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  1. #781
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hallo!

    Meine Augen sind mittlerweile viereckig weil ich seit 2 Tagen nichts anderes mache als lesen lesen lesen...

    Aber so richtig schlau werde ich nicht. Diese Logistep Digidingsta Sachen sind irgendwie alle etwas anders als die WaldorfPost.

    Erst einmal die Frage ob andere damit Erfahrung haben und wie und ob überhaupt sie reagiert haben...?

    Hier nun deren Unterlassungserklärung:
    -----------------
    Hiermit verpflichtet sich (mein Dad)
    gegenüber

    DHV Der Hörverlag GmbH

    Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co KG

    es absofort zu unterlassen, geschützte Werke vom Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere in sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden Fall der Zuwiederhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.

    Ort, den ... 2007

    Unterschrift

    Diese Erklärung bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung, sofern keinerlei inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden (vgl. etwa OLG Köln, AZ. 6 U 54/05)
    Fälschlich empfohlene Einschränkungen der Unterlassungserklärung, etwa auf "schuldhalfte Zuwiderhandlungen im Sinne des § 890 ZPO", machen die Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam (vgl. etwa OLG Frankfurt, AZ. 6 W 120/02).
    ------------
    Es handelt sich um 3 Hörbücher. Ok, mein Dad kann nicht einmal sagen was p2p oder Tauschbörsen sind, bzw. wie man nen PC bedient.

    Beigelegt ist der Ermittlungsdatensatz mit den genauen Daten von wann bis wann die Dinger mit welcher IP/FIle-Hash usw runtergezogen wurden.

    Rest is klar, UE innerhalb 7 Tage, Zahlung innerhalb 14 Tage.

    So, Preis 200 EUR für die Hörbücher, dass passt sogar noch...

    666 EURO für die Anwälte Waldorf aus München.

    In deren UE gebe ich doch weder zu was getan zu haben, noch das ich die Rechnung zahlen werde, oder???

    Was tun??

  2. #782
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Nachtrag...

    Wenn man sich das ganze genau durchliest steht da wirklich alles drin was hier schon einmal diskutiert wurde.

    mod UE mit 890 ZPO unzulässig.

    Gebühr auf 1,0, sobald sie nochmal Antworten müssen, 1,3. Macht dann statt 666 EUR, 859 EUR.

    Dann gehen die in Ihrem Schreiben auf die 50 EUR Deckelung ein. Diese sei nur anzuwenden wenn es sich um ein einzelnes Lied handelt.

    Komplette Hörbücher seien aber schon wesentlich schlimmer ...

    Geht Geld nicht rechzeitig ein, wird sofort Klage erhoben, egal ob Geld später kommt. Zusätzliche Kosten habe ich zu tragen.

    Nun habe ich das hier gefunden...

    Wenn Sie nur einen teuren Prozess aus dem Weg gehen wollen,
    können Sie die Unterlassungserklärung
    "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"
    abgeben.
    Dann streiten Sie nur noch - vor Gericht - um die Kosten der Abmahnung.
    Allerdings ist in diesem Fall der Streitwert dann deutlich reduziert,
    eben, weil es nur noch um die Anwaltskosten geht.
    Vor Gericht wird dann auch geklärt,
    ob die Abmahnung gerechtfertigt war.
    Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall von einem fachkundigen Juristen beraten.

    steht unter der MusterUE.

    Aber die sagen ja von vorne herein das sie das nicht anerkennen??? Dürfen die das??

  3. #783
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @waldorfpost: na, da hast Du im Eifer des Gefechtes nicht so richtig genau gelesen, oder?! Macht nichts, also noch mal den "allgemeinen Ratschlag für Abgemahnte" in Zeitlupe: Dein Vater gibt am besten ausschliesslich eine modifizierte UE, und zwar NUR für die Titel, die Dir konkret vorgeworfen werden und dazu ein "Ich hab' nichts gemacht"-Anschreiben (NICHT: "Ich bin mir keiner Schuld bewusst!", denn das bedeutet nicht, dass Du/Dein Vater es nicht war(st); steht zwar nochmal in der UE, aber sicher ist sicher) ab, und das fristgerecht, soweit noch möglich. (Einschreiben/Rückschein) Deren UE ist wie üblich eine Blanko-UE für alle Werke des Rechteinhabers, veröffentlicht bis heute und noch bis zum Ende von 30 Jahren. Das ist eine vollkommen unverhältnismässige Forderung, die der Abmahner von Dir gar nicht verlangen darf.
    /ironie ein: Wenn's Dein Vater war, dann hast Du ja noch einen Versuch frei...!- /ironie aus

    Danach könnt ihr dann alles Weitere ignorieren, was nicht von einem Gericht kommt, denn da müssen die hin, wenn sie ihr Geld tatsächlich haben wollen sollten.

    Gruß,
    Brainstorm

  4. #784
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Erst einmal vielen Dank.

    Aber warum schreiben die das 890 ZPO nicht möglich ist? Wollen die mich vera***?

    Also modUE wo ich genau die Dinger reinschreibe die mir vorgeworfen werden.

    Gut, nächste Frage...

    Wie sieht es denn aus wenn also mal angenommen vielleicht durch zufall ähm ja...

    Mit ihrem Vorwurf komplett richtig liegen? Datum, Uhrzeit, File... wenn das tatsächlich stimmt...

    Ok, Files und ganze PC´s können verschwinden...

    Aber wie sieht es da aus?

    Irgendwie sind hier im Forum ja nur Unschuldslämmer unterwegs?

  5. #785
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @waldorfpost: lass' die schreiben, was sie wollen. Was hinterher ausreicht, oder nicht, das entscheidet frühestens ein Gericht. Und zwar ausschliesslich.

    Da die den Anschlussinhaber schon kennen, sollte das Strafverfahren bereits abgeschlossen sein, also ist eine Hausdursuchung eher unwahrscheinlich. Die müssen ja damit rechnen, dass Du "Hausputz" machst und hätten sich dann strafbar gemacht, weil sie die Vernichtung von Beweismitteln begünstigt hätten. Also den Ball flachhalten.

    Gruß,
    Brainstorm

  6. #786
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Gut.

    Dann werd ich mal die mod. UE fertig machen.

    Das Strafverfahren ist eingestellt, dass liegt ja der Abmahnung bei.

    Aber ich finde, die gehen wesentlich professioneller vor als die anderen Schilderungen hier, kann da sein?

    Und wenn ich die UE abgebe und dann Post bekomme von wegen "wird nicht anerkannt blabla"?

  7. #787
    Abmahnignorierer Avatar von El-Mumsio
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von waldorfpost
    Gut.

    Dann werd ich mal die mod. UE fertig machen.

    Das Strafverfahren ist eingestellt, dass liegt ja der Abmahnung bei.

    Aber ich finde, die gehen wesentlich professioneller vor als die anderen Schilderungen hier, kann da sein?

    Und wenn ich die UE abgebe und dann Post bekomme von wegen "wird nicht anerkannt blabla"?

    Hi waldorfpost.
    Du musst erst einmal "ruhiger" werden!
    Auch wenn die lieben Herren es vielleicht etwas "professioneller" machen, ist es doch das gleiche wie bei allen anderen auch.
    Und lass Dich von "Drohungen" nicht einschüchtern. Mach es genau so wie hier überall beschrieben.

    tschööö

    P.S. Denk immer daran das der "Gegner" hier evtl. mitliest und deshalb seine Taktik ebenfalls "anpasst" bzw. ändert!

  8. #788
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Naja, ruhig bin ich.

    Zur Not muss ich irgendwann zahlen und ich hab Pech gehabt.

    Aber nochmals die Frage, was tun wenn die die UE nicht anerkennen? oder müssen die die anerkennen?

  9. #789
    Abmahnignorierer Avatar von El-Mumsio
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von waldorfpost
    Naja, ruhig bin ich.

    Zur Not muss ich irgendwann zahlen und ich hab Pech gehabt.

    Aber nochmals die Frage, was tun wenn die die UE nicht anerkennen? oder müssen die die anerkennen?
    Du gibst nichts anderes ab als die geänderte UE. Ob die "Herren" diese anerkennen oder nicht ist völlig egal. Wenn wirklich etwas passieren sollte, dann klärt das sowieso ein Gericht und nicht die Anwälte!

    Aber soweit ich weiß gab es doch schon diverse Postings darüber wie es sich mit der UE und der annerkennung verhält.

    Vielleicht einfach mal "suchen"!

    tschööö

  10. #790
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Gibts denn sonst keinen der mit den Typen zu tun hat?

    Ich weiß auf jeden Fall das die BoardUE von denen sofort zurück kommt.

    Ist für die nicht ausreichend...

  11. #791
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von waldorfpost
    Gibts denn sonst keinen der mit den Typen zu tun hat?

    Ich weiß auf jeden Fall das die BoardUE von denen sofort zurück kommt.

    Ist für die nicht ausreichend...

    ich habe noch nichts zurück bekommen und selbst wenn dann habe ich alles gemacht was man machen sollte... eine ev wird es schon mal nicht geben

  12. #792
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Wie lange ist das bei dir denn her?

  13. #793
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @waldorfpost: Details hast Du jetzt per PM. @all: Es ist unerheblich, ob die mod. UE anerkannt wird. Sie muss nur abgegeben werden. Ob sie ausreicht, oder nicht, das entscheidet im Ernstfall alleine ein Gericht! Und NIEMAND sonst in diesem Staat! Ganz egal,was unsere verschiedenen "Freunde" sich so zusammenspinnen! Bei denen ist allein der Wunsch der Vater ihrer Gedanken!

    Gruß,
    Brainstorm

  14. #794
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Hi ihr lieben!

    Bin auch betroffen und hätte eine Frage bzgl. der Schuld. Bei eD2k/eMule sind Fake-Dateien ja keine Seltenheit. Ist es in irgendeiner Weise relevant, wenn man sagt: "laut ihrem Log hieß die Datei so und so, die habe und vor allem wollte ich mir gar nicht ziehen, sondern bin 'Opfer' eines Fakes geworden und habe die Datei, weil sie nicht das war, was ich mir eigentlich hätte ziehen wollen blah". Ihr wisst, was ich meine... Demo von Spiel XY wollte ich mir ziehen, Vollversion von ABC habe ich ohne mein Wissen gezogen.
    Desweiteren: Ich habe schon verschiedene Meinungen dazu gehört, ob man der modUE einen Liebesbrief beilegen soll oder nicht. Allerdings ist mir das Für und Wider der Varianten bisher noch nicht klar geworden und bin was das angeht ein wenig verwirrt. Wenn Liebesbrief, dann à la "Anbei eine strafbewehrte UE. Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ihr Vorwurf nicht der Wahrheit entspricht..." Und wäre da das Argument mit den Dateinamen angebracht? Ich würde zwar erklären, dass ich etwas Ahnung von der Materie habe aber daraus kann mir ja noch lange kein Strick gedreht werden. Oder ist es besser Kenntnis abzustreiten?

  15. #795
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von lynchmob
    Oder ist es besser Kenntnis abzustreiten?
    Ja! Warum unnötige und gefährliche Statements abgeben. Du hast nichts gemacht. Und Punkt. Warum die Beweislast umkehren???

    Gruß,
    Brainstorm

  16. #796
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Mein Gedanke ging eher in die Richtung, dass die denken könnten "Hm, der weiß wohl doch ein wenig, wie der Hase läuft, könnte am Ende zu riskant werden, lieber keine Arbeit mehr in den reinstecken!"

    Könnte jemand mir einen "konkreten Vorschlag" für den Liebesbrief geben? Außer "des weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen." noch etwas?

  17. #797
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von Brainstorm65
    Bei denen ist allein der Wunsch der Vater ihrer Gedanken!
    Sorry, Denkfehler! Nicht der Wunsch, sondern die Gier...! Porsche liebt pünktliche Zahlung der Leasingraten...! Ferrari auch...-

    Brainstorm

  18. #798
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Zitat Zitat von lynchmob
    ...könnte am Ende zu riskant werden, lieber keine Arbeit mehr in den reinstecken!"
    Schönen guten Morgen! Willkommen im richtigen Leben!! Hase, Du bist für die 'ne Nummer, sonst nichts! Glaubst Du ernsthaft, die lesen Deine Beteuerungen???! Das interessiert da keine Sau! Die wollen Deine Kohle, und Ende Gelände!

    Es reicht ein: "Ich habe die mir von Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung nicht begangen!" Und damit ist Schicht im Schacht!

    Gruß,
    Brainstorm

  19. #799
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    Ist ja keine "Beteuerung", wäre ein vorsichtiges "Mit mir nicht!". Was du sagst ist einleuchtend aber: irgendwann müssen die ja anfangen, sich mit dem Fall konkret zu befassen um Risiken abzuwägen, wen es lohnt vor Gericht zu zerren. Nunja, dann gleich erstmal die UE und den "Zweizeiler" fertig machen. Danke dir schonmal!

  20. #800
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    Standard Re: Abmahn-Laberthread

    @lynchmob: stimmt! Aber vor Dir warten schon 20.000-60.000 andere pöse Puben auf ein Gerichtsverfahren. Ich "fürchte", die warten noch laaaaange vergebens. Also: frohen Mutes einreihen in die Warteschlange! Vor meinem geistigen Auge formen sich Bilder aus Zeiten des Sozialismus...- JEDEM seine Banane! In 100 Jahren...-

    Gruß,
    Brainstorm

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