    und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.

    2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung
    des Unterlassungsversprechens eine vom Unterlassungsgläubiger
    nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall
    von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende,
    Vertragsstrafe an Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) zu zahlen.
    Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer
    schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.


    3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung
    einer allgemein verbindlichen,
    d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden
    Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.

    MFG
    ....
    Der HAMMER.
    OB die ALLE so arbeiten??
    Ist das nicht verführung zu einer Straftat??
    RESITO IT GmbH -
    Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
    Göttelmannstraße 17
    55130 Mainz
    http://www.resisto.com/
    Frühere Aktivitäten des GF

    Nun wird das Anhängsel viele Aufstöhnen lassen - DigiProtect?
    Aber ich kann Euch beruhigen, nicht alles wo geschrieben steht, zum Schutze
    digitaler Medien, beinhaltet auch dieses.
    Ich lüge – Schau’n wir mal.


    Firmenstrategie:
    „Sehr geehrter Videoproduzent,
    Sehr geehrter Filmerechteinhaber,
    durch den umfangreichen Diebstahl Ihres Eigentums in Tauschbörsen
    wie eMule, Kazaa, Limewire und anderen P2P-Angeboten, gehen Ihnen
    täglich abertausende Euro verloren.“
    Das Unrechtsbewusstsein der „Kunden“ in Bezug auf Urheberrechte ist
    auf einem nie dagewesenen Tiefpunkt angekommen.“
    Wir haben daher ein Angebot entwickelt, welches effektiv Ihre
    Urheberrechte verteidigt und Sie keinen Cent kostet.
    Wir sorgen dafür, dass
    Sie einen anständigen Schadensersatz für den Diebstahl Ihres
    Eigentums bekommen.
    Wir werden den Tauschbörsenbenutzern verdeutlichen, dass der Diebstahl
    Ihres Eigentums kein Kavaliersdelikt ist.“


    Vertrag:

    Punkt 2:
    „Umfasst ist das Recht AUFNAHMEN für den Endbenutzer sowohl
    kostenfrei als auch kostenpflichtig anzubieten.“

    Punkt 4:
    „LIZENSGEBER ist bekannt, dass RESITO rechtswidrige Angeboten
    von AUFNAHMEN in NETZWERKEN verfolgt und gegen Anbieter
    straf- und / oder zivilrechtlich vorgeht.“

    Punkt 5:
    „RESITO beteiligt LIZENSGEBER an sämtlichen erzielten
    Netto-Einnahmen mit zwanzig Prozent (20%).

    Netto-Einnahmen sind:
    diejenigen Schadensersatzzahlungen oder Lizenzeinnahmen
    die Dritte an RESITO bzw. einem von RESITO gemäß Ziffer 2 Abs. 7
    berechtigten Dritten im Gegenzug für eine Verwertung der AUFNAHMEN
    bezahlen, abzüglich Mehrwertsteuer, soweit anfallend, sowie abzüglich
    aller bei der Verwertung bzw. der Verfolgung einer illegalen Verwertung
    durch Dritte RESITO entstehende Kosten.“

    (Ziffer 2 , Abs.7:
    RESITO ist berechtigt
    diesen Vertrag im ganzen sowie in Teilen auf Dritte zu übertragen,
    insbesondere ist RESITO uneingeschränkt berechtigt Dritten,
    Rechte – auch Exklusivrechte – nach Maßgabe dieses Vertrages
    einzuräumen bzw. zu übertragen.“)

    Punkt 6:
    „Diese Vereinbarung
    wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.“

    Punkt 7:
    "LIZENSGEBER wird RESITO auf Anforderung die AUFNAHMEN
    in der von RESITO auf Anforderung die AUFNAHMEN in der von
    RESITO benötigten technischen Konfiguration auf Kosten von
    LIZENSGEBER zur Verfügung stellen.“

    „Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
    im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.“

  2. #762
    Mitglied Avatar von nordgard
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    hi leute gibts was neues in sachen digiprotect??2.oder3.abmahnungen ect. und geht mal auf die seite www.mediauser.de und gebt den begriff hausdurchsuchung ein da gibts einen sehr interessanten videobeitrag. "falls es mal dazu kommen sollte"

  3. #763
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von t.crown
    Der HAMMER.
    Der HAMMER ist Dein unnötiger Fullpost der UE von feldida.

    Als Krönung verkaufst Du dann den Link von sabine67 (welcher übrigens vor meht als 1 Monat hier bereits diskutiert wurde) ohne Quellen-Hinweis und ohne Erläuterung des Zusammenhanges mit der UE als eigenen Beitrag.

    Wem sollen Deine bisherigen 2 Beiträge etwas bringen und was?

    Hast Du Dich denn extra hierfür angemeldet?
    Geändert von Alter Esel (16. 09. 2007 um 14:42 Uhr)

  4. #764
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread Bushido

    bzgl Bushido


    Die Vollmacht ist ja ein Witz, pauschal und völlig unkonkret.

    Ist nicht normalerweise das Plattenlabel der vollständige Rechteinhaber?


    Wieder nur platte Behauptungen ohne Details.

    Was aber auffällt ist das die Nutzerdaten immer schneller ermittelt werden.
    Eigentlich ist Akten"einsicht" das tatsächliche (aufwändige) Erscheinen des RA bei der StA und lesen der Papierakte und nicht die schnelle massenhafte Datenübersendung per wohl unverschlüsselter email

    Wird immermehr zur Bananenrepublik!
    Immernoch werden illegalerweise die Flatratedaten gespeichert.
    Wiedermal typisch T-com, die rücken ja immer alles raus.

    Per Logistep oder mit normalem emuleclient?

  5. #765
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Bezüglich Bushido: Mir ist gerade aufgefallen, dass die oben abgebildete Vollmacht ein anderes Datum als meine hat. Meine ist nämlich auf den 13.07 datiert. Am 14.07 soll der sogennante upload über mein Netzwerk stattgefunden haben.Hmmmmmm....
    Geändert von feldida (16. 09. 2007 um 17:06 Uhr)

  6. #766
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Was nahelegt das auch schon bevor die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten rechtlich nichts im Wege steht, entsprechende Daten gesammelt oder verwertet werden. Liegt eine entsprechende Abmahn-Vollmacht vor, kann vermutlich auf bereits vorhandene ermittelte Adressen zugegriffen werden.

  7. #767
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zum Nachdenken: Meint ihr, dass Bushido für eine Kanzlei des öfteren Vollmachten mit dem gleichen Inhalt/Sinn unterschreibt????Warum das denn? Eigentlich müßte eine einzelneVollmacht doch reichen. Es sieht mir mehr danach aus, als würde Herr Fiedler eine nicht- datierte Vollmachtsvorlage haben und bei jeder Abmahnung ein anderes Datum einsetzen.Die Vollmacht ist nämlich ansonsten absolut deckungsgleich. Schon komisch...

  8. #768
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo @all! Sooo, jetzt hab' ich mich nach langer Zeit des Mitlesens auch mal im Gulli registriert. Die "alten Hasen" kennen mich schon seit einiger Zeit aus Steffens "Abmahnwahn"-Forum und ab jetzt werde ich auch hier von Zeit zu Zeit mal meinen Senf dazugeben. Auf gute Zusammenarbeit!

    @feldida: Ich bin leider im Hinblick auf Deine UE und den "Liebesbrief" nicht ganz so euphorisch, wie meine Vorredner. Die UE hast Du faktisch blanko für alle "Meisterwerke" unseres Ghettokids abgegeben. Also, ab sofort sind Mushidosen für 30 Jahre tabu! Aber in 30 Jahren kräht eh' kein Hahn mehr nach dem. Im Anschreiben wäre Weniger auch Mehr gewesen. Wozu die Abzocker freiwillig mit Informationen versorgen?

    Was nun die Anwaltskosten angeht: ja, die musst Du bezahlen, ABER NUR, wenn die Abmahnung rechtens war. Du hast denen geschrieben, dass Du nicht gesaugt hast, damit ist der Fall für Dich erledigt. Jetzt müssen die Dich verklagen und vor Gericht erfolgreich beweisen, dass DU wirklich getan hast, wessen sie Dich beschuldigen, damit sie Anspruch auf ihr "Honorar" zugesprochen bekommen.

    Und da lehnen wir uns jetzt ganz entspannt bequem zurück und warten auf das Mahnverfahren eines Gerichtes, das nie kommen wird...-

    (edit): Die Vollmacht ist reine Formal-Kosmetik. Sie muss formell beigelegt werden. Ergo: Serienfertigung, wie die Abmahnschreiben...-

    Brainstorm
    liegt in der Luft

  9. #769
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo Brainstorm,
    danke für deine Antwort
    Die UE habe ich absichtlich blanko für alle "Meisterwerke" unseres Ghettokids abgegeben, da dieser sowieso nicht meiner Musikgeschmacksrichtung entsprach und entspricht. Sprich ich besitze überhaupt keine Bushido Dateien und werde bestimmt auch weiterhin keine besitzen.Deshalb kann ich das so ganz gut vertreten.
    Was meinen "Liebesbrief" betrifft:
    Eigentlich wollte ich nur zu den Vorwurf der Störerhaftung, welche Herr Fiedler sehr betonte, Stellung nehmen und ihm verdeutlichen, dass diese in meinem Fall nicht zu trifft. Ich habe ein verschlüßeltes W-Lan.
    Meine Stellungsnahme war ihm laut schreiben Nummer 2 aber sowieso nicht ausreichend und er behaart diesbezüglich weiter auf meine Haftung.
    Im Nachhinein kann ich dir diesbezüglich nur recht geben, es war unnötig und es ist zu empfehlen,solche Statements,die Informationen unnötiger Weise an RAte,wie Herrn Fiedler, vermitteln nicht ohne weiters in solch ein Schreiben einzubringen.

  10. #770
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von feldida
    Meine Stellungsnahme war ihm laut schreiben Nummer 2 aber sowieso nicht ausreichend und er behaart diesbezüglich weiter auf meine Haftung.
    ...das überrascht Dich jetzt aber nicht wirklich, oder...??! ABER: was hat ihm nicht gereicht? Deine Stellungnahme oder Deine geänderte UE? Nur zur Klarheit...- Solange Du eine mod. UE abgibst, bist Du eh' auf der sicher(er)en Seite.

    Gruß,
    Brainstorm

  11. #771
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Meine Stellungsnahme ("Liebesbrief").

    Hierzu das Zitat aus Schreiben Nummer zwei:
    "[...]in der vorgenannten Angelegenheit danken wir für Ihr Schreiben vom 11. September 2007 nebst Anlage, dessen Eingang wir hiermit bestätigen.
    Sie geben an, zu keinem Zeitpunkt Nutzer eines sog. Peer-to-Peer-Netzwerkes gewesen zu sein, zudem Ihr WLAN-Netzwerk im Rahmen der erforderlichen Sicherheitsrnaßnahmen
    gesichert zu haben und sowohl Kindern als auch Unbefugten keinen Zugang zu Ihrem
    Netzwerk eingeräumt zu haben.
    Sie weisen in diesem Zusammenhang jedwede Störerhaftung von sich.
    Wir dürfen darauf hinweisen, dass Ihre Angaben einerseits der Ihnen obliegenden
    Erklärungspflichten im Rahmen einer sekundären Darlegungslast im Sinne des § 138 II (analog) ZPO nicht genügen dürfen, andererseits aber durch Ihre Angaben auch eine Störerhaftung an sich nicht ausgeschlossen werden kann
    . In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die ständige Rechtsprechung zur Störerhaftung, wie bereits in unserem Schreiben vom 06. September 2007 mit weiteren Nachweisen zitiert.
    Des weiteren nehmen wir Ihre Erklärungen aus Ihrem Schreiben vom 11. September 2007
    dahingehend zur Kenntnis, dass Sie das Angebot unseres Mandanten zur einvernehmlichen
    Streitbeilegung ernsthaft und endgültig abgelehnt haben. [...]"

  12. #772
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von feldida
    dass Ihre Angaben einerseits der Ihnen obliegenden
    Erklärungspflichten im Rahmen einer sekundären Darlegungslast im Sinne des § 138 II (analog) ZPO nicht genügen dürfen, andererseits aber durch Ihre Angaben auch eine Störerhaftung an sich nicht ausgeschlossen werden kann
    .
    ...genügen dürfen, nicht ausgeschlossen werden kann....- Das übliche blabla. Das Gegenteil beweisen können sie Dir jedenfalls nicht. Du hast sicher alles Dir Zumutbare (WPA-verschlüsselt, ausreichend sicheres Passwort u.ä.) getan, eine Störung Deinerseits auszuschliessen und damit bist Du RAUS aus der Haftung. Das ist einschlägige Rechtssprechung zum Thema Störerhaftung und wenn Du das beweisen kannst, dann stehen die mit diesem Argument ziemlich ohne Hosen vor Gericht.

    (edit): Von wegen Beweislast: DIE müssen jetzt beweisen, das DU die Unwahrheit sagst und schuldhaft gehandelt hast. Dafür reicht eine angeblich 100%-beweissichere Software plus Dokumentation mit Screenshot nun wirklich nicht...- Nicht mal annähernd! Indizien sind noch lange keine Beweise.

    Gruß,
    Brainstorm

  13. #773
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Danke Brainstorm, du hast mir wieder Mut gemacht

  14. #774
    Morgenmuffel Avatar von lotuswaechter
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Tja nach mehr als 2 Monaten hat sich bei mir wieder Digiprotect gemeldet, haben mich wohl doch nicht vergessen. Jetzt haben sie die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner beauftragt das Geld einzutreiben aus den 310€ sind jetzt 941,80€ geworden. Das alte Schreiben vom 11.07 haben die sie nochmal beigelegt. Was soll ich jetzt machen? Habe damals keine modifizierts UE abgeben und auch nicht geantwortet. Die Dokumente scann ich morgen mal ein

  15. #775
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @lotuswaechter: Mein Tip: gib auf jeden Fall noch eine mod. UE und "Ich hab' NICHTS gemacht"-Liebesbrief (Einschreiben/Rückschein; muss hoffentlich nicht explizit erwähnt werden...!) ab. 2 Monate sind noch recht nahe an einer Einstweiligen Verfügung, die sehr teuer werden dürfte. Ansonsten lautet danach wohl auch hier im Forum die allgemeine Devise: ignorieren und nichts zahlen...-

    Gruß,
    Brainstorm

  16. #776
    Gesperrt Avatar von ranXerox
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Das von Schutt, Waetke mit 300,- € abgemahnte "Codename: Panzers Phase One" hat es, den Traditionen aller Budget-Spiele folgend, nun auch endlich in die Grabbelkiste des Billigen Jakob geschafft - dahin, wo dieser unspielbare Schrott von Anfang an hingehört hätte!

    Das Spielemagazin PC GAMES entsorgt die unverkäuflichen Restexemplare von CN:P ab sofort in seiner Oktober-Ausgabe:



    Wem jetzt noch eine Abmahnung für diese Perle der Spielegeschichte ins Haus flattert, der sollte sorgfältig prüfen, wie es (nach bereits zweimaligem Wechsel des Distributors) derzeit um die Verwertungsrechte bestellt ist...

  17. #777
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @lotuswaechter, Brainstorm:

    Wobei man sich aber schon fragen darf, weshalb seitens der Abmahner nach Ablauf der zunächst gesetzten Frist nicht sofort - wie angedroht - rechtliche Schritte eingeleitet werden, sondern stattdessen mit einem erneuten "Bettelbrief" nachgefasst wird.

    Das mag aus reiner Nächstenliebe geschehen oder möglicherweise dann doch, weil sich die Abmahner ihres Prozeßrisikos durchaus bewusst sind. Es ist halt wesentlich effektiver, die Furcht und den Druck nochmals zu erhöhen, einfach eine Schippe draufzulegen, in der Hoffnung, den Delinquenten mit einer Forderung von 941,80€ nun endgültig außergerichtlich weichzuklopfen. Beim Abgemahnten rattert da nämlich eventuell sowas wie: "Wenn ich jetzt zum zweiten Mal ignoriere, dann kommen die womöglich zum dritten Mal, mit noch höheren Forderungen, am Ende mit mehr als tausend Euro! Das geht nicht, ich zahle."

    Trotzdem ist eine geänderte UE wohl auch nach so langer Zeit und nach einem weiteren Abmahn-Wunschzettel angebracht. Bei den einschlägigen Gerichten scheint ja zur Zeit bezüglich Urheberrechtsverletzungen leider alles möglich zu sein.

  18. #778
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Ranxerox
    ...Wem jetzt noch eine Abmahnung für diese Perle der Spielegeschichte ins Haus flattert, der sollte sorgfältig prüfen, wie es (nach bereits zweimaligem Wechsel des Distributors) derzeit um die Verwertungsrechte bestellt ist...
    Habe ich Dich hier vermisst?...ich glaube schon!

    Wird das Gegenargument ähnlich wie bei den "Römern" aber nicht sein, dass wir "Pösen Pupen" den Wertverfall erst verursacht haben?
    Geändert von Alter Esel (16. 09. 2007 um 22:13 Uhr)

  19. #779
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Hadron
    @lotuswaechter, Brainstorm:...weil sich die Abmahner ihres Prozeßrisikos durchaus bewusst sind. (...) Trotzdem ist eine geänderte UE wohl auch nach so langer Zeit und nach einem weiteren Abmahn-Wunschzettel angebracht. Bei den einschlägigen Gerichten scheint ja zur Zeit bezüglich Urheberrechtsverletzungen leider alles möglich zu sein.
    Hallo Hadron! Du kennst sie ja, meine Lieblingsthemen! Prozessrisiko und Beweisführung...- Das sehe ich genau so, wie Du. Zur UE: sie kostet wenig Mühe und ein paar Euro für's Porto, aber sie lässt bedeutend ruhiger schlafen und kann jede Menge Geld für Anwalts- und Gerichtskosten sparen. Das ist es wert. Denke ich...-

    Gruß,
    Brainstorm

  20. #780
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Brainstorm65
    ...Zur UE: sie kostet wenig Mühe und ein paar Euro für's Porto, aber sie lässt bedeutend ruhiger schlafen und kann jede Menge Geld für Anwalts- und Gerichtskosten sparen. Das ist es wert. Denke ich...-
    Eine Reaktion auf eine abgeänderte UE hat feldida ja hier bereits mitgeteilt.

    Ansonsten fehlen seltsamerweise bisher verwertbare Angaben zu den Reaktionen auf die empfohlene mod. UE.

    Wer hat bisher schon "Phase 3" (nach UE) kennengelernt?

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